Beiträge von POW

    Danke, Achim Weiss für deine vielen Punkte.

    Tatsächlich triffst du den Nagel ganz gut auf den Kopf.

    In meinem Kopf kreist seit Tagen eigentlich folgende Frage: Ich finde 15K sehr wenig angesetzt für die Größe der Wohnung (ca 120m^2) und den Zustand. Zumal wenn man die momentanen Preise für Material, Handwerkerkosten, etc. sieht. Wenn man mit 150K kalkulieren würde, würde das wahrscheinlich auch knapp werden (alle Böden, Wände, Küche, Bad). Somit stehe ich gerade vor der Rechnung (150-15)= 135K (geteilt durch Pflichtteil = 4) => 135/4 = ca 34K €, welche mein Bruder, der vor allem meinen Vater die letzten Jahre allein im Stich Gelassen hat, nunmehr mehr bekommen würde, als wenn ich einen realistischen Wert ansetzen würde.

    Das ist für mich sehr viel Geld, wobei mich vor allem die Familiensituation der letzten Jahre auch sehr belastet.
    Auf der anderen Seite denke ich mir, sei es drum um das Geld, wenn man sich dadurch Zeit, Nerven und einen Gerichtsprozess spart, was am Ende wahrscheinlich auch nochmal viel kostet... und ob ich am Ende dadurch wirklich glücklicher wäre, wenn ich mir die 34K € sparen würde... ?

    PS: Einen guten Anwalt, der auch auf Erbrecht spezialisiert ist, habe ich mir bereits besorgt.

    Für mich stellt sich die Frage, nach welchen Bewertungskriterien das Gutachten erstellt wurde. Also Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswertverfahren. Entscheidend ist häufig die Lage der Immobilie und damit der Bodenwert. Für das Gebäude gibt es eine Altersminderung, wobei der Wert nicht unter 30% fällt, falls es keine Abrissaufforderung gibt. Häufig ist der Bodenwert der größte Anteil am Gesamtwert und das womöglich ältere Gebäude nur Nebensache.

    Es wurde das Ertragswertverfahren angewendet, hierbei stellt der Bodenwert mit ca 46% zwar einen großen Teil, allerdings bei Weitem nicht der größte Teil dar.

    Normalerweise ist doch der sichtbare innere und äußere Zustand schon dei der Verkehrswertermittlung berücksichtigt. Wenn dann am Ende zusätzlich noch 15.000 € für die Reparatur nicht erkennbarer möglicher Schäden abgezogen werden, ist das doch in der geschilderten Situation erfreulich.

    Danke für deine Antwort!

    Nun, so hatte ich es anfangs auch gedacht ehrlich gesagt... nur leider kamen mir in der Zwischenzeit immer mehr Zweifel aufgrund des Status Quo in der fraglichen Wohnung, ob der Wert auch diese ganzen beschriebenen Schäden tatsächlich berücksichtigt?

    Willst Du Dich wirklich mit Deinem Bruder über das geerbte Haus Deines verstorbenen Vaters streiten? Egal was zwischen Euch passiert ist, bleibt er doch Dein Bruder - vielleicht wäre jetzt eine gute Gelegenheit für einen Neustart zwischen Euch?

    Von wollen kann hier leider wirklich keine Rede sein...

    In den letzten Jahren habe ich mich allein um die Pflege meines Vaters gekümmert, meinen Bruder hat es nie interessiert, hat meinen Vater nicht in Krankenhäusern o.Ä. besucht, hat seine Anrufe und Nachrichten ignoriert und kaum als er gestorben war, kam Post vom Anwalt.

    Mein Bruder hat es nichtmal fertig gebracht, auf die Beerdigung zu gehen, geschweige denn irgendwo mit anzupacken oder Dinge im Nachgang zu erledigen.

    Das einzige, was im Raum stand, war direkt die Forderung nach Geld.

    ... also leider ist hier kein Raum für einen Neustart gegeben,...

