Steuerreform 2027

  • Natürlich. Wobei mich an der Stelle ja mal interessieren würde, wie viele Väter einfach nicht zahlen, weil die Mutter ihnen den Umgang mit dem Kind verweigert. Das soll ja auch sehr häufig vorkommen. Oder die Mutter mehrere hundert Kilometer wegzieht und der Vater soll dann schauen, wie er sein Besuchsrecht damit organisiert bekommt.

    Kein Argument.

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    Steuern sparen bei der Geldanlage
    Recht & Steuern 10 Kapitel

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    Recht & Steuern 10 Kapitel
  • Wobei mich an der Stelle ja mal interessieren würde, wie viele Väter einfach nicht zahlen, weil die Mutter ihnen den Umgang mit dem Kind verweigert. Das soll ja auch sehr häufig vorkommen. Oder die Mutter mehrere hundert Kilometer wegzieht und der Vater soll dann schauen, wie er sein Besuchsrecht damit organisiert bekommt.

    Gibt das den unterhaltspflichtigem Elternteil dann das Recht den Kindesunterhalt nicht mehr zu zahlen? :/

  • Ein paar aktuelle Fakten gibts dann doch, auch wenn ich höchst ungern eine Anfrage dieser merkwürdigen Organisation als Argumentationshilfe nutze:

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103701.pdf


    Und zur Frage, warum der Rückgriff bei ausstehenden Zahlungen nur eingeschränkt erfolgt:

    Frage: Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die unter-
    schiedlichen Rückgriffsquoten in den Bundesländern verantwortlich?

    Antwort: Ganz wesentlich hängt die Rückgriffsquote von der Zahlungsfähigkeit der bar-
    unterhaltspflichtigen Elternteile und von dem Umfang des Bestehens einer sol-
    chen Unterhaltspflicht ab. Die wirtschaftliche Situation, in der sich die nicht
    alleinerziehenden, anderen Elternteile befinden, variiert von Bundesland zu
    Bundesland.

    Wie bereits in der Antwort zur Frage 12 ausgeführt, ist in den meisten Fällen
    staatlicher Unterhaltsleistung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des an-
    deren Elternteils kein oder kein voller Rückgriff möglich.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006798.pdf


    Ich würde hier bestätigt sehen, was ich eingangs sagte - die aktuelle Diskussion ist ganz stark verkürzt und irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass die aktuelle Bundesregierung hier ein ganz winzig kleines Fass aufgemacht hat.

  • In der gegenwärtigen Rechtslage, wird das finanzielle Interesse höher gewertet als das emotionale Wohlergehen des Kindes.

    Die Durchsetzung von Umgangsansprüchen findet so gut wie nicht statt.

    Also ist der Kindesunterhalt dann auch irgendwie als ein Eintrittsgeld zu sehen? So nach dem Motto: Ich zahle, also habe ich auch ein recht darauf, dass meine Kinder mich sehen (müssen)?
    Demnach müssten dann Elternteile die gar keinen Unterhalt leisten (egal ob Sie nun finanziell können oder nicht) kein Besuchsrecht für Ihre Kinder bekommen. Das habe ich doch richtig verstanden?

    Ich kenne das ja nur aus meinem Bekanntenkreis. Und da wollen viele Kinder so ab 14+ möglichst nichts mehr mit Ihren Eltern zu tun haben. Teilweise sieht man die Kinder dann nur noch beim gemeinsamen Essen.
    Gemeinsame Zeit mit den Eltern verbringen ist da eher nicht angesagt.

  • Gemeinsame Zeit mit den Eltern verbringen ist da eher nicht angesagt.


    In einer intakten Familie sind beide Elternteile für die Kinder da. Emotional, finanziell, eben so, wie das Kind es im jeweiligen Alter braucht.

    Warum sollte das in einer Trennungsfamilie anders sein? Und warum versucht häufig, Elternteil A zu entscheiden, dass Elternteil B keinen Kontakt zu den Kindern haben soll (und zieht z.B. weit weg)? Auch gemeinsames Essen ist gemeinsame Zeit und warum sollte das mit dem zweiten Elternteil nicht mehr stattfinden?

    Das mit dem Eintritt ist natürlich plakativ ;-). Wenn ein Elternteil selbst entscheidet, seine Kinder nicht mehr sehen zu wollen, ist das das eine. Das kann man kaum erzwingen. Wenn das Elternteil und die Kinder sich aber sehen wollen und das andere Elternteil das hintertreibt, muss das genauso angegangen werden, wie Leute, die nicht zahlen wollen.

    (Mein Teenager macht gerade höchst begeistert Sommerferien mit mir.)

  • Gibt das den unterhaltspflichtigem Elternteil dann das Recht den Kindesunterhalt nicht mehr zu zahlen? :/

    Ein Recht nicht. Aber welchen Hebel hat ein Vater dann noch außer den Unterhalt zu verweigern? Vor Gericht braucht er nicht gehen und das Jugendamt hilft da auch nicht. Das ist in Deutschland alles sehr einseitig. Wenn die Mutter es drauf anlegt, hat ein Vater keine Chance. Ich hab da Verständnis für jeden, der sagt "kein Geld ohne Umgang"

  • In einer intakten Familie sind beide Elternteile für die Kinder da. Emotional, finanziell, eben so, wie das Kind es im jeweiligen Alter braucht.

