Beiträge von Cheeky_guy

    Moin,

    Ich glaube ihr müsst euch den Unterschied der Hausgeldabrechnung/Wirtschaftsplan für Eigentümer und einer Nebenkostenabrechnung für Mieter nochmal ansehen.


    Aufgrund der Screenshots werde ich auch nicht schlau aber ein paar allgemeine Hinweise:

    - Prüft ob im Wirtschaftsplan eine Erhöhung der Rücklagen oder ähnliches vorgesehen ist.

    - Als Eigentümer müsst ihr den Wirtschaftsplan der Verwaltung nicht abnicken sondern könnt in der Eigentümerversammlung alles kritisch hinterfragen und ggf. mit nein stimmen. Wenn es aber eine Mehrheit gibt, müsst uhr trotzdem bezahlen.

    - Hört euch in der Eigentümerversammlung auch den Kassenbericht an um zu Erfahren, warum es eine Nachzahlung gibt.

    - Und eine kleine Warnung: Bei uns in der WEG wir der Wirtschaftsplan immer vom 01.01 bis 31.12 beschlossen mit anschließender "unbegrenzter Gültigkeit". Sprich wenn der höhere Betrag beschlossen wird, kann es sein, dass ihr für Januar bis August auch nachzahlen müsst.

    Ich empfehle das ganze auch mal anders zu rechnen:

    Du musst bei einer Wohnung Hausgeld bezahlen. Das Hausgeld deckt aber evtl nicht alles ab was du bisher an Nebenkosten in deiner Warmmiete inkludiert hast oder sogar mehr (Hausgeldabrechnung und NK Abrechnung nebeneinander legen!)

    Ich persönlich habe damals so gerechnet:

    Kreditrate + Hausgeld + eigene NK = monatliche Kosten ETW und diesen Betrag habe ich dann erst mit der Warmmiete verglichen bzw. für mich entschieden, ob ich mir die Wohnung leisten kann.

    Im Hausgeld sind Rücklagen für das Gemeinschaftseigentum enthalten aber keine Rücklage für dein Sondereigentum. Das musst du selbst zusätzlich ansparen.

    Ich kenne mich damit nicht aus, aber mal eine doofe Idee/Anregung/Frage:

    Es gibt doch die Vatikanbank. Kann man nicht irgendwie recherchieren welche Produkte diese anbietet/nutzt und sich daran orientieren? Oder rausfinden was die Katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) nutzt?

    Vielleicht bin ich hier zu pragmatisch aber: Wenn solche wirklich kirchlich-katholischen Institutionen Investment A oder B nutzen, würde ich als Person der das wichtig ist davon ausgehen, das diese Investments mit den katholischen Grundsätzen in einklang stehen.

    Und nein, es ist kein Sarkasmus dabei, eher der Versuch das mögliche Angebot für dich zu erweitern.

    Rechtskonforme Antworten wirst du hier nicht bekommen aus mehreren Gründen:

    1. Es ist ein Laienforum wo Personen ihre Meinung mitteilen

    2. Konkrete Rechtsberatung ist verboten, wer diese wünscht muss einen ehemaligen Studenten der Rechtswissenschaft aka Anwalt aufsuchen.

    By the way: 200% von wieviel? Klingt immer erstmal horend aber ist die Basis 15€ oder 150€? Macht für mich schonmal einen gewaltigen Unterschied.

    Falsch gemacht nicht, aber er hat halt 50 Euro kassiert, die er dann eben zurück geben muss.

    Eben nicht, sollte er eine gültige AGB Klausel vor 12 Jahren verwendet haben wie er es heute macht. Diese begrenzt die Gültigkeit der Gutscheine auf 3 Jahre.

    Soweit ich weiß muss im Zivilrecht derjenige den Beweis führen, der Ansprüche gegen eine Partei erhebt. Kann aber auch anders sein, bin kein Anwalt.

    Wenn meine Vermutung aber zutrifft, dann viel Spaß beim Versuch an die damaligen AGB zu kommen.

    Es muss jeder für sich wissen, aber mir wäre das den Stress nch 12 Jahren für 50€ nicht wert. Darum der Hinweis in meinem ersten Beitrag: Höflich Fragen ja, darauf pochen nein.

    Oder für das Phrasenschwein: Mal biste der Hund, mal biste der Baum.

