Wasserschaden

  • Hallo liebes Forum,

    Wasserschaden ist ein beliebtes Thema. Auch in meiner vermieteten Wohnung im 3. Stock ist ein solcher aufgetreten.

    Der Installateur spricht von falsch installierter Badewanne. Das muss 2001 gewesen sein hat mir jetzt die HV gesagt.

    Wir haben die Wohnung erst seit 2011 und es gab bisher keine Beanstandung. Badewanne ist eingebaut.

    Allerdings gab es 2016 einen Wasserschaden im EG.

    Die Hausverwaltung spricht von Investitionsstau.

    Frage : wer muß den Schaden bezahlen, wenn keiner von Problemen gewußt hat ?

  • Der korrekte Einbau der Badewanne sowie Überprüfung und ggf. Wartung fällt in die Verantwortung des Wohnungseigentümers. Die Verantwortung geht auf den Käufer über. Ein verschwiegener Mangel dürfte nach über 10 Jahren ohne Probleme kaum vorliegen. Entsprechend zahlt ihr bzw. eure Versicherung

  • Danke für den Beitrag,

    d.h. wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich die eingebaute Wanne von Fliesen befreien und von einem Experten begutachten lassen, ob alles richtig eingebaut ist ?

    Welche Versicherung meinst Du ?

  • Hallo Jella,

    außer bei böswilligem Verschweigen des Vorbesitzers (müssten Sie nachweisen) tragen den Schaden erst einmal Sie.

    Nun kommt es darauf an, wie der Schaden an der Badewanne konkret aussah und welche Bedingungen die Wohngebäudeversicherung genau hat. Vielleicht übernimmt die Wohngebäudeversicherung einen Teil oder alle Reparaturkosten. Falls Sachen des Mieters beschädigt wurden, sollten Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung informieren.

    Gruß Pumphut

  • Wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich die eingebaute Wanne von Fliesen befreien und von einem Experten begutachten lassen, ob alles richtig eingebaut ist?

    Selbstverständlich. Das sicherste Verfahren, versteckte Mängel vor dem Kauf auszuschließen, ist der Rückbau auf Rohbauzustand. Alle Mängel wirst Du dann zwar auch nicht entdecken, aber die Mehrzahl dürfte entweder offenkundig oder sogar gleich beseitigt sein.

    Solltest Du das nicht tun, bleibt halt ein Restrisiko.

    Das bleibt Dir übrigens ohnehin, denn Bauteile können auch später noch kaputtgehen, etwa kann ein beim Kauf noch intaktes Rohr später platzen.

    Welche Versicherung meinst Du ?

    Wasserschäden zahlt üblicherweise die Wohngebäudeversicherung.

  • Hallo Jella,

    d.h. wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich die eingebaute Wanne von Fliesen befreien und von einem Experten begutachten lassen, ob alles richtig eingebaut ist ?

    Das müssen Sie nicht, können es aber natürlich. Aber das ist nicht das Problem. Für jeglichen Verstoß (außer Mord) gibt es in Deutschland Verjährungsfristen. Für die üblichen fahrlässig verursachten Schäden beträgt die zivilrechtliche Verjährung drei Jahre. Sowohl für den Klempner als auch den Vorbesitzer ist alles vorbei. Einzige Chance wäre, der Vorbesitzer kannte den Schaden bzw. den falschen und problematischen Einbau und hat den Ihnen verschwiegen. Dann beträgt die Verjährung ggf. 30 Jahre (Bin mir nicht ganz sicher ob nur 10.) Den Fakt müssten Sie aber beweisen. Ansonsten kann ich Sie nur mit Art. 14/2 1. Satz GG trösten.

    Gruß Pumphut

  • Wohngebäudeversicherung zahlt wohl nur, wenn es sich nicht um Sondereigentum handelt.

    Eine Versicherung zahlt das, was in den Versicherungsbedingungen steht.

