Mein Anschreiben an den Ombudsmann hatte dieser der Postbank zur Stellungnahme geschickt! Das war mir schon klar. Die Postbank hat mittlerweile geantwortet, dass die Höchstgrenze 100.000,- Euro betrug, nur in der "vorhergehenden Aktion" hätte sie bei 250.000,- Euro gelegen. Auf meinem mitgegebenen Bildschirmausdruck wären die Daten aus beiden Aktionen. Als ob ich mir das zusammengebastelt hätte. Daraufhin habe ich den Ombudsmann noch einmal angeschrieben, u.A. dass ich von der "vorhergehenden Aktion" keine Kenntnis hatte und mir schon gar nichts zusammengebastelt habe und wozu sollte ich bei dieser Tagesgeld-Aktion einen soviel höheren Betrag über dem Maximalbetrag einzahlen. Nun ist auch dieses Schreiben über den Ombudsmann an die Postbank weitergeleitet worden und ich warte auf Antwort.
Vielen Dank lieber Achim Weiss für das Interesse.
Mein Erfahrung mit Ombudsleuten von verschiedenen Banken: Dort sitzen ausgemusterte Winkeladvokaten, die nach dem unverdienten Ruhestand den Hals immer noch nicht vollkriegen und Schlichtungen immer im Sinne ihres früheren Wirtes regeln.
Meine wirkungsvollste Maßnahme war vor ein paar Jahren beim Thema Prämeiensparverträge ein Brief mit Unterstützung einer Verbraucherzentrale, bei welchem die Bank nach ein paar Monaten beidrehte und einen außergerichtlichen Vergleich anbot.