Erbrecht - Umgang mit Immobilie und Depot - Alleinerziehend mit Minderjährigem Kind

  • Hallo,

    ich bin eine alleinerziehende Mutter und wohne mit meinem Minderjährigen Sohn in meinem (fast) abbezahlten Einfamilienhaus. Es liegt noch kein Testament vor. Wie verhält es sich bei Todesfall meinerseits? Das Kind ist Alleinerbe und erbt Haus und das Depot. So weit richtig, ja?!

    Kann dann der Vater des Kindes über die Immobilie und das Geld verfügen, weil der Sohn ja noch Minderjährig ist? Es sei denn, ich bestimme in meinem Testament eine Person, die sich dann um die Abwicklung (Verkauf Haus) kümmert. Und ich könnte dieser Person auftragen, wie mit dem Geld aus dem Depot zu verfahren ist.

    Sehe ich das richtig?

    Ein Gang zum Fachanwalt oder Notar scheint hier angebracht. Kann trotzdem jemand aus Erfahrung berichten? Das wäre schön, weil ich mich auf das Gespräch mit dem Anwalt/Notar besser vorbereiten kann (was will ich/ was will ich nicht). Danke vorab.

  • Ich bin eine alleinerziehende Mutter und wohne mit meinem minderjährigen Sohn in meinem (fast) abbezahlten Einfamilienhaus. Es liegt noch kein Testament vor. Wie verhält es sich bei Todesfall meinerseits? Das Kind ist Alleinerbe und erbt Haus und das Depot. So weit richtig, ja?!

    Das wäre die gesetzliche Erbfolge (vorausgesetzt, Dein Sohn überlebt Dich).

    Die meisten Leute halten Gedanken an den eigenen Tod für unappetitlich. Wenn einem selbst aber wichtig ist, was mit dem Eigentum passiert, wird man nicht drumherumkommen, sich daüber Gedanken zu machen.

    Typischerweise wird die Mutter vor dem Sohn sterben, typischerweise zu einem Zeitpunkt, an dem der Sohn längst volljährig ist, so daß sich die Frage nach einem Vormund nicht stellt. Wenn es dumm geht, sterben beide in engem zeitlichen Zusammenhang (z.B. bei einem Autounfall, beide im gleichen Wagen). Könnte sein, daß Du zu Lebzeiten bestimmen möchtest, was in diesem Fall dann mit Deinem Geld passieren soll.

    Das heißt auch, daß von der gesetzlichen Erbfolge mehr zum Tragen kommt, als Du Dir vorher vorstellen mochtest.

    Kann dann der Vater des Kindes über die Immobilie und das Geld verfügen, weil der Sohn ja noch minderjährig ist? Es sei denn, ich bestimme in meinem Testament eine Person, die sich dann um die Abwicklung (Verkauf Haus) kümmert. Und ich könnte dieser Person auftragen, wie mit dem Geld aus dem Depot zu verfahren ist.

    Sehe ich das richtig?

    Einigermaßen. Wenn Dein Sohn noch minderjährig ist, dürfte der Vater als nächster Verwandter das Sorgerecht übertragen bekommen.

    Sorgerecht und Testamentsvollstreckung sind zwei Paar Stiefel. Das kann die gleiche Person abdecken, das können aber auch zwei verschiedene Personen sein.

    Ein Gang zum Fachanwalt oder Notar scheint hier angebracht.

    Vielleicht :)

    Der Fachanwalt wird immer dazureden, schließlich ist das sein Geschäft. Frage halt, ob Dir die Beratung oder das Aufsetzen des Testaments den Preis wert ist. Wie Du es haben willst, bestimmst ohnehin Du; der Fachanwalt prüft nur, ob das rechtlich so funktioniert (oder schlägt Dir eine Konstruktion vor, mit der Du im Bedarfsfall erreichst, was Du beabsichtigst).

