Beiträge von Schicko

    Vielen Dank bereits für eure Antworten!

    Ich stelle mal grundsätzlich die Frage, ob man bei einem konkreten Immobilienwunsch überhaupt ein Aktien-ETF-Depot haben sollte? :/

    Für eine möglichst günstige Immobilienfinanzierung zählt i.d.R. jeder Euro, den man als Eigenkapital einbringen kann.

    Das ist sozusagen noch eine "Altlast" aus der Zeit, bevor der Wunsch konkret war bzw. wir uns in diese Richtung entschieden hatten. Bedeutet aber für dich, dass du es nicht nur nicht weiter besparen würdest, sondern ohnehin auflösen und umschichten würdest - ganz unabhängig von einem Autokauf?

    Hallo zusammen,

    bei uns steht in naher Zukunft ein Autokauf an – vermutlich um die 20.000 €. Die Summe haben wir zur Verfügung, allerdings bin ich unsicher, aus welchem "Topf" ich das Geld am sinnvollsten nehmen sollte, und hoffe auf eure Meinungen.

    Kurz zur Situation:

    Ich habe eine Zeit lang regelmäßig in zwei ETFs investiert. Inzwischen haben wir uns jedoch entschieden, mittelfristig ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Deshalb sparen wir aktuell gezielt Eigenkapital an – auf Tages- und Festgeldkonten – mit dem Ziel, dieses Geld in ca. 3 Jahren fürs Eigenheim zu nutzen. Aus diesem Grund habe ich meine ETF-Sparpläne auch gestoppt bzw. stark reduziert.

    Jetzt stellt sich die Frage:

    Finanziere ich das Auto aus dem angesparten Eigenkapital (Tagesgeld), oder löse ich mein ETF-Depot auf, in dem (zufällig) derzeit etwa 20.000 € stecken?

    Was meint ihr? Lieber das Depot auflösen und das Tagesgeld fürs Haus „unangetastet“ lassen – oder umgekehrt?

    Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

    Beste Grüße

    In der Mitteilung von Ende 2023 steht aber auch, dass die Steuer im Januar oder Februar eingezogen wird. Daher kam meine Frage: Bisher kam noch nichts dazu, es wurde nirgends erwähnt, dass das gegengerechnet wurde und der ETF ist verkauft und damit der Gewinn versteuert. Könnte es trotzdem sein, dass ich im Februar noch die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen muss?

    Kurzer Recap hierzu:

    Die bisher gezahlte Steuer auf den realisierten Gewinn durch den Verkauf des untergehenden ETFs wurde mir zurückerstattet, dann wurde die Steuer auf die Vorabpauschale abgerechnet und dann wurde - unter Berücksichtigung der Vorabpauschale - eine neue Steuer auf den realisierten Gewinn abgerechnet. Das kommt am Ende auf denselben Betrag hinaus (1 ct Unterschied, eventuell durch Rundung?), wurde aber quasi einmal zurück und dann neu abgewickelt; Verrechnung ging wohl doch nicht so "stillschweigend" wie am Anfang vermutet.

    Du kennst den Kaufpreis Deines ETFs, Du kennst den Verkaufspreis am Umwandlungstag, Du kannst Dir daraus also Deinen Gewinn errechnen (und die Steuer darauf).

    Das hab ich gemacht, das passt genau. Im Dokument ist vom "Veräusserungsgewinn nach Differenzmethode" die Rede und das ist genau die Differenz aus dem Wert am Umwandlungstag und meinen Einzahlungen. Von einer Vorabpauschale oder der Steuer darauf ist dort nirgends etwas zu lesen.

    In der Mitteilung von Ende 2023 steht aber auch, dass die Steuer im Januar oder Februar eingezogen wird. Daher kam meine Frage: Bisher kam noch nichts dazu, es wurde nirgends erwähnt, dass das gegengerechnet wurde und der ETF ist verkauft und damit der Gewinn versteuert. Könnte es trotzdem sein, dass ich im Februar noch die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen muss?

