Vorgezogenes Erbe/Überschreibung

  • Unser Familienhaus wurde uns 4 Geschwistern von unserer Mutter zu Lebzeiten überschrieben, wir stehen alle 4 nun im Grundbuch. Der Plan ist, dass einer meiner Brüder + Ehefrau zu ihr in das Haus zieht, um mit ihr dort zu leben und das Haus/Grundstück nach ihrem Tod dann übernimmt. Wir würden unsere 3 Anteile an ihn überschreiben und er uns auszahlen. Ist das so möglich und gelten dann dieselben Bedingungen wie beim Erben, dass also 400.000 pro Kind steuerfrei sind? Auch wenn die Auszahlung dann ja unter Geschwistern stattfindet? Wir haben ein Gutachten, das den Wert des Hauses und Grundstücks genau beziffert und ein Testament meiner Eltern, in dem das Erbe geregelt ist.

  • Kater.Ka 24. Juli 2025 um 10:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Unser Familienhaus wurde uns 4 Geschwistern von unserer Mutter zu Lebzeiten überschrieben, wir stehen alle 4 nun im Grundbuch.

    Das war eine Schenkung eurer Mutter an die vier Kinder - das wird steuerfrei möglich gewesen sein, weil (vermutlich) die Freibeträge für Schenkungen (noch) nicht ausgeschöpft waren.

    Wir würden unsere 3 Anteile an ihn überschreiben und er uns auszahlen. I

    Jetzt verkaufen drei Miteigentümer ihre Anteile an den 4. Miteigentümer.
    Das hat mit der damaligen Schenkung oder einer eventuellen Erbschaft überhaupt nichts mehr zu tun, denn es wird ein (normaler) Kaufvertrag ausgeführt.

    Durch den Verkauf können jetzt aber für die drei Verkäufer (Spekulations-)Steuern anfallen, wenn der Zeitraum zwischen der Schenkung und dem geplanten Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt und der jetzige Wert gegenüber dem damaligen Schenkungszeitpunkt gestiegen ist.

  • Ja, das stimmt - ich bin zwar Miteigentümerin, nur das mir das nichts nutzt, da ich dort ja nicht wohnen werde - das wird eines meiner Geschwister tun. Die Frage ist: Was ist der Weg, das für uns andere keine Steuern anfallen?

    Vielleicht war es eben doch nicht der schlauste Weg, dass wir alle vier uns haben ins Grundbuch eintragen lassen.

    Wie ist denn der "normale" Weg, wenn bei mehreren Geschwistern eines das Haus übernimmt und die anderen auszahlt?

  • Ja, das stimmt - ich bin zwar Miteigentümerin, nur das mir das nichts nutzt, da ich dort ja nicht wohnen werde - das wird eines meiner Geschwister tun. Die Frage ist: Was ist der Weg, das für uns andere keine Steuern anfallen?

    Vielleicht war es eben doch nicht der schlauste Weg, dass wir alle vier uns haben ins Grundbuch eintragen lassen.

    Wie ist denn der "normale" Weg, wenn bei mehreren Geschwistern eines das Haus übernimmt und die anderen auszahlt?

    Hallo.

    Du bist Teil einer Bruchteilsgemeinschaft. Wenn Du da herauswillst, dann über Schenkung (passt nicht zu "auszahlen") oder durch Verkauf (Steuer auf den "Spekulationsgewinn" droht.

    Seid Ihr denn alle auf die umgehende Abwicklung der Bruchteilsgemeinschaft angewiesen oder könnt Ihr warten bis ein eventueller Spekulationsgewinn keine Rolle mehr spielt?

  • Wenn die drei Geschwister Ihre Miteigentumsanteile an das Geschwisterteil zum Marktwert verkauft, ist das schenkungssteuerfrei. Anders sieht es aus, wenn die Übertragung nicht zum Marktwert erfolgt; dann fällt auf den Schenkungsteil auf den den Freibetrag (Euro 20.000 pro Geschwisterteil) überstehenden Betrag Schenkungssteuer an.

    Ungünstig könnte die Sache im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer aussehen. Hier ist eine Übertragung nur in gerader Linie steuerfrei, also nicht zwischen Geschwistern. Auch die Steuerfreiheit im Rahmen einer Erbauseinandersetzung greift hier vermutlich nicht, weil Ihr die Immobilie nicht geerbt, sondern unter Lebenden übertragen bekommen habt. Ob es noch eine (Grenz)Gestaltung gibt, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen, müsstet Ihr mit einem Steuerberater besprechen. Das dürfte aber schwierig sein.

  • Durch den Verkauf können jetzt aber für die drei Verkäufer (Spekulations-)Steuern anfallen, wenn der Zeitraum zwischen der Schenkung und dem geplanten Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt und der jetzige Wert gegenüber dem damaligen Schenkungszeitpunkt gestiegen ist.

    Das stimmt so nicht ganz, bei der Schenkung von Immobilien hat die Spekulationsfrist bereits begonnen, denn für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs (der Mutter) ausschlaggebend. Wenn der Besitzer dir die Immobilie also nach zehn oder mehr Jahren nach dem Erwerb schenkt, kannst du diese ohne Spekulationssteuer direkt weiterverkaufen.

    finde auf die schnelle keine seriösere Quelle

    hier von einem Rechtsanwalt unter Punkt 5.

