Beiträge von manu5994

    Hallo Sparfuchs,

    danke für deine Antwort und die Tipps.

    Insgesamt scheint sich der steuerliche Vorteil, auch wenn er schwer genau zu bestimmen ist, in Grenzen zu halten.


    Die anderen Punkte was Kosten und Gebührenfür den Vertrag und Fond angeht habe ich natürlich auch im Blick, diese sind die wohl entscheidenenden Faktore. Allerdings hätte das hier den Rahmen gesprengt alles rein zu nehmen, zudem sind sie etwas besser verständlich.

    Da der Vertrag wirklich sehr unrentabel ist, und ich die anderen Optionen die du nennst - anhand der vorhandenen Ratgeber - leider bereits ausgeschlossen habe, kommt vermutlich nur die teure Kündigung in Frage.

    Guten Abend,

    ich beschäftige mich gerade mit meiner fondsgebundenen Rentenversicherung und bräuchte ein paar Infos zum Thema Steuern.

    Zum ersten folgendes:

    Wie versteuerst Du Deine private Rente?

    Beziehst Du eine lebenslange Rente aus einer entsprechenden privaten Versicherung, musst Du Dich nicht um das Datum kümmern, zu dem Du den Vertrag geschlossen hast: Die Steuer auf Renten funktioniert immer gleich.

    Du musst nur auf einen geringen Anteil der Rente Einkommenssteuer bezahlen, auf den sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wie alt Du bist, wenn Du in Rente gehst. Trittst Du zum Beispiel im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand ein, musst Du 17 Prozent Deiner Rente versteuern.

    Die Tabelle zu den Ertragsanteilen findest Du im Einkommenssteuergesetz. Die Renten aus privaten Vorsorgeverträgen, hochgerechnet aufs Jahr, trägst Du in der Anlage R im unteren Teil ein.

    Verstehe ich richtig, dass ich, sollte ich mit 60 Jahren die Rente ausgezahlt bekommen, nur den Ertragsanteil (in dem Fall 22%) versteuern muss?
    Spielt dabei dann der Gewinn, den ich über die Jahre mit dem Fond erwirtschaftet habe keine Rolle mehr?

    Und auf diese 22% meine Jahresrente, zahle ich letztlich dann die 25% Abgeltungssteuer oder wäre dann ein anderer Steuersatz gültig?


    Die zweite Option wäre mit 60 vom Kapitalwahlrecht nutzen zu machen, dazu folgendes:

    Zitat

    Auszahlung: Hast Du den Vertrag 2005 oder später abgeschlossen?

    Wenn Du Dir Erspartes aus einer solchen neuen Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen lässt, musst Du – im Gegensatz zu älteren Verträgen – auf jeden Fall Steuern zahlen. Festgelegt ist das im Alterseinkünftegesetz. Es ordnet private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen der sogenannten dritten Schicht der Altersvorsorge zu. Auf Erträge dieser Kategorie fällt generell Abgeltungssteuer an.

    Wann Du nur den halben Ertrag versteuern musst

    In manchen Fällen jedoch musst Du nicht den gesamten Gewinn Deines Vertragsguthabens versteuern, sondern nur die Hälfte dessen. Dies passiert dann, wenn Dein Vertrag ausläuft oder Du ihn kündigst und die sogenannte 12/60 oder 12/62-Regel erfüllt ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG), also:

    • der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und
    • Du Dein Geld erst im Alter von 60 Jahren ausbezahlt bekommst, bei Verträgen ab 2012 im Alter von 62 Jahren.

    Auf diesen halben Gewinn zahlst Du statt der Abgeltungssteuer Deinen persönlichen Einkommensteuersatz (§ 32d Abs. 2 S. 2 EstG).

    Wenn ich die genannten Voraussetzungen also erfülle, muss ich nur die Hälfte des Gewinns versteuern, und zwar mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz.

    Leider komme ich mit der Berechnung von § 32d Abs. 2 S. 2 EstG nicht so recht klar.

    In welcher Größenordnung spielt dieser Satz etwa? Wird das mehr als die Abgeltungssteuer sein?


