Hallo HaDi,
Probleme bereitet mir eine vertrauensvolle Person auszuwählen, die sich um all die Dinge kümmert.
Da kann Ihnen ein Außenstehender natürlich nicht helfen. Es gibt professionelle Testamentsvollstrecker, die so einen Job emotionslos nach der Rechtslage und dem Testament abwickeln. Allerdings sind die nicht billig und deren Honorar wird aus der Erbmasse entnommen.
Weil es bei den Vorpostern etwas durcheinander ging, nochmal aufgedröselt:
Ihr aktuelles Ziel in der heutigen Situation – der Ex soll bei Ihrem Versterben zum Zeitpunkt, wenn das Kind noch minderjährig ist, nicht über das Erbe verfügen können – erreichen Sie mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers hinreichend.
Ich hoffe, Sie wollen das Leben Ihres Kindes nicht noch im Erwachsenenalter bestimmen. Dann müssten Sie auch akzeptieren, dass Ihr Sohn als Erwachsener eine Beziehung zu seinem Vater aufbaut, die ggf. auch beinhaltet, dass er ihm Geschenke macht oder ihn als seinen Erben betrachtet.
Falls Sie den extrem unwahrscheinlichen Fall regeln wollen, Sie versterben und kurz darauf Ihr Sohn noch als Minderjähriger, dann ist die Variante mit Vor- und Nacherbe angesagt. Ihr Sohn wäre Vorerbe und eine zu bestimmende Person (Ihre Mutter?) wäre Nacherbe. Dieses Testament bedarf dann wirklich des Fachmanns.
Gruß Pumphut