Beiträge von Jogge95

    Ich habe Dich als Menschen kennengelernt, der zu rechnen weiß. Du wirst damals schon gewußt haben, was Du machst.

    Man kann in Deinem Fall schon sagen, daß Du freiwillig ausgeschieden bist, aber halt nicht aus eigenem Antrieb. Nicht Du bist auf den Gedanken gekommen, diesen Arbeitsplatz aufzugeben, sondern Dein damaliger Arbeitgeber hat Dir das angeboten. Ich hatte den Eindruck, daß das beim TE anders ist, daß also die Initiative von ihm ausgegangen ist (was ich mir kaum vorstellen kann). Aber vielleicht hat er sich ja auch nur ungeschickt ausgedrückt.

    Ich erinnere mich an das Angebots eines deutschen Automobilherstellers (der von seinen Mitarbeitern scherzhaft als beschützende Werkstatt bezeichnet wird) vor etlichen Jahren. Mein Bekannter ist emotional stark mit der Firma verbunden und hat als an sich gesuchte Fachkraft das Angebot ausgeschlagen (und auch das Angebot von Airbus, für das er allerdings hätte umziehen müssen). Ich hätte das damals sechsstellige Geld wohl mitgenommen.

    Das ist nun schon viele Jahre her (20?). Gerade eben läuft wieder eine Frühverrentungswelle. Diesmal ist er mit seinen 58 dabei.

    :)

    Der Großkonzern in dem ich noch arbeite, möchte die nächsten Jahre einige Tausend Stellen abbauen (wie viele Großkonzerne in der Gegend). Ein Instrument hierfür ist das Angebot von Abfindungen für die gesamte Belegschaft. Da es bei mir private Gründe gibt, die einen anderen Lebensmittelpunkt vorsehen, hat die Abfindung für mich deshalb Sinn ergeben und ich bin freiwillig auf meine Vorgesetzten zugegangen. Ich hoffe das klärt die Unklarheiten 😅

    Ein Punkt, zugegeben ein kleiner Punkt, können auch vermögenswirksame Leistungen sein, zumindest war es bei mir so. Kündigung mit Aufhebungsvertrag lief bei mir über zwei Kalenderjahre. Dadurch sank das zu versteuernde Einkommen und plötzlich lagen wir unter der Grenze für vermögensbildende Leistungen (40.000,- / 80.000,- Euro - Single / Verheiratete). Die Erhöhung der Grenze fand 2024 statt, also für meinen Kündigungszeitraum genau richtig - Glück gehabt. Bedingung ist natürlich, daß der Arbeitgeber die Zahlung der vermögenswirksamen Beiträge übernimmt.

    "Leider" wäre alleine die Abfindung zu hoch dafür. Dazu kommt, dass ich ab Ende Q1 einer Beschäftigung nachkomme.

    Erste Prüfung: Handelt es sich dabei um eine betriebliche Altersversorgung oder um eine betrübliche. Die zweite Variante ist die häufigere.

    Wenn man eine schlechte Ausgabe von der Steuer absetzen kann, bleibt das eine schlechte Ausgabe, sie wird nur durch die Steuervorteile etwas weniger schlecht.

    Woran machst du denn fest, ob es sich um eine gute oder schlechte betriebliche Altersvorsorge handelt? Zumindest wirbt mein "noch" Arbeitgeber, dass er seit Jahren als bester Pensionsfond in Deutschland sowie EU nominiert ist.

    Info zum Pensionfonds:

    Kapitalanlage:

    • Kapitalanlage A (bis 55. Lebensjahr): Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werden chancenorientiert investiert (Anlageschwerpunkt sind Aktien).
    • Kapitalanlage B (ab 55. Lebensjahr): Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werdenüberwiegend in verzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert.


    Wertentwicklung (2002 bis 2024):

    • Kapitalanlage A: ca. 6%
    • Kapitalanlage B: knapp 4%

    Kosten:

    • Für die Einzahlung Firmenbeiträge übernimmt der Arbeitgeber die Verwaltungskosten.
    • Für die Einzahlung der Mitarbeiterbeiträge einmalig 1,5 % des Mitarbeiterbeitrags. (Würde bei der Einzahlung der Abfindung anfallen)
    • Jährlich 0,1 % des Versorgungsguthabens für die Verwaltung der Kapitalanlage

    Hallo Jogge95,

    obwohl es nach dem Nickname bei Ihnen wohl etwas früh ist, für die Mitleser der allgemeine Hinweis, dass es unter bestimmten Randbedingungen auch möglich ist, dass Abfindungen vom Arbeitgeber direkt an die DRV gezahlt werden. Spart die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gegenüber Einzahlungen aus eigenem Netto.

    Nun schreiben Sie nichts über den Anlass des Aufhebungsvertrages. Bei etwas höher qualifizierten Jobs (worauf die Abfindungshöhe hindeutet) und vom Arbeitgeber initiierter Aufhebung, kann man auch eine Outplacement- Beratung mit vereinbaren. Bestandteil ist dann z.B. auch der Steuerberater.

    Gruß Pumphut

    Vielen Dank für die Antwort, Pumphut. Es handelt sich tatsächlich um eine Aufhebung aufgrund meines eigenen Wunsches, weshalb die Beratung finanziell selbst getragen werden muss. Mich hätte einfach generell interessiert, ob es neben der 5-Tel-Regelung weitere sinnvolle Möglichkeiten gibt, oder ob man sich das Geld für einen Berater in meinem Fall eher sparen kann.

