Beiträge von veinar

    Seit Übergang des Objektes auf dich. In dem Fall also 4/12 der Jahres-AfA (September bis Dezember). Man könnte jetzt auch noch über 5/12 diskutieren (also ab August), aber das macht den Kohl nicht fett. Im Zweifel hilft auch ein Blick in den Kaufvertrag, ab wann Lasten und Pflichten auf dich übergegangen sind.

    Laut Vertrag gingen die Lasten und Pflichten nach der Schlüsselübergabe auf uns über, die entweder am 30. oder 31. August, auf jeden Fall aber im August stattfand. Wird die Abschreibung generell für den vollen Monat geltend gemacht? Dann sollten es 5 Monate sein, denke ich.

    Du machst dir eindeutig zu viele Gedanken. Die Sachbearbeiter im Finanzamt sind in der Regel keine Bluthunde, die sich auf jede vermutete Steuerhinterziehung von 3,58 Euro stürzen.

    Gib einfach die korrekten Zahlen an, also die gesamten Zinsen seit Abschluss des Darlehens, die (anteilige) AfA für die Immobilie (Achtung: Grund und Boden dürfen nicht abgeschrieben werden und die Kaufnebenkosten müssen ebenfalls abgeschrieben werden), Kosten für die Anzeigen (falls entstanden), laufende Kosten und erhaltene Mietzahlungen inkl. Nebenkostenvorauszahlung. Wenn das Finanzamt dann Fragen hat, wird es dir diese stellen. Und zwar absolut sachlich und ohne Vorverurteilung.

    Anteilige, d. h. seit dem Kauf der Wohnung (Also ca. 1/2 Jahr, seit dem Juli 2024) oder seit der Bereitstellung der Wohnung zur Vermietung (ca. 1/4 Jahr)?

    Hier gibt es ja noch nichtmal ein Auto im Parkverbot (im übertragenen Sinne).

    Die Wohnung wurde gekauft, Ende August übergeben, Mitte September inseriert, ab Oktober vermietet. Schneller geht es ja kaum. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Finanzbeamter mit diesen Daten auch nur eine Rückfrage stellen würde. Das ist eine wirklich klare und eindeutige Vermietabsicht.

    WENN ein Finanzbeamter auf die Idee käme, da müsste für den Zeitraum zwischen Ende August und Anfang Oktober irgendwas abgezogen werden, dann wird er sich bei Dir melden und ggf. um nähere Aufschlüsselung bitten. Ich kann mir aber, wie gesagt, kaum vorstellen, dass das passiert.

    Du darfst natürlich keine unwahren Angaben machen (also zum Beispiel behaupten, die Wohnung sei schon ab September vermietet worden, wenn sie erst ab Oktober vermietet wurde, oder Kosten angeben, die Du tatsächlich gar nicht hattest). Die steuerliche Einordnung (= darf auf Basis dieses Sachverhalts etwas abgesetzt werden) trifft dann das Finanzamt.

    Ich danke Dir für deinen Beitrag.

    Hältst du es für sinnvoll, im Voraus die Nachricht (innerhalb der Steuererklärung) an das Finanzamt zu schreiben, mit den zeitlichen Abläufen (notariell beglaubigt im Juli, Übergabe Ende August, vermietungsbereit Mitte September, vermietet Ende Oktober), weil sie sonst nur die Beträge sehen (d.h. Mieteinnahmen, gezahltes Hausgeld, sonstige gezahlte Kosten usw.), aber keine Möglichkeit haben, andere Informationen zu erfahren (vielleicht können sie selbst nachforschen und herausfinden, wann es gekauft / notariell beglaubigt wurde, aber das ist alles).

    Ich danke euch beiden!

    Das ist eine interessante Antwort, die ich nicht erwartet hatte, aber wenn sie stimmt, ist der abzuziehende Betrag möglicherweise höher als ich dachte.