    Die Eigentümergemeinschaft hat über die Hausverwaltung sicherlich eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Was dort drinsteht, ahne ich nicht. Könnte schon sein, daß diese Versicherung nur Gemeinschaftseigentum abdeckt. Nicht selten wird darüber gestritten, wo genau die Grenze zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum liegt. Das Leitungssystem halte ich für Gemeinschaftseigentum, schließlich hat der Unterwohner etwas davon, wenn Dein Badewannenabfluß undicht ist, und das Wasser dann bei ihm aus der Decke tropft. Aber ich bin juristischer Laie.

    Wenn die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft einen solchen Ausschluß hat, müßte sich der Sondereigentümer für sein Sondereigentum dann halt separat absichern (oder er macht das bewußt oder unbewußt halt nicht).

  • Hallo Jella,

    Wohngebäudeversicherung zahlt wohl nur, wenn es sich nicht um Sondereigentum handelt.

    Das hängt natürlich von der konkreten Police ab, aber üblicherweise sind auch die Gebäudebestandteile im Sondereigentum, die fest eingebaut sind, mit Gegenstand der Wohngebäudeversicherung der WEG.

    So wie Sie es schildern, ist die Badewanne fest eingebaut.

    Gruß Pumphut

  • Soweit ich weiß, wird die Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum am Absperrhahn der Wohnung gezogen. Insofern nachvollziehbar, da auf der einen Seite Leitungen verlaufen, die nur für eine bestimmte Wohnung genutzt werden können und auf der anderen Seite Leitungen verlaufen, die auch von anderen genutzt werden.

    Dazu kommt, dass die Badewanne definitiv im Sondereigentum ist und der unsachgemäße Anschluss vom Eigentümer durchgeführt (/beauftragt) wurde.

  • Das ist interessant. Ich kenne die Grenze zwischen Wohngebäudeversicherung und Haustratsversicherung (fest verbaut am Haus vs. eben nicht).

    Ich hätte angenommen, dass die Wohngebäudeversicherung einer WEG ebenso die Trennung hat, also der einzelne Wohnungseigentümer sich um Wohngebäudeversicherung keine Gedanken machen muss, weil das alles in die Gebäudeversicherung geht.

    Wie versichere ich denn dann die Lücke? Also schließe ich eine zusätzliche vollständige WGV ab obwohl 95% des Deckungsumfangs ja Gemeinschaftseigentum ist oder gibt es da eine Zwischenversicherung zwischen Gebäude und Hausrat?

  • Hallo,

    ich glaube, hier schaukelt sich langsam ein Missverständnis auf. Wir müssen trennen zwischen der Eigentümerstellung in der WEG Gemeinschaftseigentum – Sondereigentum und dem Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung in Abgrenzung zur Hausratversicherung.

    Zur Abgrenzung der Eigentumsstellung gibt es die Rechtslage und die Festlegungen in der Teilungserklärung. Da sind dann üblicherweise die Badewanne Sondereigentum aber auch z.B. die Innentüren.

    Die Wohngebäudeversicherung versichert üblicherweise fest mit dem Gebäude verbundene Sachen, z.B. die Badewanne und die Innentüren in Abgrenzung zu den beweglichen Sachen, die in der Hausratversicherung gedeckt sind. Wobei in neueren Deckungen auch Überlappungen möglich sind.

    In der Wohngebäudeversicherung einer WEG ist der Versicherungsnehmer die Wohneigentümergemeinschaft, bestehend aus allen Eigentümern. Der Versicherungsumfang ist das Gebäude X, da wird nicht zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum unterschieden.

    Soweit zumindest die üblichen Deckungen. Abweichungen im Einzelfall sind natürlich immer möglich.

    Wie versichere ich denn dann die Lücke? Also schließe ich eine zusätzliche vollständige WGV ab obwohl 95% des Deckungsumfangs ja Gemeinschaftseigentum ist oder gibt es da eine Zwischenversicherung zwischen Gebäude und Hausrat?

    Es gibt zumindest nicht die Lücke zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. Ihre Innentüren müssen Sie nicht separat gegen Feuer versichern.

    Gruß Pumphut