    Das Einzahlen in die gesetzliche Rente möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, da mir zu viele Unabwägbarkeiten damit verbunden sind. Außerdem bin ich privat krankenversichert, weshalb ich an dieser Stelle keine Einsparungen erwarte.

    Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unterschrieben. Die Abfindung (im sechsstelligen Bereich) wird Ende Januar ausgezahlt, und ich werde in diesem Monat offiziell arbeitssuchend sein. Mein nächster Job startet dann in Q1/26.

    Meine Frau bezieht bis Mitte des Jahres Basis-Elterngeld und wird danach zuhause sein.

    Mich interessiert, ob es neben der bekannten 5.tel Regelung der Abfindung noch weitere kreative oder sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um die Steuerlast optimal zu reduzieren.

    Ein Gedanke wäre, einen (kleineren) Teil der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers einzuzahlen. Das wäre brutto=netto, also steuerlich vorteilhaft, allerdings wäre das Geld dann bis zur Rente gebunden. Die Performance dieser Altersvorsorge war bisher sehr ordentlich, deshalb überlege ich, ob das eine gute Option ist.

    Habt ihr noch weitere kreative Ideen oder Erfahrungen? Und meint ihr, es lohnt sich in meiner Situation, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um das optimal zu gestalten? Wenn ja, wer hat hier eine gute Empfehlung?

    Danke schon mal für eure Meinungen und Hinweise!

    Super, danke für die Informationen. So wie ich das verstehe, scheinen die meisten PKV Verträge hier eine Limitierung nach KHEntgG vorzunehmen was für mich auch nachvollziehbar wäre. Folglich ist die Relevanz einer höheren Kostenübernahme für mich wohl eher als gering zu werten.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an euch, die mich aktuell beschäftigt. Es geht um die Abrechnung in Privatkliniken und die Bedingungen bei privaten Krankenversicherungen.

    In den Versicherungsbedingungen meiner PKV steht, dass stationäre Behandlungen in Krankenhäusern übernommen werden, inklusive Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Allerdings finde ich die Formulierung zur Abrechnung in den Privatkliniken (Stichwort KHEntgG) etwas unglücklich bei mir (siehe Anhang) (Einbettzimmer wird weiter unten als Option aufgeführt, deshalb nicht wundern).

    Ich frage mich daher:

    1. Wie wird in (eigenständigen) Privatkliniken abgerechnet? Orientieren sie sich überhaupt an den Sätzen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder legen sie oft die Preise komplett frei fest?

    2. Wie schätzt ihr Versicherungsbedingungen ein? Sollte es eine Begrenzung (z. B. auf das Doppelte der KHEntgG-Sätze) geben, wie wahrscheinlich ist es, dass man auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt?

    3. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, in Privatkliniken behandelt zu werden und dies über die PKV abzuwickeln?

    Ich möchte vermeiden, dass mir später hohe Kosten entstehen, wenn ich eine Privatklinik in Anspruch nehmen sollte. Vielleicht spielt es aber auch überhaupt keine große Rolle. Daher bin ich gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an euch, die mich aktuell beschäftigt. Es geht um die Abrechnung in Privatkliniken und die Bedingungen bei privaten Krankenversicherungen.

    In den Versicherungsbedingungen meiner PKV steht, dass stationäre Behandlungen in Krankenhäusern übernommen werden, inklusive Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Allerdings finde ich die Formulierung zur Abrechnung in den Privatkliniken (Stichwort KHEntgG) etwas unglücklich bei mir (siehe Anhang) (Einbettzimmer wird weiter unten als Option aufgeführt, deshalb nicht wundern).

    Ich frage mich daher:

    1. Wie wird in (eigenständigen) Privatkliniken abgerechnet? Orientieren sie sich überhaupt an den Sätzen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder legen sie oft die Preise komplett frei fest?

    2. Wie schätzt ihr Versicherungsbedingungen ein? Sollte es eine Begrenzung (z. B. auf das Doppelte der KHEntgG-Sätze) geben, wie wahrscheinlich ist es, dass man auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt?

    3. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, in Privatkliniken behandelt zu werden und dies über die PKV abzuwickeln?

    Ich möchte vermeiden, dass mir später hohe Kosten entstehen, wenn ich eine Privatklinik in Anspruch nehme. Daher bin ich gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    Ich bin gerade dabei mich zu den privaten Krankenversicherungen zu informieren und bin mir noch recht unsicher ob sich ein Wechsel für mich "lohnt". Vielleicht gibt es hier ja ein paar Leute mit Erfahrungen, welche sie mit mir teilen möchten.

    Kurze Info zu mir und meinen Wünschen/Vorstellungen der Zukunft:

    Ich bin 26 Jahre und möchte später auf jeden Fall eine Familie mit am liebsten 2 Kindern. Meine Freundin ist angestellt, gesetzlich versichert und auch unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze. Ich bin über dieser Grenze, ebenfalls Angestellter, und überlege nun in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Entscheidung würde ich am liebsten in den "jungen" Jahren treffen, da es sich ja mit zunehmendem Alter weniger rentiert. Achja, ich bin vom körperlichen Zustand recht gesund würde ich sagen und habe keine großen Probleme.

    Was ist eure Meinung dazu?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Grüße

    Jonas