Hallo,
Bist du eventuell dessen eineiiger Drillingsbruder?
Frage erweitert: Sind wir die Sparringspartner eines KI- Entwicklers?
Gruß Pumphut
Hallo,
Bist du eventuell dessen eineiiger Drillingsbruder?
Frage erweitert: Sind wir die Sparringspartner eines KI- Entwicklers?
Gruß Pumphut
Hallo SaidisSchatten,
die tatsächlichen Verwaltungskosten haben sicherlich nichts mit dem Depotwert zu tun. Aber 5 Euro p.a. bei einem Standardprodukt dürften trotzdem nicht reichen. Sie müssen auch den einen Mitarbeiter bezahlen, der sich um den einen Vertrag von eintausend kümmert, der Probleme macht und die Reinigungskraft, die das Zimmer des Pförtners des Rechenzentrums reinigt, muss auch anteilig bezahlt werden usw. Keine Ahnung, ob da letztendlich 10 oder 100 Euro pro Vertrag herauskommen.
Bei einem Festbetrag, egal in welcher Höhe, werden kleinvolumige Verträge überproportional belastet und bei einem Promillesatz vom Depotwert subventionieren die großen Verträge die kleinen mit. Was ist gerechter?
Gruß Pumphut
Hallo sven76,
meine persönliche Meinung – keine Rechtsberatung: Wenn Sie den Fehler klar beweisen können, dann können Sie gegenüber Ihrem Vermieter eine Neuberechnung verlangen. Ob der gegenüber dem Mess- und Abrechnungsdienstleister eine erneute Berechnung verlangen kann – und wenn ja zu welchen Kosten – ist eine Sache des Vertrages.
Aber, wie viele Stunden Lebenszeit sind Ihnen 30 Euro wert?
Gruß Pumphut
Hallo Seyu,
Danke, in dem Sinne wollte ich auch gerade schreiben. Das Ehegattensplitting ist ein Baustein im gesamten Rechtskonstrukt Ehe, dass sich in fast allen Rechtsgebieten auswirkt und bei dem man nicht einfach einen Baustein herausnehmen kann, ohne das gesamte Gebäude zum Einsturz zu bringen. Erinnert sich noch jemand, dass die letzte Bundesregierung eine Ehe light (Verantwortungsgemeinschaft) einführen wollte? Der Versuch ist stillschweigend begraben worden.
Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass man das Ehegattensplitting auf ein Familiensplitting erweitert.
Gruß Pumphut
Hallo ThomsonK70,
Warum aber wird dann hier empfohlen, die Rückforderung zu stellen, eine Frist zu setzen und mit der Schlichtungsstelle zu "drohen", wenn das im Moment in der Kombination noch keinen Sinn macht?
Die Frage müssen Sie dem FT- Team stellen, dass hier nur selten mitließt. Die kämpfen auch um jeden User.
M.E. ist man etwas über das Ziel hinausgeschossen. Die Revisionsmöglichkeit wird zwar im Nebensatz erwähnt, aber daraus nicht die richtige Schlussfolgerung gezogen, die derzeit nur sein kann, abwarten, was der BGH entscheidet.
Gruß Pumphut
Hallo,
auf den ersten Blick wird mit Festgeld geworben. In den Tiefen und dann auch den AGB liest man „festverzinsliche Anlageprodukte deutscher Partnerbanken“. Es handelt sich also eher um Anleihen oder ähnliche Derivate. Wenn ich mich nicht täusche, unterliegen Anleihen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Ist das nur unseriös?
Gruß Pumphut
Hallo ThomsonK70,
Sie schildern den Sachverhalt etwas knapp. Ich nehme deshalb einmal an, die Kostenforderung für die Stilllegung des Gasanschlusses steht so bei Ihrem Netzbetreiber in den AGB und Sie haben die Forderung bereits bezahlt.
Wie fotoman schon herausgearbeitet hat, ist die Frage noch in der juristischen Klärung und die dauert beim BGH erfahrungsgemäß 1-2 Jahre. In der Zeit können Sie außer abwarten nichts machen, da alle anderen Parteien ebenfalls auf das BGH- Urteil warten werden.
Sie können noch einmal ein Schreiben an Ihren Netzbetreiber schicken, in dem Sie Ihre Forderung wiederholen und ankündigen, auf die weitere Verfolgung bis zur Vorlage des BGH- Urteils zu verzichten. Achten Sie auf die Verjährungsfrist.
Gruß Pumphut
Hallo,
Eher im Gegenteil. Die Berufstätigkeit von Müttern korreliert stark mit dem sozialen Status. Ist ja auch logisch...wenn die Frau gutes Geld verdienen kann, ist es für sie viel attraktiver wieder arbeiten zu gehen, als wenn man mit der Berufstätigkeit vor allem seine Berechtigung für Sozialleistungen verringert.