    Wenn Du eine Wohnung vermietest (das beginnt regelmäßig mit dem Kauf derselben zu diesem Zweck), dann sind Ausgaben in diesem Zusammenhang steuerlich relevant (wobei bauliche Maßnahmen ggf. zu den Anschaffungskosten zählen).

    Es stimmt zwar, dass wir nie in der Wohnung gelebt haben und dass die beabsichtigte Nutzung zu Vermietungszwecken war, aber die Wohnung wurde nicht von „Tag 1“ an auf dem Markt inseriert. Ich dachte, das spielt auch eine Rolle?

    Zitat von Achim Weiss

    In meinen Augen kannst Du die Kosten dafür absetzen ohne einen Anteil für unvermietete Tage abzuziehen

    Bitte beachte, dass ich nicht den gesamten Zeitraum ausschließe, in dem die Wohnung leer stand, sondern nur den Zeitraum, bevor sie fertig war bzw. auf dem Markt angeboten wurde (d. h. Mitte September wurde sie angeboten, aber die Mieter kamen erst Ende Oktober). Der Kernpunkt ist also, ob ich auch Hypothekenzahlungen vor Mitte September sowie sonstige Zahlungen (z. B. Hausgeld, Grundsteuer in voller Höhe und nicht nur anteilig usw.) absetzen kann.

    Richtig. Einfach alles „laienhaft“ (das Wort ist jetzt richtig…) bei der Steuererklärung so angeben und fertig.

    Streichen bzw. anpassen kann das Finanzamt dann immer, wenn es will.

    Du kannst dem Finanzamt dazu schreiben, dass die Wohnung ausschließlich als Mietobjekt gekauft und nicht selbst genutzt wurde.

    Ich könnte also in die Endmeldung der Steuererklärung an das Finanzamt schreiben, dass ich kein Sachverständiger bin und alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe, sowie dass die Wohnung ausschließlich zu Vermietungszwecken erworben wurde?

    Sollte ich den Zeitpunkt erwähnen, an dem die Wohnung zum ersten Mal inseriert wurde, damit sie die Berechnung des Teilabzugs selbst durchführen können, falls erforderlich, oder sollte ich warten, bis sie sich zuerst an mich wenden und dann weiter erklären (wiederum, falls erforderlich)?

    Ich habe ein paar Jahre in den USA gelebt und bin immer traumatisiert, wenn ich einen Fehler in der Steuererklärung mache - deshalb denke ich immer zu viel darüber nach. Obwohl das Finanzamt viel entspannter ist und ich in der Vergangenheit Fehler gemacht habe, war das nie ein großes Problem. Diesmal ist die Steuererklärung jedoch „ein bisschen“ komplexer, weil wir die Wohnung gekauft haben, eine Hypothek aufgenommen haben und Mieteinnahmen haben. Außerdem ist es gar nicht so einfach, einen guten Steuerberater zu finden...

    Letztes Jahr haben meine Frau und ich eine kleine Wohnung gekauft, die wir seit Oktober 2024 vermieten.

    Wichtige Daten:

    Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und der Hypothek - Ende Juli 2024

    Überweisung des Geldes an den Vorbesitzer (unsere Anzahlung + Bankkredit) und Schlüsselübergabe - Ende August 2024

    Beginn der Hypothekenzahlung - kleine Zinsen für August 2024 und dann erste volle Zahlung Ende September 2024.

    Die Wohnung ist vermietungsbereit und wird zum ersten Mal angeboten - Mitte September 2024

    Die ersten (und aktuellen) Mieter ziehen ein - Ende Oktober 2024.

    Mir ist bekannt, dass ich den Zinsanteil der Hypothekenzahlungen von der Steuerbemessungsgrundlage für Mieteinnahmen abziehen kann. Soweit ich weiß, kann ich dies jedoch erst ab dem Zeitpunkt tun, zu dem die Wohnung zur Vermietung bestimmt war (Mitte September 2024). Ist dies richtig?

