Rest­schuld­ver­si­che­rung Teuer und oft überflüssig

Salim_Rehan
Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Suche nach einem Ratenkredit wird Dir meist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung angeboten.
  • Die Ver­si­che­rung soll einspringen, wenn Du Deine Kreditraten nicht mehr zahlen kannst – bei Tod, Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit. Doch oft wollen die Versicherer nicht zahlen.
  • Gleichzeitig macht die Ver­si­che­rung den Kredit teurer. Wir haben das an einem Beispiel für Dich durchgerechnet.

So gehst Du vor

  • Verzichte bei einem Ratenkredit auf eine Restschuld- oder Ratenschutzversicherung.
  • Auch bei den von uns emp­foh­lenen Kreditportalen Verivox, Finanzcheck, Smava und Check24 wird die Rest­schuld­ver­si­che­rung beworben. Achte beim Vergleich darauf, dass Du sie nicht anklickst und dass sie Dir nicht untergeschoben wird.
  • Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind gute Alternativen für Rest­schuld­ver­si­che­rung­en.
  • Hast Du eine Rest­schuld­ver­si­che­rung abgeschlossen, kannst Du sie meist kündigen und so Geld sparen.

Egal ob Du Deinen Kredit direkt bei einer Bank aufnimmst oder Darlehen zunächst über ein Internetportal vergleichst – meist bekommst Du zum Kredit auch gleich eine Rest­schuld­ver­si­che­rung angeboten. Kannst Du die Raten mal nicht zahlen, etwa weil Du Deinen Job verloren hast oder länger krank bist, soll die Ver­si­che­rung einspringen. Das klingt zunächst sinnvoll, aber die Verträge haben viele Haken.

Ausblick: Rest­schuld­ver­si­che­rung

Im November 2023 verabschiedete der Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das unter anderem auch zusätzliche Regelungen zur Rest­schuld­ver­si­che­rung enthält. Demnach darf die Ver­si­che­rung erst sieben Tage nach Abschluss des Kredits abgeschlossen werden. Bei Verstoß ist der Rest­schuld­ver­si­che­rungsvertrag nichtig, man bekommt also sein Geld zurück. Sobald das Gesetz am 01.01.2025 in Kraft tritt, gilt die Siebentagefrist für alle Ver­si­che­rungspolicen.

Was bringt eine Rest­schuld­ver­si­che­rung?

Eigentlich hört sich eine Rest­schuld­ver­si­che­rung wie eine gute Idee an. Arbeitslosigkeit und Krankheiten können schließlich jeden treffen. Wenn man sich dann keine Sorgen um den Kredit machen muss, ist das eine Erleichterung. Und der Todesfallschutz hilft der Familie, wenn sie schon genug mit der Trauer zu tun hat. Denn im Todesfall gehen alle Verbindlichkeiten des Verstorbenenen an die Erben über.

Trotzdem raten wir von der Ver­si­che­rung ab. Dafür gibt es zwei Gründe: Die Ver­si­che­rung ist sehr teuer. Außerdem leistet sie oft nicht. Streit gibt es besonders, wenn Du arbeitslos oder krank wirst, und die Ver­si­che­rung zahlen soll.

Für die Banken ist die Rest­schuld­ver­si­che­rung allerdings ein einträgliches Geschäft: Die Banken-Aufsichtsbehörde Bafin hat 2019 in einer Marktuntersuchung festgestellt, dass die Banken teilweise mehr als 50 Prozent der Ver­si­che­rungsprämie als Provision erhalten. Da ist es kein Wunder, wenn ein Berater Dich von einem solchen Vertrag überzeugen will.

2022 warnte auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Ver­si­che­rungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) vor den Geschäftspraktiken der Banken und Versicherer. Sie kritisierte, dass Verbraucher die Ver­si­che­rungen kaum vergleichen können und dass Kündigungen oder Vertragswechsel schwierig seien. Aufgrund der geringen Anzahl von Schadensfällen lande auch ein großer Anteil der Provisionen bei den Anbietern, was zu Interessenkonflikten führen könne.