    Eine Sanierung ist m.E. schon etwas anderes als eine bloße "allgemeine Reparatur", die nur den aktuellen (Rest-)Wert der verwohnten Wohnung erhält. Warum sollten werterhöhende Maßnahmen noch vom (Rest-)Wert abgezogen werden können?

    Danke erstmal für deine Antwort und Einschätzung.


    Naja, das ist eben genau der springende Punkt meiner Frage. Ich bin mir eben nicht sicher, wie man hier "richtig" rechnet...

    Fakt ist: Der momentane Zustand der Wohnung ist wirklich nicht bewohnbar, also muss man definitiv viel Geld investieren um einen bewohnbaren Zustand herzustellen, wofür die 15.000€ niemals reichen.

    Der (Rest-)Wert laut Gutachten würde sich dementsprechend meiner Meinung nach so nicht erzielen lassen....

    Hallo zusammen,

    mein (geschiedener) Vater ist vor einigen Monaten plötzlich und unerwartet verstorben; aufgrund diverser Vorgeschichten war eigentlich der Plan, (ganz kurz zusammengefasst), dass ich ihm das Haus abkaufe und somit die Pflichtteilsansprüche meines Bruders über die Jahre abschmelzen sollen. Dazu war ich konkret in der Einarbeitung des Themas um das ganze vertraglich sicher gemeinsam mit einem Anwalt / Steuerberater / Notar aufsetzen zu können. Leider ist mein Vater dann unerwartet verstorben.

    Nun geht es um die Berechnung des Pflichtteils, den ich meinem Bruder zahlen muss. Glücklicherweise hatte mein Vater ein Testament errichtet, welches mich als Alleinerben einsetzt und somit "darf" ich mich auch um alle Rechtsnachfolgeangelegenheiten kümmern.

    Nun zur konkreten Frage:

    Da das Vermögen ausschließlich aus einem MFH bestand, wovon mein Vater eine Wohnung selbst bewohnt hatte, gilt es nun, den Pflichtteil anhand dieses Verkehrswerts zu berechnen. Auf Anraten meines Anwalts habe ich den Gutachterausschuss der Gemeinde damit beauftragt. Hintergrund dieses Ratschlags war, dass man sich nicht auf das Spiel <<Ich beauftrage einen Billigheimer, mein Bruder beauftragt einen, der sehr hoch schätzt; dann hätte man zwei auseinanderklaffende Werte und Außer 2x Kosten für das jeweilige Gutachten auch nicht viel gewonnen...>>

    Das Gutachten liegt mir nun vor.

    Konkrete Streitfrage meinerseits: In dem Gutachten werden lediglich 15.000€ für allgemeine Reparaturen veranschlagt, welche dem Verkehrswert abgezogen werden. Dieser Wert ist in meinen Augen lächerlich niedrig, da alleine die gesamte selbstbewohnte Wohnung meines Vaters seit ca. 30 Jahren nicht saniert o.Ä. wurde - sämtliche Böden sind zerkratzt, alle Wände stark abgenutzt (Starkraucher- Nebenwirkungen inklusive), das Bad ist älter als 30 Jahre, die Küche ist ca 25 Jahre alt, Herd/Ofen und Spülmaschine sind kaputt, die Mängelliste würde noch weiter gehen.

    - ist insbesondere dieser veranschlagte Wert beanstandbar?

    - meiner Meinung nach könnte man da eine Null dranhängen (150.000€) und man käme auf einen realistischen Wert um die Wohnung soweit herzurichten, dass diese "normal" bewohnt werden kann, also ohne Schickimicki oder Luxussanierung oder dergleichen

    - wie erfolgversprechend ist so eine Beschwerde? :/

    Nach der Gutachtenermittlung ist nun die Stelle des Gutachtenausschusses momentan nicht mehr besetzt :thumbdown:X/X/ und anscheinend fühlt sich in der Gemeinde auch keiner mehr für das erstellte Gutachten zuständig...

