Datenabfrage (IP) durch BKA - Grund?

  • Hallo!

    Ich habe letzte Woche Post vom BKA bekommen. Man hat wohl 2024 eine Bestandsdatenabfrage gemacht und meine Adresse einer IP zugeordnet. Das Ergebnis wurde dem LKA mitgeteilt und falls die sich zu Ermittlungen entscheiden würde mich die örtliche Polizei kontaktieren.

    Mehr Infos habe ich nicht erhalten und das LKA reagiert auf Anfrage auch nicht.

    Jetzt bin ich schon etwas schockiert, zumal die mir mitgeteilte Mailadresse vom LKA Rückschlüsse auf Kinderpornografie zulässt.

    Selbstverständlich bin ich mir keiner Schuld bewusst, jedoch möchte ich wissen, was passiert ist.

    Meint ihr, ich habe irgendeine Handhabe, nähere Details zu erfahren?

    Vermutlich ist es ja wieder eingestellt worden.

  • Eine Akteneinsicht ist wohl nur über einen Anwalt möglich. Das wird sich kaum lohnen, um Deine Neugier zu befriedigen. Vielleicht ist einfach Deine E-Mail irgendwo gefunden worden, das geht ja schnell.


    In der Schule wurde ein Schüler erwischt, wie gerade gewisse Frauenbilder auf dem Schul-PC auftauchten. Es stellte sich heraus, dass er ein Referat über Nacktschnecken vorbereiten sollte.

  • Meine Gedanken dazu: Ich kann mir nicht vorstellen, dass du als (dringend) Tatverdächtiger geführt wirst, denn mit diesem Schreiben hättest du ja nun eine Vorwarnung und Gelegenheit, mögliche Beweismittel zu vernichten.

    Möglicher Weise wirst du als Zeuge oder sonstige Auskunftsperson geführt oder die wie auch immer geartete Abfrage so grob, dass es viel "Beifang" gab, auch von Personen, die mit dem Delikt (welches auch immer) nichts zu tun haben. Bei vielen Internetprovidern (gerade bei DSL kenne ich das so) einmal täglich eine neue IP-Adresse zugewiesen. Wenn mit der gleichen IP-Adresse am vorherigen Tag irgendwelche strafbaren Handlungen durchgeführt werden, dann bist du halt auch erstmal im Raster.

  • Für mich liest sich das erst einmal so, als sei es SPAM.
    Bei mir persönlich und auch in der Firma sind schon mehrfach Emails mit entsprechenden Anschuldigungen aufgetaucht. Emails und keine "echten Briefe".

    Bist du dir sicher, dass der Absender des Schreibens tatsächlich das (richtige) BKA ist? Ähnlicher "Müll" ist auch häufig von (angeblichen) Finanzbehörden unterwegs, weil man angeblich bestimmte (Krypto-) Geschäfte nicht in seiner Steuererklärung erfasst haben soll.

  • Danke für Eure Antworten. Es war in der Tat ein Brief und auf Nachfrage bei der Pressestelle des LKA wurde mir zumindest die korrekte Mailadresse für Rückfragen mitgeteilt. Die Kontaktadresse aus dem BKA-Schreiben war nämlich nicht existent.

    Aus dieser mitgeteilten Adresse habe ich dann das Kürzel "KiPo" entnommen und das hat mich dann schon einigermaßen geschockt.

    Klar könnte es sein, dass der Vorgänger oder Nachfolger meiner IP sich verdächtig gemacht hat, aber das müsste doch alles "sekündlich exakt" erfasst werden, oder?

    Ehrlich gesagt fände ich es schade, wenn da jetzt nichts mehr kommuniziert wird. Immerhin könnte es ja auch ein Indiz für ein Sicherheitsleck bei mir zu Hause sein.

    Wäre blöd, wenn ich beim LKA jetzt als potentieller Straftäter geführt werde der nur mangels Beweis nicht angeklagt wurde.

  • Hallo oxident,

    warum sollte Ihnen das BKA so ein Schreiben schicken? Entweder Sie sind irgendwie tatverdächtig, dann erfahren Sie davon bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder irgendeine Polizeidienststelle/Staatsanwaltschaft lädt Sie zur Vernehmung vor. So wie Sie das Schreiben schildern, macht es keinen Sinn. Haben Sie den Briefumschlag noch? Wo wurde der Brief abgeschickt?

    Ich würde mich nicht wundern, wenn Sie in den nächsten Tagen einen Anruf vom „BKA“ erhalten, gegen Zahlung von X Euro wird das Verfahren eingestellt. Praktischerweise ist gerade ein Beamter bei Ihnen in der Nähe und nimmt das Geld mit.

