hallo,
Ich habe folgendes Problem mit EON:
Ich lebe mit meiner Partnerin ( nicht verheiratet und nicht verwandt ) in einer gemeinsamen Wohnung
meine Partnerin hatte schon seit 20 Jahren den Energieversorgungsvertrag mit Fernwärme mit EON
jetzt ist meine Partnerin verstorben und ich fragte bei EON an,was zu tun wäre und man sagte mir,dass ich eine. Sterbeurkunde vorlegen sollte und könnte dann den Vertrag meiner verstorbenen Partnerin mit einer Frist von 2 Monaten kündigen und nach Ablauf der Frist könnte ich selbst einen Energieversorgungsvertrag mit EON abschließen,was auch geschehen ist.
aber nun frage ich mich war dies alles rechtens legal oder hat hier EON es unterlassen die Erben meiner verstorbenen Partnerin zu informieren ob sie den Vertrag selbst weiter nutzen oder kündigen wollen und existieren derzeit 2 Verträge der von meiner Partnerin und mein Vertrag die beide auf eine Mietwohnung laufen?
was ist hier falsch gelaufen und in welcher Situation befinde ich mich aktuell und wär müsste die Jahresabrechnung begleichen sofern sie kommt?
für eine Antwort auf mein Anliegen Dank im voraus
Mfg
{Klarnamen durch Mod entfernt, Titel sprechender editiert}