    Ja, das stimmt - ich bin zwar Miteigentümerin, nur das mir das nichts nutzt, da ich dort ja nicht wohnen werde - das wird eines meiner Geschwister tun. Die Frage ist: Was ist der Weg, das für uns andere keine Steuern anfallen?

    Im Regelfall sind von der Grunderwerbssteuer nur geradlinigie Verwandte (Eltern-Kinder-Enkelkinder) befreit, bei Verkauf unter Geschwistern werdet ihr da nicht drumherum kommen. Zumindes eben der Käufer :saint:

  • Das stimmt so nicht ganz, bei der Schenkung von Immobilien hat die Spekulationsfrist bereits begonnen, denn für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs (der Mutter) ausschlaggebend. Wenn der Besitzer dir die Immobilie also nach zehn oder mehr Jahren nach dem Erwerb schenkt, kannst du diese ohne Spekulationssteuer direkt weiterverkaufen.

    Absolut richtig.

  • Hallo ADUG,

    Wie ist denn der "normale" Weg, wenn bei mehreren Geschwistern eines das Haus übernimmt und die anderen auszahlt?

    Einer der „normalen“ Wege wäre, der Elter verkauft das Grundstück an eines der Kinder und der Verkaufserlös wird unter den Kindern geteilt. Fiktives Beispiel Wert 400 k, Verkauf an Kind 1 für 300k und Kinder 2-4 erhalten von dem Elter je 100k in Geld geschenkt. Es fällt weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer (wenn einziges Geschenk in 10 Jahren) an.

    Ist für Sie nun zu spät, aber die Mitleser sollen ja auch etwas lernen.

    Gruß Pumphut

  • Das stimmt so nicht ganz, bei der Schenkung von Immobilien hat die Spekulationsfrist bereits begonnen, denn für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs (der Mutter) ausschlaggebend. Wenn der Besitzer dir die Immobilie also nach zehn oder mehr Jahren nach dem Erwerb schenkt, kannst du diese ohne Spekulationssteuer direkt weiterverkaufen.

    [ ... ]

    Im Regelfall sind von der Grunderwerbssteuer nur geradlinigie Verwandte (Eltern-Kinder-Enkelkinder) befreit, bei Verkauf unter Geschwistern werdet ihr da nicht drumherum kommen. Zumindes eben der Käufer :saint:

    ...Danke DidiRich ...

    stimmt, das habe ich falsch beschrieben.

  • Entschuldigung, ich hatte vergessen, auf die Frage zu antworten: Also, der Wert des Hauses wurde im Gutachten mit knappen 600.000 angegeben und noch stehen wir nicht im Grundbuch - wir haben diesen Prozess gerade erst initiiert und versuchen gerade, ihn anzuhalten.

    Übrigens: Vielen Dank für die ganzen Infos - super hilfreich und interessant! So langsam beginnen die Dinge sich zu klären.

  • Wenn man das noch anhalten kann, wäre der beste Weg, er kauft das Haus für 600k Deinen Eltern ab. Dann teilt ihr die durch 4 und jederhält 150 k. Auch der Kaufende.

    Aber Vorsicht. Habt ihr Euch darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn Eure Mutter zum Pflegefall wird? Und was passiert mit Eurer Mutter, wenn Euer Bruder das Haus verkaufen muss? Daher würde ich sowas noch verschieben, so lange Wire Mutter noch lebt.

  • Danke, das ist vielleicht tatsächlich ne gute Option. Mal schauen, ob sich das noch anhalten lässt. Wir haben uns da irgendwie echt falsch beraten lassen...

  • Es ist Dein Geld, es ist Euer Geld. Wenn Ihr damit unglücklich agiert, hat keiner der Foristen einen Nachteil davon. Weil man sich aber a) als Mensch immer auch dafür interessiert, was andere so machen und b) andere Leute vielleicht noch am Anfang des Weges stehen, in dessen Mitte ihr ins Fettnäpfchen getappt seid, haben die Kommentare in diesem Thread doch ihren Wert.

    Es wäre vermutlich günstiger gewesen, Ihr hättet Euch erst Gedanken über diese Transaktion gemacht, Euch vielleicht sogar hättet beraten lassen, bevor Ihr handelt.

    Dann hätte man vermutlich das Haus an den Bruder verkauft, der dort in Zukunft leben soll. Den Verkaufserlös hätte man durch vier geteilt; dem einen Bruder hätte man den Kaufpreis entsprechend reduziert, die drei anderen hätten Geld bekommen. Der Verkaufspreis wäre übrigens geringer gewesen als vermutlich erwartet; Nießbrauch kann teuer sein. Es könnte sein, daß die Gesichter der anderen drei lang geworden wären.

    Eben drum hätte man das aber besser vorher gemacht, und wenn die Eltern dann gesehen hätten, daß die Geschwister sich nicht einigen und es nur Streit gibt, dann hätten sie die Transaktion abgeblasen und gesagt: Solange wir leben, möchten wir keinen Streit, es reicht, wenn Ihr Euch streitet, wenn wir tot sind.

    Das geht nun aber nicht mehr, weil Ihr die Transaktion in meinen Augen etwas unbedacht angeschoben habt. Also solltet Ihr Euch jetzt zusammensetzen und Euch einigen, wie die Kuh vom Eis kommt.