Beiträge von Hornie

    Etwas abschreckend finde ich die Kosten bei einer eigenen Stiftung.

    Welche Kosten meinst Du denn?

    Du kannst eigentlich alles selbst machen und dann kostet es auch nichts. Mustersatzungen etc. findet man im Internet oder lässt sich direkt vom RP schicken. Zum Finanzamt schickt man nur die Satzung, die Steuererklärung alle 3 Jahre mache ich in 10 Minuten. E-Mails kann ich auch.

    Wenn Du einen Notar benötigst, der nur einen Brief an das RP schreibt, einen Bankberater für die Anlagen, einen Steuerberater für einen Brief an das Finanzamt, einen Rechtsanwalt, der die Mustersatzung kopiert und einen Dienstleister für die Geldanlagen, dann wird es schnell teuer.

    Die Stiftungen, die ich betreue sind alle deutlich unter 2 Mio.

    Ich habe mal von einer Stiftung gehört, die soll ein Grundkapital von nur 5.000€ haben. Der Stiftungszweck ist die Pflege eines kleinen Denkmals, da reiche das angeblich.

    Also - nimmt die Versicherung das so hin wenn ich das Altfahrzeug ja nicht nur innerhalb der Familie sondern sogar innerhalb des Haushalts verkaufe?

    Verkauf ist Verkauf, was soll eine Versicherung da meckern. Es wird ja bei der Zulassungsstelle umgeschrieben (was jedoch auch einige Kosten verursacht!). Das wäre ja sogar ein Verstoß gegen §6 GG, wenn ein Verkauf an Deine Frau benachteiligt wäre zu einem Fremden.

    Deine Frau würde sich über Check24 o.ä. einen günstigen Versicherer suchen.

    Das dieser Weg wirklich günstiger ist, als den Neuwagen als Ersatzauto mit SF38 zu versichern und den Altwagen als Zweitwagen von Dir, wage ich zu bezweifeln.

    Ein Erbschein ist notwendig, wenn das Erbe Immobilien enthält und kein notarielles Testament vorliegt. Sonst nicht.

    Da ein Erbschein nicht ganz billig ist, würde ich auch darauf verzichten.

    Es gibt Banken, die fordern generell einen Erbschein an. Ein Erbschein ist wohl sicherer für die. Dazu haben sie aber keinen Rechtsanspruch.

    Daher würde ich in der Tat so vorgehen, wie Tomarcy beschrieben. Gleich Geld abziehen und gut ist.

    Das Erbe tritt am Todestag ein, nicht erst, wenn ein Totenschein vorliegt oder ggf. ein Testament eröffnet wurde. Daher spricht auch nichts gegen eine schnelle Verteilung, wenn sich die Erben einig sind.

    Im Gegenteil: Mit dem Todestag endet auch ein Freistellungsauftrag. Es sind idR zwei Einkommensteuererklärungen notwendig, eine vom Jahresanfang bis zum Todestag im Namen des Verstorbenen und eine vom Todestag bis zur Auseinandersetzung (Aufteilung) für die Erbengemeinschaft mit neuer Steuernummer.

    Letztere kann man idR wegdiskutieren. Je kürzer der Zeitraum/geringer die Erträge sind, desto leichter geht das.

    Besonders schlimm sind die teilweise von Banken beworbenen Stiftungen unter ihrer Führung, bei der vor allem die Bank verdient.

    Das ist in der Tat so. Von Stiftungsdienstleistungen der Banken halte ich mich sehr fern.

    Aber schon ein einfaches Girokonto kann ein Problem sein. Die billigen Online-Banken eröffnen ja nur Konten für Privatpersonen. Eine Stiftung zählt als Gewerbekunde mit hoher Grundgebühr und zusätzlich teilweise 0,60 € je Buchung!

    Hat hier jemand praktische Erfahrung mit gemeinnützigen Stiftungen in Bayern?

    Hatte ich mal vor vielen Jahren probiert. Die Anforderungen waren aber besonders hoch. Letztlich haben wir es einfach in Hessen gemacht. Wo der juristische Sitz ist, war für uns unwichtig.

