Beiträge von Paulchen82

    Liebe Finanztip-Community,

    diese Woche berichten wir im Newsletter, wie wenig Zuspruch die elektronische Patientenakte (ePA) bisher findet. Nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten nutzt sie aktiv.

    Wir würden gerne wissen, warum das so ist – und welchen besseren Ort als das Finanztip Forum könnte es geben, um das herauszufinden?

    Deshalb freuen wir uns, wenn Du uns hier davon erzählst, wie Du auf die ePA blickst und Dich hier mit anderen Finanztip-Leserinnen und -Lesern austauschst.

    Folgende Dinge würden uns besonders interessieren:

    • Nutzen Deine Ärzte die ePA überhaupt schon?
    • Hast Du Dich für die ePA registriert (z. B. die App heruntergeladen, Gesundheits-ID angelegt, etc.)?
    • Hast Du sie schon aktiv genutzt (z. B. um Daten einzusehen oder einzelne Praxen zu sperren)?
    • Oder hast Du Widerspruch eingelegt, damit für Dich keine ePA erstellt wird? Warum?

    Anna FT & barbara w.

    Eurer Artikel und Eure Nachfrage ist nun über eine Woche her und Ihr habt damit einiges an Traffic im Forum erzeugt.

    Habt Ihr nun weitere Erkenntinnse, andere Sichtweisen oder gar Neues erfahren?
    Wie geht Ihr nun mit dem ganzen Content um?

    Es wäre schön, wenn Ihr Euch hierzu kurz äußern würdet, denn aktuell hat das Schweigen für mich persönlich eher das Geschmäckle, dass die Traffic- und Contentgenerierung mittels Droppen eines heißen Themas hier im Forum fordergründig war. Aus anderen Foren kenne ich das so nicht, da würde es zumindest Zwischenmeldungen oder Rückfragen geben.

    Wie wäre es zum Beispiel eine granularerer Umfrage zu erstellen als freiformatige Texte einzusammeln, wenn Ihr schon einen besseren Überblick über die Nutzung bekommen möchtet?

    Bitte bei der Formulierung der Fragen auch auf die Unterschiede zwischen GKV und PKV berücksichtigen, denn nicht alle PKVs haben die ePA überhaupt schon ausgerollt da es für sie keine Verpflichtung gibt oder man muss diese bei seiner PKV aktiv aktivieren (opt-in).

    ... . Aber das Haus "sichern" für die nächste Generation geht nicht so einfach, außer die Eltern geben es jetzt aus der Hand (Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht) und werden erst in 10 Jahren Pflegebedürftig ... dann wäre die Frist einer Schenkungsrückforderung vorbei.

    Besser wäre ein Verkauf gegen gestundendes (oder sehr niedrige Raten) Verkäuferdarlehen (ggf. mit Eintragung eines Wohnrechts wegen Sicherheit für die Eltern und zur Minderung des Wertes, aber kein Nießbrauch da dieser für die Pflegekosten herangezogen werden kann) und Schenkung/Verzicht der Darlehensrückzahlung nach 1 bis 2 Jahren. Im schlimmsten Fall könnte die Darlehensschenkung zurück gefordert werden (also man muss das Darlehen wie vereinbart bedienen), aber nicht mehr das Haus.

    und wo ist das Problem bei 400tsd Freibetrag in 10 oder 800tsd in 20 Jahren?

    Jou. Das wären dann 11.200 € pro Jahr, in 10 Jahren also 112.000 € - was weit unter dem Freibetrag liegt

    Hatte ich schonmal erwähnt, daß ich der Auffassung bin, daß in diesem Forum zuviele Schenkungsteuerparanoiker unterwegs sind?

    Ich habe nie gesagt, dass das ein Problem ist oder den Freibetrag sprengt, es gehört aber zur kompletten Information dazu - insbesondere, wenn es z. B. Geschwister gibt, die anders darauf schauen könnten. Wenn von Threaderstellern unvollständige Informationen kommen ist es auch nie recht.

    Hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich der Auffassung bin, dass in diesem Forum einige "Draufhaue" unterwegs sind, die meinen jede weitere ergänzende Information kontern zu müssen such wenn diese nicht falsch ist? Threadersteller sollten selbst in der Lage sein zu beurteilen, ob diese Ergänzung für sie eine Relevanz hat oder nicht.

    ... Also: Selbst wenn Du bei Deinem geplanten Darlehen auf Zinsen gänzlich verzichtest (und vielleicht sogar auf den Grundbucheintrag), ... In meinen Augen wäre es eine Option, auf die Zinsen zu verzichten und dafür die Tilgung zu erhöhen, die Du als Kapitalrückzahlung ja nicht versteuern mußt....

    Das wird das FA als unverzinstes und unbesichertes Banko-/Bardarlehen werten und fiktive 8% p. a. und mehr als Schenkungsbetrag ansehen.

    ... ich habe 4 Kinder...

    Um eventuell späteren Diskussionen vorzubeugen, sollten die anderen drei Kinder von dem Darlehen und der "geschenkten" Zinsersparnis wissen... es sei denn, die hatten schon und das ist der Ausgleich (sofern man alle Kinder gleich behandeln möchte).

    Übrigens, der nicht zurück bezahlte Darlehensbetrag und die Grundschuldforderung werden im Falle eines vorzeigen Ablebens teil der Erbmasse... auch hierüber und den Konsequenzen sollte man sich im Klaren sein. Auch wenn man das Darlehen testamentarisch der Darlehensnehmerin zuschustert, können Ausgleichsansprüche entstehen.

    Der Freibetrag in Höhe von 400.000€ alle 10 Jahre für Schenkungen an die Tochter sollte da ausreichen, oder?

    Wenn man 140k "schnell mal" als Kredit heraus geben kann, hat man wahrscheinlich anderweitig ausreichend Mittel/Vermögen und in 20 Jahren kann viel passieren oder dazwischen kommen... und wenn es im besten Fall nur weitere Zuwendungen sind und wir wissen nicht, was in den letzten Jahren schon verschenkt wurde. Aus diesen Gründen halte ich es für richtig darauf hinzuweisen, dass nicht gezahlte Zinsbeträge unter Umständen als Schenkung gewertet werden.

    Grundschuld muss schon wegen dem Drittvergleich sein, sonst wird die Zinsdifferenz zu einem Blankokredit als Schenkung gewertet... könnte auch schon mit den erlassenen 1,7% passieren. Und daran denken, den erhalten Zins selbstständig beim Finanzamt veranlagen.

    Nur um es klarzustellen, ich wäre für die ePA, wenn man dem Patienten die Möglichkeit böte, bis auf Dokumentenebene die volle Kontrolle zu haben.

    Gut, meine PKV bietet die ePA zwar noch nicht an und seit meiner Abmusterungsuntersuchung Anfang der 1990er wäre auch kein Dokument zu finden, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass ein Patient eine gewisse Kontrolle über die zentral gespeicherten Befunde haben sollte.

    Pseudonymisierte ePA-Daten dürfen ab voraussichtlich 2026 unter bestimmten Bedingungen für Forschungszwecke an autorisierte Stellen außerhalb des Versorgungssystems weitergegeben werden – aber nicht an beliebige Unternehmen.

    Und das ist leider nicht der Fall, der damalige BGM hatte der Presse ja bereits bestätigt, dass neben Forschungseinrichtungen, auch Google, Meta & Co. bereits einen Zugang beantragt haben, genauso wie X Pharmafirmen und auch Versicherungen, und man keinen Grund sähe, wieso man denen den pseudonymisierten Zugriff verwehren sollte.

    ... Einzelne Dokumente nur für bestimmte GPs freizugeben, wird nicht (mehr) unterstützt. Solche feingranularen Berechtigungen waren von der Gematik spezifiziert und in früheren Versionen von ePA-Apps implementiert (ich habe diese genutzt), wurden aber zurückgenommen und sind aktuell für die Zukunft nicht mehr vorgesehen....

    Mein Hauptkritikpunkt neben dem, dass man den Zugriff nicht für Dritte generell sperren kann (pseudonymisierte Weitergabe an Unternehmen)

    Über die Daten, die man bei 50 Ärzten in ganz Deutschland im Laufe seines Lebens in Pappkarten verstreut hat, macht sich niemand Gedanken.

