Beiträge von Hornie

    Cash-Guthaben automatisch von J.P. Morgan auf die Partnerbank Natixis zu übertragen

    Mein Guthaben ist unverändert bei der Deutschen Bank. Aber immer nur max 2.000€. Dann geht es in einen Geldmarktfonds.

    Natixis (kennt die jemand)

    Ja, die halte ich für eine grundsolide Bank. Es ist die Investmentbank der französischen Sparkassen und Volksbanken.

    Bei höheren Cash-Beständen kann ein Teil des Guthabens auch in Geldmarktfonds investiert werden. Dieses Geld fällt dann nicht unter die klassische Einlagensicherung, sondern wird als Sondervermögen geführt. Das bedeutet zwar, dass es im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt

    Das ist m.E. unverändert nicht geklärt. Diese Fondsanteile erscheinen nicht in meinem Depotauszug, ich sehe nicht eine Anzahl und ISIN. Daher bezweifele ich, dass die zu MEINEM Sondervermögen gehören.

    Ich würde dort aber kein sehr großes Cash-Vermögen dauerhaft liegen lassen.

    Das ist meine Lösung. Es ist kein Tagesgeldkonto. Ggf. selbst Geldmarktfonds kaufen, die erscheinen im Depot und sind Sondervermögen.

    10-12% EM entsprechend dem ACWI halte ich für sinnvoll. Muss aber nicht zwingend.

    Warum Du bei EM von "stark untergewichtet" auf "stark übergewichtet" wechseln willst, habe ich nicht verstanden. Bisher bist Du doch mit einem marktneutralen Produkt und ohne zusätzlichem Gestaltungsdrang gut zurecht gekommen?

    Schön und gut, diese Selbstregulierung. Aber es bleibt ein reines Umlagesystem. Das zusätzliche Geld jetzt reduziert die Beiträge jetzt (für die Lottogewinner) und erhöht die Renten der derzeitigen Rentner (indirekte Lottoprofiteure).

    Das zusätzliche Geld von heute erzeugt aber zusätzliche Ansprüche in der Zukunft. Dann ist das Geld weg. Durch die Rentenerhöhungen ist das zukünftige Problem noch weiter verschärft, da einmalige Zuflüsse zu dauerhaft höheren Renten führen. Unsere armen Kinder!

    Insofern verschärfen Sondereinzahlungen das Generationenproblem. Sie mögen für den Einzelnen vorteilhaft sein (habe ich auch schon gemacht), aber nicht für das Kollektiv.

    Logischer wäre es, alle Sonderzahlungen anzulegen und für die neu entstandenen, zukünftigen Ansprüche zu reservieren. Aber das wäre natürlich ein Systembruch.

    Wenn also für einen bestimmten ETF generell Vorabpauschale fällig wird und ein bestimmter Anleger (z.B. ich) diesen zum Jahresende im Depot hat fallen mir keine Gründe ein, wieso vom Broker hier eine Vorabpauschale von 0 Euro berechnet wird.

    Ist nicht die individuelle Ausschüttung zu berücksichtigen? Einer hat kurz vor einer Ausschüttung gekauft und daher schon viel versteuert. Daher VAP=0. Ein anderer hat im gleichen Monat kurz nach der Ausschüttung gekauft. Daher VAP>0.

    Neben dem Aktienmarkt möchte ich meine Anlageklasse gerne diversifizieren.

    Das kann ich gut nachvollziehen. Dir ist bewusst, dass eine Immobilienanlagen Risikoanlagen sind. Es sind aber andere Risiken, als bei Aktien. Daher sind sie gut zur Diversifikation geeignet.

    Ich persönlich würde mich nicht einschränken und mir Immobilien ans Bein binden oder mich mit Mietern herumschlagen wollen. Meines Erachtens bringen Wohnungen mehr Sorgen, Probleme und Risiken mit sich, als dass sie positive Effekte haben.

    Irving kennt sich in einigen Assetklassen sehr gut aus. Immobilien zur Vermietung gehören nicht dazu. Seine Hinweise halte ich hier für wenig hilfreich (indirekt im Aktien-ETF enthalten, mehrere Jahrzehnte etc.).

    Achte besser auf die Hinweise von erfahrenen Vermietern.

    Meine Gründe sind Diversifikation, Hebeleffekt und ein wenig handwerkliches Geschick, welches ich gerne nutzen möchte.

    Gesucht wird oft das "Zinsobjekt". Die Vorstellung ist, man kauft eine Immobilie, bekommt regelmäßig Miete und verkauft nach gut 10 Jahren mit gutem Gewinn. Diese Objekte bekommst Du in den Portalen überteuert angeboten (und erfüllen trotzdem nicht diese Vorstellung).

    Eine Immobilie ist aber keine pflegeleichte Anlage, wie eine Anleihe oder ein ETF. Wer seine Ruhe haben will, sollte ausschließlich in ETFs & Co anlegen.

