Beiträge von bamf

    Der Kursgewinn fällt nach der Auszahlung um den Ausschüttungsbetrag.

    Aber könnte der Ausschüttungsbetrag nicht den Kursgewinn übersteigen und ich zahle dann mehr Steuern?

    Du kannst es allenfalls in das Steuerjahr 2026 vorziehen, wenn deine Freibeträgen ansonsten ungenutzt sind.

    Ich habe auch andere Kapitalerträge, habe aufgrund des Deka-ImmobilienEuropa aber alle anderen Freistellungsaufträge auf Null gestellt, da die 2207 € das eh übersteigen.

    Wenn du im Dezember die Hälfte und im Januar die andere Hälfte verkaufst, hast du zweimal den jährlichenFreibetrag genutzt.

    Ich sollte das also in 2 Tranchen an die Deka zurückgeben?

    Sorry, dass ich so dumm frage, aber ich blicke da noch nicht wirklich durch. Danke für deine Antworten bis hierhin.

    Verkaufst du nach Ausschüttung, dann zahlst du KESt auf Dividende und (denn dann niedrigeren) Kursgewinn. Verkaufst du davor zahlst du die KESt auf den (dann höhheren) Kursgewinn. Das gibt sich nix.

    Hatte ich denn überhaupt einen Kursgewinn? Schrumpft der dann nach der Dividendenauszahlung? Ist es also egal, ob ich vor oder nach dem Dividendenstichtag zurückgebe? Ich überblicke das leider gerade gar nicht.

    Hallo,

    ich kann zwar vieles, aber Zahlen überfordern mich zumeist (Dyskalkulie?). Ich bekomme es nicht wirklich auf die Reihe, hier selbst nachzurechnen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Ich habe von meinem verstorbenen Vater die Hälfte des Depots geerbt. Darin enthalten: 2207 Anteile am Deka-ImmobilienEuropa.

    Den muss ich ja erst mal ein Jahr halten und dann darf ich die Rückgabe in 12 Monaten in Auftrag geben. Also insgesamt zwei Jahre, bis ich den zurückgeben kann.

    Ich habe den kurz vor dem Dividendenstichtag in mein Depot eingebucht bekommen, habe also kurz darauf 2207 € Dividende bekommen. Das war im Dezember letzten Jahres.

    Das Geld brauche ich demnächst. In dem Fonds hätte ich es sowieso nicht liegen lassen, aber der Lebensgefährte meiner Mutter hat eine Eigentumswohnung erworben, die ich ihm in Raten abkaufe, das soll eine Säule meiner Altersvorsorge darstellen; ich möchte diese irgendwann vermieten. Das ist auch alles schon vertraglich geklärt und muss nicht weiter diskutiert werden.

    Meine Frage ist nun ganz einfach: Wann soll ich die Anteile an die Deka zurückgeben? Ich würde ja Ende Dezember wieder die 2207 € Dividende für meine Anteile erhalten. Gleichzeitig würde der Rücknahmepreis ja aufgrund der Dividendenauszahlung sinken.

    Sollte ich also kurz vor dem Dividendenstichtag die Rücknahme in Auftrag geben? Oder bis nach dem Dividendenstichtag warten, noch die 2207 € Dividende im Dezember 2026 mitnehmen? Denn auf 1207 € davon müsste ich ja volle Kapitalertragsteuer zahlen?

    Danke im Voraus :)

    Ich habe mich sofort zum Start der Beta-Phase für die ePA registriert. Habe händisch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen eingetragen und für alle meine Dokumente feingranulare Berechtigungen vergeben. Wer darf welche Dokumente sehen etc.


    Als die ePA dann offiziell gestartet ist, waren plötzlich alle Berechtigungen weg und das Menü nicht mehr auffindbar. Ein Anruf beim Support hat ergeben, dass diese Funktion abgeschaltet wurde.


    Also die einzige wirklich sinnvolle Funktion wurde aus der finalen ePA entfernt. Dann brauche ich sie nicht.


    Ich habe der ePA dann widersprochen und alle meine Daten löschen lassen. Und ich will auch in Zukunft keine mehr haben.

    Die Marktlokations ID ist Eindeutiger in der Kommunikation der Versorger untereinander.

    Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Wenn ein Anbieter nach meiner MaLo ID fragt, dann teile ich die mit, ansonsten nicht. Deine Beiträge hier sind völlig überflüssig.


    Den Betrag einfach bei der Schlussrechnung abziehen, halte ich für wenig zielführend. Das läuft alles maschinell und für die bist du dann ein säumiger Zahler. Ob man das dann übers Mahnverfahren klären kann, halte ich für fraglich.

    Vielleicht macht es Sinn, Maingau eine Rechnung und dann eine Mahnung zukommen zu lassen? Dann reagiere ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid von Maingau mit einem eigenen gerichtlichen Mahnbescheid.

    Ich habe heute nochmals bei Stromnetz Berlin angerufen. Dort hat man mir mitgeteilt:

    Maingau hat 14 Tage Zeit gehabt, den Wechsel aus der Grundversorgung zu beauftragen. Das ist die gesetzliche Frist. Diese hat am 03.04. begonnen, denn da hat Maingau die erste Anfrage an Goldgas gestellt.

    Maingau hat sich aber erstmalig am 23.04. an Stromnetz Berlin gewendet. Also 20 Tage später.

