Beiträge von johu

    Und wer 2022 schon Energie gespart hat ist eben gelackmeiert.

    Mehr einsparen in 2023 geht bei mir nicht.

    Naja, ich habe frueher Energie gespart und habe damit seit Jahren 25ct pro kWh Stunde gespart. Wenn ich erst jetzt erst anfange spare, dann erhalte ich wenn ich mal einen zukuenftigen Preis von 50ct annehme pi x Daumen (50ct/kWh-40ct/kWh) wenn ich 80% einspare und und nochmal 10ct wenn ich mehr als 70% einspare. Fuer 20% meines verbrauchs muss ich dann aber die 10ct Aufpreis zahlen. Keine Subventionen erhalten ist m.M. nicht zwingend gelackmeiert.

    PS: Um mal auf die Ausgangsfrage des TE zurueckzukommen: Ich habe dazu in den FAQs ((https://www.bmwk.de/Redaktion/…lob=publicationFile&v=4) zur Bremse folgendes gefunden:

    An sich stimme ich dir zu, aber das Beispiel zeigt ja wie absurd das System gerade ist. Überträgt man das: Wer seine 100W Glühbirnen hat, bekommt jeden Monat 20€ für die Stromkosten. Wer vorher in LED investiert hat, bekommt 2€. Das schafft nur wenig Anreiz den Verbrauch zu verringern, verbrät aber jede Menge Geld um den Status Quo zu subventionieren.

    Verstehe ich leider nicht ganz. Soweit ich die Strompreisbremse richtig verstehe sind doch momentan die finanziellen Anreize Strom zu sparen sehr hoch (mal abgesehen davon wenn der Strom ohne Bremse 50ct kosten würde). Inwieweit ohne Subventionierung die Firmen/Arbeitsplaetze verloren gingen kann ich nicht beurteilen, kann ich mir aber gut vorstellen dass das ein paar sind. Dann stellt sich eben die Frage was ist billiger, viele Arbeitslose oder Subvention? Ich vermute/hoffe dass solche Abschaetzungen bei der Ausarbeitungd er Gesetze mit einfliessen.

    Aus den FAQs zur Strompreisbremse (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/D…ationFile&v=4):

    wie genau man das dann belegen muss weiss wohl noch keiner.


    Nein, aber wir müssen doch zwei Tatsachen anerkennen: Erstens: Dass sich Preise ändern, ist in einer Marktwirtschaft normal, und insbesondere Energie- und Rohstoffpreise ändern sich tendenziell eher nach oben. Sie zu „deckeln“ oder sonstwie herunterzusubventionieren, kann sich kein Staat der Welt auf Dauer leisten. Zweitens: Wir müssen Energie sparen. Das mussten wir zwar immer schon, aber vor Putins Einmarschversuch haben das ca. 90 % der Bevölkerung erfolgreich verdrängt. Und genau diese 90 % belohnt man jetzt mit fetten Subventionen.

    Jetzt mal rein pragmatisch: wenn es nur um Klimaschutz und nicht um meinen Anteil an den Subventionen geht, finde ich das gar nicht so doof: Man muss Anreize dort schaffen wo man mit mit einfachen Mitteln das größte Sparpotential hat. Bei deinen 90% die das angeblich verdrängt haben und jetzt ihre 100Watt Birnen gegen 5W LED tauschen ist das vermutlich einfacher zu erreichen, als bei deinen 10% die jetzt die 10W Sparlampe gegen die 5W LED tauschen (bitte das Bsp nicht allzu wörtlich nehmen). Gesamtheitlich ist es vermutlich dann sinnvoller Anreize dort zu schaffen, wo es am meisten bringt.

    fragesteller : Eventuell lässt sich in so einem Fall eine Härtefallregel anwenden. Diese ist, soweit ich das gelesen habe, immer noch vorgesehen.

    Ceranfeld: ich würde mich an deiner Stelle freuen. In einer ähnlichen Situation, als ich durch Glück eine größere Rückzahlung erhalten habe, meinte meine damals 7jährige Tochter: Papa, dieses Geld haben wir also gar nicht gebraucht, dann können wir es ja auch jemandem Spenden. Sie hat dann auch noch was von ihrem Taschengeld dazugegeben....


    Lothar-HH: ich dachte, dass ich letzte Woche bei Finanztip gelesen habe, dass Grundpreiserhöhungen nicht mehr zulässig sind? Evtl betrifft dies ja auch deinen Anbieter? Ansonsten möchte ich widersprechen: Finanztip sollte sich nicht auf Wertung der Arbeit der Regierung stürzen, sondern weiterhin sachlich die Fakten erklären.

    Zitat von: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie…t-erlaubt-13201

    Zitat

    In der Grundversorgung müssen Preisänderungen öffentlich bekannt geben werden. Dies erfolgt regelmäßig in örtlichen Amtsblättern oder Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet. Zudem ist jeder Grundversorger verpflichtet, seine Kunden per Brief sechs Wochen vor einer geplanten Änderung über diese zu informieren.

    und

    Zitat

    Grundversorgung: Einige Versorger sind entgegen unserer Auffassung der Meinung, dass die Preiserhöhung auch ohne briefliche Mitteilung wirksam ist. Wenn die öffentliche Bekanntmachung sechs Wochen vorher fehlt, ist die Preiserhöhung definitiv unwirksam. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Preiserhöhung nicht begründet ist, lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen, bevor Sie Zahlungen kürzen oder einbehalten.