    Da die Daten in der ePA weder im Hoheitsbereich der Ärzte noch der Krankenkassen liegen greift hier auch kein Beschlagnahme- oder Einsichtsverbot von staatlichen Stellen (und damit sind nicht nur polizeiliche Ermittlungen gemeint.)

    Aber hier hat ja niemand etwas zu verbergen

    ... weniger Doppeluntersuchungen...

    ... Patientinnen und Patienten bestimmen, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf...

    ... anonyme Datenfreigabe für Forschungszwecke ....

    Ärzte bestätigen einhellig, dass jede Untersuchung älter als drei bis maximal sechs Monate (je nach Untersuchung) neu gemacht werden muss, aus Aktualitäts- und Haftungsgründen und mangels Informationen in den Dokumenten, wie es genau zu einem Befund kam

    Man kann keine Dokumente selektiv freigeben

    Die Daten werden pseudonymisiert und nicht anonymisiert freigegeben, da man auf den einzelnen Patienten rückschliesen möchte und teilweise muss.

    Ich kenne einige Ärzte persönlich (KH und Praxen) und vernehme, dass die wenigsten aus der Ärzteschaft selbst die ePA nutzen, bzw. wenn es eine Aussage aus dem letzten Jahr ist: diese nicht nutzen werden.

    Bzgl. den Dokumenten zu alten Untersuchungen, Befunden, Diagnosen, Werten, etc. in der ePA sagen sie einstimmig, dass bis auf die wenigsten Ausnahmen sie jede Untersuchung, Diagnose und Befundung aus Aktualitäts- und Haftungsgründen neu erstellen würden, wenn die Daten älter als 3-6 Monate wären, oder man anhand der Dokumente nicht haarklein nachvollziehen könne, wie man auf das Geschriebene kommt. Das was man aus den alten Dokumenten ziehen könne wäre nur etwas für Statistiker (warum wohl haben bereits Google, Meta und OpenAI einen Zugriff beantragt), aber nicht für behandelnde Ärzte.

    (Übrigens, werden die Daten an zugriffsbeantragende Unternehmen nur pseudonymisiert herausgegeben und nicht anonymisiert, da man im Zweifel die Patienten für Rückfragen, Forschungszwecke oder Umfragen kontaktieren möchte.)

    Lediglich eine kleine Auflistung von chronischen Krankheiten, Dauermedikationen, Prothesen, Allergien, Blutgruppe, usw. - also vornehmlich konstante Daten - wären laut meinen ärztlichen Kontakten hilfreich gewesen, wenn man diese aus der Krankenkassenkarte auslesen könne. Mehr brauchen die Ärzte nicht.

    --------------

    Und noch ein Schmankerl: Es wird zwar damit geworben, dass es "unendlichen Speicherplatz" pro ePA gibt, aber die einzelnen Daten können nur maximal 25MB groß sein, um diese darin überhaupt verwalten zu können - das wird für einfache Röntgenaufnahmen sicher reichen, aber andere optische Bildgebungsverfahren passen da leider schon nicht mehr rein.

    Im übrigen kann man ja Dateien auch selbst hochladen und wieder löschen und einer hat im Februar das mit dem "unendlichen Speicherplatz" mal ausprobiert. Er hat nachweißlich und dokumentiert über ein Script immer weiter Dateien hochgeladen. Beim Erreichen von 1TB wurde er informiert, dass man seinen Speicherplatz erhöht hat und er bitte nur noch die nötigsten Dateien hochladen solle. ... also wer noch eine kostenlose "unendliche" Cloudlösung in einem deutschen Rechenzentrum benötigt und seine Musik- und Filmsammlung auslagern möchte ;)

    Wenn man die ePAs mit Aktenschränken in einer Lagerhalle vergleicht...

