Ich hoffe das Offtopic ist beendet.
Ich habe erst einmal genug Informationen um mich weiter schlau zu machen.
Der Thread kann gern weiter themenbezogen genutzt werden.
Bei Nachfragen komme ich hier zurück.
Ich hoffe das Offtopic ist beendet.
Ich habe erst einmal genug Informationen um mich weiter schlau zu machen.
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Bei Nachfragen komme ich hier zurück.
Vielen Dank für die Anregungen.
Ich kann auch nur "Ferndiagnosen" stellen, da ich nicht vor Ort bin.
Geb die Infos mal weiter.
Guten Tag,
meine Mutter hat den Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde erhalten.
Leider fehlen dort die Bescheide zur Berechnung.
ZitatDie Berechnung der Grundsteuer ist intransparent. Wir/Ich haben weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid erhalten.
haben wir als Widerspruch angeführt.
Von der Gemeinde kam ein Schreiben, dass der Widerspruch bis zum 31.08 zurückgezogen werden soll, ansonsten geht es zur Rechtsabteilung und es fallen Mehrkosten an. Und die fehlenden Dokumente müsse man beim Finanzamt beantragen.
Meine Mutter hat unter Vorbehalt (schriftlich) den Widerspruch zurückgezogen.
Das Finanzamt ist natürlich überlastet.
Habt ihr eine Idee, wie man weiter verfahren sollte. Ein Rechtsstreit will meine Mutter nicht haben.
Hat jmd. schon Erfahrung damit gemacht - Grundsteuer mit fehlenden Bescheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Hobbes
Danke für die Ganze Antworten!
Ich werde dies alles mal weitergeben, so gut es geht.
Soviel vorab - es ist nicht viel Geld im Monat über.
Von den Ersparnissen wird das Erbe ausgeglichen.
Der Tagesverzehr findet von einer Rente statt, die unter dem Mindestlohn liegt.
Ich versuche hier alles so anonym wie möglich zu gestalten, rein aus "Sicherheitsmaßnahmen" meines Bekanntenkreises. Ich weiß auch, dass man nur grobe Diagnose abgeben kann.
Hoffe einfach auf Ratschläge & Erfahrungswerte - gerade von Leuten von min. 10 Jahre Anlageerfahrung - und eben allg. Erfahrungswerte mit wenig Geld sich zumindest etwas kleines zu "erwirtschaften".
Lohnt sich bei 0 anzufangen und nur 50-100€ in einen ETF zu stecken?
Danke ![]()
Guten Tag liebes Forum,
folgende Situation:
Person X
- 60 Jahre alt
- Frührentner*in
- Besitzer*in einer Eigentumswohnung
Person X hat nur ein Girokonto, mehrere Bausparverträge und eine Lebensversicherung.
In "naher" Zukunft muss Sie, Person Y & Person Z ausbezahlen um eine weitere Eigentumwohnung aus einem Erbfall zu erhalten. Dies soll aus größtenteils aus den Bausparverträgen passieren.
Die Lebensversicherung soll zum Teil in die eigene Eigentumswohnung fließen.
Und nun ist da der "Ganze Rest"!
Person X ist kein Freund*in von neuen Dingen.
Person X hat sein Geld am liebsten "unter der Matratze".
Wie kann man Person X den Anlagehorizont erweitern und was ist vorallem sinnvoll in dem Alter?
Lohnt sich ein Sparplan mit geringer Quote? Oftmals will Person X schnell Bargeld haben, falls Reparaturen etc. anstehen.
Danke & Grüße
Hobbes
Man sollte bei der Heizung schon berücksichtigen, daß im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Im Januar und im Februar werden etwa 17% und 15 %, also etwa ein Drittel der Heizenergie des Jahres verbraucht. Wenn man das linear rechnet (also 2/12 = 1/6), dann ist das zu Deinem Nachteil.
Wie wird das Warmwasser in Deiner Wohnung abgerechnet?
