Beiträge von Manni-Maker

    Hallo PeWa74,

    zur Leasingratenversicherung kann ich keine eigenen Erfahrungen liefern. Grundsätzlich ist diese aber gleichzusetzen mit einer Restkreditversicherung bzw. Ratenschutzversicherung. Unterm Strich ist die Leistung und das Prinzip eigentlich gleich. Hier der Artikel dazu von Finanztip. Kurz gesagt ... eigentlich nie zu empfehlen.

    Die GAP-Versicherung hatte ich bisher noch nicht genauer angeschaut oder davor mehr gehört. Nach kurzer Online-Recherche scheint diese aus meiner Sicht nur bei einem teuren Auto überhaupt erwägenswert. Ich habe hierdie Info gefunden, dass die GAP-Versicherung den Kaskobeitrag um rund 7% erhöht. Unterm Strich gilt hier also das finanzielle Risiko einer Belastung bei Zerstörung des KFZ gegen den erhöhten Beitrag abzuwägen (im Zweifel also einfach mal durchrechnen, wieviel die GAP-Versicherung über die gesamte Leasingdauer kostet).

    Schließlich zur Frage "wo abschließen", die für jede Versicherung gilt: Ein Vergleich von Angeboten lohnt eigentlich immer. Daher am besten private Angebote und das Angebot des Leasinggebers vergleichen. Bei den beiden hier diskutierten Versicherungen sollten die Leistungsmerkmale eigentlich gut vergleichbar sein und damit auch die Angebote.

    Hallo ClaFra,

    zum Zugewinnausgleich ist der Artikel von Finanztip dazu empfehlenswert! Erbschaften fließen grundsätzlich in das Anfangsvermögen ein, eine Bestandsimmobilie am Ende in das Endvermögen. Ist also das Haus etwa durch Wertsteigerung mehr wert, als zuvor (aus der Erbschaft) hineingesteckt wurde, dann ist diese Wertsteigerung ein Zugewinn.

    Von einer besonderen Regelung bei der Verwendung für einen Immobilienerwerb steht aber weder dort, noch habe ich bisher davon gehört oder etwas dazu in den entsprechenden Paragrafen des BGB gefunden. Ich bin allerdings auch nur Laie was soetwas angeht und kann von daher keine Garantie für diese Aussagen geben.

    Hallo Andrea,

    eine kleine Ergänzung möchte ich hinzufügen: Sollest du nach einem Tarifvertrag angestellt sein, kann zudem auch in diesem eine Regelung zu Kündigungsfristen beinhaltet sein. Bevor es da zu einer unschönen Überraschung kommt, wollte ich den Hinweis noch geben.

    Viel Erfolg bei deiner weiteren Berufsplanung!

    Die Homeoffice-Pauschale fällt unter die Werbungskosten, für die ein Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr besteht. Liegen die tatsächlichen Werbungskosten darunter, wird der Pauschbetrag angesetzt.

    Die Homeoffice-Pauschale kann maximal 600 EUR betragen, also für 120 Tage angesetzt werden. Mit Blick auf die Fahrkarte ist die Entfernungs-Pauschale als Werbungskosten ansetzbar (0,30 EUR je Entfernungs-km zwischen Wohnort und Arbeit je Tag). Wenn Du also neben dem Homeoffice auch einige Tage zur Arbeit fährst, kannst Du dafür die entsprechende Entfernungs-Pauschale absetzen (wie tatsächlich angefallen).

    Du kannst also z. B. bei 100 Tagen im Homeoffice, diese 100 Tage ansetzen und für die anderen Arbeitstage die Entfernungspauschale berechnen.

    Bei beiden Fonds würde ich mir keine Sorgen wegen des Alters machen: Sowohl Lyxor als auch SPDR (Tocher von S&P) sind schon länger etablierte Anbieter, von denen ich keine Probleme durch "Unerfahrenheit" als Anbieter erwarten würde. Auch die jeweiligen Fondsvolumen sind hier kein Grund, der gegen einen der ETF spricht.

