Beiträge von Kater.Ka

    Willkommen im Forum.

    Bei dem Produkt handelt es sich nicht um einen Anleihe, sondern ein Derivat, das so ähnlich bezeichnet ist. Bitte dazu das Basisinformationsblatt lesen. https://kid.hsbc-zertifikate.de/DE/DE000HM0S901.pdf

    Persönlicher ggf. fehlerbehafteter Kommentar:

    Vereinfacht gesprochen erhälst Du die Zinszahlung dafür, dass Du das Risiko übernimmst, dass Bayer im nächsten Januar nicht mehr als 20% verloren hat. Falls das doch passiert verlierst Du diesen prozentualen Kursrückgang. Am Kursanstieg bist Du nicht beteiligt. Ferner treten Produktkosten und ein Ausgabeaufschlag auf. Es handelt sich um ein Investment auf einen Einzelwert mit den entsprechenden Risiken, das zusätzlich durch die Derivatestruktur erhöht ist.

    Es handelt sich um ein Angebot eines Internet-Medienhauses mit Youtube-Kanal mit > 100T Abonnenten. Der Erstbeitrag des TE ging schon darum, der wegen Werbeverdacht gelöscht wurde. Nun ist es halt doch durchgekommen ...

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    In dem langen Beitrag teile ich einige Aussagen nicht, wobei es dann eher um Meinungen als Fakten geht, z.B. ob Trendfolge (ETF nach Börsenkapitalisierung) oder Contrarian-Ansatz besser ist.

    Die Aussage zu den Kursentwicklungen Welt vs. Europa kann ich nicht nachvollziehen; ich vermute, dass hier der Währungseffekt fehlt.

    Vergleich auf €-Basis hier https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…33,LU0908500753 wobei hier gut sichtbar ist, dass Welt langfristig besser performte als Europa, in 2025 aufgrund der Dollar-Schwäche dies sich umkehrte.

    Zum Thema Payment for orderflow möchte ich anmerken, dass das Arbeiten mit Provisionen etc. im Finanzgewerbe nicht unüblich ist. Das Beratungsgeschäft der Banken finanziert sich z.B. aus Verkaufs- und Halteprovisionen, wober der Kunde beim Abschluss dann dazu gezwungen wird, auf die Weitergabe der Provisionen zu verzichten. Insofern ist die Kritik an den Neobrokern mMn insoweit nicht angebracht. Hinsichtlich Sicherheit liegen zur Abwicklung Banken dahinter oder die Neobroker sind selbst regulierte Banken. Verwahrung erfolgt an anderer Stelle, wodurch das Risiko nicht grundsätzlich anders sein sollte als bei einer üblichen Bank. Unabhängig davon würde ich einer Bank nie trauen und habe daher meine Anlagen auch über die Depotanbieter stark gestreut.

    Bitte schaue mal auf dem Formularserver der Finanzverwaltung nach der Anlage R-AV und der dort eingebundenen Anleitung bzw. in Deinem Steuerprogramm. MMn sind die Felder dort einschlägig beschrieben, speziell Zeile 21. Diese sind ausgegraut, es ist daher mMn keine Angabe erforderlich, da diese elektronisch übermittelt wird.

    Muster der Mitteilung hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=1

    Bei mir war es Fall 9d (Riester Fondssparplan)

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    Einen Sparplan kann man jederzeit stoppen und woanders neu starten. Du könntest also den Sparplan für die Kinder in Deinem Depot stoppen, Kinderdepots eröffnen und dort jeweis neue Sparpläne starten. Redaktionell gibt es hier einen Beitrag mit weiterführenden Links https://www.finanztip.de/daily/kinderde…nd-wenn-ja-wie/

    Den Bestand transferieren geht mit Depotübertrag, zählt steuerrechtlich als Schenkung und wird dem Finanzamt gemeldet. Alternativ behälst Du den Bestand und lässt den Sparplan der Kinder mit erhöhten Raten laufen bis der alte Bestand erreicht ist.

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    Unter der Annahme kein Spread und keine Transaktionskosten würde sich der Zinseszinseffekt auch einstellen wenn man.jeden Monat in einen anderen ETF umschichtet. Der erste ETF hat ja seine Rendite gebracht, der zweite gibt auf diese Wertsteigerung wieder eine Wertsteigerung usw., genau das ist der Zinseszinseffekt.

    Insofern spricht der Zinseszinseffekt nicht gegen Dein Vorhaben, solange Du dies steuerfrei und mit geringen Kosten organisierst.

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    Jetzt heißt es erstmal Ruhe bewahren. Es kommen mMn zwei Dinge zusammen, die Darstellung und ein ggf. eingetretener Steuerabzug:

    Der Depotanbieter scheint die Rendite der Gesamtanlage, also die seit dem Merger eingezahlten Gelder sowie der Wert der gemergten Anteile des neuen Amundi-ETF darzustellen. Da der ETF seit dem Merger-Termin rund 3% zugelegt hat und die neu gekauften Anteile durch den Kursverlauf mehr gebracht haben dürften ist das soweit plausibel.