    Wenn ja, wie berechne ich den Betrag, den ich abziehen kann, ich glaube, es müsste in etwa so aussehen

    ((Gesamtbetrag der im Jahr 2024 gezahlten Zinsen) / (Anzahl der Tage ab Beginn der Hypothekenzahlung bis Ende 2024)) * (Anzahl der Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Wohnung zur Vermietung bereitstand, bis Ende 2024).

    Ich bin mir nicht sicher, ob im Nenner tatsächlich der Zeitpunkt stehen sollte, an dem die Zahlungen an die Bank begonnen haben, oder ob es etwas anderes sein sollte - wie der Tag, an dem die Schlüssel (und die rechtliche Verantwortung) übergeben wurden ODER der Tag, an dem wir die Kauf-/Hypothekenverträge notariell beurkundet haben ODER die gesamten 366 (2024 war ein Schaltjahr) Tage (ich denke, die letzte Möglichkeit ist unwahrscheinlich).

    Wir sind für jede Hilfe dankbar!

    Vielen Dank im Voraus.

    Die von Ihnen zitierte Deckung ist eine erweiterte Mietsachschadendeckung aus der Haftpflichtversicherung, die im Normalfall auch nur den Zeitwert ersetzt; bitte nachlesen. Auf jeden Fall deckt sie nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtrisiko.

    Gruß Pumphut

    Könnten Sie dies bitte näher erläutern?

    Wie ich gelesen habe, deckt sie Schäden ab, die von den Mietern verursacht werden, mit einem Selbstbehalt von 3 kalten Monatsmieten.

    Wie würde die Hausratversicherung dies ergänzen?

    den Mieter entstandenen Sachschäden an dem vermietete Eigentum. Die Selbstbeteiligung beträgt für die Sachversicherung drei Monatskaltmieten je Schadensfall."

    Normalerweise schließt die WEG für solche Fälle eine so genannte Leitungswasserversicherung ab. Einfach beim Verwalter mal nachhaken, was eigentlich bei den Versicherungen los ist.

    Hallo Tomarcy! Danke für die (schnelle) Nachricht.
    Es gibt schon eine Leitungswasserversicherung, ich wusste aber nicht dass solche Fälle (wie oben geschrieben) damit abgedeckt sind. Als neuer Eigentümer lerne ich immer noch dazu.

    Danke!

    Vielen Dank für Ihre Einsicht!

    Ich glaube, ich bin bereits für den Fall versichert, dass die Möbel von den Mietern beschädigt werden, zumindest nach diesem Punkt meiner anderen Versicherung:

    "Wir übernehmen die durch den Mieter entstandenen Sachschäden an dem vermietete Eigentum. Die Selbstbeteiligung beträgt für die Sachversicherung drei Monatskaltmieten je Schadensfall."

    Ich mache mir eher Sorgen über Situationen, in denen nicht der Mieter schuld ist, z. B. wenn ein Leck aufgrund eines Rohrbruchs auftritt und dadurch ein erheblicher Schaden in meiner Wohnung und auch bei den Nachbarn entsteht.

    Wie kann ich mich vor solchen Ereignissen absichern?

    Seid ihr Eigentümer einer einzelnen Wohnung in einer WEG oder der kompletten Immobilie?

    Hallo veinar,

    wie schon mimi2023 gefragt hat, sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einer WEG oder des gesamten Hauses?

    Nur eine einzige Wohnung im Haus.

    Haben Sie (bzw. die WEG) wirklich nur eine Feuerversicherung für das Haus; keine Leitungswasserschäden, kein Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel?

    Es sollte eigentlich alle diese sein.

    Haben Sie eigenen Hausrat in der vermieteten Wohnung – z.B. bei teilmöblierter Vermietung

    Die Wohnung ist vollmöbliert.

    Hallo,

    wir vermieten eine möblierte Wohnung in Berlin und haben eine Versicherung (vermietsicher.de), die Schäden, die über drei Monatsmieten hinausgehen, Anwaltskosten im Streitfall und andere damit verbundene Kosten abdeckt. Das Gebäude ist außerdem durch eine Haftpflicht- und eine Feuerversicherung abgedeckt.