Die Rest­schuld­ver­si­che­rung ist nicht verpflichtend

Die Ver­si­che­rung wird Dir dabei zumindest beim Onlinevertrieb auf ähnliche Weise angeboten. Während der Eingabe Deiner Daten kannst Du Dich entscheiden, ob Du ein Ver­si­che­rungspaket abschließt oder nicht.

Die Ver­si­che­rungspakete werden gestaffelt: einfacher Schutz, Standardschutz und Gesamtpaket. Der Basisschutz greift nur beim Todesfall, der Standardschutz umfasst daneben noch Arbeitsunfähigkeit. Der Komplettschutz soll zusätzlich noch bei Arbeitslosigkeit greifen. Tritt einer der Ver­si­che­rungsfälle ein, soll die Ver­si­che­rung die Raten des Kredits übernehmen. 

Die Möglichkeit, Dich nicht zu versichern, wird bei vielen Antragstrecken eher unauffällig und gesondert dargestellt. Hinweise wie „Ich trage alle Kosten und Risiken selbst“ machen die Auswahl nicht leichter.

Auch wenn Dich solche Formulierungen verunsichern oder Dich Bankmitarbeiter oder Kreditberater zum Abschluss drängen, gilt: Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung ist nicht verpflichtend für die Kreditaufnahme. Die Ver­si­che­rung sorgt auch nicht dafür, dass Du niedrigere Zinsen für das Darlehen zahlst.

Achte also bei der Kreditaufnahme darauf, dass Du keine Ver­si­che­rung abschließt, und lass Dich auch nicht vom Berater oder der Darstellung der Ver­si­che­rungsangebote auf Kreditvergleichsportalen dazu verleiten.

Neue Regelungen zur Rest­schuld­ver­si­che­rung

Demnächst wird es für Berater von Banken und Ver­si­che­rungen ohnehin nicht mehr so einfach sein, Rest­schuld­ver­si­che­rung­en zu verkaufen. Denn der Bundestag verabschiedete im November 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das unter anderem auch zusätzliche Regelungen zur Rest­schuld­ver­si­che­rung enthält. Demnach darf die Ver­si­che­rung erst sieben Tage nach Abschluss des Kredits abgeschlossen werden. Das Ziel: Beim Kreditnehmer soll erst gar nicht der Verdacht aufkommen, dass eine Rest­schuld­ver­si­che­rung für die Kreditaufnahme benötigt wird. Bei Verstoß ist der Rest­schuld­ver­si­che­rungsvertrag nichtig, man bekommt also sein Geld zurück. Sobald das Gesetz am 01.01.2025 in Kraft tritt, gilt die Siebentagefrist für alle Ver­si­che­rungspolicen.

Für Ver­si­che­rungsvermittler ist es bereits der zweite Einschnitt in kurzer Zeit, nachdem die Provision für den Vertrieb von Rest­schuld­ver­si­che­rung­en auf 2,5 Prozent der Kreditsumme gedeckelt wurde. Seither verzeichnen Ver­si­che­rungsvermittler deutliche Einbußen beim Neugeschäft.

Mehr dazu im Ratgeber Kredit

  • Bei Krediten kannst Du die Kosten drücken, indem Du Zinsen über Portale vergleichst.
  • Unsere Anbieter-Empfehlung: Verivox, Finanzcheck, Smava, Check24

Zum Ratgeber

Was kosten Rest­schuld­ver­si­che­rung­en?

Wie teuer die Ver­si­che­rung für Dich ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Feste Preise gibt es nicht. Was Du zahlen musst, findest Du nur heraus, indem Du Dir ein Kreditangebot mit Ver­si­che­rung geben lässt. Wir haben genau das getan.

Unsere Beispielkundin ist eine Synchronsprecherin mit einem Nettogehalt von 2.800 Euro pro Monat. Für die Miete gibt sie 780 Euro aus, weitere Verpflichtungen hat sie nicht. Den Kredit von 10.000 Euro will sie innerhalb von 60 Monaten abzahlen.