    Vielleicht habt Ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Danke bereits vorab!

    Vielleicht solltest du - um in der Metapher zu bleiben - darüber nachdenken, die Suppe stehen zu lassen und kein kostbares Wasser zu verschenken.

    Lieber kaufst du dir einen leckeren Hauptgang und rundest das Ganze mit einem Dessert deiner Wahl ab.

    Insofern würde ich mich den Vorrednern anschließen und meiner Meinung nach hat es FinanzPanda bereits recht weit oben auf den Punkt gebracht.

    Wenn du JETZT an die Firmen glaubst, Kaufen. Wenn nicht, nutze dein Geld für andere Investments

    und was ist mit den anderen 60% vom portfolio?

    ideen

    Ich denke, er meint mit den "Altlasten" so Dinge wie eine kapitalbildende LV / RV, Riester, eine bAV, Bausparvertrag, etc....

    Da muss nicht per se jedes Produkt schlecht sein, allerdings steht den meisten wohl ein unvernünftiges Verhältnis der folgenden Aspekte gegenüber:

    Risiko <-> Rendite <-> Opportunitätskosten <-> Fremdkosten an den Anbieter

    Wobei das heutige Gutachten natürlich bei einem Erbfall in x Jahren nichts nutzt.

    Das stimmt.

    Es geht jetzt auch bei dem Gutachten darum, einen realistischen Wert der Immobilie festzustellen; es wird nach Stand Heute wohl eine Lösung angestrebt, die Immobilie abzukaufen (Ich als Kind) und dann ein Leibrentenmodell darum zu bauen.

    Ich überlege auch schon, unseren Fall in einem eigenen Foreneintrag mal zu skizzieren, um vielleicht auf etwas Schwarmintelligenz zurückgreifen zu können.
    Wenn ich mich richtig erinnere, meine ich, dass du, Hornie, in einem anderen Forenbeitrag geschrieben hattest, über mehrere Jahrzehnte an Börsenerfahrung zu haben (unter anderem). So stehen ja die Chancen nicht allzu schlecht, dass andere FT-Forenteilnehmer Ähnliches bereits durchgemacht haben :saint:

    Auch wenn es teuer ist: Lasst euch von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt (und dann auch vom Notar) beraten. Hier gibt es viele Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten, und diese Summen sind aus meiner Sicht schlicht zu hoch / die Dinge zu wichtig, um einem Internetforum zu vertrauen.

    Genau da sind wir in der Familie auch gerade dabei.
    Wir haben uns mit Grundlagenliteratur eingedeckt und verschiedene Varianten für uns grob überlegt und durchgerechnet.


    Als nächstes lassen wir jetzt die Immobilie durch einen Gutachter bewerten,

    und dann geht es zum Anwalt, um die Dinge wirklich juristisch sauber aufzusetzen, um dann am Ende Streitigkeiten innerhalb der Familie oder auch böse Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

    Tut mir sehr leid zu hören... Ich hoffe, für Dich nimmt das alles noch eine gute Wendung!

    mal eine (ich hoffe, nicht allzu indiskrete) Frage von mir zu deinem Bekannten: Wie kam er denn dazu, dich zu "beraten"? Als Selbstständiger, als Makler, oder als Strukki? ...

    Danke Euch für Infos

    Dann wäre Nichts gegen ein USA etf außer USA wird halt zerbombt als Beispiel hoffen wir nicht

    Nun ja, wie die Vorredner betont haben... hiermit würde man auf eine WELTWEITE Diversifizierung verzichten....
    Momentan laufen die USA so gut, weil in dem Land eben die weltweit größten Tech-Unternehmen sitzen. Diese Branche hat im letzten Jahrzehnt eben outperformt, somit ist diese Übergewichtung der USA momentan im MSCI World Index zu erklären.


    ich persönlich habe nach jetziger Gesetzeslage noch 37 Jahre zur Rente.