    Du bist bereit, Dein handwerkliches Geschick zu nutzen. Dann kommen auch Nischenobjekte in Frage, ggf. auch Problemobjekte, die eben nicht so leicht verkauft werden. Besichtigungen und dadurch Gespräche mit Maklern könnten Dir Kontakte bieten.

    Mit den ersten Objekt wirst Du sehr viel Erfahrung sammeln. Erwarte nicht, dass das erste Objekt der totale Outperformer sein muss. Daher beginne mit einem kleinen Objekt.

    Macht es trotzdem Sinn, die Hausverwaltung anzurufen um ein wenig Networking zu betreiben und Erfahrung zu sammeln?

    Fragen kostet nichts, was kannst Du verlieren? Erfahrung gewinnst Du immer. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass Du nicht alle Fragen beantwortet bekommst. Frage auch nach Namen und Kontaktdaten vom Beiratsvorsitzenden, das klappt öfters. Wenn nicht, zum Objekt hin gehen und Bewohner ansprechen. Notfalls beim Nachbarn klingeln. Wenn Du höflich bist, sind es die anderen meist auch. Vielleicht findest Du auch die Telefonnr. vom Hausmeister heraus ...

    Bei Geld wirkt dieser Effekt noch stärker. Geld lebt davon, dass es von möglichst vielen akzeptiert wird. Sobald ein Netzwerk diese Schwelle überschritten hat, reicht „genauso gut“ oder sogar „besser“ schlicht nicht mehr aus, um es zu verdrängen.

    Ist das nicht die perfekte Begründung, nach der Bitcoin nie zu echtem Geld werden kann? Weil das altmodische Notengeld ein viel größeres Netzwerk hat?

    (P.S.: KI-freie Antwort bevorzugt. KI befragen kann ich selbst)

    Als Erbe bin ich der Rechtsnachfolger. Die Wertpapiere gehören mir und ich sollte einen Herausgabeanspruch haben. TR kann kaum meine Papiere einfach verkaufen zu einem selbst festgelegten Zeitpunkt mit unbekannten Steuerfolgen für mich.

    Warten wir eine Antwort ab.

    Vollmachten und Patientenverfügung sind aber eine ganz andere (sinnvolle) Nummer als die Übertragung von Vermögen um Erbschaftssteuer zu Sparen. Letztere kann dem Erblasser nämlich genau genommen egal sein, wie er im Krankenhaus behandelt wird, ist dagegen sein ureigenes Interesse.

    Das stimmt. Daran sollte aber nicht nur bei älteren Personen gedacht werden. Sowie die Kinder volljährig sind, haben die Eltern nichts mehr im Krankenhaus zu sagen, wenn keine Patientenverfügung des Kindes vorgelegt werden kann.

    Eine Akteneinsicht ist wohl nur über einen Anwalt möglich. Das wird sich kaum lohnen, um Deine Neugier zu befriedigen. Vielleicht ist einfach Deine E-Mail irgendwo gefunden worden, das geht ja schnell.


    In der Schule wurde ein Schüler erwischt, wie gerade gewisse Frauenbilder auf dem Schul-PC auftauchten. Es stellte sich heraus, dass er ein Referat über Nacktschnecken vorbereiten sollte.

    Ja. Für die Frist zählt nur das Vertragsdatum, nicht der Zufluss!

    Sollte diese Frist kleiner/gleich 10 Jahre sein, kann Spekulationssteuer anfallen. Diese wäre dann im Zuflussjahr zu versteuern. Nur hier zählt das Zuflussprinzip und das wird durch das Urteil bestätigt.

    Ein Depot selbst ist nicht umschreibbar, es muss also leer gemacht und geschlossen werden. Das ist durch Verkauf oder Übertrag der Wertpapiere in das/die Depots der Erben möglich.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass TR einen Depotübertrag verhindern kann.

    Der Auseinandersetzungsvertrag wurde am 27.01.2014 abgeschlossen. Damit besteht die Erbengemeinschaft nicht mehr.

    Korrekt.

    Die Frist für die Spekulationssteuer beginnt neu zu laufen.

    Das ist m.E. falsch. Ich kenne den Vertrag nicht, aber eine Auseinandersetzung ist kein Kauf! Daher fällt bei einer Übertragungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auch keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

    Sollte ein Beteiligter mehr als seinen Erbquotenanteil erhalten haben, dann könnte auf diesen Mehrteil Grunderwerbsteuer anfallen und für diesen Mehrteil auch eine neue Spekulationsfrist zu laufen beginnen.

    Ist bei Euch denn Grunderwerbsteuer angefallen?

    Der Notarvertrag ist maßgebend für die Spekulationssteuer.

    Korrekt, aber es gibt keinen Notarvertrag für einen Verkauf.

    Wenn es einen Vertrag gibt, ist das Datum des Vertrages relevant.

    Die Steuer wird dann fällig ab dem Zeitpunkt wenn die 33.000 € zugeflossen sind.

    Nein. Ein Zahltag oder ein Übergabedatum ist hier nicht relevant. Das Zuflussprinzip gilt nicht für die 10-Jahres-Frist.