Sie möchte eine Rest­schuld­ver­si­che­rung mit dem Kredit abschließen, die im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit einspringt. Wir erhielten folgende Angebote:

Rest­schuld­ver­si­che­rung­en im Vergleich

Ver­si­che­rungKosten für Ver­si­che­rungZinsen für Kredit
SWK/SOGECAP und SOGESSUR1255,48 €1896,36 €
ING/AXA France Vie und der AXA France IARD535,8 €2504,03 €
Hypovereinsbank/LifeStyle Protection Le­bens­ver­si­che­rung912,47 €2863,52 €
Degussa/Creditprotect1146,27 €3415,10 €

Rest­schuld­ver­si­che­rungsangebote bei einem Kredit von 10.000 Euro und einer Laufzeit von 60 Monaten
Quelle: Ver­si­che­rungs­ver­träge der Anbieter/Finanztip-Berechnung (Stand: September 2023)

Die Beiträge (Prämien) für die Ver­si­che­rung in den uns unterbreiteten Angeboten belaufen sich auf 5 bis 13 Prozent des Auszahlungsbetrags. In einem Urteil bezeichnete das Landesgericht Nürnberg einen Anteil von 15,6 Prozent als „bedenklich hoch“ (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).

Unser Beispiel zeigt außerdem: Du zahlst womöglich mehr für die Ver­si­che­rung als für den Kredit!

Die Kosten für die Ver­si­che­rung werden dabei aufgeteilt: Ein Teil entfällt auf die Ver­si­che­rung für den Todesfallschutz, einer auf den Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und einer auf die Absicherung von Arbeitslosigkeit. In den meisten der von uns untersuchten Verträgen würde unsere Beispielkundin am meisten zahlen, um den Kredit gegen Arbeitsunfähigkeit abzusichern. 

Genau das solltest Du aber über eine richtige Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung machen. Die hilft Dir dann nicht nur mit einem Kredit.

Wie teuer die Ver­si­che­rung ist, erkennst Du nicht so einfach: Die Kosten werden nicht in den Zinssatz miteinberechnet (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV). Das macht das Vergleichen von Krediten mit Ver­si­che­rung für Dich schwieriger. Du musst dann auf die Rate oder die Gesamtkosten schauen anstatt auf den Zinssatz.

Rechnest Du die Beiträge für die Ver­si­che­rung in die Kreditkosten ein, treiben sie den Zins des Ratenkredits in die Höhe. Um das zu verdeutlichen, nehmen wir denselben Beispielfall wie oben.

Zinsatz inklusive Rest­schuld­ver­si­che­rung

BankKosten der
Ver­si­che­rung
angegebener
Effektivzins
tatsächlicher Effektivzins
mit Ver­si­che­rung
SWK1255,48 €6,49 %11,96 %
ING535,80 €9,56 %11,55 %
Hypovereinsbank912,47 €9,99 %13,71 %
Degussa1146,27 €11,46 %17,12 %

Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: September 2023)

Interessant dabei: Sowohl bei unseren Tests zu Kreditportalen als auch unseren Analysen zu Rest­schuld­ver­si­che­rung­en sind wir auf Kombinationen aus Kredit und Ver­si­che­rung gestoßen, die den Kredit so sehr verteuern, dass ein wesentlich höher verzinstes Angebot zum günstigeren Gesamtpaket wurde. Das lag daran, dass die Ver­si­che­rung besonders hohe Kosten verursachte.

Wann zahlt die Rest­schuld­ver­si­che­rung nicht?

Aber die Ver­si­che­rung ist nicht nur teuer, sie zahlt oft auch nicht. Ein Grund dafür ist, dass der eigentliche Ver­si­che­rungs­schutz nicht direkt mit dem Ver­si­che­rungsbeginn startet.