    Bei uns in der Familie wollten Großeltern unbedingt die ungeliebte Schwiegertochter von der Erbfolge ausschließen. Das geht aber rechtlich nicht so ohne weiteres. Wenn sie sterben, beerbt sie der Sohn, ihr einziges Kind. Dann ist das großelterliche Erbe sein Geld und dieser Erbfall abgeschlossen. Was der Sohn dann mit dem Erbe macht, es vielleicht sogar (huch!) an seine geliebte Frau, die ungeliebte Schwiegertochter verschenkt, liegt nicht mehr in ihrer Hand. Sollen sie halt auf der Wolke sitzen und vor Wut mit den Zähnen knirschen. Ihre Harfe dürfen sie nicht herunterwerfen, das gäbe Ärger mit St. Petrus.

  • Hallo HaDi,

    Sie haben das schon richtig erkannt. Sie können in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die Erbmasse im Sinne Ihres Sohnes verwaltet. Sie können dem auch ein paar Auflagen erteilen, z.B. dass Ihr Sohn bis zur Volljährigkeit oder z.B. 25. Lebensjahr nur über die Früchte aus der Erbmasse verfügen darf (z.B. Zinsen der Kapitalanlage oder Mieteinnahmen) oder nur ein angemessener Betrag für die Ausbildung entnommen werden darf, oder…Da haben Sie einen weiten Spielraum. Aber bitte, reden Sie mit der Person, die Testamentsvollstrecker werden soll, ob sie einverstanden ist.

    Sie können sich in die Thematik einlesen oder sich von einem Anwalt beraten lassen. Die mehrere tausend Euro für ein notarielles Testament sind nicht unbedingt erforderlich. Wenn Sie sich klar sind, was Sie wollen, genügt auch ein handschriftliches Testament. Allerdings sollten Sie es in Ihrer Konstellation zur Verwahrung beim Nachlassgericht geben. Sonst besteht die Gefahr, es wird nicht gefunden.

    Auf Detailfragen hat der eine oder andere Mitforist meistens eine Antwort.

    Gruß Pumphut

  • Hallo HaDi, ich gehe mal davon aus, dass alleinerziehend beinhaltet, dass Du nicht (mehr) verheiratet bist, dann ist es richtig, dass Dein einziger Sohn nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe ist.

    Zumindest wenn der Vater auch Sorgerecht hat, und Du sterben solltest, bevor Dein Sohn volljährig ist, würde der Vater erstmal verwalten bis zur Volljährigkeit, wenn Du es nicht anders im Testament regelst. Hier hast Du verschiedene Möglichkeiten.

    Der Artikel gibt einen Einstieg als Vorbereitung: https://www.ing.de/wissen/testament-fuer-alleinerziehende/

    Fachanwalt für Erbrecht fände ich hier sinnvoll. Ich würde, je nach Kosten zum notariellen Testament raten, damit der Sohn bzw. die Person, die dann zuständig ist, sich nicht dann noch um Erbschein kümmern muss. Das kann Zeit und Nerven sparen. Auf das Depot hast nur Du Zugriff?

    Noch ein Nebenaspekt ist das fast abbezahlte Haus. Stehst Du allein im Grundbuch? Hast Du eine Risikolebensversicherung, die den Rest des Darlehens notfalls tilgt, oder würde das Depot reichen?

  • Hallo HaDi

    das ist ZUNÄCHST eine sehr einfache Frage und kommt sehr oft vor, weil es eben heutzutage viel mehr Scheidungen und Alleinerziehende mit Kind gibt.

    Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter mit Kind sind und wenn Sie vor Ihrem Kindf sterben dann ist Ihr Kinder Alleinerbe. Dazu braucht man kein Testament, das ist so gesetzlich vorgeschrieben

    Aber AChtung, der Teufel steckt im Detail.

    Wenn Sie gestorben sind und Ihr Kind hat einen Unfall und stibt dann nach Ihnen und wenn das Kind keine eigenen Kinder hat, dann erbt der vATER des Kindes. Das wollen ja die meisten Frauen in diesem Fall nicht.