    Wir fragen uns, ob wir uns auch gegen Naturkatastrophen versichern sollten (die Wohnung befindet sich in einem Hinterhaus im 3. Stock), und ob es sinnvoll ist, zusätzlich zu unserer Mietversicherung eine Hausratversicherung abzuschließen. Ich glaube, dass Diebstahl wahrscheinlich nicht durch unsere bestehende Versicherung abgedeckt ist, und wir fragen uns auch, ob die Hausratversicherung Schäden durch z. B. Wasserlecks abdecken würde. Wenn nicht, welche andere Versciherung würdet ihr empfehlen?

    Ich danke im Voraus für alle Tipps!

    Den Bodenrichtwert findest Du im Netz. Google mal nach BORIS plus Deinem Bundesland.

    Den Wert multipliziert mit Deinem Grundstücksanteil ist Dein Bodenwert, den Du vom Kaufpreis abziehst, um den Gebäudekaufpreis zu ermitteln, den Du über die AfA abschreiben kannst.

    Wäre dies eine ausführlichere Erklärung (siehe .pdf und .xlsx) zu dem, was Du geschrieben hast? Es scheint etwas komplizierter zu sein, aber ich würde Deiner Anleitung gerne folgen, wenn sie mich zu einem ähnlichen Ergebnis führt.

    Gut wäre es gewesen die Aufteilung mit in den Kaufvertrag aufzunehmen, dann hätte sich das Finanzamt idR daran halten müssen. Wundert mich, dass der Notar hier auch keinen Hinweis gemacht hat.

    Es ist, was es ist. Wäre ich mir dessen bewusst gewesen, hätte ich den Verkäufer auch gebeten, dies in den Vertrag aufzunehmen.

    Ich würde hier eher etwas höher abschätzen. Ob dies das Finazamt anerkennt, ist eine andere Sache, dann könnten Sie ggf. immer noch einen Gutachter beauftragen.

    Wäre es nicht „sicherer“, etwas vorsichtiger zu sein, oder macht sich das Finanzamt nicht strafbar, wenn man es übertreibt, und schlägt einfach seine eigene Schätzung vor?

    Der Wert für die Grundsteuerermittlung hat im übrigen nichts mit dem wirklichen Wert zu tun. Auf diesen würde ich mit nicht berufen.

    Der angesetzte Immobilienwert für die Grundsteuer kann ein ganz anderer sein und wurde anhand der Grundsteuererklärung festgesetzt.

    Ok, gut zu wissen! Danke an beide.

    Hallo.

    Ich habe dieses Jahr eine Wohnung gekauft und kurz darauf ein Schreiben vom Finanzamt bezüglich der Immobilienbewertung erhalten, welches sich auf das neue Grundsteuergesetz bezieht, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

    Die Wohnung ist vermietet und ich möchte gerne die Absetzung für Abnutzung (AfA) in Anspruch nehmen.

    Da im Kaufvertrag/Preis der Immobilien- und Bodenwert nicht explizit definiert/getrennt wurde, darf ich die Schätzung des Finanzamtes für den Immobilienwert verwenden?

    Ich habe gelesen, dass das Finanzamt die Immobilien in der Regel unterbewertet. Unabhängig davon, ob das stimmt oder nicht, macht es trotzdem Sinn, eine unabhängige Schätzung des Grundstückswerts vorzunehmen, in der Hoffnung, dass dieser deutlich über der Schätzung des Finanzamtes liegt?

    In diesem Fall würde sich natürlich auch meine Grundsteuer erhöhen, so dass ich mich wieder frage, ob sich der Aufwand wirklich lohnt.

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    Diesbezüglich braucht Ihr nicht gespannt zu sein.

    Von seltenen Sondersituationen abgesehen geht das nicht.