Was solche Regelungen für Dich bedeuten können, etwa wenn Du arbeitslos wirst, zeigen wir Dir an ein paar Beispielen. Wie lang die Zeiten tatsächlich sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab:

  • Es sind nur die ersten zwölf Monate des Ver­si­che­rungsfalls abgedeckt. Bist Du länger arbeitslos, bekommst Du kein Geld mehr.
  • Es wird erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und zusätzlich einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt. Das heißt, dass Du in diesen Monaten für die Ver­si­che­rung zahlst, aber keine Leistung bekommen würdest.
  • Die Ver­si­che­rung zahlt nur für drei Leistungsfälle. Wirst Du ein viertes Mal arbeitslos, zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Bei den Verträgen, die unsere Beispielkundin bekommen hat, sahen diese Einschränkungen im Detail so aus:

Warte- und Karenzzeiten bei Ver­si­che­rungen

BankWartezeit
berufsunfähig
Karenzzeit
berufsunfähig
Wartezeit
 arbeitslos
Karenzzeit
arbeitslos
SWK90 Tage42 Tage90 Tage30 Tage
ING90 Tage42 Tage90 Tage42 Tage
Hypovereinsbankx42 Tage90 Tage90 Tage
Degussax42 Tage30 Tagex

Quelle: Ver­si­che­rungs­ver­träge der Anbieter (Stand: September 2023)

Neben den Wartezeiten und Karenzzeiten gibt es zahlreiche weitere Ausschlüsse. Sie unterscheiden sich abhängig vom Versicherer, da Verträge für Rest­schuld­ver­si­che­rung­en unterschiedlich gestaltet sind.

Hinter dem Schutz für den Todesfall zum Beispiel steckt nicht immer das gleiche Angebot. Die eine Ver­si­che­rung würde bei einem bestimmten Fall zahlen, die andere nicht.

Zu den möglichen Ausschlüssen fallen die Folgen von psychischen Erkrankungen, Alkoholismus und Medikamentenmissbrauch. Auch wenn Du ein bestimmtes Alter erreicht hast, bevor Du den Job verlierst, zahlen die Versicherer nicht immer. Das gilt auch, wenn Dir aufgrund Deines Verhaltens gekündigt wurde.

Du musst also genau hinsehen, wann die Ver­si­che­rung zahlt und wann nicht. Dabei kannst Du Dir die Ver­si­che­rung nicht aussuchen. Willst Du eine Rest­schuld­ver­si­che­rung abschließen, musst Du die nehmen, die Deine Bank Dir zum Kredit anbietet. 

Ein paar Gemeinsamkeiten zwischen den Anbietern gibt es aber. Besonders oft verweigerten die Ver­si­che­rungen laut Bafin die Zahlung, wenn der Versicherte:

  • infolge einer Suchterkrankung starb,
  • wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten konnte oder
  • während der Wartezeit zu Vertragsbeginn arbeitslos wurde.

Dabei sind nicht alle Ausschlussklauseln rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Beispiel folgende Regelung für zu unklar gehalten: „Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen“ (Urteil vom 10. Dezember 2014, Az. IV ZR 289/13).

Kannst Du die Ver­si­che­rung widerrufen?

Falls Du – vielleicht aus Versehen – eine Rest­schuld­ver­si­che­rung abgeschlossen hast, kannst Du sie widerrufen. Dazu hast Du in der Regel bis zu 30 Tage Zeit. Dabei ist egal, ob es sich um eine Einzelversicherung oder um eine Gruppenversicherung handelt (§ 7d VVG). Begründen musst Du den Widerruf nicht.  

Eine Besonderheit beim Widerruf: Hast Du mehrere Vertragskomponenten ausgewählt – also Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit –, gelten unterschiedliche Regeln. Für die Restschuldlebensversicherung – also den Todesfallschutz – gilt eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen (§ 152 Abs. 1 VVG). Für die anderen Bausteine gilt eine Frist von 14 Tagen (§ 8 Abs. 1 VVG). Da die Anbieter die Rest­schuld­ver­si­che­rung meist als Paket verkaufen, in dem der Todesfallschutz in der Regel enthalten ist, gilt oft die längere Frist von 30 Tagen.

Die Widerrufsfrist beginnt übrigens nicht sofort, nachdem Du den Kreditvertrag an die Bank geschickt hast. Die Bank muss Dich nochmal über Dein Widerrufsrecht bei der Ver­si­che­rung belehren und Dir ein Produktinformationsblatt zuschicken. Erst danach beginnt die Widerrufsfrist zu laufen (§ 7a Abs. 5 VVG).