    Das hat aber nichts mit der Gesamtrendite zu tun. Ihr müsstet eine Abrechnung des Mergers bekommen haben. Die Einzahlungen Deine Frau müssten - sofern alles bei Euch gleich ist - zum Mergerzeitpunkt um knapp 40% im Gewinn gewesen sein, da der Merger über Landesgrenzen hinweg ein steuerlicher Verkauf war müssten von den 40% Gewinn ca. ein Viertel durch die Steuer weggegangen sein sofern kein Freistellungsauftrag vorlag. Sofern Ihr den Pauschbetrag nicht ausgeschöpft habt kommt ein Teil über die Steuererklärung zurück.

    Deine Frau müsste daher bezogen auf ihren Sparplan über die Gesantzeit bei Steuerabzug bei ca. 30% im Plus liegen, in deinen 40% stecken ein Viertel noch nicht gezahlte Steuern, womit Du auch nach Steuern bei ca. + 30% liegst.

    Der Verlust besteht "nur" im Zinseszinseffekt auf den Steuerabzug auf den Gewinn bis zum Merger. Der hat aber nur stattgefunden wenn Ihr keinen genügend hohen Freistellungsauftrag hattet. Wie gesagt kann man das heilen wenn Ihr den Pauschbetrag nicht ausgeschöpft habt, indem man sich die Steuer in der Einkommenssteuererklärung zurückholt und in den Sparplan Deiner Frau einzahlt.

    Langtext von der Redaktion zur Verschmelzung hier https://www.finanztip.de/daily/dieser-a…-dich-bedeutet/

    Grundsätzlich sind Aktien und damit ETF Risikoanlagen. Das Risiko ist bei breit streuenden ETF durch die Streuung minimiert. Dass ein Fondsanbieter etwas macht, z.B. einen Fonds schließt, und damit eine vorzeitige Steuerpflicht entsteht ist ärgerlich. FT empfiehlt daher nur in entsprechend große ETF zu investieren, da kleine ETF häufiger geschlossen werden. Hätte in dem Fall auch nichts genutzt, da der ETF groß war. Amundi war hier im Forum schon häufiger Thema, da dies nicht der erste Fall einer steuerschädlichen Verleung des Domizils ist.

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    Warnhinweis: keine Steuerberatung.

    Ich kenne nur die Variante A. MMn dreht sich das Ganze um den Begriff der Einkünfte aus dem EStG, speziell für ETF um das InvStG. (§ 20 EStG - Einzelnorm § 16 InvStG - Einzelnorm)

    Wenn man dem folgt muss man also Einkünfte erzielen um die Pausch- bzw. Freibeträge zu nutzen. Das erfolgt durch die Vorabpauschale, durch Verkauf und Wiederkauf sowie durch Ausschüttungen. Ich habe bei meinen Kindern vorrangig in Ausschütter investiert, um hier eine gewisse Automatik hinzubekommen, das rächt sich jetzt ein Stück weit wenn sie zu Schule bzw. Studium etwas dazu verdienen, da es dann Probleme mit der Familienversicherung geben kann, da hier die Grenze bei nur ca. 50% des Grundfreibetrags liegt.

    Ich hoffe, der Berater hat das erläutert, wenn nicht zu dem Thema hier nachlesen Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Wir hatten hier mal eine Anfrage, da wäre im Falle der GKV der Beitrag dann höher als die Einkünfte gewesen. Bei PKV muss man schauen, ob die Versicherung sich für die Einkünfte des Kindes interessiert oder nicht (meine tut dies nicht, gibt aber wohl auch andere). Die PPV ist eine gesetzliche Versicherung, die schlägt auch im Fall PKV zu, in meinem Fall mit rund 30 € p.m. in 2026.

    Insofern würde ich wenn ich es noch mal zu machen hätte wahrscheinlich auf Thesaurierer mit gesteuerten Verkäufen gehen.

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    Smartbroker Finance ist der ehemalige Fondsdiscount. Das ist ein sog. Fondsvermittler, deren Geschäftsmodell ist, dass man dort ohne Ausgabeaufschlag gemanagte Fonds erwerben kann und die sich dann von den Halteprovisionen - diese sind in der TER der gemanagten Fonds enthalten - finanzieren. Je nach Anbieter gibt es dann das sonst kostenpflichtige Depot bei einer Fondsbank wie z.B. der FNZ, FFB, Comdirect, ... kostenlos dazu und bei manchen auch noch eine Weiterleitung eines Anteils der Halteprovision.

    Wir sind in der Familie mit etlichen Depots dort und das funktioniert problemlos Neukäufe machen wir dort nicht mehr, da wir inzwischen in ETF investieren.

    Für Dich interessant ist es mMn nur insoweit Du gemanagte Fonds hast und in die weiter investieren möchtest, da die Comdirect dafür hohe Entgelte erhebt.

    Er wollte wissen, wie die Teilfreistellung sich auswirkt.

    Vorsicht, es folgt Laienmeinung:

    Unter 2.2.3 S.21f steht ganz oben, dass Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags einzubeziehen sind. Ganz unten steht, dass die Bruttobeträge anzusetzen sind und es wird auf 2.2 verwiesen. Dort steht S.9 u.a., dass die Einkünfte nach §32d EStG anzusetzen sind. Diese sind nach §20 Abs.1 S.3 EStG die Investmenterträge gemäß §16 InvStG. Die Teilfreistellung nach §20 InvStG kommt in dieser Kette nicht vor.

    Quellen
    § 32d EStG - Einzelnorm
    § 20 EStG - Einzelnorm
    § 16 InvStG - Einzelnorm
    § 20 InvStG - Einzelnorm