    Gruß Pumphut

  • Hallo oxident,

    warum sollte Ihnen das BKA so ein Schreiben schicken? Entweder Sie sind irgendwie tatverdächtig, dann erfahren Sie davon bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder irgendeine Polizeidienststelle/Staatsanwaltschaft lädt Sie zur Vernehmung vor. So wie Sie das Schreiben schildern, macht es keinen Sinn. Haben Sie den Briefumschlag noch? Wo wurde der Brief abgeschickt?

    Ich würde mich nicht wundern, wenn Sie in den nächsten Tagen einen Anruf vom „BKA“ erhalten, gegen Zahlung von X Euro wird das Verfahren eingestellt. Praktischerweise ist gerade ein Beamter bei Ihnen in der Nähe und nimmt das Geld mit.

    Gruß Pumphut

    Solche Schreiben werden wohl tatsächlich verschickt, s. hier. Laut dem FAQ dort sollte man hellhörig werden, falls persönliche Daten abgefragt werden. Falls jemand Geld möchte, sowieso :S

  • Habe eben gerade eine Email gelöscht, die ebenfalls angeblich vom BKA kommen soll. Wenn ich nicht binnen 72 Stunden auf diese Mail antworte, dann .... bla bla bla ...., dann droht eine Anzeige mit weitreichenden Ermittlungen gegen mich....

    ... na dann ...

  • Nee, Fake ist das nicht. Der Brief war "ordentlich" (maschinell) frankiert und es wurde ja auch der korrekte Provider genannt.

    Das BKA schreibt ja selber auf seiner Homepage, dass sie aus Datenschutzgründen verpflichtet sind, den "Ermittelten" (was nicht zwangsläufig "Tatverdächtiger" heißt) zu informieren.

    Das Datum der Abfrage ist ja auch schon fast zwei Jahre in der Vergangenheit. Wenn wirklich jemand einen Vorwurf erhoben hätte, dann wäre schon wer auf der Matte gestanden.

    Dass das BKA die falsche Adresse vom LKA hat ist (hoffentlich nur) peinlich.

  • Exakt. Das ist ja auch der Punkt, der mich interessiert. Ohne irgendwelche Informationen der Ermittlungsbehörden weiß ich ja leider nicht,

    • ob tatsächlich mein Anschluss der Tatort war (Problem!)
    • warum die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht aufgenommen wurden
    • ob es der Vor- oder Nachnutzer meiner IP war (dann völlig irrelevant)

    Wahrscheinlich rasseln wir alle ja ständig in irgendwelche Raster diverser Ermittlungsbehörden und das muss wahrscheinlich auch zur allgemeinen Sicherheit so sein, aber das ist jetzt ein bißchen so, wie geblitzt zu werden und auf Post zu warten (ohne zu schnell gefahren zu sein).

  • Exakt. Das ist ja auch der Punkt, der mich interessiert. Ohne irgendwelche Informationen der Ermittlungsbehörden weiß ich ja leider nicht,

    • ob tatsächlich mein Anschluss der Tatort war (Problem!)
    • warum die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht aufgenommen wurden
    • ob es der Vor- oder Nachnutzer meiner IP war (dann völlig irrelevant)

    Wahrscheinlich rasseln wir alle ja ständig in irgendwelche Raster diverser Ermittlungsbehörden und das muss wahrscheinlich auch zur allgemeinen Sicherheit so sein, aber das ist jetzt ein bißchen so, wie geblitzt zu werden und auf Post zu warten (ohne zu schnell gefahren zu sein).

    Der sog. Anfangsverdacht, bei dessen Vorliegen die Staatsanwaltschaft nach §§ 152 II, 160 I StPO verpflichtet ist Ermittlungen aufzuheben (sog. Legalitätsprinzip), liegt deutlich schneller vor als der hinreichende Tatverdacht, der für eine etwaige Anklageerhebung nach § 170 I StPO notwendig ist. Für einen Anfangsverdacht genügen bereits tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine strafbare Handlung vorliegen könnte, wodurch die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt weiter aufklären muss. Für den hinreichenden Tatverdacht bedarf es hingegen der Annahme einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit (>50%).

    Einer Mitteilung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bedürfte es im Übrigen selbst als Beschuldigter nur unter den Voraussetzungen des § 170 II 2 StPO, d.h. ein Ermittlungsverfahren kann grundsätzlich geführt und eingestellt worden sein, ohne dass einem dies bekannt war.