    Ich gehe davon aus, dass wir in der Welt neben vielen Krisen bis dahin auch sehr wahrscheinlich noch einige Branchen kommen und gehen sehen werden. Das erklärt unter anderem (auch nur unter anderem!) auch, weshalb Japan ehemals die Vorreiterstellung im MSCI World innehatte.

    Da ich nicht darauf wetten mag, dass die USA in 37 Jahren immer noch die (wirtschaftliche) Vorreiterstellung haben, möchte ich eben breiter diversifizieren.

    Das geht nicht über so einen ETF wie von dir vorgeschlagen bzw gefragt, sondern eben zum Beispiel über einen ETF (wenn man die simple passive 1 ETF-Lösung bevorzugt) auf den MSCI World oder ACWI.

    Viele Grüße

    Ich war auch jahrelang Kunde bei der TF-Bank und hatte keine Probleme.

    Habe das Konto Ende vergangenen Jahres zwar aufgelöst und bin zu Weltsparen (dort liegt auch eine Festgeld-Zinstreppe von mir) umgezogen mit meinem Tagesgeld - das allerdings nur aus Gründen der Übersichtlichkeit.

    vielleicht an dieser Stelle ein Tipp, um das Ausdrucken / Unterschreiben / Einscannen - Prozedere etwas zu vereinfachen. Ich habe immer eine digitale Unterschrift im PDF-Dokument eingefügt. Das hat pro Buchungsvorgang Zeit und Nerven gespart ;)

    ...und wurde immer problemlos akzeptiert.

    Viele Grüße

    Da ich mich im Moment mit sehr ähnlichen Dingen beschäftige....

    es gibt sogar die Möglichkeit, dass Kind A komplett steuerfrei die Immobilie übernimmt. Die Voraussetzungen dafür sind vom Gesetzgeber aber sehr streng. Kind A muss bei Eintreten des Erbfalls, wenn der Erblasser zu dem Zeitpunkt noch selbst im Haus gewohnt hat, innerhalb von 6 Monaten (!) in das Haus einziehen und dann für mindestens 10 Jahre (!) die Immobilie selbst bewohnen. In diesem engen Zusammenhang findet das ganze komplett erbschafts- und schenkungssteuerfrei statt. Ebenfalls ohne Grunderwerbssteuer.

    Ich habe für meine anfänglichen Recherchen zu dem Thema folgendes Buch genutzt (soll keine Werbung sein, eventuell kennen ja andere Forenteilnehmer noch bessere Grundlagenliteratur?); Ich dachte eben, da der Herausgeber die Stiftung Warentest ist, ist man hier mit einer guten Erstinformation versorgt....

    https://www.hugendubel.de/de/buch_karton…YMaAhz9EALw_wcB

    Guten Abend liebes FT-Forum,

    ich habe bereits sehr viel in diesem Forum (an dieser Stelle wollte ich bereits erwähnen, wie positiv ich das Forenklima im Allgemeinen finde und dass ich die Community dahingehend bereits als sehr positiv einschätze) und bei FT gelesen, nun wollte ich selbst gerne meine erste eigene Frage stellen.


    Vorab wollte ich mich kurz, zumindest mit ein paar Eckdaten, vorstellen: ich bin vor kurzem 30 Jahre alt geworden und habe in der Coronazeit (wie viele andere auch), meine eigene Altersvorsorge, Finanzplanung, etc. proaktiv in die eigenen Hände genommen, meine Unterlagen gesichtet und bin dabei leider auch darüber gestolpert, wie viel ich mich im jungen Alter auf "Berater" verlassen habe und dadurch einige unnötige, und für meine damalige und auch jetzige Lebenssituation schlicht falsche Produkte abgeschlossen habe. Nun bin ich drauf und dran, konsequent aufzuräumen und habe dabei bereits folgende Punkte identifiziert und entweder bereits erledigt oder mir vorgenommen, dies noch in diesem Jahr zu erledigen.