    Ich bin verblüfft über Deine Frage: Du investierst vermutlich etwas Sechsstelliges, hast Dich aber nicht vorher über die Steuersituation schlau gefragt. Das hätte ich vermutlich getan, vorzugsweise vor dem Immobilienkauf.

    Ich habe nie gesagt, dass ich mit irgendwelchen Steuern gerechnet habe, und unsere Investition wurde auch nicht im Hinblick auf mögliche Steuereinnahmen geplant (die, soweit es uns betrifft, gleich Null sein können, wir sind trotzdem zufrieden mit unserer Entscheidung).

    Danke trotzdem für die Antwort.

    Hallo,

    Meine Frau und ich haben dieses Jahr eine Wohnung als Kapitalanlage gekauft (in absehbarer Zeit nur als Mietwohnung genutzt). Wie Immobilienbesitzer von hier bereits wissen, mussten wir erhebliche Steuern zahlen. Wir hatten auch einige andere Ausgaben (Übersetzer, Anwalt, Versicherung, kleinere Reparaturen usw.).

    Wir gehen davon aus, dass wir einige dieser gezahlten Steuern/Ausgaben mit den Steuern verrechnen können, die wir auf unser Einkommen gezahlt haben, sind jedoch gespannt, ob wir dies auch mit den Kapitalerträgen tun können.

    Wenn ja, würden wir einige ETFs und Aktien vor Jahresende verkaufen (wir haben bereits einen erheblichen Teil der 2000 EUR, die von der Kapitalertragssteuer befreit sind, verbraucht), in der Hoffnung, die gezahlte Einkommenssteuer im nächsten Jahr bei der Steuererklärung zu erhalten.

    Jeder Ratschlag ist hier hilfreich. Vielen Dank im Voraus.

    Hallo!

    Wir besichtigen morgen eine ~45m² Wohnung, die wir als Kapitalanlage in einer unserer Lieblingsgegenden in Berlin kaufen möchten.

    Die Wohnung ist Hochparterre, fühlt sich aber trotzdem wie ein Erdgeschoss an. Das würde uns vielleicht eher abschrecken, wenn wir sie für uns selbst kaufen würden, aber wie ich schon gesagt hat, ist das hier eher eine Investition, also ist das für uns in Ordnung.

    Allerdings gehört die Wohnung auch zu einem Milleuschutz-Gebiet, und da werden die Dinge für uns zu einem unbekannten Terrain. Wir wissen, dass einige Dinge verboten sind (z.B. die Fenster in der gewünschten Farbe auszutauschen, die Wände zu versetzen, eine Fußbodenheizung einzubauen...), aber da die Wohnung einen guten Grundriss hat und in einem scheinbar guten Zustand ist, planen wir nichts davon. Wir sind eher besorgt, wie sich das aus Vermieterperspektive auswirkt.

    Gelten da irgendwelche besonderen Regeln?

    Ist der Wert solcher Wohnungen im Allgemeinen niedriger als der anderer Wohnungen in derselben Gegend und im selben Zustand?

    Da es sich (fast) um ein Erdgeschoss handelt, könnte es möglicherweise sogar an ein Unternehmen vermietet werden, aber ich habe gelesen, dass solche Wohnungen nicht (oder fast unmöglich) für gewerbliche Zwecke umgewandelt werden können.

    Wenn jemand Erfahrung mit Milleuschutz-Wohnungen (nicht zur Eigennutzung!) oder mehr Wissen hat, ist jeder Rat willkommen.

    Ich danke euch allen für eure Hilfe!

    Hallo,

    Meine Frau hat im Januar einen Vertrag mit dem oben genannten Versicherungsanbieter (https://www.volkswohl-bund.de/versicherungen/rente/FondsPur) abgeschlossen und ich versuche zu verstehen, ob dies eine gute Wahl war. Sie möchte auch anfangen, ETF(s) zu kaufen, und ich würde ihr gerne bei der Entscheidung helfen, ob es sich überhaupt lohnt, diese Art von Versicherung zu behalten oder sich nur auf die ETFs zu konzentrieren (oder eine andere Alternative zu suchen).

