Beiträge von Pumphut

    Hallo cece,

    der Teilverkauf ist wohl fast immer die schlechteste Variante, ganz einfach, weil zu viele mitverdienen wollen.

    Andere Varianten hängen vom Verhältnis Geldbedarf zu Wert der Immobilie ab. Wenn Sie nur ca. die Hälfte oder Zweidrittel (abhängig vom Alter) des Wertes benötigen wäre ein Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht sinnvoll.

    Gruß Pumphut

    Hallo ThomasPfister,

    tut mir leid, aber das ist kein leichtes Thema. Nur gut, dass es 20 Jahre her und alles verjährt ist.

    Heute könnte man es Unterschlagung zum Nachteil des Arbeitgebers werten, zumindest der missgünstige Konkurrent, der auf den Posten scharf ist. Steuerhinterziehung ist es sowieso, nicht versteuerte geldwerte Leistungen für die Arbeitnehmer.

    Könnte man zumindest alles so aufbauschen, oder man wählt den mühsamen Weg rechtssicher nachzuweisen, dass die Socken und Unterhosen einen negativen Wert haben.

    Trotzdem schönen Restfeiertag und Gruß

    Pumphut

    Hallo SioMio,

    Was würdet ihr mir und meiner Mutter raten?

    Am vordringlichsten würde ich (Ü72) Ihrer Mutter raten, sich in das Thema Geldanlage selbst einzuarbeiten; Literaturempfehlungen gibt es viele, auch hier Finanztip. Wenn die Kinder als Diskussionspartner zur Verfügung stehen, super. Dann sollte Ihre Mutter mit dem erworbenen Wissen nach Ihrer Lebenssituation eine Entscheidung über ihr Geld treffen. Wenn die Kinder dann bei den praktischen Anlageschritten unterstützen, noch einmal gut.

    Dank der fairen Herangehensweise der Volksbank besteht auch keine Eile. Bis der Bausparer Ende 2025 ausgezahlt wird, ist Zeit für sinnvolle Gedanken und Entscheidungen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Kona,

    um einmal auf Ihre Frage zurückzukommen:

    Der eine Makler meinte, dass die Beitragsentwicklungen bei der Debeka zu unsicher sind, die Leistungen im Vergleich zur GKV nicht viel besser wären und ich lieber in der GKV bleiben sollte

    Wenn Ihnen ein Makler – entgegen seinem Provisionsinteresse – diesen Rat gibt, sollten Sie den sehr sorgfältig prüfen. Zumal unabhängig von Ihrer persönlichen Situation der Fakt hinzukommt, das Land Berlin ist so klamm, dass ich in Zukunft auch für Beamte Überraschungen nicht ausschließen würde.

    Schöne Weihnachtsfeiertage und Gruß

    Pumphut

    Hallo Hans_Wurst,

    neben den von den Mitforisten angeführten harten Fakten, wie fühlen Sie sich mit den 100k höherem Kredit? Wie ist Ihre sonstige finanzielle Situation? Haben Sie neben den ggf. einzubringenden 100k Eigenkapital ausreichend Puffer für unvorhergesehene Fälle? Und anders herum gefragt, was ist bei ungeplanten Ausfällen (Arbeitslosigkeit, Krankheit), können Sie da noch die höhere Kreditrate stemmen?

    Die Fragen sollten sie sich alle selbst beantworten und dann rechnen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Philipp90,

    Habe ich irgendeinen Anspruch gegenüber der MLP-Verkäuferin? Sie hat den Antrag ja wissentlich falsch ausgefüllt. Am Ende ist aber doch meine Unterschrift auf der Annahmeerklärung. Aber irgendwie sehe ich das schon als arglistige Täuschung seitens der Verkäuferin. "Ich schummel hier ein bisschen, damit ein geringer Beitrag rauskommt und ich den Abschluss bekomme"

    Theoretisch könnten Sie einen Anspruch gegen MLP haben, aber Sie wissen schon: „Denn ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann.“ (B.B.)

    Haben Sie Beweise, z.B. die Mailmitteilung über Ihren aktuellen Beruf an die nette Verkäuferin?

