Rentenbesteuerung Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen zwar keine Steuern - genauer keine Einkommensteuer - zahlen und deshalb auch keine Steuererklärung abgeben. Allerdings werden es Jahr für Jahr mehr Menschen im Alter, die es dann doch tun müssen. Mittlerweile betrifft das mehr als jeden vierten Ruheständler. Der häufigste Grund: Die Seniorinnen und Senioren haben neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten. Beziehst Du also ausschließlich eine überschaubare gesetzliche Rente, bist Du eher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen.
Wenn Du eine Steuererklärung machen musst, heißt das aber noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen wirst. Denn wie im Berufsleben kannst Du auch als Rentner Deine Steuerlast in der Steuererklärung drücken, im besten Fall auf Null.
Wie im Erwerbsleben profitieren auch Rentnerinnen und Rentner vom Grundfreibetrag. Der auch Existenzminimum genannte Wert beträgt im Steuerjahr 2023 für Alleinstehende 10.908 Euro (10.347 Euro im Jahr 2022) und wird jährlich angepasst. Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt der doppelte Wert. Bis zu dieser Summe sind alle Einkünfte schon mal steuerfrei. Hinzu kommen noch die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Du bist im Steuerjahr 2023 schon bei mindestens 11.046 Euro (im Jahr 2022 10.485 Euro) steuerfrei.
Dazu kommt ein weiterer Freibetrag, der Rentenfreibetrag. Generell gilt: Es ist immer nur ein Teil Deiner gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Stand jetzt ist erst ab 2040 die komplette Rente zu versteuern. Bis dahin wird der sogenannte Besteuerungsanteil pro Jahr um ein Prozent erhöht.
Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag jedoch vereinbart, den zu besteuernden Anteil Deiner Rente langsamer zu erhöhen. Im Entwurf des Wachstumschancengesetzes vom 2. Oktober 2023 findet sich auf den Seiten 18 und 19 konkret, wie das aussehen soll. Demnach sollen die 100 Prozent erst 2058 erreicht werden. Um das zu erreichen,steigt nach diesem Entwurf der Besteuerungsanteil ab dem Jahr 2023 nicht mehr um 1 Prozent , sondern noch nur um 0,5 Prozent. Diese neuen Rentenbesteuerungspläne sind als Teil des Wachstumschancengesetzes Ende 2023 aber immer noch nicht als Gesetz verabschiedet. Es hängt noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Wir zeigen Dir in der zweiten der beiden folgenden Tabellen aber trotzdem, welche Auswirkungen das haben würde.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs- anteil (in %) | steuerfreier Anteil (in %) |
---|---|---|
2005 und früher | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
Quelle: EStG Paragraf 22 (Stand: 26. Dezember2023)
Du siehst, dass der Teil der steuerpflichtigen Rente Jahr für Jahr steigt, der steuerfreie Teil hingegen sinkt. Der Besteuerungsanteil ist bis 2020 jeweils um 2 Prozent pro Jahr gestiegen, danach nur noch um 1 Prozent.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs- anteil (in %) bisherige Regelung | steuerfreier Anteil (in %) bisherige Regelung | Besteuerungs- anteil (in %) GEPLANT | steuerfreier Anteil (in %) GEPLANT |
---|---|---|---|---|
2023 | 83 | 17 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 84 | 16 | 83 | 17 |
2025 | 85 | 15 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 86 | 14 | 84 | 16 |
2027 | 87 | 13 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 88 | 12 | 85 | 15 |
2029 | 89 | 11 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 90 | 10 | 86 | 14 |
2031 | 91 | 9 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 92 | 8 | 87 | 13 |
2033 | 93 | 7 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 94 | 6 | 88 | 12 |
2035 | 95 | 5 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 96 | 4 | 89 | 11 |
2037 | 97 | 3 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 98 | 2 | 90 | 10 |
2039 | 99 | 1 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 100 | 0 | 91 | 9 |
2041 | 100 | 0 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 100 | 0 | 92 | 8 |
2043 | 100 | 0 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 100 | 0 | 93 | 7 |
2045 | 100 | 0 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 100 | 0 | 94 | 6 |
2047 | 100 | 0 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 100 | 0 | 95 | 5 |
2049 | 100 | 0 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 100 | 0 | 96 | 4 |
2051 | 100 | 0 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 100 | 0 | 97 | 3 |
2053 | 100 | 0 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 100 | 0 | 98 | 2 |
2055 | 100 | 0 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 100 | 0 | 99 | 1 |
2057 | 100 | 0 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 | 0 | 100 | 0 |
Quelle: EStG Paragraf 22, Entwurf Wachstumschancengesetz (Stand: 26. Dezember2023)
Hier kannst Du mehrere Dinge ablesen. Nach der bisherigen Regelung steigt der Besteuerungsanteil der Rente jeweils um 1 Prozent pro Jahr bis 2040 100 Prozent erreicht sind.