    Warum sollte das in einer Trennungsfamilie anders sein?

    Weil häufig die verletzten Gefühle eines/beider Ex-Partner auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden?
    Ich kenne das auch aus meinem Bekanntenkreis. Teilweise gibt es einen regelrechten Wettbewerb, welches Elternteil den nun 'besser' ist. Das Kind soll dann irgendwie Position beziehen. :rolleyes:
    Einfach nur krank!!!

  • Weil häufig die verletzten Gefühle eines/beider Ex-Partner auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden?
    Ich kenne das auch aus meinem Bekanntenkreis. Teilweise gibt es einen regelrechten Wettbewerb, welches Elternteil den nun 'besser' ist. Das Kind soll dann irgendwie Position beziehen. :rolleyes:
    Einfach nur krank!!!

    1000 % Zustimmung.

    Und deswegen soll das Kind meiner Ansicht nach eben keine Position beziehen sondern es hat nach einer Trennung zu beiden Elternteilen Kontakt (idealerweise 50/50) und beide Elternteile tragen finanziell bei.

    Dieser Streit ums Kind hat unmittelbar mit dem Streit ums Geld (Unterhalt) zu tun. Und das gilt es zu unterbinden - im Sinne des Wohlergehen des Kinders (nicht im Sinne des juristischen Kindswohls, das sich v.a. finanziell definiert).

  • Ich kenne im Umfeld jemanden, der für seine Kinder zahlt und trotzdem verweigert die Ex-Partnerin jeglichen Umgang mit den Kindern, obwohl ein anderslautendes Urteil des Familienrichters vorliegt. Welchen Weg kann da ein Vater noch gehen? Sollte da der Gerechtigkeit wegen nicht auch ein strafbares Handeln der Partnerin vorliegen?

  • Recht haben und Recht bekommen sind leider manchmal zweierlei Angelegenheiten.

    Wenn das Rechtsempfinden gestört ist, empfiehlt es sich, klaren Kopf zu behalten.

    Das ist leicht dahergesagt. Alles andere wäre aber schlicht falsch.

    Wie lieberjott und Boersenfeger sagten, sind dem enge Grenzen gesetzt, v.a. wenn es ein Vater ist, der zu seinem Kind Kontakt will (und das Kind zu ihm). Da gibts dann keinen Anwalt/Staatsanwalt/Vollstrecker/Gerichtsvollzieher im Jugendamt, wie es die Beistandschaften in finanziellen Fragen sind.

  • Aber um es klar zu benennen. Diejenigen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, handeln in erster Linie nicht gegen den Ex-Partner, sondern gegen sein Kind und das darf es nicht geben und sollte unmissverständlich strafrechtlich in aller Härte verfolgt werden.

  • Wie lieberjott und Boersenfeger sagten, sind dem enge Grenzen gesetzt, v.a. wenn es ein Vater ist, der zu seinem Kind Kontakt will (und das Kind zu ihm). Da gibts dann keinen Anwalt/Staatsanwalt/Vollstrecker/Gerichtsvollzieher im Jugendamt, wie es die Beistandschaften in finanziellen Fragen sind.

    Alle Beteiligten sind gut beraten, Umgang und Unterhaltsverpflichtung nicht miteinander zu verknüpfen.

    Dass wir es hier mit einer Grauzone zu tun haben, ist selbstredend nicht zu bestreiten.

    Übrigens hält die Jugendhilfe sehr wohl unterstützende Angebote auch in Umgangssachen bereit.

    Leider gilt stets: wer streiten will, kommt selten zur Lösung.

  • Ich kenne im Umfeld jemanden, der für seine Kinder zahlt und trotzdem verweigert die Ex-Partnerin jeglichen Umgang mit den Kindern, obwohl ein anderslautendes Urteil des Familienrichters vorliegt. Welchen Weg kann da ein Vater noch gehen? Sollte da der Gerechtigkeit wegen nicht auch ein strafbares Handeln der Partnerin vorliegen?

    Leider gibt es da nur sehr wenige Möglichkeiten. Ich habe das im Bekanntenkreis auch schon miterlebt: Vater neu verheiratet, eigenes Haus, top Bedingungen, Mutter arbeitslos, winzige Wohnung, die Körperhygiene der Kinder wird stark vernachlässigt, Umgang mit dem Vater immer wieder mal mutwillig verweigert... Und das Familiengericht lehnt wiederholt ab zu handeln, zuletzt mit dem Hinweis, wenn die Eltern sich nicht einig werden, müsse man aus Gründen des Kindswohls über ein alleiniges Sorgerecht der Mutter nachdenken. Väter sind vor vielen Familienrichtern leider einfach im Nachteil.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Bei einer Freundin erlebt wie ein Herr Doktor sich arm gerechnet hat, den Musikunterricht des begabten Sohn konnte sie nicht stemmen, mit Mühe und Vollzeitjob den Alltag mit zwei Jungs in der Pubertät. Hat die Jungs zum Vater gelassen, der sich so schäbig benommen hat. Hoffentlich haben die Jungs als Erwachsene bemerkt, was er für einer war.

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