    Du solltest Deine Entscheidung nach Deinen Präferenzen fällen, dabei wäre etwa auch wichtig bei welchem Anbieter Du das Depot führst - ggf. sind bei Deinem Anbieter nicht alle Fonds kostenlos im Sparplan verfügbar. In dem Fall fiele meine Wahl auf den Fonds, den ich auch kostenlos im Sparplan habe. Die Größenordnung der Abweichungen der TD all dieser Fonds ist stark vernachlässigbar bei kleinen und mittleren Anlagesummen.

    Hinzu kommt: die historische TD garantiert nicht, dass diese auch in Zukunft auch immer besser sein wird als bei den anderen ETF. Zumindest nicht, wenn wir von einer Abweichung um Hundertstel sprechen (0,03).

    Zu Deiner Frage wann ein Ergebnis "ausreichend gut" ist: Die Tracking Difference sollte im Idealfall 0,00 sein. Je näher dran, desto besser. Es kann etwa sein, dass ein ETF zwar eine höhere TER hat, die Tracking Difference aber geringer ist, weil der teurere ETF z. B. Wertpapierleiheerträge macht und so die höheren Kosten überkompensiert. In diesem Sinne einer strengen "Preisauswahl" ist also der ETF mit der geringsten TD der beste.

    Warum FT nicht die beiden kleineren ETF empfiehlt liegt an deren Alter: die ETF gibt es noch nicht seit mind. 5 Jahren. Das war aber eines der Auswahlkriterien im Ratgeber. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…rgleich/#c25980

    Hallo Can9804,

    Deine Frage kann nicht ohne weiteres "pauschal" beantwortet werden. Die Bonität hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auch von Bank zu Bank verschieden sind. Oft sind Faktoren relevant wie: die Regelmäßigkeit und Höhe Deiner Gehaltseingänge, Dein bisheriges Zahlungsverhalten (sind etwa Lastschriften nicht eingelöst / konnten Raten bzw. Daueraufträge nicht ausgeführt werden), bei vorhandenen Krediten auch deren vereinbarungsgemäße Rückführung, die Inanspruchnahme eines Dispos bzw. Höhe und Regelmäßigkeit von Kontoüberziehungen. Die Schufa wird auch regelmäßig bei Kreditanfragen von Banken abgefragt, daher sind die Anzahl von Krediten und deren Bedienung und Rückführung, Kreditkarten und Girokonten, aber auch Umzüge weitere Kriterien mit Einfluss auf die Bonität.

    Dein Vermögen kann in Deine Bonität einfließen, allerdings ist das nicht bei jeder Bank der Fall und - nach meiner Einschätzung - sogar eher selten direkt in einer Bonitätsnote berücksichtigt. Das ist auch insofern nachvollziehbar, weil ja nur die Bank von dem Vermögen weiß, bei der Du dieses verwahren lässt.

    Mit Blick auf eine Kreditwürdigkeit kann man daher sagen, dass es nicht schadet, wenn Du bei TR Vermögen aufbaust. Solltest Du später einen größeren Kredit bzw. eine Baufinanzierung machen wollen, sollte im Idealfall sogar Dein Vermögen abgefragt werden. Dort kannst Du dann auch dieses mit angeben. Dieses kann dann (muss aber nicht) durchaus zu Deinen Gunsten berücksichtigt werden.

    Also zusammenfassend: Für Deine Bonität bei Deiner "Hausbank" könnte es einen Unterschied machen, das ist aber meiner Meinung nach nicht sehr wahrscheinlich. Für die Bonität bei allen anderen Banken ist es vollkommen egal, wo Du das Depot führst.

    Du kannst das Guthaben verwenden, musst den Vertrag aber ggf. ändern lassen in einen Wohn-Riester. Die Entnahme wird dann über Dein Wohnförderkonto geführt, da Du das geförderte Guthaben vor Renteneintritt bereits verwendet hast.