    Sorry, McProfit, da habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt. Du hast absolut recht, die Funktionen müssen und sind immer vorhanden. Die Verteilung und die Begriffe sind unterschiedlich und können in der Satzung recht frei definiert werden. Die Bezeichnung "Stiftungsrat" ist hier unüblich.

    Beispiel 1: Es gibt einen Stiftungsvorstand, von dem 4 Personen von einem Vereins-Vorstand für 5 Jahre gewählt wird. Weiterhin gehören der Stifter und eine weitere Person, die der Stifter benannt hat, zum Vorstand. Der Vorstand verwaltet die Stiftung, einschließlich der Kapitalanlagen. Als zweites Organ gibt es ein Kuratorium, das den Jahresbericht abnimmt.

    Beispiel 2: Eine andere Stiftung hat tatsächlich nur ein Organ. Deren Mitglieder werden teilweise von einer anderen Stiftung gewählt und sind teilweise qua Amt Mitglied. Die Kontrolle liegt wieder extern bei der anderen Stiftung.

    In jedem Fall geht ein Jahresbericht an das RP als Stiftungsaufsicht (und alle 3 Jahre zum Finanzamt).

    die gesetzlichen Vorschriften je nach Bundesland andere

    Das ist korrekt, Stiftungsrecht ist Ländersache. Womöglich gibt es sogar Unterschiede von einem Regierungspräsidium zum Nächsten.

    Hier gibt es gar keinen Stiftungsrat, die Anlagepolitik ist Aufgabe des Stiftungsvorstands. Oft gibt es noch ein Kuratorium, das mit einem Aufsichtsrat vergleichbar ist. Prinzipiell ist in der Satzung recht frei definierbar, welche Stiftungsorgane es geben soll.


    Kater.Ka: Danke für die Neusortierung des Themas!

    Zumindest früher war es mal so, dass die Beantragung scheitert, wenn man die Kapitalerträge im Antrag unterhalb des Freibetrages schätzt. Also einfach mehr angeben.

    Auch wenn die regelmäßigen Erträge unter 1.000 € sind, würde ich immer eine NV-Bescheinigung bevorzugen. Dann sind auch Umschichtungen ohne Nachdenken möglich.

    Wenn das Kind älter wird und eine NV-freie Zeit droht, sollte es sich rechnen, alle unrealisierten Gewinne zu realisieren (Position drehen). Aber so, dass man nicht über den Grundfreibetrag kommen würde.

    Frage seit einiger Zeit: ist das hier noch ein Sach/Fachforum?

    Schon die Überschrift dieses Strangs verrät, dass man hier keine Sach- und Fachkompetenz erwarten sollte. Man hätte das Thema besser in der "Gesprächsecke" verorten sollen, wie andere Kaffeekränzchen.

    Bitte betrachte das als ein "Sowohl als auch". Es gibt ja auch viele Themen, die sehr hohe Sach- und Fachkompetenz vorweisen. Das Forum ist vielfältig, wie der Rest der Welt auch.

    Im letzten Jahr kam die (über SB+) am 15.4. bei mir an.

    Für mich ist das aber vollkommen egal. Ich schaffe es, meinen Freibetrag richtig zu verteilen, daher schaue ich mir die gar nicht an.

    Die Bescheinigung von Trade Republic musste ich schon nachreichen

    Ein- oder Nachreichen ist nie notwendig, da das Finanzamt die notwendigen Daten ja direkt bekommt. Die Bescheinigung ist nur zu Deiner Information.

    Hinsichtlich der Frage zu den Geldmarkt-ETF dürfte es keinen Unterschied machen ob in derm Form des Verrechnungskontos oder auf einem separatem ETF (Einlagensicherung bzw. Sondervermögen). Einen zweiten Geldmarkt-ETF sollte dann aber überflüssig sein, soweit ich nicht über 100.000 € auf dem Verrechnungskont komme

    Das halte ich für sehr gutgläubig!