    Sie hat mit monatlichen Zahlungen von nur 100 eur begonnen (sie kann natürlich später erhöhen) und sie ist derzeit 36 Jahre alt.

    Ich habe mir den 30-seitigen Vertrag angesehen, und ich muss sagen, dass er ziemlich verwirrend ist. Da hilft es auch nicht, dass Deutsch nur meine dritte Sprache ist.

    Es geht darum, dass die Versicherung auch Gewinne aus der Überschussbeteiligung erwirtschaften kann, und es gibt verschiedene Berechnungen, die sich nach der Wertentwicklung des gewählten Fonds richten. Die Person, die ihr die Versicherung verkauft hat, sagt, dass eine Performance von 7 % garantiert ist, was im Vertrag absolut nicht erwähnt wird (es gibt Berechnungen für Szenarien mit 0 %, 3 %, 7 und 9 % Performance).

    Ich kann ihr leider keinen guten Rat geben, deshalb suche ich Hilfe bei den anderen Experten hier. Ich kann weitere Informationen aus dem Vertrag zur Verfügung stellen, also lasst mich bei Bedarf wissen, was ihr gerne wissen würdet.

    Vielen Dank an alle für Ihre Hilfe!

    Nun habe ich seit einigen Jahren ein ausländisches Konto (P2P-Platform), von dem ich allerdings noch nie Geld abgezogen habe.

    Wenn ich dort nun Geld abziehe, muss ich logischerweise eine Steuererklärung abgeben. Wenn ich jetzt einmalig eine Steuererklärung abgebe, bin ich dann dazu verpflichtet das dann zukünftig jedes Jahr zu machen? :/

    Das hat mich daran erinnert, dass ich eine weitere Frage habe:

    Da ich vorher in einem anderen Land gelebt und gearbeitet habe, hatte ich dort mein Konto und etwas Geld. Ich habe einen Teil davon auf mein deutsches Konto überwiesen. Muss ich das melden? Es handelte sich nicht um ein "neues" Einkommen, sondern um etwas, das in den Jahren, in denen ich dort gelebt habe, verdient wurde und von diesem Land bereits besteuert wurde.

    Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.

    Ich dachte auch, dass ich die ausländischen Kapitalträge erklären muss. Also, in meinem Fall soll ich in die Anlage KAP als Einkommen aus Litauen eintragen?

    Hallo zusammen.

    Ich habe ein paar Fragen, um mich besser auf die kommende Steuererklärung vorzubereiten.

    1) Ich habe ein Revolut-Konto, auf dem ich durch die Zinsen auf dem Sparkonto Einkommen hatte. Da die Bank in Litauen registriert ist, nehme ich an, dass ich diese als ausländisches Einkommen aus Litauen melden sollte?

    2) Revolut nimmt bereits einige Gebühren von den Erträgen ein, so dass ich mich in Bezug auf die erste Frage frage, ob ich das gesamte Jahreseinkommen melden sollte oder nur die Differenz zwischen dem Einkommen und dem von Revolut eingenommenen Anteil. Ich füge den Screenshot der jährlichen Steuererklärung bei. Ich frage mich also, ob ich den Betrag X oder den Betrag (X - Y) melden soll?

    3) Sowohl meine Frau als auch ich haben bei unserem Broker Steuerfreibeträge festgelegt. Insgesamt dürften unsere Kapitalerträge für das letzte Jahr deutlich unter dem Freibetrag von 2000 Euro liegen. Muss man das generell trotzdem melden? Wenn ja, wo? Es handelt sich um Kapitalgewinne aus Aktien- & ETF-Verkäufen, sowie Zinserträge aus Tagesgeld. Ich gehe davon aus, dass, wenn ich das in meine Steuererklärung einbeziehe, sich mein zu erwartender Steuersaldo nicht ändern sollte (solange wir die 2000 Euro nicht erreichen).

    Für jede Hilfe bin ich dankbar.