Warmwasser wird nach Verbrauch berechnet. Die Zahlen wurden auch bei Einzug erfasst.
Sollt da kein Problem sein.
Mein Vermieter meinte nur, er wolle beim Vormieter auch erfragen welche Methode bevorzugt wird wenn die Zahlen (der Heizkörper) nicht irgendwo auftauchen.
Gruß Hobbes
Guten Tag Forum,
mit dem Thema Lebensversicherung habe ich mich noch NIE befasst.
Eine Bekannte hat aber erwähnt, dass nun bald die Auszahlung ihrer Lebensversicherung ansteht. Daher wollte ich mal ein paar Fragen und Ratschläge holen. Korrigiert mich gerne bei meinem Halbwissen.
1) Bei der Auszahlung der Lebensversicherung fallen doch (Kapitalertrags)Steuern an - 26,375%?
1.1) Führt der dt. Anbieter/Auszahler die Steuer direkt ab?
2) Man hat ein jährlichen Freistellungsauftrag von 1000€ (als Einzelperson)?
2.1.) Kann man das rückwirkend machen?
3) Wie ist ein optimale Gewinnerzielung möglich?
3.1.) Kann die Auszahlung gestückelt werden, damit der zu versteuernde Anteil nicht mehr als 1000€ ist?
3.2.) Kann die Auszahlung direkt vor Steuerzahlung in was neues Investiert werden? Wenn ja, in was
4.) Welche Schritte sind nun (dringend) notwendig vor der Auszahlung.
Edit:
Hab mir gerade den Finanztip Artikel durchgelesen. Wenn der Vertrag vor 2005 ist, ist keine Steuer fällig? Wenn ja, dann hat sich das erledigt.
Danke für eure Hilfe ![]()
Hobbes
Ist es nicht eher so, dass Du der einziehende und damit aktuelle Mieter bist?
Hast Du also die zehn Monate März-Dezember verbraucht, und der Vormieter hatte die zwei Monate Januar-Februar?
Und Du hast beim Einzug auch keine Zählerstände dokumentiert?
Genau.
Eine Ablesung habe ich mitbekommen (01/2023) durch eine Firma. Denke 01/2022 ist eine jährliche Ablesung ebenso erfolgt.
Eigene Dokumentation habe ich beim Einzug versäumt. ![]()
Daher ist mein Gedanke, dass die Rechnung auf Grundlage von Promilleanteil pro Monat/Tag berechnet wird.
Ist dies zu meinem Nachteil anzusehen? Da ich ja 10 Monate zahlen muss.
Oder was für Alternativen habe ich den?
Welches Verfahren ist sinnvoll? - Minol - Alternative Methoden
Wer trägt die Verantwortung der Richtigkeit der Abrechnung und dem Versäumnis der Zahlen.
Guten Tag Forum,
mein Vermieter hat scheinbar nicht die Heizungswerte ausgelesen beim Umzug. Nun steht aber die Abrechnung an.
Mieterwechsel war im März.
Theoretisch (und glaube ich praktisch) gibt es eine Jahreslesung im Januar/Dezember.
Welche Methode sollte ich als Mieter akzeptieren? Schätzung?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Danke & Grüße
Hobbes
Die entscheidende Frage, die ich in meinem ersten Posting schon angedeutet habe lautet: Um wieviel Geld geht es?
Wenn die ominöse Person über Jahre fünf kunstgewerbliche Arbeiten ominöser Art angefertigt hat, geht es vermutlich nicht um nennenswert Geld.
Ein "Kleingewerbe" gibt es offiziell nicht, Gewerbe ist Gewerbe. Allerdings kann man sich als Gewerbetreibender mit geringen Umsätzen von der Mehrwertsteuer befreien lassen, was die Buchhaltung vereinfacht.