    Streng genommen hätte man Dir die Vorabpauschale für 2023 Anfang 2024 als Kapitalertrag versteuern und sie dann beim "Verkauf" des ETFs wieder gutschreiben müssen, so daß Du beim "Verkauf" nicht den gesamten Kursgewinn hättest versteuern müssen, sondern nur den Kursgewinn abzüglich der Vorabpauschale.


    Ich vermute, daß die Fondsgesellschaft die beiden gegenläufigen, einander aufhebenden Buchungen schlichtweg wegläßt. Details lassen sich allerdings nur aus Deinen Unterlagen ersehen.

    Interessant! Ersteres ist bei mir jedenfalls nicht passiert, ich habe weder Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt, noch wurde mein Freistellungsauftrag dafür verwendet (der ging komplett für den Verkauf bei der Verschmelzung drauf). Ich werde das dann mal im Auge behalten, ob da nachträglich dann auch noch eine Vorabpauschale versteuert wird.

    Verstehe ich das dann richtig, dass ich jetzt nach dem Verkauf dann eigentlich keine Vorabpauschale mehr versteuern müsste oder bringe ich da dann etwas durcheinander?

    Hallo zusammen,

    mein ETF auf den MSCI World von Amundi (WKN: A2JSDA) wurde im Januar zu einem neuen ETF verschmolzen (WKN: ETF143). In der Mitteilung vor der Verschmelzung habe ich es so verstanden, dass meine Anteile am untergehenden ETF (A2JSDA) alle verkauft und von dem Geld dieselben Anteile am aufnehmenden ETF (ETF143) gekauft werden. Das ist wohl auch so passiert, also die verkaufte und gekaufte Stückzahl sowie der Kurs am Stichtag war bei beiden ETFs gleich. Da mein Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat, musste ich aber einen Betrag X an Steuern zahlen. Dieser Betrag wurde von meinem Verrechnungskonto abgezogen. Ist das bei allen Verkäufen, dass die Steuern vom Verrechnungskonto abgezogen werden, oder ist das nur im Fall der Verschmelzung so? Hätte ich bei einem "normalen" Verkauf dann einfach den ETF-Wert abzüglich der Steuern aufs Konto bekommen?

    Anschlussfrage dazu noch: Mein Freistellungsauftrag ist damit für dieses Jahr (2024 dann, weil die Verschmelzung ja jetzt im Januar war, richtig?) bereits aufgebraucht. Die Vorabpauschale wurde für 2023 allerdings noch nicht abgebucht. Ich dachte eigentlich, dass ich die mit dem Freistellungsauftrag abdecken kann, das ist dann jetzt nicht mehr der Fall - oder wird da der Freistellungsauftrag von 2023 genommen, weil es um die Vorabpauschale für 2023 geht?


    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!

    Und jetzt kann man sich natürlich noch überlegen, was vermutlich die Auswirkungen auf den Rest der Welt wären. China ist ja deutlich besser in die Weltwirtschaft integriert als Russland. Es gibt kaum einen Industriekonzern, der nicht stark in China engagiert wäre oder dorthin viel verkauft. Das wäre dann vermutlich auch passé. Umgekehrt läuft hier ohne Chinaprodukte auch wenig. Sind 20% Einbruch der restlichen Welt genug oder sollten es eher 30% sein? Vielleicht auch 40%?

    Ich weiß es nicht und jede Zahl wäre geraten. Das große Risiko ist nicht, dass chinesische Aktien an der Börse nichts mehr wert sind. Das große Risiko ist, dass die ganz reale Wirtschaft ziemlich hart erwischt wird.

    Guter Punkt! Wäre dann quasi die Frage, ob die Weltwirtschaft oder die Industrieländer bei einem Handelskrieg aufgrund der Abhängigkeit mit China stärker einbrechen als ein EM-ETF, in dem die China-Anteile wegfallen. Ich weiß aber auch nicht, wie abhängig die anderen Ländern der EM von China sind, würde aber mal eine ähnlich hohe oder höhere Abhängigkeit erwarten?