    Daher MÜSSEN Sie unbedingt ein sogenanntes BERLINER TESTAMENT beim Notar machen, dann kann man ausschließen dass der Vater im Todesfall ERBE von Ihrem Kind wird. Sie müssen dann natürlich einen Nacherben einsetzen der IHR Erbe dann erbt.

    Am Einfachsten ist es wenn Ihr Kind selbst schon ein oder mehrer Kinder hat, dann werden diese Kinder automatisch Nacherbe.

    Ich hoffe das reicht erstmal als Info.

    Alles andere sagt Ihnen der Notar oder Rechtsanwalt.

    Es gibt noch viele Sonderfälle,

    z.B. wenn Ihr Kind nicht nur IHR Vermögen geerbt hat sondern noch eigenes Vermögen verdient hat dann ist da ja nicht mehr IHR vererbtes Geld sondern das Geld des Kindes

    oder wenn Sie zusammen mit Ihrem sterbern

    oder bei einem gemeinsamen Unfall stirbt erst Ihr Kind und dann ene Stunde später Sie

    oder umgekehrt.

    Das witd dann ganz schön kompliziert. Sind natürlich nur seltene Sonderfälle, aber man sollte zumindest das wissen. Das wird hier aber zu umfangreich.

    Viele Grüße McProfit

  • Das ist ZUNÄCHST eine sehr einfache Frage und kommt sehr oft vor, weil es eben heutzutage viel mehr Scheidungen und Alleinerziehende mit Kind gibt.

    Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter mit Kind sind und wenn Sie vor Ihrem Kind sterben, dann ist Ihr Kinder Alleinerbe. Dazu braucht man kein Testament, das ist so gesetzlich vorgeschrieben

    Aber Achtung, der Teufel steckt im Detail!

    Wenn Sie gestorben sind, und Ihr Kind hat einen Unfall und stirbt dann nach Ihnen, und wenn das Kind keine eigenen Kinder hat, dann erbt der Vater des Kindes. Das wollen ja die meisten Frauen in diesem Fall nicht.

    Das kann die Mutter meiner Kenntnis nach nicht verhindern. In diesem Fall ist ja der Sohn Erblasser, und da gilt dann wieder die gesetzliche Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist).

    Daher MÜSSEN Sie unbedingt ein sogenanntes BERLINER TESTAMENT beim Notar machen, dann kann man ausschließen dass der Vater im Todesfall ERBE von Ihrem Kind wird. Sie müssen dann natürlich einen Nacherben einsetzen, der IHR Erbe dann erbt.

    Staun! Wieder was gelernt. Mein Kenntnisstand war der, daß ein Berliner Testament ein spezielles Testament von Eheleuten (oder Verpartnerten) ist. Daß auch Mutter und Kind ein solches Testament errichten können, war mir neu.

    Am einfachsten ist es, wenn Ihr Kind selbst schon ein oder mehrere Kinder hat, dann werden diese Kinder automatisch Nacherbe.

    Das ist bei einem minderjährigen Kind vermutlich die Ausnahme.

  • Staun! Wieder was gelernt. Mein Kenntnisstand war der, daß ein Berliner Testament ein spezielles Testament von Eheleuten (oder Verpartnerten) ist. Daß auch Mutter und Kind ein solches Testament errichten können, war mir neu.

    Das geht eben nicht.

    Da hat McProfit einfach vermutlich was durcheinandergebracht.

    Was allerdings geht ist eine Konstruktion mit Vorerben- und Nachkommenschaft.

    Die ist tatsächlich bei vermögende Menschen öfters verbreitet, die NICHT mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet sind.

    Die Nacherbfolge tritt dann z.B. ein, wenn das Kind vor der Volljährigkeit oder kinderlos verstirbt.

  • Danke für eure vielen Rückmeldungen.