Die Antworten werden hier mit Sicherheit viel besser, wenn die Angelegenheit aus dem Ominösen herauskommt und Du die Sachlage so konkret schilderst, daß man nachvollziehen kann, worum es eigentlich geht. Sollte der erwartete Gewinn der Tätigkeit über Jahre im kleinen dreistelligen Bereich bleiben, sollte man nicht allzuviel bürokratischen Aufwand treiben und statt "Etsy" sich eher auf lokale Flohmärkte beschränken.
Es soll selbst hergestellte, individuelle Kleidung vertrieben werden. Es handelt sich um einen Verkaufswert von ca. 2000€. Der Aufwand für diese Menge ist zu groß für ein lokalen Flohmarkt.
Und entweder die/der Rentner*in meldet dies als Gewerbe an oder eben die/der Angestellte*r. Gewählt werden sollte die Person mit dem geringsten (steuerlichen) Aufwand und größtmöglichen Gewinn.
Ein Nachhaken vom Finanzamt bei der/die Rentner*in (u.a. Verminderung der Rente) ist nicht zu befürchten?
Wie sieht das ganze aus, wenn man nur ab und an was verkaufen will?
Sprich Person hat 10 individuelle Taschen und will diese über einen Onlineshop vertreiben. Wenn diese aufgekauft sind ist erst einmal Ende. Eine dauerhafte (Nach)Produktion ist nicht vorhanden.
Mit was wird eine Gewinnerzielungsabsicht begründet? Verkaufspreis > Materialkosten?
Die Arbeitszeit für die Herstellung des Produktes ist zu berücksichtigen?
Kurze Frage:
Arbeiten beiden Personen mit unternehmerischen Risiko daran? Oder was genau hat es mit Person A und B auf sich?
Eine rein steuerrechtliche Frage. Bei wem genau das Kleingewerbe angemeldet wird. Da eben Person B ein deutlich höheren Brutto/Netto Lohn hat.
Wenn einer in kleinem Rahmen kunstgewerbliche Dinge herstellt und verkauft, ist das in erster Linie mal ein Steckenpferd, steuerlich "Liebhaberei".
Der Staat (genauer: das Finanzamt) kommt ins Spiel, wenn der Umfang größer wird, vor allem dann, wenn ein Gewinn übrigbleibt. Das dürfte bei 5 verkauften individuellen Tragetaschen noch nicht der Fall sein.
Wenn ich wirklich Potential sehen würde, würde ich einfach mal anfangen, gleichzeitig aber schon Belege sammeln und mir meine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben. Man kann auch bereits vorsorglich im Netz nachlesen, wie "Kleingewerbe" steuerlich geht (oder sich ein einschlägiges Buch dazu kaufen). Sollte sich nach gewisser Zeit zeigen, daß sich mit dieser Tätigkeit tatsächlich Geld verdienen läßt, kann man die Sache immer noch auf offizielle Beine stellen.
Um sich bei Etsy anzumelden benötigt es scheinbar ein Kleingewerbe.
Es sind >5 individuelle Stück - hat sich angehäuft über Jahr ![]()
Eine nachträglich Ausgabenliste kann/wird es nicht geben. Außer man kann mit Pauschalbeiträgen arbeiten/angeben
Habt ihr eine Webseitenempfehlung oder Buchtipp? ![]()
Danke
Hatte bei der Eröffnung ein paar Probleme.
Kann und Will Banking Apps nicht nutzen und nutze das (sicherste) Verfahren ChipTan. Das musste aber extra per Formular unterschrieben werden + Girokarte erworben werden.
Mit ChipTan bleibt man auch bei der "alten" Bankingwebseite.
Aber sonst fahre ich ganz gut bei der DKB.
Guten Tag,
folgende Situation:
Eine Person im näheren Umfeld geht einer Tätigkeit nach, welche (legale) Produkte herstellt. Diese lassen sich unserer Meinung auch gut verkaufen. (z.B. über Etsy).
Nun folgende Frage:
1. Welche Maßnahmen sind erforderlich um am Ende nicht in
Küche mit dem Staat zu kommen?