    Zuletzt wäre da noch die Absetzbarkeit der jährlichen Beiträge.

    Meine Versicherung wurde erst im Jahr 2012 abgeschlossen, fällt daher als Sonderausgabe raus.

    Wie kannst Du die Basisversorgung absetzen?

    Versicherungsbeiträge gehören eigentlich zu den privaten Ausgaben. Im begrenzten Umfang sind sie steuerlich absetzbar. Die Vorsorgeaufwendungen unterteilen sich in zwei Bereiche:

    sonstige Vorsorgeaufwendungen: beispielsweise Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- sowie private Kapitallebens- und Rentenversicherung mit Abschluss vor 2005.


    Allerdings hat meine Steuerberaterin diese Ausgaben in der letzten Steuererklärung aufgelistet.

    Habe ich nun einen steuerlichen Vorteil was die Beiträge angeht oder nicht?

    Falls ja, wie kann ich die Höhe genau berechnen?


    Meine Überlegung ist diesen Vertrag mit eher schlechten Konditionen zu küdigen und statdessen einen ETF Sparplan zu starten.

    Sollte es aus steuerlicher Betrachtung noch weitere relevate Punkte geben, wäre ich sehr dankbar über einen Hinweis!


    Grüße

    manu5994

    Guten Morgen Community!

    ich habe eben den Finanztip Artikel Unfallschäden selbst bezahlen lohnt sich oft gelesen und dort eine Erwähnung der Teilkasko vermisst.

    Die habe ich nämlich bei meinem Auto und da frage ich mich, ob es auch dort sowas wie Hochstufungen gibt und ob man erst ab einer gewissen Grenze Schäden von seiner Versicherung übernehmen lassen sollte?

    Falls jemand Informationen dazu hat, oder es auch dafür einen Beitrag gibt, den ich bisher nicht gefunden habe, würde ich mich freuen, wenn mir wer weiterhelfen kann.

    Liebe Grüße

    manu5994

    Guten Abend,

    Ich hätte eine Frage zum Zusatz der "Einrede grober Fahrlässigkeit" bei Teilkaskoversicherungen.

    Es wird immerzu davon gesprochen, dass wenn dieser Zusatz fehlt der Versicherer sich z.B. weigern kann zu zahlen, wenn ich bei rot über die Ampel fahre, oder ich aufs Handy schaue:

    Zitat

    Keine Einrede grober Fahrlässigkeit - Wenn Dein Versicherungsvertrag diese Klausel enthält, leistet der Versicherer auch dann in vollem Umfang, wenn Du einen Schaden an Deinem Auto grob fahrlässig verursachst. Er verzichtet auf sein Recht zur „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Beispiele: Du überfährst eine rote Ampel, fährst viel zu schnell oder schreibst Nachrichten auf dem Handy und verursachst dabei einen Unfall. Nicht versichert sind Fälle, in denen Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall baust oder wenn Du den Diebstahl Deines Wagens grob fahrlässig ermöglichst. In den meisten Tarifen ist die Klausel enthalten.

    So weit so gut. Meine Frage ist nun aber: Was würde die Teilkasko den abdecken, wenn ich Bei rot über die Ampel fahre und dabei einen Unfall baue?
    Den Unfallschaden beim Gegner übernimmt ja bereits meine KFZ-Haftpflicht. Die Schäden am eigenen Auto werden aber sowieso nicht von der Teilkasko übernommen.

    Zitat

    Die Teilkasko zahlt bei Schäden, die Du nicht selbst verursachst. In der Regel gehören dazu:

    • Diebstahl,
    • Raub und Unterschlagung,
    • Brand und Explosion,
    • Unwetterschäden wie Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung,
    • Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen,
    • Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen,
    • Kabelschäden durch Kurzschluss,
    • Glasbruch zum Beispiel durch Steinschlag.

    Ich sehe grade nicht so recht welchen dieser Fälle ich durch grobe Fahrlässigkeit erzeugen könnte.
    Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch und jemand kann mir mit einem verständlichen Beispiel weiter helfen.


    Liebe Grüße,

    manu5994