    Laut derzeitigen AGB auf der Seite haben die Gutscheine eine Gültigkeit von 3 Jahren. Bedeutet natürlich nicht, dass die vor 12 Jahren auch so waren.

    Aber ganz ehrlich: 12 Jahre 50 Euro liegen haben und jetzt ist es ein Problem, dass er evtl nicht mehr akzeptiert wird? Der Herausgeber hat doch da echt nix falsch gemacht.

    Frag Vor Ort nach ob sie ihn aus Kulanz akzeptieren und wenn die Nein sagen schmeiß das Ding weg.

    Zum Thema Anwalt: Als Gewerkschaftsmitglied steht einem die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen teilweise Kostenlos zur Verfügung

    Meinung zum Thema:

    Nichts unterschreiben und keine der Optionen wählen.

    Begründung: Du sagst selbst dich hält nichts mehr in drr Firma also warum das Risiko eines Lohnabzugs eingehen bzw. der Firma etwas schenken. Zum Anderen sollten alle aus den ganzen Desastern von Karstadt etc gelernt haben. Erst sollen die Mitarbeiter zur Beschäftigungssicherung verzichten um am Ende doch auf der Straße zu stehen. Also hart bleiben.

    Zum Thema abnickender Betriebsrat: Jede Belegschaft bekommt den Betriebsrat den sie verdient ähm wählt!

    Hallo Zusammen,

    ich überlege gerade einen Teil meines Tagesgelds in einen von FT empfohlenen Geldmarkt ETF umzuschichten.

    Was mir noch nicht ganz klar ist, ist die Sache mit den Steuern. Hier geht es mir nicht um das Steuern sparen, sondern um das richtige Verständnis.

    Geldmarkt ETF werden doch wie "normale" ETF auch mit der normalen Kapitalertragssteuer/Vorabpauschale besteuert oder?

    Unterschied ist, dass es hier keine Teilbefreiung gibt wie bei Aktien-ETF richtig?

    Man muss also nichts weiter tun/in der Steuererklärung angeben, wenn man seinen Freibetrag eh ausgeschöpft hat und alles wird automatisch abgeführt?

    Über eine kurze Hilfe/hilfreichen Link würde ich mich sehr freuen.

    Ich werde mich mit folgenden Zeilen unbeliebt machen.

    Die Anlageformen die unter das sog. "Schonvermögen" fallen sind bewusst sehr begrenzt. Auch ein Eigenheim ist nicht "Bürgergeldsicher". Wenn es zu Groß ist wird erwartet, dass ein Teil untervermietet wird und diese Einnahmen werden beim Bürgergeld gegengerechnet.

    Dies ist auch sachlogisch weil man ja in der Lage ist seinen Lebensunterhalt teilweise selbst zu bestreiten. Von bequem oder schön steht da nix.

    Ich gönne jedem seine Rücklagen fürs Alter. Wenn man aber kein "gesetzeskonformes" und damit unflexibles Produkt zur Altersvorsorge nimmt kann ich als Mitbürger erwarten, dass die flexiblen Resserven bis zur Gesetzesgrenze verbraucht werden, bis man die Solidargemeinschaft um Geld bittet.

    Keiner soll/möchte in die Situation kommen. Aber die Solidargemeinschaft ist keine "bewahr mein Erspartes" Vereinigung.

    Ich wünsche dir, dass du dein Geld normal und mit guter Rendite anlegen kannst und einfach nie in die Situation kommst Bürgergeld zu beziehen.

    Ich würde der Aktion nicht hinterher rennen.

    Bin selbst bei der DKB und war bisher immer froh, dass es Zinsangebote "für alle" egal ob Bestandskunde/Geld oder Frischling gab. Entsprechend "enttäuscht" bin ich, dass mein Bestandsgeld weniger wert sein soll als frisches. Und ja ist ne Werbemaßnahme schon klar.

    Dann lieber in einen Geldmarkt-Etf gehen, spart das nächste Gerenne nach 6 Monaten.

    Anafiel

    Da gibt es meiner Meinung nach kein Richtig oder falsch, wichtig ist es aufzuschreiben.

    Argument Tag der Abbuchung: An dem Tag fliest das Geld und erst dann ist es Weg

    Argument Monatlich: Die "fixen" Kosten pro Monat werden deutlicher, es kommt aber zu Abweichungen im Konto.