Dabei geht es nicht nur um das Geld, sondern auch um Karriere, Selbstverwirklichung etc. Die Aussage von LebenimSueden kann ich aus meinem Umfeld nur bestätigen. Die jungen Mütter mit guten Jobs sind fast alle nach dem ersten Lebensjahr des Kindes wieder beschäftigt, manchmal sogar bis zur Grenze der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit. Die schlecht qualifizierten Mütter bilden heute eher die Gruppe der Langzeithausfrauen. Insofern könnte die Streichung der kostenlosen Mitversicherung kaum einen signifikanten Beitrag bringen. Die Hausfrau aus der Bedarfsgemeinschaft kann keine 200 Euro p.M. bezahlen.
Selbstverständlich muss das ganze Gesundheitssystem reformiert werden, sowohl in der Effizienz als auch in der Beitragsgerechtigkeit. Nur, wie viele Gesundheitsminister seit Ulla Schmidt haben sich daran versucht? Ich habe den Überblick und auch die Hoffnung verloren.
Gruß Pumphut
Hallo Finanzinvestor,
ich verstehe die Frage aus akademischem Interesse. Der Lösungsvorschlag von Finanzschlumpf ist natürlich besser.
Entweder im Testament wird noch eine Ersatzperson benannt, oder es gibt eben keinen. Dann können die Erben beim Nachlassgericht den Antrag auf die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers stellen. Dass wird dann vermutlich ein Profi, meistens Rechtsanwalt, sein, der sich gut bezahlen lässt.
Gruß Pumphut
Hallo Pumpsbiene,
Vielleicht hat hier jemand eine Erklärung für das Verstummen von AO Now.
AO Now weist auf der Homepage eine Verwaltungskostenquote von 1,7% aus. Klassische Versicherer haben eine (je nach Sparte schwankend) um 10%. Da müssen Sie Prioritäten setzen; pro Jahr 5 oder 10 Euro mehr für die PHV ausgeben, um mit Menschen kommunizieren zu können, oder alles brav schlucken.
Gruß Pumphut
Hallo Sabine,
es ehrt Sie, sich solche Gedanken zu machen. Von hinten angefangen:
Es bleibt also die Frage, was im Ernstfall mit dem angelegten Kapital passiert. Wie stelle ich sicher, dass sie ohne große Hürden an das Geld ran käme - und würde das Depot (bei einer Direktbank), bzw. die Wertpapiere überhaupt automatisch vererbt werden?
Automatisch wird gar nichts vererbt und in Ihrer Konstellation wird ohne weitere vorherige Regelung vermutlich ein Erbschein erforderlich sein, damit Ihre Mutter das Geld oder die ETF- Anteile bekommen kann.
Das Problem ist, sie hat mit der Börse und Wertpapieren quasi gar nichts am Hut - und ich möchte ihr in ihrem Alter auch ehrlich gesagt nicht mehr zumuten, sich in dieses Thema zu vertiefen.
Sie kennen Ihre Mutter, aber unterschätzen Sie ältere Menschen nicht. Aber wenn es so sein soll, dass Ihre Mutter nichts mit der Abwicklung zu tun haben soll, folgender Vorschlag:
Schreiben Sie ein handschriftliches Testament, wo Sie nur die gesetzliche Erbfolge wiederholen. Vorteil des handschriftlichen Testaments, Sie können es jederzeit kostenlos ändern, wenn sich die Umstände anders darstellen. Im Testament ordnen Sie Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstrecker setzen Sie einen vertrauenswürdigen Freund oder Verwandten ein. Bitte vorher fragen, ob der will. Dieser Testamentsvollstrecker würde dann alle Formalien abarbeiten, so dass Ihre Mutter am Ende die Summe X auf Ihrem Konto hat. Ach, noch eine Kleinigkeit, sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament gefunden wird.
Wenn die Frage abgearbeitet ist, leben.
Gruß Pumphut
Hallo,
nachvollziehbar, dass das Thema Energieversorgung emotional und kontrovers diskutiert wird. Schließlich ist jeder davon betroffen.
Was mich allerdings erstaunt ist, dass die Diskussion schnell auf die Elektroenergieversorgung und dann nur noch auf die Frage PV/Wind versus Kernkraft verengt wird.
Es sollten sich bitte einmal alle diese Statistik zum Primärenergieverbrauch ansehen: https://www.bdew.de/service/daten-…ergieverbrauch/
Dann kann man weiter diskutieren. Ich habe zum Thema eine ziemlich dezidierte Meinung, schließe mich aber Tomarcy an, hier ist der falsche Ort.
Gruß Pumphut
Hallo Asna,
ich werde die Petition nicht unterschreiben. Warum?
M.E. lenkt die ganze Diskussion über eine staatlich organisierte private Altersversorgung nur vom Thema ab, dass die GRV dringend reformiert werden muss. Man redet über die Zusammensetzung der Weißen Salbe, statt über Diagnose und Therapie der Grunderkrankung.