    Wenn Du einen Geldmarkt-ETF kaufst, ist es Sondervermögen. Selbst wenn die Bank pleite ginge, kannst Du immer die Herausgabe verlangen und hast keinen Schaden.

    Beim TR-Verrechnungskonto ist ein kleiner Teil auf einem Einlagenkonto einer Bank. Bei mir sind es lächerliche 2.000€ bei der Deutschen Bank. Dieses Geld unterliegt der Einlagensicherung. Höhere Beträge werden wohl von TR in GMFs angelegt, unterliegen also nicht einer Einlagensicherung!

    In wessen Namen die angelegt sind, ist mir unbekannt. Fakt ist, dass ich keine Kaufabrechnungen erhalte und ich auch kein Kursrisiko trage. Die Anteile sind ja auch gar nicht handelbar für Privatpersonen. Also ist es wohl kein Sondervermögen, sondern nur eine interne Absicherung von TR. Darauf habe ich im Notfall natürlich keinen Zugriff!

    Tagesgeld sollte m.E. ein sicheres Produkt sein. Ich achte darauf, dass ich den gesicherten Teil nicht oder kurzfristig nur eng begrenzt überschreite. Ich sehe auch absolut keine Notwendigkeit, dieses Risiko einzugehen, da ich ja leicht direkt in Wertpapiere investieren kann.

    z. B. für Führerschein/Auto der Kinder, Renovierung, nächstes Auto. Hier liegt der Zeitpunkt bei 7+ Jahren.

    Generell würde ich Geld, dass in 7 Jahren sicher benötigt wird, nicht in Aktien-ETFs anlegen.

    Bei der hohen Sparrate, die Du hast, wirst Du in 7+ Jahren jedoch kaum Dein heutiges Geld brauchen! Theoretisch könntest Du Dein heutiges Vermögen zu 100% in Aktien anlegen und nur Neugeld konservativ anlegen. Rechne Dir doch mal zusammen, was Du in den nächsten 7 Jahren neu sparen wirst, das reicht locker für die Führerscheine einer zweistelligen Kinderzahl (da kenne ich Deine Planungen nicht).

    Lieber McProfit ,

    Die einfachste Lösung aus meiner Sicht sind Dividenden-Aktien

    wie gesagt, ich verstehe ja Deine Argumentation. Trotzdem ist es ein Unterschied, was Du im eigenen Depot machst und was im Stiftungsdepot gemacht wird. Dort sind viele Regularien (zu Recht) einzuhalten und die Verantwortlichen müssen jährlich Rechenschaft ablegen.

    Beispiel: Ich erinnere mich noch gut an (ETF-freie) Zeiten, da waren Bayer, BASF und Hoechst die konservativen Aktien im DAX mit hohen Dividendenrenditen. Aber es gab/gibt auch Zeiten, in denen keiner gerne begründet hat, warum er noch Bayer im Depot hat.

    Wenn ich ein Mehrfamilienhaus habe, interessiert mich doch auch nicht jeden Tag der Marktwert.
    Ich schaue, was an Miete reinkommt.

    Auch hier verstehe ich Deine Intention. Aber wenn ich immer nur die maximale Rendite herausziehe und nie investiere, bleibt auch irgendwann nur eine Schrottimmobilie übrig.

    Ich bin gerade dabei, meine Satzung zu ändern.
    Mein Ziel:
    100 % in einen ausschüttenden Dividenden-ETF.
    Keine Pflicht mehr, Kursschwankungen jedes Jahr auszugleichen. [...]

    Ich bin gespannt, ob das Regierungspräsidium Stuttgart das so akzeptiert.

    Oh, die Anlagerichtlinien stehen in der Satzung?

    Aber ja, da bin ich auch gespannt. Ich hoffe, Du berichtest dann vom RP.

    Passenderweise wird ja seit 2012 die Regelaltersgrenze angehoben.

    Was für eine schiefe Argumentation. Die Verschiebung der Regelarbeitszeit wurde ja lange vorher beschlossen uns soll die davor bestehende Verlängerung der Bezugszeit teilweise wieder zurück fahren. Nicht die heutige oder zukünftige.