    Zu den Themen sind auch die beiden Finanztip-Artikel zu empfehlen:

    https://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/

    https://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/wohnfoerderkonto/

    Es gibt meines Wissens nach eine Wahlmöglichkeit anstelle der "pauschalen" 0,03% je km-Regel (die sich auf den Monat bezieht) anhand eines Fahrtenbuches die Berechnungen zu erstellen (dann 0,002% aber bezogen auf den Tag statt des Monats).

    Ein Wechsel kann allerdings nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, die Methode muss für das ganze Jahr genutzt werden.

    Hallo MrSpeedy,

    sofern Du überzeugt von dem Musterdepot bist, ist es natürlich eine Möglichkeit einfach die Beträge und Stückzahlen umzurechnen. Dabei solltest Du aber auf die Ordergebühren Deines Brokers achten. Vor allem bei hoheren Mindestprovisionen ärgert man sich sonst hinterher.

    Vorteile hinsichtlich der Diversifikation wirst Du mit dem Depot gegenüber Deinen ETF nicht haben. Wenn Du also denkst, dass die Performance des Depots besser sein wird als die Deiner ETF und Du Dir die Mühe mit dem Kauf der ganzen Einzeltitel machen möchtest, dann spricht für Dich nichts dagegen. Günstiger wird der ETF aber garantiert sein.

    Vermutlich wäre das Musterdepotportfolio für Dich eher eine kurz- bis mittelfristige Anlage? Wenn es mittel- bis langfristig sein soll, dann würde ich persönlich das Musterdepot definitiv nicht nachkaufen, da vermutlich nicht für die nächsten 10 Jahre Updates des Musterdepots geliefert werden.

    Hallo Onkelaugust,

    durch eine für 2020 gültige NVB wird für Dich in diesem Jahr keinerlei Kapitalertragssteuer berechnet (weder bei Veräußerungsgewinnen noch aufgrund einer Vorabpauschale).

    Wenn Du den Fonds vor Jahresende verkaufst, wird ohnehin keine Vorabpauschale für diesen ermittelt, da ja bei Veräußerung die Kapitalertragssteuer bereits abschließend bestimmt wird.

    Bei einer Kündigung wirst Du nur den soganannten Rückkaufswert erhalten. Dieser steht zum einen auf den Schreiben, die Du regelmäßig erhältst. Du kannst aber auch bei der Versicherung den aktuellen Rückkaufswert erfragen, wenn die letzte Mitteilung schon älter ist.

    Mehr Geld als bei einer Kündigung (bei der Du den Rückkaufswert zurückerhältst) würde eine Rückabwicklung des Vertrags bringen, die aber nur bei erfolgreichen Widerspruch möglich ist. Das zu prüfen wäre aber eine Sache für einen Anwalt.

    Versteuert wird bei einer Kündigung die Differenz aus den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungswert, sofern Du also Erträge mit der Versicherung gemacht hast. Deinen Eingangsposts nach ist das aber per Dez. 2019 nicht der Fall. Dann fallen auch keine Steuern an.

    Die Aktienverluste werden aber mit diesen Gewinnen nicht verrechnet. Wie soll ich da Kapitalertragssteuer sparen können?

    Richtig. Ich drücke es nochmal anders aus: Deine Frage war, ob der Verkaufszeitpunkt der Aktien mit Verlust eine Rolle spielt. Das tut er, wenn …

    • Du im laufenden Jahr schon Aktien mit Gewinn verkauft hast und dadurch wieder ein Teil des FSA frei wird
    • oder Du noch in diesem Jahr vor hast, Aktiengewinne zu realisieren.

    Nachteile entstehen keine, wenn Du jetzt verkaufst. Vorteile hast Du aber auch nur, wenn einer der beiden oben genannten Punkte zutrifft.

    Da hat Kater.Ka natrülcih vollkommen Recht mit. Ich bin da vollkommen auf dem falschen Dampfer gewesen. Am Kern einiger meiner Aussagen ändert das aber nichts. Richtig wäre:

    Du wirst für 21 Aktien 21 weitere neue Aktien erhalten. Die Gesellschaft wandelt hier Gewinnrücklagen in Stammkapital um. Es werden weitere Aktien ausgegeben und der Kurs je Aktie sinkt, da ja mehr Stück Aktien vorhanden sind. Du machst durch die Maßnahme grundsätzlich erstmal keinen Gewinn oder Verlust und musst auch nicht selbst Geld zum Bezug der neuen Aktien zahlen.