Gruß Pumphut
Hallo Merabo,
Ich habe gestern bei Immoscout für knapp 200 € ein Inserat geschaltet
OK, das Kind liegt im Brunnen, aber für die anderen Mitleser; warum haben Sie Ihre Anzeige nicht bei Kleinanzeigen eingestellt? Wer ernsthaft eine Immobilie sucht, beobachtet auch dieses Portal.
Mich würde interessieren, wie hoch ist der Anteil von Maklerzuschriften und auf den ersten Blick unseriöser Anfragen. Wäre interessant, Sie könnten hier von Ihren Erfahrungen berichten.
Viel Erfolg mit der Vermarktung und Gruß
Pumphut
Hallo Hansisolo,
nur zur Vollständigkeit: Wir reden wirklich über eine Pauschalreise, d.h. Sie haben Flug, Hotel und ggf. Mahlzeiten gemeinsam gebucht? Falls ja, verstehe ich Ihre Bemerkung zum Flex- Tarif beim Flug nicht.
Somit verliere ich fast 2 ganze tage. Was kann ich verlangen?
Der Reiseveranstalter hat Ihnen schlicht eine Vertragsänderung angeboten. Die können Sie ablehnen gegen Anzahlung zurück oder akzeptieren. Falls Sie akzeptieren wollen und fast zwei Tage verlieren, rechnen Sie doch einfach den Reisepreis linear auf die zwei Tage um und verlangen einen um den Betrag verminderten Reisepreis: Ist natürlich übertrieben, aber als ersten Aufschlag kann man das m.E. machen. Entweder Sie einigen sich mit dem Reiseveranstalter oder buchen wo anders neu.
Gruß Pumphut
Hallo,
ich beschäftige mich auch gerade mit der Frage. Ich bin zwar kein Freund von Banking- Apps, die Browserfunktion ist mir lieber, aber man wird wohl mittelfristig nicht an den Apps vorbeikommen.
Das Handy soll nicht mitgenommen, sondern nur zu Hause genutzt werden. Reicht dann die Verbindung über das heimische WLAN oder braucht man zusätzlich noch eine SIM- Karte mit Telefonnummer?
Gruß Pumphut
Hallo JuergenMaierspecht.
Keine Steuerberatung – Laienmeinung:
Kann ich daher die Kosten für die Planung, die bereits im Jahr 2025 angefallen und von mir überwiesen worden sind, bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen?
Als separate Rechnung dürfen Sie keine Chance haben, denn der Architekt wird für die Zeit der Bearbeitung Ihres Auftrages sein Büro kaum auf Ihr Grundstück verlegt haben. Die FA achten penibel darauf, dass nur Leistungen, die wirklich auf dem Grundstück erbracht werden, als Handwerkerleistungen angesetzt werden können. Siehe die Urteile, wo Haushaltsgeräte zur Reparatur mit in die Werkstatt genommen wurden.
Ob irgendwelche kreativen Rechnungsgestaltungen zu einem anderen Ergebnis führen könnten, lasse ich einmal offen.
Gruß Pumphut
Hallo,
noch eine Bemerkung zur PHV als Pflichtversicherung. Hört sich theoretisch erst einmal gut an, allerdings nutzt die beste Pflicht nichts, wenn sie nicht durchsetzbar ist. Das stelle ich mir bei einer PHV mehr als kompliziert vor. Selbst bei der Kfz- Haftpflichtversicherung wird ja behauptet, dass 1 Mio. Fahrzeuge ohne solche rumfahren. Die Zahl glaube ich auch in der Größenordnung, wenn ich die Berichte aus meinem Polizeiabschnitt hochrechne. Die ziehen mindestens einmal die Woche ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz raus.
Gruß Pumphut
Hallo leopard
Die in einer WG lebende Freundin hat die Waschmaschine ihres Mitbewohners genutzt. Nach der Nutzung war die Waschmaschine kaputt. Der Mitbewohner wollte, dass die Freundin eine neue Waschmaschine bezahlt. Dies wurde von der Freundin zunächst verneint, da sie die Waschmaschine ordnungsgemäß bedient habe.
Im weiteren Verlauf hat man sich darauf geeinigt, dass die Freundin an ihre Versicherung herantritt. Sie ist ja schließlich privat haftpflichtversichert und hat aus Versehen die Waschmaschine kaputt gemacht. Dieser Auffassung ist die Versicherung nicht gefolgt, da es hieß, elektronische Geräte seien bei einer PHV grundsätzlich nicht inkludiert.
Unabhängig von der leihweisen Überlassung wurde nicht vorgetragen, dass die Freundin bei der Benutzung der Waschmaschine irgendetwas falsch gemacht hat, sondern nur, nach der Benutzung war die Elektronik der Waschmaschine kaputt. So einen inneren Betriebsschaden kann man wenn überhaupt nur mit einer Elektronikversicherung versichern.
Ein Schadenersatzanspruch nach §823 BGB als zentrale Regelung der Haftung Dritten gegenüber setzt immer irgendeinen eigenen Fehler voraus.
Gruß Pumphut