    Und falls der für mich unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass es tatsächlich zum Schießkrieg kommt, dürfte der ETF- Kurs mein geringstes Problem sein. Der Vergleich Russland – Ukraine hinkt.

    Ja gut, bei einem "Schießkrieg" haben wir sowieso ganz andere Sorgen. Meine Frage hat erstmal auf einen Handelskrieg abgezielt, der in die aktuelle russische Richtung geht. Wie wahrscheinlich das überhaupt wäre, sei mal dahingestellt.

    Hallo liebes Forum!

    In einem Interview von Finanzfluss mit Pip Klöckner habe ich vor ein paar Monaten eine Aussage zu Emerging Markets gehört, die mich etwas verwundert hat. Ich selbst habe aktuell ein 70/30-Portfolio, wobei ich bei EM erst später eingestiegen bin und lange auch nicht sicher war. Aber erstmal zur Aussage von Pip:

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    Im Video wird er gefragt, ob er in EM investiert oder investieren würde und antwortet ab 8:44 in etwa sowas:

    Er ist aus China nahezu komplett rausgegangen, weil er Probleme durch den China-Taiwan-Konflikt sieht. Wenn China Taiwan ähnlich angreifen sollte wie Russland die Ukraine und es zu einem Handelskrieg mit China kommen sollte, dann wäre eine der ersten Sachen, die kassiert werden würde, dass man gegenseitig Aktien handeln könne. Diese Aktien wären dann mit Null bewertet.

    Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ist, ob das bei einem ETF-Investment überhaupt ein Problem darstellt oder ob das nur bei einem Kauf von Einzelaktien problematisch wäre? Wenn mir hier jemand etwas Näheres zu sagen kann, wäre ich euch sehr dankbar!


    Liebe Grüße

    Schicko

    Hallo zusammen,

    ich wollte nachvollziehen, wie genau die Lohnsteuervorauszahlung auf meinem Entgeltnachweis berechnet wird, und bin dabei auf eine Frage zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens gestoßen.

    In meinem Beispiel soll der Bruttolohn mal übers ganze Jahr bei 4.079,56 € pro Monat liegen, dabei fällt eine Lohnsteuervorauszahlung von 652,91 € an (so auf dem Entgeltnachweis und auch laut Rechner des BMF). Nach Anwenden der Formeln aus § 32a EStG komme ich auf diesen Wert, wenn das zu versteuernde Einkommen bei 38.999 € im Jahr liegt. Auch der Rechner des BMF gibt genau diesen Wert an. Das Bruttojahresgehalt liegt bei 48.954,72 €. Wenn ich davon die Vorsorgeaufwendungen abziehe (und dabei davon ausgehe, dass damit die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gemeint sind), dann komme ich jedoch auf 38.955,72 €.

    Die Rechnung dabei:

    = 48.954,72 € (Gesamtbetrag der Einkünfte, weil sonst keine Abzüge vorher)

    - 3.940,92 € (12 * 328,41 €, monatlicher Beitrag zur KV bei 8,05 %)

    - 4.552,80 € (12 * 379,40 €, monatlicher Beitrag zur RV bei 9,30 %)

    - 587,40 € (12 * 48,95 €, monatlicher Beitrag zur AV bei 1,20 %)

    - 917,88 € (12 * 76,49 €, monatlicher Beitrag zur PV bei 1,875 %)

    = 38.955,72 €

    Wie kommt diese Differenz zustande bzw. ziehe ich vom Bruttojahresgehalt falsche Werte als Vorsorgeaufwendungen ab? Dass man insgesamt noch mehr absetzen kann, ist mir bewusst, allerdings dürfte der BMF-Rechner zum Beispiel ja nur die oben aufgeführten Werte abziehen können, da ich im nicht mehr Input als die Prozentsätze gegeben habe.

    Vielen Dank bereits und liebe Grüße

    Schicko