Beiträge von Fatboy100th

    Danke adrianberg

    Investiert wird in iShares MSCI World SRI UCITS ETF (ISIN IE00BYX2JD69)


    In den Beiträgen von Finanztip, aber auch bei anderen habe ich mich schon belesen.

    Daher komme ich ja......

    .......zu dem Schluss, dass es sich bei diesem vorliegenden Rentenversicherungsvertrag um die Krönung der Gewinnmaximierung der Versicherungsgesellschaft und des abschließenden Vermittlers handelt.

    Die restlichen Punkte werde ich prüfen können sobald die Versicherungsbedingungen und die Vermögensentwicklung vorliegt.

    Hallo liebe Gemeinde,

    im Familienbereich wurde ich um Hilfestellung zum Thema einer fondsgebundenen Rentenversicherung gebeten. Da ich in dem Bereich keinerlei eigenen Erfahrungen habe, möchte ich hier in der Community um Ihre/Eure Meinungen bitten.

    Es geht um den Abschluss einer Fondsgebundenen Rentenversicherung (Tarif 733) mit einer fondsgebundenen Rentebezugszeit von Swiss Life Investo.

    Der Versicherungsbeginn war am 01.08.2021der geplante Rentebeginn ist am 01.09.2085 (<X JA, das Enddatum ist tatsächlich korrekt, hier wurde eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen) Es wurde Volldynamik 3%, Dynamikform B gewählt. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 19,35 und der monatliche Beitrag aktuell 54,64 Euro.

    Nachdem was ich zu fondsgebundenen Rentenversicherungen zwischenzeitlich alles gelesen habe komme ich zu dem Schluss, dass es sich bei diesem vorliegenden Rentenversicherungsvertrag um die Krönung der Gewinnmaximierung der Versicherungsgesellschaft und des abschließenden Vermittlers handelt. Die Versicherungsbedingungen und der eigentliche Vertragsabschluss liegen aktuell, genauso wie eine Vermögensentwicklung für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.12.24, noch nicht vor, sind aber angefordert. Es liegt lediglich ein Schreiben zum Nachtrag der Dynamik vor, aus dem die oben genannten Eckpunkte entnommen wurden.

    Über jeden Hinweis was geprüft, beachtet oder ggf. aus eigenen Erfahrungen auch umgesetzt werden sollte bin ich sehr dankbar.

    Änderungen aufgrund "besserer Lesbarkeit" mit der Folge, dass diese Regelung aus den AKB entfernt und lediglich in interne Arbeitsanweisungen übernommen wurden...?

    Ich weiß nicht. Rechtlich bindend werden ja wohl am Ende die neuen AKB sein.

    Und in dem Fall in den Medien sieht man ja wie toll die Arbeitsanweisung umgesetzt wurde.

    Die HUK täte gut daran die entsprechenden Passagen wieder in die AKB zu übernehmen.

    Das sehe ich ähnlich. Für mich persönlich ist der Fall aber zukünftig geregelt ^^.

    Ich habe jetzt eine offizielle schriftliche Bestätigung, dass für meinen Vertrag in dem speziellen Fall eine schadenfreie Fortführung seitens der HUK24 erfolgt.

    Das ist gut zu wissen. Also hat entweder der Bericht (die ja oft von Marktcheck entweder schlecht recherchiert sind oder aufgrund der Dramaturgie Infos weglassen) was versemmelt oder die HUK hat nach dem Aufschrei doch ihre Vorgehensweise wieder geändert.

    Ich nehme an es handelt sich eher um das Zweite. Denn in dem Bericht von Marktcheck sind auch Schreiben von der HUK gezeigt worden, mit denen die Aussage von Marktcheck eindeutig belegt wurden.

    Vielleicht reagiert die HUK24 aber auch nur bei "kritischen" Versicherungsnehmern. Denn ich habe z.B. die ganz klare Frage gestellt ob bei mir für diesen speziellen Vertrag (habe noch mehrere KFZ/Motorrad Verträge dort laufen) nicht auch die alten (günstigen) AKB gelten können, oder ich gezwungen wäre die Versicherung, dann allerdings mit all meinen Verträgen, zu wechseln.

    HUK und HUK 24 haben offenbar in ihren neueren Versicherungsbedingungen eine Verschlechterung „heimlich“ durchgeführt.

    Andere Versicherungen offenbar nicht.

    Der SWR berichtete gestern in der Sendung Marktcheck (ab Minute 36).

    https://www.ardmediathek.de/video/marktche…ZXgvbzIxNzE1NTM

    Habe leider im falschen Post schon eine Information zu diesem Thema geschrieben. Nachstehend daher hier nochmal eine Wiederholung..