Ver­si­che­rung und Ratenkredit gemeinsam loswerden

Du hast noch eine weitere Möglichkeit, zu widerrufen, und zwar nicht direkt die Ver­si­che­rung. Stattdessen klappt das über den Kredit. Bei dem hast Du sowieso eine eigene Widerrufsfrist. Aber: Bei vielen Krediten haben die Banken Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht. Zum Beispiel haben sie nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Kredit mit Rest­schuld­ver­si­che­rung um ein verbundenes Geschäft handelt.

Für Dich heißt das, dass Du den Kreditvertrag und mit ihm die Ver­si­che­rung selbst nach dem eigentlichen Ablaufen der Widerrufsfrist oft noch widerrufen kannst (§ 358 Abs. 2 Satz 1 BGB, BGH, Urteil vom 18. Januar 2011, Az. XI ZR 356/09).

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet gegen eine Gebühr von 100 Euro an, Kreditverträge mit Rest­schuld­ver­si­che­rung­en zu überprüfen. Findet sich ein Fehler, bekommst Du ein Mus­ter­schrei­ben für den Widerruf, mit dem Du die Rückzahlung eines Teils Deiner Ver­si­che­rungsprämien verlangen kannst.

Denk daran: Wenn Du den Kredit widerrufst, muss Du Deine Schulden bei Deiner Bank innerhalb von 30 Tagen zahlen. In der Regel ist das die Nettokreditsumme mit einer marktüblichen Verzinsung (OLG Hamm, 11. Dezember 2013, Az. 31 U 127/13). Du musst entweder genug Geld auf dem Konto haben oder aber einen niedrig verzinsten Kredit abschließen. Der Widerruf kann sich also lohnen, wenn Du einen teuren Kredit hast, dessen Zins höher ist als der Durchschnitt.

Rückabwicklung und Ver­si­che­rungsprämien

Nach dem Widerruf Deiner Rest­schuld­ver­si­che­rung bekommst Du einen Teil der Ver­si­che­rungsprämie zurück. Das muss spätestens 30 Tage, nachdem der Widerruf eingegangen ist, passieren. 

Wie Du das Geld zurückkriegst, handhaben die Banken unterschiedlich: Einige verrechnen die Ver­si­che­rungskosten mit dem Kredit und senken zum Beispiel die Ratenhöhe oder kürzen die Laufzeit. Andere Kreditinstitute zahlen Dir das Geld für die Ver­si­che­rung auf Dein Konto aus. Die Bafin hat in ihrer Untersuchung keine Probleme mit Kreditverträgen festgestellt, nachdem die zugehörige Ver­si­che­rung widerrufen wurde.

Ob die Banken nach einem Widerruf die Kosten für die Ver­si­che­rung anteilig und vollständig erstatten müssen, ist rechtlich etwas umstritten. Einige Anwälte sind der Auffassung, dass die Bank die gesamten Ver­si­che­rungsprämien zurückzahlen muss. Dabei verweisen sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Danach muss sich ein Kunde aus einem verbundenen Geschäft folgenlos lösen können, also auch unbelastet von Zinsen und Kosten (18. November 2011, Az. XI ZR 356/09).

Andere Juristen sind der Ansicht, dass die Bank für die Zeit bis zum Widerruf des Kreditvertrags nur die Hälfte der Ver­si­che­rungsprämien erstatten muss. So sah es auch das Landgericht Berlin (Urteil vom 23. September 2014, Az. 4 O 65/14). In diesem Fall konnte der Kreditnehmer wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei einem verbundenen Geschäft das Darlehen widerrufen. Er musste aber für den erhaltenen Ver­si­che­rungs­schutz die anteiligen Prämien entrichten, allerdings nur zur Hälfte. Da die Bank durch die Rest­schuld­ver­si­che­rung auch einen Vorteil habe, hielt das Gericht es für angemessen, den Wertersatz auf die Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie zu reduzieren. Ähnlich urteilte auch das OLG Hamm (11. Dezember 2013, Az. 31 U 127/13).

Kannst Du Deine Rest­schuld­ver­si­che­rung kündigen?