    Außerdem: ich vermute, Sie sind 34, da könnte man schon noch einmal einen Versuch für eine neue BU starten, diesmal in Begleitung eines Profis.

    Gruß Pumphut

    Hallo Phil93,

    klar, die 1.600 Euro schmerzen. Aber wenn Sie im engen Zeithorizont von 6-8 Jahren keine Verwendung für einen BSV haben, gibt es nur noch wenige Varianten. Gibt es in Ihrer Verwandtschaft jemanden, der einen BSV brauchen könnte und auf den Sie Ihren mit Ausgleichszahlung übertragen könnten?

    Falls auch nein, die alte Weisheit, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

    Gruß Pumphut

    Hallo KaBe123,

    Börse ist mindestens zur Hälfte Psychologie und die größte Börse ist immer noch die der USA. Nach allen Berichten, die so über den großen Teich kommen, hat die rote Welle geradezu Euphorie ausgelöst; nicht nur bei den Milliardären, sondern auch bei vielen einfachen Leuten. Z.B. steigt auch das Verbrauchervertrauen.

    Die große Frage ist für mich, ist es eine Scheinblüte, die nach 2 bis 3 Monaten Trump- Administration wieder zusammenfällt, weil man registriert, die kochen auch nur mit Wasser, oder ist es der Beginn eines langen Aufstieges.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Micho, leider haben Sie recht. Beim Kunden muss sich etwas ändern. Finanztip ist sicherlich dafür ein Hilfsmittel und wer es bis hierher geschafft hat, ist vermutlich kein LeO mehr. Das hilft aber unseren betagten Mitbürgern nicht, so wie es Taust berichtet.

    Dieses m.E. schon sittenwidrige Verhalten das Sparkassenverkäufers schreit nach einer Reaktion. Mir fallen zwei Schritte ein. Schreiben an den Vorstand mit Forderung Rückabwicklung auf Null. Wenn das nicht fruchtet, Information an die lokale Presse.

    Gruß Pumphut

    Hallo Alaska79x,

    um auf Ihre Frage zurückzukommen.

    Es gibt die Verkäufer wie z.B. MichaG, die ein reines Festgehalt beziehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keinen Verkaufsdruck hätten. Von der Zentrale gibt es Umsatzvorgaben und ggf. werden die auch bis auf den einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen. Wenn die Vorgaben einige Jahre nicht eingehalten werden, steht die Existenz der Filiale zur Disposition oder mindestens ein Personalabbau. Wer geht als erster?

    Dann gibt es die Verkäufer mit einem (schmalen) Festgehalt plus Provision, die an diverse Umsatzzahlen gekoppelt sind. Wobei die Berechnung der Provision nicht linear an den Preis des einzelnen Produkts gekoppelt ist. Üblich sind ziemlich komplizierte Berechnungsformeln mit vielen, auch gelegentlich sich ändernden Einflussfaktoren.

    Der reine Provisionsverkäufer dürfte bei der Filialbank selten und eher bei den Finanzvertrieben anzutreffen sein. Hier gibt es schon die Regelung, dass der Vertriebler x Prozent des vom Kunden bezahlten Preises erhält, aber auch weitere Faktoren können für die Höhe der Vergütung mitspielen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Ein dinglich gesichertes Wohnrecht erlischt nicht durch Auszug, sondern ausschließlich durch Löschung (nachgewiesener Tod oder Zustimmung der Person, der das Wohnrecht eingeräumt wurde).

    Grundsätzlich richtig, aber im Detail kompliziert, siehe z.B. https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI639633.html


    Aber hier ist der Grundsatz wichtig, ein Wohnrecht kann grundsätzlich (mit Ausnahmen) nur persönlich ausgeübt werden, der Nießbrauch gibt auch die Möglichkeit der entgeltlichen Nutzung durch Dritte.