Das geplante Wachstumschancengesetz sieht vor, dass der Besteuerungsanteil nur um 0,5 Prozent im Jahr steigt und deshalb erst 2058 die 100 Prozent erreicht sind.
Oder anders gesagt: Nach der bisherigen Regelung müssen alle Rentner, die 2040 oder später in Rente gehen, ihre komplette Rente versteuern, nach den Planungen betrifft es die, die 2058 oder später in den Ruhestand kommen.
Der Rentenfreibetrag wird aus diesen Zahlen und der Höhe Deiner Rente im Jahr nach der ersten Rentenzahlung ermittelt und ist ein konstanter Betrag in Euro. Er bleibt Dein Leben lang konstant.
Beispiel: Bruno bekommt im Oktober 2021 erstmals eine Rente von 1.200 Euro. Ab Juli 2022 steigt sie auf monatlich 1.270 Euro. Deshalb bekommt Bruno 2022 insgesamt 14.820 Euro Rente. Weil Bruno 2021 in Rente gegangen bist, muss er 81 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil beträgt somit 12.004 Euro. Die Differenz zu seiner Gesamtrente ist der Rentenfreibetrag, in diesem Fall (14.820 - 12.004) = 2.816 Euro, den das Finanzamt auf Dauer festsetzt. Bis zu diesem Betrag bleibt Brunos Rente bis zum Lebensende steuerfrei.
Addieren wir alles im Beispiel für das Steuerjahr 2023 alles zusammen: 10.485 Euro (Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag) plus 2.816 Euro Rentenfreibetrag ergeben 13.301 Euro – steuerfrei. Hinzu kommen dann noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die erste, sehr gute Orientierung erhältst Du mit unserer Grafik. Schaue zuerst auf das Jahr, in dem Du in Rente gegangen bist:
Mit der Steuererklärung kannst Du dafür sorgen, dass Du weniger oder gar keine Steuern zahlen musst. Denn Du kannst Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und noch mehr absetzen. Wie das genau funktioniert, erfährst Du in unserem Ratgeber „Welche Kosten du im Ruhestand in der Steuererklärung absetzen kannst“.
Rentnerinnen und Pensionäre ohne weitere Einkünfte können mit EinfachElster, einem Programm der Finanzverwaltung, ihre Steuererklärung erledigen. Es ist weniger komplex als Elster. Wir haben für Dich verschiedene Software und Apps für Steuererklärungen getestet. Ausführliche Informationen findet Du im dazugehörigen Ratgeber.
Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.
Fordert Dich das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auf, dann musst Du das bis zur gesetzten Frist tun. Oft will das Finanzamt sogar Erklärungen für mehrere Jahre rückwirkend, bis zu maximal sieben Jahre. Hältst Du die Frist nicht ein, riskierst Du einen Verspätungszuschlag.
Die Träger der Rentenversicherungen und auch die privaten Versicherer teilen der Finanzverwaltung in sogenannten Rentenbezugsmitteilungen mit, welche Renten sie im Jahr überwiesen haben (Paragraf 22a Einkommensteuergesetz). Folglich fordern Finanzämter manche Rentnerinnen und Rentner gezielt dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du Dich bei Elster online für die vorausgefüllte Steuererklärung registrieren lässt, erhältst Du automatisch auch die gemeldeten Rentenzahlungen als Daten übermittelt.