    Alternativvorschlag: Im Haushaltsbuch zwei Posten vermerken. Einmal die eigentliche Bezahlung der Jahresgebühr und einmal die "monatliche Rücklage" für das nächste Abojahr, die auf das Tagesgeldkonto oder so geht. Dann muss man im neuen Jahr nur einmal den Gesamtbetrag umbuchen.

    Höhe ETF-Sparplan: Erstmal Anfangen. Du kannst den Sparplan jederzeit anpassen. Gehörst du zu den "ängstlichen" nimm einen geringen Betrag z.B. 50 oder 100€ und guck ob du am Monatsende noch "Überschuss" auf dem Konto hast. Gehörst du zu den "mutigen" nimm einen höheren Betrag und gleiche im Notfall das Girokonto rechtzeitig mit einer kleinen Umbuchung vom Tagesgeldkonto aus. Dann kannst du immer noch die Sparplanrate vor der nächsten Ausführung wieder reduzieren. Wichtig ist grundsätzlich den Sparplan zu haben, alles andere kann man Nachjustieren

    Kann das nicht "jeder" Brutto/Netto-Rechner im Internet?

    Man gibt das geringere Brutto ein (z.B. -20%) und schaut wieviel Netto rauskommt. Diese können halt nur den aktuellen Prozentsatz berücksichtigen. Ansonsten muss man sich sowas für eine grobe Überschlagung in Excel nachbauen.

    Ich würde hier allerdings das Jahresbrutto nehmen und keine Monatsbeträge, weil sonst das Ergebniss ggf. durch Jahressonderzahlungen etc. verfälscht wird.

    Du hast als Kunde doch eh das Recht nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen. Also ich würde, wenn ich es mir leisten kann, die Zinsen lange festschreiben.

    Sind sie in 10 Jahren unten macht man von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Sind sie höher oder gleich freut man sich.

    Man darf in den 10 Jahren natürlich nicht dauernd gucken wie die Zinsen stehen. Die hätte man ab Vertragsabschluss weder mit langer noch kurzer Zinsbindung bekommen.

    Keine Rechtsberatung sondern Laienmeinung:

    Das kann man aus dem Zusammenhang nur schwer herauslesen und wäre ungewöhnlich.

    In der Regel werden Mehrfamilienhäuser, wenn sie nicht einem einzelnen gehören, direkt in WEGs aufgeteilt. Darauf deutet hier hin, dass die anderen 7 Wohnungen anderen PersonEN, also Mehrzahl, gehören.

    Wenn es eine WEG ist und ich einen oder mehrere Kaufverträge habe zu Wohung 1,3,5 und jede Wohung ein eigenes Grundbuchblatt hat kann ich diese einzeln wieder verkaufen. Der einzelne Verkauf begründet Wohneigentum nicht neu.

    Eine Sperrfrist für Mieter ergibt sich nur bei erstmaliger Gründung der WEG. Bsp: Oma gehört alleine das ganze Mehrfamilienhaus. Das Haus hat auch nur ein Grundbuchblatt. Die Erben wollen die Wohnungen einzeln verkaufen, dann müssen die Erben eine WEG Gründen und jede Wohnung bekommt ihr eigenes Grundbuchblatt. Dann hätten die Mieter ein Vorkaufsrecht und die angegeben Sperrfrist.

    Laienauffassung keine Rechtsberatung!

    BS.C:

    Das geht bei der DKB leider nicht, auch wenn das eine gute zweite Variante wäre. Kurzfristiges Festgeld habe ich noch überlegt (6 Monate) aber irgendwie habe ich keine Lust mich da immer wieder um den Notgroschen zu kümmern. In meiner Idealvorstellung ist der jetzt da und wird "nie wieder" angefasst bis auf ggf. ne Aufstockung wegen besserem Verdienst.

    adrianberg : JA genau, dass meinte ich. Entschuldigung ich kam mit den Begriffen durcheinander.

    Hallo Zusammen,

    ich überlege gerade ob es sinnvoll ist das 3Töpfe Prinzip für mich zu abzuändern.

    Ich habe (fast) ein 3 Töpfe Prinzip

    Girokonto (1 Monatsgehalt als Reserve)

    Tagesgeldkonto

    Festgeld (bis ende des Jahres)

    ETF Sparplan

    Das Tagesgelskonto ist gut gefüllt, also mehr als nur Notgroschen drauf.

