Hallo Blanket13,
einmal zwei Fragen vornweg:
Ich musste bei einem neuen Arbeitgeber einen Gruppenunfallversicherung abschließen.
Sie mussten sich auf Ihre Kosten an der Gruppenunfallversicherung beteiligen? Ich kenne es so, dass der Arbeitgeber die dem Mitarbeiter (als geldwerte Leistung) lt. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kostenlos gewährt.
Die Leistungen dieser Gruppenunfallversicherung gelten auch für den Privatbereich?
Wie Sie selbst schreiben, ist der Versicherungsumfang beider Versicherungen sehr unterschiedlich und es gibt nur gelegentliche Überschneidungen. Eine Doppelversicherung lt. VVG wäre sehr spitzfindig. (Überschneidungen gibt es auch bei anderen Versicherungen, z.B. Wohngebäude und Hausrat).
2. Zahlt dann der eine Versicherer, die Leistungen die bei ihm abgedeckt sind und der andere die, die bei ihm abgedeckt sind?
Schlicht ja.
3. Und wie verhält es sich wenn ein Leistungsfall eintritt, bei dem beide die gleiche Leistung abdecken?
Dann würde ich mir den leistungsfähigeren herauspicken und aber beide informieren. Sollen die sich doch ausstechen. Ihre zitierte Klausel in der Auslandskrankenversicherung zielt mehr auf die Abgrenzung zur GKV. Da habe ich es selbst erlebt, dass die Auslandskranken erst den Nachweis haben wollte, dass die GKV eine Rechnung nicht bezahlt. Nun kenne ich die Versicherungsbedingungen nicht, aber bei einer üblichen Gruppenunfallversicherung gibt es wohl nur wenige Überschneidungen zu einer Auslandskrankenversicherung.
Ich würde mir da nicht so viele Gedanken über einen ziemlich theoretischen Fall machen. Viel mehr würde ich es eine Zumutung finden, wenn Sie tatsächlich eine Gruppenunfallversicherung bezahlen müssten. So toll sind nämlich üblicherweise die Unfallleistungen auch nicht. Wenn man darauf wert legt, sollte man selbst eine richtige abschließen. Im Fall der AG bezahlt gilt natürlich geschenkter Gaul.
Gruß Pumphut