    • Girokonto bei der Kreissparkasse im Ort meiner Eltern -> gekündigt und bin nun voll zufrieden bei der DKB
    • mit o.g. verbundenes DekaDepot und Deka-Fonds -> nachdem ich die Coronakursverluste ausgesessen habe, konnte ich auch hier dieses Depot auflösen, alle Fonds mit Gewinn verkaufen, und von dem Erlös habe ich nun ETFs bei TradeRepublic gekauft, diese werden weiter bespart
    • Bausparvertrag bei der LBS: um diesen soll es hier nun gehen
    • Private Rentenversicherung bei der DBV (hier lese ich noch einige der anderen spannenden Forenbeiträge zu diesem Thema und würde in einem separaten Thread in den kommenden Tagen gerne auf meinen persönlichen Vertrag eingehen)
    • eine alte BU, die ich mir auch dringend anschauen muss

    Den fraglichen Bausparvertrag habe ich 2014 abgeschlossen, damals war ich noch <25 Jahre alt, es war mein erster und einziger Bausparvertrag und somit erfülle ich meiner Meinung nach die Voraussetzungen dafür, die Wohnungsbauprämie auch ausgezahlt zu bekommen, wenn ich den Bausparvertrag nicht wohnungswirtschaftlich verwende. Ich habe noch die Mindestdauer abgewartet, nachdem ich zu der Entscheidung gekommen bin, dass dieses Produkt nicht zu mir passt und nun zum 31.03.2022 nach Ablauf von mindestens 7 Jahren gekündigt. Soweit so gut.

    (Klammern wir mal die sunken costs als bezahltes Lehrgeld aus :rolleyes:, aber gut, geht selbst hier im finanzinteressierten Publikum ja mehreren Leuten so)

    Nun habe ich für die Jahre 2014-2018 die Wohnungsbauprämie auf Antrag vorgemerkt bekommen;

    für die Jahre 2019-2021 war ich mit meinem zu versteuernden Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze, also folglich nicht prämienberechtigt, keine Anträge auf Wohnungsbauprämie gestellt, nichts vorgemerkt, auch hier soweit so gut.

    Nun habe ich meine Bausparsumme nach der Kündigung seitens der LBS auch erhalten, lediglich ohne die Wohnungsbauprämien. Auf Anfrage teilte man mir mit, dass die LBS die Daten an das Finanzamt weiterleitet und ich dann in einer gewissen Zeit die Wohnungsbauprämie erstattet bekommen würde.
    Und Siehe da, nach mehreren Wochen Warten wurden mir....*trommelwirbel* 135,18€ (= Wohnungsbauprämie für 3 Jahre) erstattet. Hier habe ich wiederum nachgefragt, weshalb mir nicht 225,30€ ausgezahlt wurden, da mir meiner Meinung nach die Wohnungsbauprämie für die 5 Jahre 2014-2018 zusteht.

    Dabei habe ich mich unter anderem auf folgende Quellen berufen:

    Als Antwort sagte man mir, dass man nur rückwirkend für 7 Jahre verpflichtet sei, die Wohnungsbauprämie auszuzahlen, also rechnet die LBS rückwirkend ab 2022 (einschließlich, obwohl ich hier nur die Mindestzeit ausgesessen habe, sodass die Kündigung ohne Strafzahlungen wirksam wird) und kommt somit zu dem Ergebnis, dass mir nur für die Jahre 2016-2018 die Wohnungsbauprämie zustünde --> was dem ausgezahlten Betrag von 135,18€ entspricht.

    2016-2022 sind ja laut deren Auffassung 7 Kalenderjahre, ohne auf das exakte Datum einzugehen

    Nun die Frage an das Schwarmwissen der FT-Community:

    Hat die LBS Recht oder wird mir hier unrechterweise Geld vorenthalten?

    Ich finde bei eigenen Recherchen nichts zu dieser Aussage, lediglich oben verlinkte Links, in denen das aber auch nicht beschrieben wird.

    Vielen Dank bereits vorab!

    Viele Grüße