    Du kannst nun wählen, ob Du die Aktien haben möchtest oder die Option auf den Aktienbezug verkaufen willst. In dem Fall erhältst Du 21 x 0,167 EUR je Aktie Option (also je alter Aktie) ausgezahlt, hast aber am Ende nur noch 1 Aktie mit einem entsprechend geringeren Kurs von dann 0,167 EUR.

    In beiden Varianten hast Du am Ende den gleichen "Wert".

    Wie Du den Auftrag erteilen musst ist vom Broker abhängig. Ggf. hast Du mit dem Schreiben auch ein Antwortformular erhalten. Schau aber auch nochmal nach, ob in der Mitteilung nicht vielleicht steht was passiert, wenn Du nichts machst (also, ob dann z. B. die Aktien geliefert werden).

    Hallo Moneypenie,

    das Thema Anlage in Immobilien ist recht umfangreich. Ich vermute, dass Du in erster Linie vom Kauf einer Immobilie sprichst. Wenn man eine Immobilie als Geldanlage nutzt, dann ist das in der Regel mit der Absicht verbunden, die Immobilie zu vermieten und so regelmäßige Einnahmen daraus zu generieren. Theoretisch könnte man Immobilien auch als Anlage mit der Hoffnung auf Preissteigerungen kaufen, um diese dann später teurer wieder zu verkaufen. Letzteres ist Spekulation und keine sinnvolle Geldanlage.

    Der Kauf und die Vermietung einer Immobilie ist mit einem größeren "organisatorischen" Aufwand verbunden: Nach dem Kauf müssen Mieter gefunden werden, Mietverträge erstellt, Nebenkostenabrechnungen erstellt werden. Die Immobilie sollte instand gehalten werden usw. Es finden sich für all diese Sachen Dienstleister, die das aber natürlich nicht für umstonst machen. Eine Eigenverwaltung erfordert mindestens Zeit, etwas Erfahrung und Vorwissen ist noch dazu hilfreich. Weiterer Nachteil ist die Finanzierungsfrage: Sofern das Geld nicht auf der hohen Kante liegt, ist in der Regel eine Finanzierung erforderlich.

    Vorteile sind dann zum Beispiel die regelmäßigen Einnahmen (Stichwort "passives Einkommen") oder der Sachwert der Immobilie selbst (welche zu einem gewissen Grad auch einen Inflationsschutz bietet). Steuerlich können etwa Zinsaufwendungen für die Finanzierung und ein Teil des Kaufpreises von den Einnahmen abgezogen werden.

    Als "einfachere" Alternative stünden die Geldanlage in z. B. Immobilien-ETF, in Immobilien-Fonds, REITS oder in Immobilien-Aktien zur Wahl. Auch die haben alle wieder ihre Vor- und Nachteile.

    Hallo Mike_M,

    Du wirst für 1 Aktie 21 weitere neue Aktien erhalten. Die Gesellschaft wandelt hier Gewinnrücklagen in Stammkapital um. Es werden weitere Aktien ausgegeben und der Kurs je Aktie sinkt, da ja mehr Stück Aktien vorhanden sind. Du machst durch die Maßnahme grundsätzlich erstmal keinen Gewinn oder Verlust und musst auch nicht selbst Geld zum Bezug der neuen Aktien zahlen.

    Du kannst nun wählen, ob Du die Aktien haben möchtest oder die Option auf den Aktienbezug verkaufen willst. In dem Fall erhältst Du 21 x 0,167 EUR je Aktie ausgezahlt, hast aber am Ende nur noch 1 Aktie mit einem Kurs von dann 0,167 EUR.