    Maingau ist hier also voll verantwortlich für alles, was schiefgelaufen ist.

    Der entstehende Schaden zu meinem Nachteil wird etwa 140€ betragen.

    Einfach den Schadenersatz direkt bei der Schlussrechnung geltend machen und den Betrag abziehen und auf das Mahnverfahren reagieren? Oder gleich auf Schadenersatz klagen? Kann ich das ohne Anwalt machen?

    Hallo,

    ich habe kürzlich einen Stromanbieterwechsel von Goldgas zu Maingau Energie beauftragt.

    Maingau hat daraufhin meinen alten Vertrag zum 10.04. gekündigt und die Belieferung ab 11.04. angekündigt.

    Am 11.04. habe ich eine Mail von Maingau erhalten:

    Code
    Sehr geehrte Damen und Herren  ,
    zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Es entspricht nicht unserem Anspruch, unsere Kunden warten zu lassen. Leider kommt es bei unserem voll automatisierten Wechselprozess in Verbindung mit anderen Marktteilnehmern – wie etwa Ihrem Netzbetreiber – gegebenenfalls zu manuellen Anpassungen. Teilweise müssen diese in aufwendigen Einzelfallklärungen gelöst werden und das kostet Zeit. Sollten Sie in den kommenden Tagen eine Nachricht von Ihrem Grundversorger erhalten, machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir sind an Ihrem Wechsel zur MAINGAU Energie dran und melden uns so schnell wie möglich mit neuen Informationen zu Ihrem Energietarif wieder bei Ihnen.  

    Dann habe ich gewartet, dass Maingau sich meldet. Nichts ist passiert. Also habe ich am 23.04. bei Maingau angerufen. Dann hieß es plötzlich, man würde die Kündigungsbestätigung des Vorversorgers und die Vertragsbestätigung des Grundversocgers benötigen. Also sofort beides per Mail und Fax hingeschickt.

    Jetzt hat mir Maingau als Belieferungsbeginn den 15.05. bestätigt. Ich habe mich beschwert und verlangt, die Belieferung rückwirkend zum 11.04. anzumelden.

    Nun erklärt mir Maingau, Stromnetz Berlin hätte die rückwirkende Anmeldung abgelehnt. Das ist eine Lüge, ich habe mit Stromnetz Berlin telefoniert und dort sagte man mir, eine rückwirkende Anmeldung wäre in der Regel überhaupt kein Problem, Maingau müsse sich einfach dort melden.

    Jetzt erzählt Maingau mir, aufgrund gesetzlicher Fristen wäre eine frühere Anmeldung nicht möglich. Es geht wohl um die Kündigungsfrist beim Grundversorger. Dort habe ich aber nie einen Vertrag abgeschlossen, dieser hat ja nur übernommen, da Maingau es verkackt hat.

    Was kann ich nun tun? Wer kommt für den Schaden auf, der mir bis dahin entsteht? Der Tarif beim Grundversorger kostet fast doppelt so viel, wie ich bisher bezahlt habe.

    Ohne Bedingungen. Höchstbetrag 50000€. Und ohne jede Garantie. Aber da das ja sowieso ein Verrechnungskonto ist, kann man sein Geld jederzeit in einen Geldmarkt-ETF umschichten und umgekehrt. Für 1€ Gebühr. €STR Zinssatz liegt bei 3,9%.

    Einlagensicherung ?

    Wie überall auch 100000€. Mein Verrechnungskonto lag bisher bei der Solarisbank, jetzt bei der Deutschen Bank.

    Hier hat das jemand mal wunderbar aufgedröselt:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Wie man schon vermuten konnte, findet die Monetarisierung wohl durch Datenhandel statt.

    Ich möchte hier mal die Diskussion über diesen neuen Anbieter eröffnen: https://www.gigafiber.io/

    Der Glasfaser-Anschluss selbst soll komplett "kostenlos" sein, ist aber an sehr interessante Bedingungen geknüpft:

    Zitat

    Das Unternehmen finanziere sich, indem man "die Zahlungswege " revolutioniere, heißt es. Das Angebot gilt deshalb auch nur bei "Nutzung des kostenfreien Paymentproviders. Als Gegenleistung für die Unentgeltlichkeit laufen wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom, aber auch Darlehenszahlungen über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service." Einzelne Zahlungen würden zusammengefasst, woran ein Partner von Giga Fiber verdient. Doch Vorsicht: "Verstößt Du während der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gegen diese Pflichten, bist Du uns anteilig zum Ersatz der Kosten für den Hausanschluss verpflichtet, da wir diesen durch das hier geschilderte Prozedere finanzieren."

    Die GIGA FIBER GmbH gehört zu 100% der GIGA FIBER Optic Products L.L.C. aus Dubai, wie z.B. hier erklärt wird.

    Was ist davon zu halten? Gab / gibt es schon irgendwo ähnliche Geschäftsmodelle, die funktionieren? Was bedeutet das am Ende für den Kunden?

    ist mein Score direkt mal auf 97,65 gefallen.

    Welcher Score? Handelt es sich überhaupt um den für Kreditgeschäfte relevanten Score?

    Der Basisscore ist völlig irrelevant und nichtssagend. Der Branchenscore ist wichtig.

    Schauen sich Banken bei einer etwaigen Finanzierung auch den Score an? 97,65 ist jetzt nicht der Burner.

    Wenn das dein Basisscore ist: Nein, den schaut sich niemand an.