    Ist dies bei euch so geschehen? Normalerweise ist es schwierig jetzt fuer 1.1 die Erhoehung anzukuendigen.

    Aber was ist mit Vermögen bei anderen Banken? Und vor allem: was ist mit meinem Nettoeinkommen? Muss das wirklich wegen Geldwäschegesetz offengelegt werden?

    Der Fiskus weiß doch über meine Steuerklärung, was ich für ein Einkommen habe.

    Ich glaube die wenigsten Geldwaescher, geben diese Einnahmen bei der Steuererklaerung an ;). Und diese Ueberpruefung muss dann die Bank machen. Wieso bei dir, weiss ich nicht, evtl mal den oben gepostetn Thread lesen. So ganz ohne Anlass darf die Bank das meines Erachtens nicht abfragen.

    Hier wurde etwas aehnliches diskutiert:

    https://www.wer-weiss-was.de/t/ist-diese-ne…k-legal/9499157

    Aus einer der Antworten kopiert:

    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__15.html

    In bestimmten Fällen wird von einem „höheren Risiko“ ausgegangen, dann muss eine verstärkte Sorgfaltspflicht erfüllt werden, zum Beispiel

    sie müssen einholen:

    a)

    • zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten,*
      b)
    • zusätzliche Informationen über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,*
      c)
    • Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des Vertragspartners,*

    Ist mir so aber auch noch bie keiner Bank passiert.

    Ich verstehe nicht wie in deinem Beispiel der Kurs von 75 auf 72 steigt?

    Therausierer:

    für 70 gekauft, Werte der enthaltenen Aktien um 2 gestiegen, 5 Euro Dividenden: aktueller Kurzwert 77 -> 7 Euro Gewinn

    Ausschütter:
    für 70 gekauft, Werte der enthaltenen Aktien um 2 Euro gestiegen: aktueller Kurswert 72 -> 2 Euro Gewinn und 5 hattest du an Dividende separat erhalten -> 7 Euro Gewinn

    Das Ganze kann man natürlich auch mit fallenden Kursen machen.

    LG

    Johu

    Ich habe dazu kuerzlich einen Bericht gesehen/gelesen, weiss leider nicht mehr genau wo und finde den Bericht auch aktuell nicht mehr. Das Ganze scheint eher komplex zu sein. Es wurde da ein Stuttgarter startup (Metergrid, evtl mal googeln) genannt, die sich darauf spezialisiert haben (soweit ich mich entsinne gibt es alternative Anbieter aber eher fuer groessere Wohnanlagen).

    Habe aber keinerlei Erfahrungen und soll auf keinen Fall eine Empfehlung sein, aber eventuell hilft die Info bei dem Vorhaben.

    Jein: Auch hier hilft wieder der Blick in die Versicherungsbedingungen: „Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen“ (A14.1.1) https://www.gdv.de/resource/blob/…odell--data.pdf

    Wenn der Schadenfall kurz nach der Anschaffung in Zeiten mit niedriger Inflationsrate war, weicht der Versicherungswert kaum vom Kaufpreis ab. Im Fall unseres TE bei nun hoher Inflation gibt es aber deutliche Differenzen.

    Dazu hätte ich eine Frage: Wie ist das wenn ich etwas gebraucht gekauft habe? Wenn ich die Bedingungen lese, dann sollte ja gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand erstattet werden?

    Bei mir waren z. B. die geklauten Fahrräder gebraucht gekauft und ich habe den Preis laut Privatkaufvertrag ersetzt bekommen. Hat für mich so Sinn ergeben, aber hätte ich da den Preis eines neuwertigen Fahrrad bekommen können? Das fände ich ja schon fast unverschämt...

    Danke und LG

    Hey, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Wenn es sich bei einer Hausratversicherung grundsätzlich um Neuwertentschädigung handelt, könnte ich ja " irgend einen" neuen Anbieter wählen, solange die VS-Summe für das Fahrrad passt? Ich hatte an die Ammerländer Versicherung mit dem Excellent-Tarif gedacht.Dort wird der Kaufpreis für das Fahrrad abgefragt. Ist da nun der ursprüngliche Kaufpreis von 2005 i.H. v. 2500 Eur. oder der potentiell aktuelle von 3300 Eur. anzugeben?

    Die 2500 denke ich, mehr als den Kaufpreis werden sie dir noch ersetzen.

    Ich hatte schon zwei Fälle, Ammerländer und Docura. Beide haben den Kaufpreis ersetzt.

    Hier siehst zu z.B. die Ausschuettungen aufgeschluesselt:

    https://de.extraetf.com/etf-profile/IE…b=distributions

    Die Kurvenverlaeufe sind oft identisch, weil die Ausschuettungen mit in die Charts eingerechnet werden. Je nachdem wo die die beiden ETFs vergleichst. Steht auch meistens irgendwo mit dabei: z.B. bei extraetf "Hier siehst du die Wertentwicklung (inkl. Ausschüttung) des Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (Dist)."

    LG