    Ich stehe alleine im Grundbuch des Hauses. Und ich bin vom Kindsvater geschieden. Wir haben beide das Sorgerecht. Somit würde meIn 7-jähriger dann beim Vater leben.

    Ich habe vor Jahren eine Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, die im Todesfall den Betrag an meine Mutter auszahlt. Das Depot würde aber auch ausreichen. Es sind nur noch 17 Monatsraten. Das sollte klappen.

    Probleme bereitet mir eine vertrauensvolle Person auszuwählen, die sich um all die Dinge kümmert.

  • Hallo HaDi,

    Probleme bereitet mir eine vertrauensvolle Person auszuwählen, die sich um all die Dinge kümmert.

    Da kann Ihnen ein Außenstehender natürlich nicht helfen. Es gibt professionelle Testamentsvollstrecker, die so einen Job emotionslos nach der Rechtslage und dem Testament abwickeln. Allerdings sind die nicht billig und deren Honorar wird aus der Erbmasse entnommen.

    Weil es bei den Vorpostern etwas durcheinander ging, nochmal aufgedröselt:

    Ihr aktuelles Ziel in der heutigen Situation – der Ex soll bei Ihrem Versterben zum Zeitpunkt, wenn das Kind noch minderjährig ist, nicht über das Erbe verfügen können – erreichen Sie mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers hinreichend.

    Ich hoffe, Sie wollen das Leben Ihres Kindes nicht noch im Erwachsenenalter bestimmen. Dann müssten Sie auch akzeptieren, dass Ihr Sohn als Erwachsener eine Beziehung zu seinem Vater aufbaut, die ggf. auch beinhaltet, dass er ihm Geschenke macht oder ihn als seinen Erben betrachtet.

    Falls Sie den extrem unwahrscheinlichen Fall regeln wollen, Sie versterben und kurz darauf Ihr Sohn noch als Minderjähriger, dann ist die Variante mit Vor- und Nacherbe angesagt. Ihr Sohn wäre Vorerbe und eine zu bestimmende Person (Ihre Mutter?) wäre Nacherbe. Dieses Testament bedarf dann wirklich des Fachmanns.

    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für die Richtigstellung und Kompliment an die aufmerksamen Forumsfreunde!!

    Das "Berliner Testament" ist natürlich nicht für DIESEN Fall vorgesehen sondern zwischen Ehegatten. Das war bei mir vermutlich "der Hitze" geschuldet.

    Die wichtigste Frage von HaDi war jedoch:

    Wer ist gesetzlicher Erbe wenn die Fragestellerin stirbt (eine alleinerziehende geschiedene Mutter mit 1 Kind) und hat außerdem dem Kinder auch der geschiedene frühere Ehemann einen Erbanspruch

    Die Antwort hierauf ist eindeutig:

    In diesem Fall das Kind Alleinerbe zu 100%,

    der Vater hat keinen Erbanspruch, auch nicht auf einen Pflichtteil.

    Für DIESEN Fall braucht die Fragestellerin kein Testament.

    Für alle anderen zahlreichen Varianten die das Leben so spielen kann und von denen die meisten zum Glück sehr unwahrscheinlich sind braucht man eine Beratung von Fachanwalt oder Notar. Das ist fast wie beim Schach, jeder einzelne Zug entwickelt sich zu einem anderen "Spiel".

    Ich habe jahrzehnelang in der Immoblienbranche mit Erbgemeinschaften zu tun gehabt und Fälle erlebt die man sich nicht einmal vorstellen konnte.

    Viel Erfolg wünscht McProfit

  • Einigermaßen. Wenn Dein Sohn noch minderjährig ist, dürfte der Vater als nächster Verwandter das Sorgerecht übertragen bekommen.

    Der Vater *hat* das Sorgerecht, sofern es nicht von einem Gericht im Rahmen der Trennung der Eltern aberkannt wurde, was nur in sehr seltenen Fällen passiert und da auch nur in Teilaspekten und nicht komplett.