    Die Artikel bzw. auch der Bericht in der Sendung MARKTCHECK Samstag 11.01.25 im SWR soll nach dem nachfolgend eingefügten Schreiben der HUK 24, welches ich heute erhalten habe, angeblich nicht korrekt sein. :/

    Für meinen Vertrag, der exakt die (vermeintlich?) ungünstigen Versicherungsbedingungen mit den AKB 2022 enthält, wurde zumindest schriftlich bestätigt das im Fall der Schadensabwicklung nach dem Prinzip der Mehrfachversicherung keine Höherstufung erfolgt.


    Schon sehr komisch wenn die HUK im Fernsehbericht (angeblich?) andere Angaben macht als sie mir als Versicherungsnehmer für meinen Vertrag nun bestätigt.

    Ich glaube die HUK oder HUK24 lebt von dem Glauben an diese Versicherung, der noch aus den 90ern, Anfang 2000er herrührt. Kostengünstig und gut. Es hat sich vieles verändert dort.

    https://www.procontra-online.de/sach-haftpflic…ungsstandard-ab

    Die Artikel bzw. auch der Bericht in der Sendung MARKTCHECK Samstag 11.01.25 im SWR

    soll nach dem nachfolgend eingefügten Schreiben der HUK 24, welches ich heute erhalten habe, angeblich nicht korrekt sein. :/

    Für meinen Vertrag, der exakt die (vermeintlich?) ungünstigen Versicherungsbedingungen mit den AKB 2022 enthält, wurde zumindest schriftlich bestätigt das im Fall der Schadensabwicklung nach dem Prinzip der Mehrfachversicherung keine Höherstufung erfolgt.

    Schon sehr komisch wenn die HUK im Fernsehbericht (angeblich?) andere Angaben macht als sie mir als Versicherungsnehmer für meinen Vertrag nun bestätigt.

    Benutze seit Jahren die kostenlose Santander Visa KK, man muss allerdings manuell ausgleichen sonst fallen Zinsen an,.....................

    Ich benutze ebenfalls seit vielen Jahren die Santander 1plusCard. Bei mir wird allerdings monatlich der Gesamtbetrag abgebucht.

    Da würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen.

    Die gesetzliche Krankenkasse kann das für das vergangene Jahr oder die vergangenen Jahre prüfen. Dann bekommst du einen Bogen zugeschickt.

    Wie gesagt, mir ging es da auch um die Nachprüfungbarkeit.

    Aber interessieren, ob durch die Auszahlung einer Kleinbetragsrente in Verbindung mit (geringen) Kapitalerträgen eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung entstehen kann, würde mich das schon.

    Mir ist beim Lesen des Chats eingefallen, dass meine bei mir familienversicherte Ehefrau in 2024

    a. eine Auszahlung i.H.v. Euro 7.984,92 ihrer Riesterente als Kleinbetragsrente und

    b. zusätzlich Kapitalerträge i.H.v. Euro 1.895,00

    zu verzeichnen hat.

    Resultiert aus der Auszahlung der Kleinbetragsrente Riester womöglich für sie nun noch eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung? :/

    Steuerlich ist mir die Sache klar. Bezüglich einer möglichen Krankenversicherungspflicht habe ich bisher jedoch noch keinen Gedanken verschwendet......

    Dass war die strecke Karlsruhe <-> berlin und zurück + (ca. 8 stunden 20 für die langstrecke inklusive pause vom tatsächlichem start bis zum tatsächlichen ziel, + entsprechendem stadtverkehr an den Aufenthaltstagen und an/Abfahrt.

    Ach so, dann verstehe ich alles :D Karlsruhe nach Berlin und zurück plus Stadtverkehr in Berlin ergeben 1.313,1 km.

    Was man im Alter ohne ausreichende Kenntnisse der Grundrechenarten und ohne Kenntnisse welche Entfernungen zwischen unterschiedlichen Punkten in Deutschland bestehen so alles lernen kann.

    Gut das es solche Menschen wie dich noch gibt die einem im Leben weiterhelfen.

    Ich war beruflich viele Jahre in ganz Deutschland und dem angzenzenden europäischen Ausland mit einem Mittelklasse PKW unterwegs. Aber einen Durchschnitt von ganzen 39,2 Km/Std. habe ich selbst bei den längsten Staus und den anschließenden Standtfahrten nicht erreicht.

    Bei Fahrten auf den Autobahnen habe ich mich dabei in Deutschland an die Richtgeschwindigkeit und im europäischen Ausland an die Höchstgeschwindigkeit gehalten. 8)