    - Die ePA ist wie ein Aktenschrank ohne Regalböden, Schubfächer oder abschließbaren Fächern und alle ePAs stehen in einer großen Cloud-Lagerhalle.
    - Die Daten die da hineinkommen sind wie bedrucktes Papier in verschieden Größen, Dicken, Farben, Formaten, Formatierungen & Co., teilweise als Ordner, zusammengeheftet oder als bloße Blattsammlung.
    - Alle diese Papiere werden in dem Aktenschrank einfach auf einen Stapel gelegt - ohne Suchfunktion nach bestimmten Dokumenten oder gar nach bestimmten den Inhalten.
    - Alle Angestellten in Praxen und Krankenhäusern bekommen 90 Tage vollen Zugriff auf diesen kompletten diesen Papierstapel/Aktenschrank, damit diese da weiteres Papier reinlegen können oder wenn man Zeit hat auch mal im Papierstapel stöbern kann - alle Mitarbeiter in Apotheken bekommen drei Tage vollen Zugriff.
    - Unternehmen (auch IT-Unternehmen), Universitäten & Co. können unbegrenzten Zugang zu dieser Lagerhalle bekommen und können auch Dank Generalschlüssel in jeden Aktenschrank nach belieben schauen und die Papiere maschinell durchlesen.
    - Das Schloss zur Lagerhalle und die an den Aktenschränken sind nicht unüberwindbar, selbst nachdem man da nachgebessert hatte, als der CCC wiederholt Schwachstellen aufgedeckt hat.
    - Wer, wann, was, warum, wie lange in den Aktenschrank schaut, bekommt man nicht gesagt und kann es auch nicht kontrollieren.


    ---------------
    Hier noch ein paar Links zu Artikeln nur aus den letzten Monaten ...


    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach

    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach | TechCrunch
    UnitedHealth, the largest U.S. health insurance provider, blamed a Russia-based ransomware gang for the huge data breach of U.S. medical data.
    techcrunch.com

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an
    Lauterbach sieht in der Patientenakte einen Datenschatz für KI-Innovationen. Tech-Giganten zeigen Interesse, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
    www.heise.de

    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte
    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte – Deutsches Ärzteblatt

    Die Bundesbeauftragte für den Danteschutz und die Informationsfreiheit: Die elektronische Patientenakte
    BfDI - eHealth - Die elektronische Patientenakte (ePA)

    Zugriff auf 70 Millionen Daten: So ungeschützt ist die digitale Patientenakte
    RTL+

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will
    Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?
    www.heise.de

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen
    Nach einem Datenleck bei einem Betreiber medizinischer Zentren in Dänemark sind persönliche Patientendaten veröffentlicht worden. Patienten sind verunsichert.
    www.heise.de

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst
    Inzwischen haben fast alle gesetzlich Versicherten, sofern kein Widerspruch erfolgt ist, eine elektronische Patientenakte. Die Zahl der ePAs sinkt inzwischen.
    www.heise.de

    Patientenschützer werfen Regierung Irreführung vor

    Patientenschützer sehen Irreführung bei elektronischer Patientenakte
    Kurz vor ihrem Start sorgt die elektronische Patientenakte abermals für Kritik. Patientenschützer sehen keine Möglichkeiten, einzelne Dokumente nur bestimmten…
    www.tagesschau.de

    Hacker hebeln erweiterten Schutz der elektronischen Patientenakte aus
    https://archive.is/J7PX9

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung
    Soldaten der Bundeswehr sollen in Zukunft auch eine elektronische Patientenakte erhalten. Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung zur Beschaffung geben.
    www.heise.de

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück
    Nach einem unbefugten Widerspruch bei der "ePA für alle" prüft die BfDI den Vorfall und fordert für sich und das BSI das einstige Veto-Recht zurück.
    www.heise.de

    Wenn man schon so genau die Kosten vergleicht, dann sollte man neben den Provisionssätzen auch gleich ggf. anfallende/durchgereichte externe Gebühren, Ausführungskurse und angewandte Wechselkurse mit berücksichtigen.

    Im wertpapier-forum z. B. werden jedes Quartal die von den verschiedenen Brokern und Banken angewendeten Umrechnungskurse für die Ausschüttungen an Hand des Vanguard FTSE All-World verglichen und für längere Zeiträume analysiert ... und es gibt doch schon teils deutliche Unterschiede. So mancher Billigbroker holt sich das Geld halt anderweitig wieder rein.