Ist die Widerrufsfrist schon vorüber, kannst Du die Rest­schuld­ver­si­che­rung immer noch kündigen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Wenn Du den Kredit vorzeitig tilgst oder ihn umschuldest, also einen Kredit mit einem anderen abzahlst, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Grund ist, dass der Ver­si­che­rungszweck für die Rest­schuld­ver­si­che­rung entfällt. Allerdings endet die Ver­si­che­rung nicht automatisch. Du musst sie gesondert kündigen. Fordere dabei die Ver­si­che­rung auf, Dir die anteiligen Prämien zurückzuzahlen.

In vielen Verträgen ist dieser Fall der Kündigung bereits vorgesehen. Sollte die Ver­si­che­rung Deine Kündigung nicht hinnehmen und auf die ordentlichen Kündigungsfristen verweisen, solltest Du das nicht akzeptieren.

Wenn Dein Vertrag Dir ein ordentliches Kündigungsrecht einräumt, kannst Du auch ohne Umschulden kündigen. Üblich ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats. Nach der Kündigung hast Du Anspruch darauf, dass die Ver­si­che­rung den nicht verbrauchten Anteil des Risikobeitrags erstattet. Die Abschlussprovision gibt es nicht zurück, einige Anbieter ziehen auch einen sogenannten Stornoeinbehalt ab.

Unser Podcast zum Thema

Welche Alternativen zur Rest­schuld­ver­si­che­rung gibt es?

Willst Du einen Kredit absichern, gibt es Alternativen zur Rest­schuld­ver­si­che­rung. Die werden insbesondere bei Baufinanzierungen interessant.

Denn anders als bei Ratenkrediten ist es bei Baufinanzierungen durchaus sinnvoll, die Restschuld eines Immobilienkredits abzusichern. Dabei geht es vor allem darum, die Hinterbliebenen abzusichern, falls Darlehensnehmer versterben, bevor der Baukredit zurückgezahlt ist. Dazu schließt Du aber am besten eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung ab. Du kannst dabei zwischen verschiedenen Varianten der Ver­si­che­rungs­sum­me wählen: Sie kann über die gesamte Laufzeit gleichbleiben oder parallel zur Restschuld Deines Kredits sinken.

Mit dem Geld aus einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung können Deine Angehörigen dann im Falle Deines Todes den Kredit ablösen. Bei Baufinanzierungen solltest Du allerdings beachten, dass dann eine hohe Vor­fälligkeits­entschädigung fällig wird. Vermeiden kannst Du das zum Teil, wenn Dein Darlehensvertrag hohe Sondertilgungen erlaubt.

Das Risiko einer längeren Krankheit kannst Du ebenfalls versichern: über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Falls Du krankheitsbedingt langfristig nicht mehr arbeiten kannst, kannst Du mit der Rente aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Deinen Kredit weiter zahlen.

Schwieriger ist die Suche nach einer alternativen Absicherung für den Fall, dass Du arbeitslos wirst. Dennoch stehen die Kosten einer Rest­schuld­ver­si­che­rung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem angebotenen Schutz. Besser sind deshalb die folgenden Wege:

  • Versuche grundsätzlich, Deinen Ratenkredit so schnell wie möglich abzuzahlen. Je weniger Geld noch offen ist, desto geringer ist Dein finanzielles Risiko.
  • Sollte es finanziell eng werden, kannst Du versuchen, in Absprache mit der Bank die monatlichen Raten zu senken, indem Du den Kredit über einen längeren Zeitraum zurückzahlst.
  • Einige Kredite sehen zudem eine Ratenpause vor. Du kannst dann die Zahlungen für einige Monate aussetzen, etwa wenn Du arbeitslos wirst. Allerdings wird der Kredit dadurch womöglich teurer.

In jedem Fall solltest Du nicht einfach die Zahlungen einstellen oder Lastschriften zurückgehen lassen, wenn Du in finanziellen Schwierigkeiten bist. Sprich bei Zahlungsschwierigkeiten immer sofort mit Deiner Bank.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung?

Wie teuer ist eine Rest­schuld­ver­si­che­rung?

Lohnt sich eine Rest­schuld­ver­si­che­rung?

* Was der Stern bedeutet:

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