Was meinst Du mit dem 'Verleih'!?
Die Auslieferung der Karte?
Die 1. Karte kostet nix. Bei Verlust kostet eine neue Karte dann einmalig 9 EUR.
Streng genommen ist der "Kredit" auf der Karte ja eine Kreditvergabe. So meine ich das.
Was meinst Du mit dem 'Verleih'!?
Die Auslieferung der Karte?
Die 1. Karte kostet nix. Bei Verlust kostet eine neue Karte dann einmalig 9 EUR.
Streng genommen ist der "Kredit" auf der Karte ja eine Kreditvergabe. So meine ich das.
Ja ist so.
Ansonsten Unterlagen genau lesen / dort anrufen.
Da geb ich dir Recht. Unterlagen genau lesen, sowieso. Dennoch handle ich nach dem Motto: Ich frage lieber den TÜV-Prüfer was mit meinem Auto nicht stimmt als den nicht vertrauenswürdigen KFZ-Mechatroniker in einer Werkstatt.
Ich habe die Genialcard.
Und ja, Du kannst und solltest die 100% Zahlung einstellen. Als Standard war es bei mir auf 3% gestellt!
Bin damit soweit zufrieden. Limit ist aber mit 2.500EUR nicht übermäßig groß.
Hier nochmal ein Vergleich von GenialCard und Barclays kostenloser KK: https://www.dagoberts-nichte.d…hten-und-unechten-karten/
Das Limit wäre für mich in Ordnung. D.h. du musst dann keine Gebühren für den "Verleih" zahlen?
Hallo Zusammen,
wie Saidi schon sagt, unterschreibe und tue nichts, was du nicht wirklich verstehst. Ich überlege mir gerade eine Kreditkarte anzuschaffen. Die soll natürlich wirklich kostenlos sein. Dazu hab ich folgendes gefunden:
https://www.hanseaticbank.de/kreditkarte/genialcard
Hab ich hier irgendwas übersehen? Hat jemand Erfahrungen damit oder hat dort zufällig selbst eine Kreditkarte? Kann ich das so einstellen, dass zu 100% am Monatsende der offene "Kredit" zurückgezahlt wird und somit keine Kosten anfallen?
Besten Dank für Antworten im voraus.
Bitsafe
Bin ich nie mit warm geworden.
Muss aber zugeben, dass sie deutlich am seriöseren Ende operieren.
Trifft aber nicht meinen Nerv.
Geht mir ähnlich. Inhaltlich alles TOP aber werde nicht warm damit. Beim Podcast das selbe.
Wenn eine Ausführung kostenlos ist, dann hat es weder Vor- noch Nachteile.
Wobei, stimmt nicht ganz. Die 2. Rate wäre weniger lange im Markt. Statistisch kann es passieren, dass man so Rendite liegen lässt. So im untersten Promille-Bereich vielleicht
Besonders ärgerlich wird es, wenn dann es irgendwann für eine Weile unbemerkt von kostenlos zu kostenpflichtig wechselt.
Exakt gleich
Hattest du auf die Pauschale keine Abzüge?
Bist du bei der Lohnsteuer so hoch?
Alles anzeigenDas ist nicht korrekt, dies wird durch die jeweiligen AGB´s der Bank bestimmt.
Ein beispielhafter Auszug von der Commerzbank:Kündigungsrechte der Bank
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufende Konten oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
22/00/20 – HD0821-01
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 7/8
(2) Kündigung unbefristeter Kredite
Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechtes auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
– wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kredit
gewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (z.B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder
– wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder ein zutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder
– wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser Geschäfts bedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe
bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles
(§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens
vertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
(5) Kündigung eines Basiskontovertrages
Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes
getroffenen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes kündigen.
(6) Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredites) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (z.B. bei der Kündigung des Scheck vertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).
Heißt ja nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. Man kann ja keine Gesetze und Vorschriften einfach per AGB "ausknipsen".
Was meinst du mit echt?
Ich habe die Daten nicht per Hand eingetippt sondern vom Finanzamt abgerufen.
Du bekommst vom AG deine Lohnsteuerbescheinigung. Diesen zahlen kannst du mehr vertrauen als der digitale Abruf. Ich würde das einmal vergleichen.
Sofern Soli anfällt, müssten die Einkünfte bei ledigen Arbeitnehmern ca. 75.000 Euro betragen. Und dann reden wir hier ernsthaft tagelang über ein paar Euro Nachzahlung?
Da evtl. noch mal in einer ruhigen Minute drüber nachdenken, ob die Lebenszeit in einem Ehrenamt nicht besser investiert wäre.
Der Erfasser schrieb ja, dass es ihm nicht um die Euros geht, sondern um das Verständnis der Zusammenhänge.