    • Vorher: 1 Aktie zu 3,67 EUR
    • Nachher bei Annahme der Aktien: 1 + 21 = 22 Aktien zu je 0,167 EUR = 3,67 EUR insgesamt
    • Nachher bei Verkauf der Optionen: 1 Aktie zu 0,167 EUR + 21 x 0,167 EUR aus dem Verkauf = 3,67 EUR insgesamt

    Wie Du den Auftrag erteilen musst ist vom Broker abhängig. Ggf. hast Du mit dem Schreiben auch ein Antwortformular erhalten. Schau aber auch nochmal nach, ob in der Mitteilung nicht vielleicht steht was passiert, wenn Du nichts machst (also, ob dann z. B. die Aktien geliefert werden).

    Die Gewinne sind etwas höher als die Verluste

    Die Frage die ich habe ist, macht es einen Unterschied für die Steuern, wann ich verkaufe?

    Wenn die Gewinne in diesem Jahr so hoch sind, dass der Freistellungsauftrag nicht ausreicht, um Kapitalsteuer zu vermeiden, dann macht es einen Unterschied. Man kann die Verluste durch den Verlustübertrag quasi nie "zu früh", wohl aber "zu spät" realisieren. Wenn der FSA nicht ausreich also lieber jetzt verkaufen.

    Denn wenn die Kapitalertragssteuer erst einmal einbehalten wurde, ist die i. d. R. weg. Verluste im nächsten Jahr können nicht rückwirkend gegengerechnet werden.

    Hallo ColonelWest,

    Du scheinst wohl in einer sehr ähnliche Situation zu sein wie ich. Eine "wahrheitsgemäße Überprüfung auf Herz und Nieren" ist wirklich schwer zu bekommen. Am ehesten wäre eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale aus meiner Sicht in Frage gekommen – am Ende wird Dir aber niemand die Entscheidung über das Vorgehen mit dem Vertrag abnehmen und die Informationen was geht und wie bekommst Du hier auch kostenlos.

    Für eine einigermaßen zutreffende Bewertung im Einzelfall sind so einige persönliche Angaben zu Dir und Deinem Vertrag nötig, wie chris2702 auch schon schrieb. In meinem Fall habe ich die Entscheidung daran festgemacht: 1) Was bringt "alternative Anlage" mir im Vergleich (= ich investiere das Geld selbst ohne komplizierten Vertrag). 2) Welche Folgen hätte eine Auflösung oder Ruhendstellung des Riester-Vertrags?

    Aktien von Immobilienunternehmen sind meiner Meinung nach nicht das selbe wie Immobilien-Fonds/-ETF. Es sind weiterhin Aktien - mit einem (mindestens theoretischen) Risiko des Totalverlusts. In Immobilienfonds wird durch die enthaltenen Immobilien ein Totalverlust nicht eintreten, da im Worst-Case eine Liquidierung der Immobilien noch Geld einbringt. Also: wer wirklich Immobilien als "sicherere" Anlageklasse und Stabilisator (Stichwort Volatilität) im Portfolio sucht, der sollte tatsächlich echte Immobilien-Fonds/-ETF wählen.

    @Pablo Was Deine Frage nach der Verschuldung und dem "Management-Stil" angeht, bieten die Jahresabschlüsse Antworten. Die großen Gesellschaften haben die Abschlüsse meist direkt auf der Webseite verlinkt. Als schnellere Alternative hilft ein Blick auf einige Kennzahlen wie der (dynamische) Verschuldungsgrad, die FK-Quote usw.

    Ich habe zufällig mal den Jahresabschluss (2018) von Vonovia etwas genauer untersucht. Deine Beschreibung einer "defensiven" Immobilienaktie trifft da nicht ganz drauf zu. Ich habe mal nur ganz knapp aus der Kennzahlenübersicht des Berichtes – ganz stark vereinfacht/etwas überspitzt ausgedrückt – die Einnahmen aus Mieten (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit) und die Immobilienkäufe (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) markiert. Kurzum wäre danach hier ein ordentlicher Verlust entstanden.

    Der Screenshot ist ein Teil der Seite 28 aus dem Geschäftsbericht 2018, der hier zu finden ist.