Anmeldung eines Kleingewerbes ist das gängige?
Wenn Kleingewerbe angemeldet wird:
2. Wer soll das Kleingewerbe anmelden?
Person A: Rentner*in
Person B: Angestellte Person
3. Was ist positiv/negativ zu der angemeldeten Form?
4. Was muss beachtet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe
Schönen Sonntag ![]()
Hobbes
Um welche Nebenkosten geht es dabei genau? In den meisten Fällen gibt es einige Kostenarten, die nach Verbrauch abgerechnet werden (z.B. Wasser, Heizung), andere nach Fläche oder Miteigentumsanteilen, und einige nach Einheiten.
Sorry...
es geht um:
Heizkosten
Warmwasser
Danke an alle Beiträge. Werde mal die nächste NK-Abrechnung abwarten.
Guten Tag liebes Forum,
mein Mietvertrag hat ein Verteilerschlüssel von 50% Verbrauch & 50% Wohnfläche.
Die Wohnung liegt in einem 8 Parteien Haus - Vermieter inkl.
Nun stellt sich mir die Frage:
Kann ich als Mieter dem Vermieter bitten/verlangen/... den Verteilerschlüssel auf 70% Verbrauch 30% Wohnfläche zu ändern?
Aber vorweg. Ist es sinnvoll eine 70/30 Aufteilung oder doch lieber bei 50/50 belassen.?
Background: Wir sind m.M.n. die sparsamsten Mieter, da
1. Wenigste Personen pro Haushalt
2. Bewusste Steuerung von Heizung, Lüftung, Kaltduscher,...
z.B. meine Vermieter haben (gefühlt) 24/7 ihre Balkontür offen
Welche Argumente kann ich für eine Änderung voran führen?
Danke =)
Bei den derzeitigen Zinsen sind Eigenkapital und Tilgung wichtig, da würde im Zweifel der ETF-Sparplan zurückstehen müssen.
Zum Einstieg könnte man sich mit einem Immobilienfinanzierungsvermittler zusammensetzen und ausknobeln was geht und was nicht.
Aber den Fond trotzdem halten oder alles verkaufen?
Gibt es allg. Vermittler oder sucht man sich am besten einen mit Regionsbezug?
Sehr geehrte Community,
ich spiele aktuell mit dem Gedanken mir mit meiner Partner*in ein Tinyhouse anzuschaffen.
Das ganze ist noch nicht spruchreif, sondern nur "Ideenspinnerei". Dennoch kommt bei unserem Gedankenexperiment ziemlich schnell die Finanzierung auf. Wir beide sind vor kurzem erst in das ETF Business eingestiegen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Gedanken zum Hausbau/kauf.
Nun gehen wir gerade durch, ob wir uns ein Hauskauf/bau finanzieren könnten ohne unsere ETF-Altersvorsorge über Board werfen zu müssen.
Habt ihr Ideen, Gedanken, erste Schritte in welche ich mal gehen könnte.
Bin totaler Laie was Immobilienfinanzierung angeht. ![]()
Danke & Grüße
Hobbes
PS: Rechtsschutz-Versicherung ist sicher ganz nett falls die BU nicht zahlen will, kostet aber auch nicht schlecht und vor allem gibt es da Karenzzeit. Also wenn Du jetzt eine abschließt, musst Du noch 3-5 Monate auf die BU warten, sonst ist es nicht abgedeckt!
Ich würde zuerst bei Schlemann&co mal ausloten ob was geht.
Ein "wenig" Offtopic (wollte kein neuen Thread dafür öffnen
)
Greift eine Rechtsschutzversicherung auch für alle alten Sachen noch?
Sprich: Meine BU, Haftpflicht, etc., welche ich schon paar Jahre habe oder muss solch eine Versicherung immer vorab abgeschlossen sein?
Danke & Grüße
Hobbes
Na, dann hats was was genützt, und wir können uns wieder hinlegen.
Gute Nacht ![]()