    Gruß Pumphut

    Hallo JayKay2020,

    der Auszug aus dem genießbrauchten (guter Deutsch?) Objekt beendet erst einmal nicht das Nießbrauchsrecht, im Unterschied zum Wohnrecht. Zahlt Ihnen Ihre Tochter seit 2022 Miete für das Haus? Falls nein, liegt hier eine weitere Schenkung vor. Falls ja, haben Sie die Mieteinnahmen versteuert?

    Die Konstellation schreit nach professioneller Beratung, nicht dass Sie im Bemühen, nachträgliche Schenkungssteuer zu vermeiden, andere Baustellen aufmachen.

    Gruß Pumphut

    Hallo savo710,

    Ihre Tochter möchte die gemischte Schenkung rückgängig machen. Sie auch? Wenn nicht, Ihre Tochter kann Sie nicht zwingen (einmal von extremen Ausnahmen abgesehen).

    Grunderwerbssteuer fällt beim Verkauf an Verwandte ersten Grades nicht an. Das gilt in beide Richtungen. Spekulationssteuer könnte fällig werden, wenn es einen Wertzuwachs gibt.

    Gruß Pumphut

    Hallo BirgitN,

    nach meinem Laienverständnis geht es nicht darum, ob Sie gearbeitet haben, sondern ob vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer Beiträge zur RV entrichtet wurden.

    In meiner Jugend in der DDR habe ich eine Lehrausbildung absolviert, deren Abschluss auch nach bundesdeutschem Recht anerkannt wurde. In der Ausbildungszeit habe ich sogar eine geringfügige Vergütung erhalten. Allerdings wurde davon keine Beiträge zur DDR- Sozialversicherung einbehalten. (Die weiteren Details lasse ich einmal weg.) Ein Mitbetroffener hat die Frage durchgeklagt, ohne Erfolg. Keine Einzahlung, keine Anrechnung.

    Gruß Pumphut

    Hallo Chris123456,

    Alle Leute die ich in meinem Alter (um die 30 Jahre) gefragt habe, waren ganz klar der Meinung, dass man zu 2, 3,5 Zimmer benötigt. Alle älteren Leute 60+ meinten, dass das absolut ausreichend ist.

    Genau dass sind auch meine Erfahrungen. Die Ansprüche wachsen mit den Möglichkeiten. Und bevor hier der Ton hereinkommt, Opa erzählt vom Krieg, wenn man es sich leisten kann, ist eine große Wohnung nicht schlecht. Aber Glück ist auch in der kleinsten Hütte, so auch meine Erfahrung.

    Gruß Pumphut

    Hallo mowbray,

    ich verstehe Sie so, Sie haben bereits erkannt und akzeptiert, dass Sie gegenüber dem Vermieter zahlen müssen.

    Hier im Forum dürften Sie wohl der „Spezialist“ für südafrikanisches Recht sein. Demzufolge sollten Sie einschätzen, ob Rechtsverfolgung und erfolgreiche Eintreibung in Südafrika Chancen haben.

    Sie können vermutlich in Deutschland einen vollstreckbaren Titel erreichen. Alle dafür notwendigen Kosten tragen aber erst einmal Sie. Wie schätzen Sie es ein, kommt Ihre Ex in den nächsten 30 Jahren noch einmal nach Deutschland und ist dann auch noch zahlungsfähig?

    M.E. hat es @ Mittvierziger schon auf den Punkt gebracht. Werfen Sie schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    bezüglich der Überweisungszeit kommt es hier sehr auf die Details an. Ich unterstelle einmal, eine Überweisung von einer Bank in Deutschland mit Kontoinhaber ETF_Paul zu einer anderen Bank in Deutschland, ebenfalls Kontoinhaber ETF_Paul.

    Damit dürften irgendwelche Geldwäscheprüfungen nicht greifen. Aber wenn die Überweisung am 10. abends, d.h. nach Buchungsschluss der Bank erfolgt und nach dem Startbeitrag heute früh die Gutschrift sichtbar war, halten sich die Banken wohl noch an die Regel, dass sie je einen Bankarbeitstag Zeit haben. (Der Buchungsschluss ist m.E. bei Onlinebanking zwar wenig sachgerecht, aber wohl zulässig.)

    Gruß Pumphut