Habe jetzt auch mal bei meinem Steuerprogramm für 2022 die Daten vom Finanzamt runtergeladen und bekomme eine Nachzahlung angezeigt. Angeblich müsste ich noch Soli nachzahlen bzw. hätte dann mein AG zu wenig Soli abgeführt
Oder die Angaben sind falsch. Habe bei meinem Programm einen Hinweis, dass die Angaben falsch sein könnten. Einfach mal mit der "echten" Jahresabrechnung vergleichen.
https://www.bundesregierung.de…dezember-abschlag-2144666
Ich empfehle hier einmal gründlich zu lesen, da man die Details nicht kennt. Es gibt wohl unterschiedliche Konstellationen.
Eventuell hilft als Vermieter auch der Entscheidungsfinder, der für Mieter gedacht ist.
https://www.bmwk.de/Redaktion/…/entscheidungsfinder.html
Hier auch berücksichtigen, dass von 75% Deckelung die Rede ist. Ob es sich die Vorauszahlung geändert hat usw.
Ich tue mir hier noch schwer herauszufinden, für welchen Zeitraum die Dezemberhilfe genau ausgelegt wurde. Also fürs ganze Jahr oder nur die Überrbückung bis zur Gaspreisbremse von Zeitpunkt X an. Immerhin gab es ja im November die Energiepauschale...
Ab wann wurde denn der Gaspreis erhöht ist die nächste Frage? Das dürfte wohl auch noch ein Kriterium sein.
Keep it simple ;).
Ansonsten mehrere Tagesgeldkonten/Unterkonten führen, falls das mehr Überblick bringen sollte.
So mach ich das auch. Bei der Sparkasse sind das für mich einfach "Unterkonten". Mit Überträgen /Daueraufträge per APP komplett easy Beträge hin und her zu schieben.
Hallo, was habt ihr denn für verschiedene "Töpfe"? So was wie Lebensmittel, freizeit,...?
Bin bei KSK. Dort habe ich Tagesgeldkonten (heißen jetzt anders). Für mich sind das nur "Unterkonten", weil die ja bei der selben Bank sind und ich dort keine Überweisungen sondern Überträge mache. Mit der APP komplett stressfrei und easy. Man muss keine IBANS kopieren oder ähnliches. Das heißt, ich hab dort 3 Unterkonten.
1. Hauptkonto (Giro)
2. TG: Jahresrücklagen (GEZ, Versicherungen, KFZ-Steuer, Müllgebühren etc)
3. TG: Lebensunterhalt (Lebensmittel, Friseur usw) (pro Monat, da per Dauerauftrag wird das jeden Monat befüllt)
4. TG: Tanken (ist eigentich überflüssig, habs aber gern als sichtbares "Restbudget"
Dann hab ich 2 weitere Banken. Ein "echtes" Tagesgeldkonto(Notgroschen) mit 2% Zinsen und ein Depot.
Alles anzeigenHallo zusammen,
mein Freund und ich haben eben beide unsere Erklärung über WISO Steuer ausgefüllt. Uns wird beiden eine geringe Nachzahlung angezeigt. Wir haben weder die Steuerklasse gewechselt (beide Steuerklasse 1) noch einen weiteren Job bzw. weitere Einkunftsarten, keine Freibeträge etc. - kann es, bspw. bei mir, an einem internen Abteilungswechsel inkl. Lohnerhöhung und Bonuszahlung liegen oder an der 300€ Energiepauschale bzw. bei ihm am zusätzlich in Raten ausgezahlten Inflationsausgleich?
Der Grund würde mich echt interessieren, da ich dachte, dass man pauschal eigentlich so gut wie immer etwas "raus" bekommt.
Lieben Dank schon Mal!
Schwierig zu beurteilen.
1. Habt ihr alle Werte vom Jahreszettel auf Korrektheit überprüft? Wurde alles korrekt übernommen?
2. "100€ Arbeitsmaterial" ist das vielleicht das Problem? Bei uns werden pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel ohne einen Nachweis anerkannt.
3. Habt ihr auch die Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €) ?
Und dann ist noch die Frage von anderen Leuten nicht beantwortet: Gab es eine Gehaltserhöhung? Ab ca. 5000€ ändert sich die Höhe der Lohnsteuerabgabe.
Vorweg. Ich bin kein Rechtsanwalt oder in dieser Branche irgendwie tätig. Meine rationale Überlegung: Im Prinzip steht nur dem Mieter die Vergünstigung zu, der in dem Zeitraum auch dort gewohnt hat.
ABER! Hier müsste man recherieren, wie genau die Dezemberhilfe definiert ist. Dazu kann ich nichts sagen, gemessen daran wird aber die Entscheidung dann ausfallen.
Wichtig wäre auch zu wissen, wie das Warmwasser zustande kommt. Durch Gas? Dann sollte man IMHO die Kosten für den Verbrauch von Mieter A ggf. 50% Anteilig kürzen.