Falls das Darlehen (oder vielmehr der Zinsnachlass) einen geldwerten Vorteil darstellt, wird der AG dies in der Lohnabrechnung abbilden.
Wenn der Arbeitgeber eine Bank ist, dann fällt das ganze ganz klar unter den Rabattfreibetrag i.H.v 1.080 Euro pro Jahr. Da muss man erstmal drüber kommen.
Wenn der Arbeitgeber keine Banken Tätigkeit ausübt wird es wohl eher unter die monatliche Freigrenze von 50 Euro laufen.