Hallo zusammen,
mein (geschiedener) Vater ist vor einigen Monaten plötzlich und unerwartet verstorben; aufgrund diverser Vorgeschichten war eigentlich der Plan, (ganz kurz zusammengefasst), dass ich ihm das Haus abkaufe und somit die Pflichtteilsansprüche meines Bruders über die Jahre abschmelzen sollen. Dazu war ich konkret in der Einarbeitung des Themas um das ganze vertraglich sicher gemeinsam mit einem Anwalt / Steuerberater / Notar aufsetzen zu können. Leider ist mein Vater dann unerwartet verstorben.
Nun geht es um die Berechnung des Pflichtteils, den ich meinem Bruder zahlen muss. Glücklicherweise hatte mein Vater ein Testament errichtet, welches mich als Alleinerben einsetzt und somit "darf" ich mich auch um alle Rechtsnachfolgeangelegenheiten kümmern.
Nun zur konkreten Frage:
Da das Vermögen ausschließlich aus einem MFH bestand, wovon mein Vater eine Wohnung selbst bewohnt hatte, gilt es nun, den Pflichtteil anhand dieses Verkehrswerts zu berechnen. Auf Anraten meines Anwalts habe ich den Gutachterausschuss der Gemeinde damit beauftragt. Hintergrund dieses Ratschlags war, dass man sich nicht auf das Spiel <<Ich beauftrage einen Billigheimer, mein Bruder beauftragt einen, der sehr hoch schätzt; dann hätte man zwei auseinanderklaffende Werte und Außer 2x Kosten für das jeweilige Gutachten auch nicht viel gewonnen...>>
Das Gutachten liegt mir nun vor.
Konkrete Streitfrage meinerseits: In dem Gutachten werden lediglich 15.000€ für allgemeine Reparaturen veranschlagt, welche dem Verkehrswert abgezogen werden. Dieser Wert ist in meinen Augen lächerlich niedrig, da alleine die gesamte selbstbewohnte Wohnung meines Vaters seit ca. 30 Jahren nicht saniert o.Ä. wurde - sämtliche Böden sind zerkratzt, alle Wände stark abgenutzt (Starkraucher- Nebenwirkungen inklusive), das Bad ist älter als 30 Jahre, die Küche ist ca 25 Jahre alt, Herd/Ofen und Spülmaschine sind kaputt, die Mängelliste würde noch weiter gehen.
- ist insbesondere dieser veranschlagte Wert beanstandbar?
- meiner Meinung nach könnte man da eine Null dranhängen (150.000€) und man käme auf einen realistischen Wert um die Wohnung soweit herzurichten, dass diese "normal" bewohnt werden kann, also ohne Schickimicki oder Luxussanierung oder dergleichen
- wie erfolgversprechend ist so eine Beschwerde?
Nach der Gutachtenermittlung ist nun die Stelle des Gutachtenausschusses momentan nicht mehr besetzt und anscheinend fühlt sich in der Gemeinde auch keiner mehr für das erstellte Gutachten zuständig...
Vielleicht habt Ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke bereits vorab!