    Meine Überlegung ist nun den eigentlichen Notgroschen von 5 Monatsgehältern auf einen Anleihen-ETF ( also die Variante wo man keinen Tagesgeldzinsen hinterherlaufen muss) umzuschichten. Sollte das Tagesgeldkonto richtung null gehen würde ich das rechtzeitig wieder zurück holen.

    Mir geht es nämlich so, dass ich immer Hemmungen habe an Geld was einmal m Tagesgeld ist dran zu gehen. Ich erhoffe mir so den psychologischen Effekt zu erzielen, dass der Notgroschen ja gar nicht angepackt werden kann.

    Was haltet ihr von der Überlegung. Das Tagesgeldkonto wäre dann nur noch das Parkkonto für Urlaubsgeld und Ansparungen für persönlichen Luxus.

    Ich weiß, mein Geld meine Entscheidung, hoffe trotzdem auf Input, positiven wie negativen, von euch.

    Eintrag mit Handy erstellt, sorry für Tippfehler.

    Deine Situation tut mir leid, sie ist aber nicht logisch dargestellt.

    Beruflich nicht mehr weitergkng bedeutet? Keine Beförderung? Keine Aufträge? (Siehe unten)


    8 Klagen gegen wen/für was?


    Gegen Arbeitgeber?


    Gegen Jobcenter?


    Gegen Kunden?

    Jobcenter kommt welchen Pflichten deiner Meinung nach nicht nach?

    Firmenhomepage?


    Also Selbständig und Jobcenter gar nicht so ohne weiteres zuständig? Firma hat kein Betriebsvermögen um einen neuen PC zu kaufen?

    Familie leiht kein Geld. Gut es ist uhr Geld und ihre entscheidung, aber wenn die einen PC haben werden sie dich sicher 5 Minutem eine Meldjng auf deine Firmenhomepage setzen lassen? Wie geschäftsfördernd das ist, sei mal dahingestellt.

    Ansonsten habe ich keinen Ratschlag weil ich aufgrund der Schilderung nicht durchblicke was dein Ziel ist. Für juristische Fragen gibt es andee gute Foren sie "fiktive" Fälle diskutieren 😉.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Achim Weiss

    Unter anderem habe ich folgende Aussage/Statistiken zu meiner Überlegung angeregt:

    ETFs - Statistiken, Zahlen und Fakten
    ETFs erfreuen sich unter Privatanlegern steigender Beliebtheit. Unser Blick auf aktuelle Statistiken und Zahlen zeigt, wie beliebt ETFs sind.
    www.brokervergleich.de
    Generationenstudie der Consorsbank: Wie Alter und Anlageverhalten zusammenhängen - BNP Paribas Germany
    Die Gesamtheit der Wertpapieranleger hat sich zuletzt verjüngt. Die höchste Rendite fuhren ältere Anleger ein.
    www.bnpparibas.de

    12345 Vielen Dank für den Link, ich glaube ich habe es jetzr besser verstanden.

    Danke auch für den Hinweis auf die Boomer-Generation der US-Amerikaner. Man vergisst manchmal doch, dass nicht alle so ein deutsches Rentensystem haben. Wenn ETFs diese Menge an Leuten verkraftet, was Zugriffe/Verkäufe von Anteilen betrifft, waren meine Gedanken wirklich unberechtigt/übertrieben.

    Das Thema kann dann gerne als Beendet markiert werden

    Hallo Zusammen,

    Ich glaub ich habe nen Knoten im Kopf und hoffe, dass das Forum mir hilft.

    Gedanken:

    Es legen immer mehr Leute zwecks Altersvorsorge in ETFs an. Dieser wachsense Personenkreis hat eine sehr ähnlichr Altersstruktur. Sprich es werden alle "zeitgleich" alt/in Rente gehen. Also wollen alle nicht mehr sparen sondern entsparen um die Versorgungslücke zu schließen.

    Wenn nun aber alle gleichzeitig entsparen wollen, werden dann nicht automatisch die ETFs ins rutschen kommen? Der Index mag ja steigen, aber die Fondanteile will keiner mehr.

    Wäre es, wenn diese Überlegung stimmt, dann aus egoistischen Gründen nicht besser, wenn andere nicht so sehr auf ETFs gebracht werden?

    Oder ist meine Überlegung irgendwo falsch abgebogen, dann erhellt mich bitte.

    Schönen Sommer allen.