Auch Krankenkassen teilen den Finanzämtern die Höhe der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Versicherten mit. Dem Finanzamt liegen noch weitere elektronische Daten (E-Daten) vor. Über den Service „Abruf von Bescheinigungen“ (früher: Belegabruf) kannst Du die E-Daten vom Finanzamt abrufen und einfach in Deiner elektronischen Steuererklärung über Elster oder mit einem Steuerprogramm übernehmen.
Diejenigen, die weiterhin ihre Steuererklärung auf Papier erstellen, müssen seit der Steuererklärung 2019 in der Anlage R normalerweise nicht mehr viel ausfüllen. Denn in die Dunkelgrün hinterlegten E-Daten-Felder musst Du nur etwas eintragen, wenn die elektronisch gemeldeten Beträge falsch sein sollten.
Tipp: Wenn Du Deine Steuererklärung auf Papier erstellst, solltest Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung die kostenlose Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bestellen. Diese enthält die Rentenbeiträge, die Du in der Steuererklärung eintragen musst. Sie gibt zudem Hinweise, wo Du diese Werte in den Formularen eintragen musst. Hast Du die Bescheinigung einmal beantragt, bekommst Du diese in den Folgejahren automatisch zugesandt. Bei der Bestellung musst Du Deine Sozialversicherungsnummer nennen; für eine Hinterbliebenenrente benötigst Du die des Verstorbenen.
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Einige Rentnerinnen und Rentner haben sich möglicherweise früher eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) oder eine andere Mitteilung des Finanzamts besorgt, die ausweist, dass sie (noch) nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Beim Übergang vom lohnsteuerpflichtigen Angestellten ins Rentendasein ist das ein realistisches Szenario.
Das kann sich aber aufgrund der Systematik der Rentenbesteuerung recht schnell ändern, ohne dass es Dir oder dem Finanzamt sofort bewusst ist. Daher solltest Du Dir jedes Jahr einen Überblick über Dein zu versteuerndes Einkommen verschaffen. Es kann nämlich vorkommen, dass das Finanzamt erst nach Jahren Deine Rentenbezugsmitteilungen auswertet. Erst dann informiert es Dich auch über die neu eingetretene Abgabepflicht. Wenn Dir das passiert, kann es sogar passieren, dass Du für einige Jahre rückwirkend Steuererklärungen erstellen musst.
Wegen der Rentenerhöhung am 1. Juli 2023 wurden zum Beispiel laut Bundesfinanzministerium 109.000 Rentner und Rentnerinnen steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig. Allerdings fielen auch 195.000 wieder aus der Steuerpflicht heraus, weil der Grundfreibetrag in diesem Jahr wie die Renten stark angestiegen ist.
Bemerkst Du selbst, dass Du irgendwann abgabepflichtig geworden bist, und lieferst Deine Steuererklärung zu spät ab, setzt das Finanzamt aktuell auch rückwirkend Verspätungszuschläge fest.
Bemerkst Du es nicht und wirst erst vom Finanzamt aufgefordert, muss Du auch dann erst tätig werden. In die Verspätung rutschst Du dann nur hinein, wenn Du den vom Finanzamt gesetzten Termin für die Abgabe überschreitest.
Es kann also in der Regel sinnvoll sein zu warten, bis das Finanzamt zur Steuererklärung auffordert. Denn dann umgehst Du potenzielle Verspätungszuschläge. Auf der anderen Seite musst Du unter Umständen die Erklärungen rückwirkend für mehrere Jahre machen - und das bei relativ kurzer Frist. Wenn Du ahnst, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst, Dich aber entscheidest, auf das Finanzamt zu warten, solltest Du Dich vorbereiten und alle wichtigen Unterlagen besorgen und archivieren oder in einem Ordner abheften.