Wahrscheinlich hast du die falsche Frage gestellt, bzw. die Frage falsch gestellt. Bei mir sagt Gemini folgendes:
Frage:
Ist es in Deutschland möglich, das FIFO Prinzip beim Verkauf von ETF-Anteilen zu umgehen, indem man einen Teil des Bestandes in ein anderes Depot überträgt (wobei die ältesten Anteile übertragen werden), und dann die verbliebenen Anteile verkauft?
Antwort:
Ja, in Deutschland ist es unter bestimmten Umständen möglich, das FIFO-Prinzip (First In, First Out) beim Verkauf von ETF-Anteilen zu "umgehen" oder genauer gesagt, dessen Auswirkungen zu mildern, indem man Anteile zwischen Depots überträgt.
Das FIFO-Prinzip in Deutschland:
Grundsätzlich gilt in Deutschland bei der Veräußerung gleichartiger Wertpapiere (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG) das FIFO-Prinzip. Das bedeutet, dass steuerlich immer die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft gelten. Dies kann nachteilig sein, wenn die ältesten Anteile die höchsten Gewinne aufweisen und man eigentlich Anteile mit geringeren Gewinnen oder sogar Verlusten veräußern möchte, um die Steuerlast zu minimieren oder zu stunden.
Der Trick mit dem Depotübertrag:
Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel (also von einem Depot auf ein anderes Depot, das auf denselben Namen läuft) ist in Deutschland steuerneutral. Das bedeutet, es werden beim Übertrag keine Steuern fällig und die ursprünglichen Anschaffungsdaten (Kaufdatum und -kurs) werden mit übertragen.
Hier kommt der "Trick" ins Spiel:
Wenn du ältere, hoch im Kurs stehende Anteile hast und neuere Anteile mit geringeren Gewinnen (oder sogar Verlusten), kannst du die ältesten Anteile (aufgrund des FIFO-Prinzips beim Übertrag selbst) auf ein anderes Depot (z.B. ein Zweitdepot bei derselben oder einer anderen Bank) übertragen.
Nach dem Übertrag befinden sich die älteren Anteile im Zweitdepot und die jüngeren Anteile (oder die, die du verkaufen möchtest) im ursprünglichen Depot. Wenn du dann aus dem ursprünglichen Depot verkaufst, greift das FIFO-Prinzip für diesen spezifischen Depotbestand, sodass die verbliebenen Anteile (die nun die "ältesten" in diesem Depot sind) verkauft werden. Das sind dann die jüngeren Anteile, die du behalten wolltest.
Wichtige Punkte und Überlegungen:
* Keine Steuerhinterziehung, sondern Steuergestaltung: Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuerhinterziehung, sondern um eine legale Steuergestaltung. Du zahlst nicht weniger Steuern insgesamt, sondern stundest sie gegebenenfalls oder optimierst den Zeitpunkt der Steuerzahlung. Das kann den Zinseszinseffekt länger wirken lassen.
* Anschaffungsdaten werden übertragen: Es ist entscheidend, dass die Anschaffungsdaten korrekt vom abgebenden zum aufnehmenden Institut übertragen werden. Innerhalb Deutschlands geschieht dies in der Regel automatisch über das sogenannte Taxbox-System.
* Dauer des Übertrags: Ein Depotübertrag kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sind die übertragenen Anteile nicht handelbar.
* Mehrere Depots: Einige Broker bieten die Möglichkeit, mehrere Unterdepots unter einem Hauptdepot zu führen, was diesen Prozess vereinfachen kann.
* Aufwand und Kosten: Auch wenn der reine Übertrag meist kostenlos ist, kann der administrative Aufwand für die Verwaltung mehrerer Depots und das Nachverfolgen der Anschaffungsdaten steigen.
* Komplexität: Besonders bei regelmäßigen Sparplänen und vielen Kaufzeitpunkten kann die genaue Nachverfolgung der Anteile und ihrer Anschaffungsdaten sehr komplex werden.
Fazit:
Ja, es ist in Deutschland möglich, die Auswirkungen des FIFO-Prinzips beim Verkauf von ETF-Anteilen durch einen gezielten Depotübertrag älterer Anteile in ein Zweitdepot zu mildern. Dies kann dazu dienen, Gewinne zu stunden oder Verluste zu realisieren, die bei einem reinen FIFO-Verkauf im Hauptdepot nicht berücksichtigt würden. Es ist jedoch wichtig, sich der Details und des administrativen Aufwands bewusst zu sein. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.