Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung für Beamte So sichern sich Beamte gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit ab

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung ist eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) für Beamte. Sie zahlt eine Rente an Beamte, wenn sie dienstunfähig sind, also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.  
  • Sie ist besonders sinnvoll für junge Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Zeitsoldaten. Diese erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt.
  • Beamte auf Lebenszeit bekommen zwar nach fünf Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. Dieses liegt aber deutlich unter den Dienstbezügen.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob und in welcher Höhe Du Anspruch auf ein Ruhegehalt hättest und ob Du damit Deinen Lebensunterhalt finanzieren könntest.
  • Bekommst Du kein oder nur wenig Ruhegehalt, dann schließ eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab.
  • Lass Dich vor dem Abschluss von einem Makler beraten. Wir empfehlen dafür Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.
  • Nutze unsere BU-Checkliste, um Dich auf die Beratung vorzubereiten.

Als Beamter bist Du in der Regel gut abgesichert, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Dienstherr zahlt Dir ein Ruhegehalt, wenn Du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden musst. Doch ein Ruhegehalt bekommst Du als Berufsanfänger erst nach Deiner Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit. In den ersten Jahren stehst Du also ohne staatliche Absicherung da. Daher solltest Du zusätzlich mit einer privaten Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung vorsorgen.

Was ist eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir eine vorher vereinbarte Rente, wenn Du als Beamter oder Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Sie ist im Grunde eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung zahlt daher bei Be­rufs­un­fä­hig­keit und zusätzlich auch bei Dienstunfähigkeit bei Beamten und Beamtinnen.

Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig 

Ob Du berufsunfähig bist, prüft und entscheidet die Ver­si­che­rung anhand ärztlicher Unterlagen. Von einer Be­rufs­un­fä­hig­keit geht sie aus, wenn Du zu mindestens 50 Prozent Deine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Als Beispiel: Statt 40 Stunden in der Woche kannst Du aus gesundheitlichen Gründen nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten. 

Eine solche Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit bei Beamten und Beamtinnen nicht. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet allein der Amtsarzt. So kannst Du als Beamter auch dann als dienstunfähig eingestuft werden, wenn Du eigentlich noch zu 80 Prozent leistungsfähig bist. Dienstunfähig bist Du dann trotzdem, sofern nicht absehbar ist, dass Deine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Wann Du als Beamter für dienstunfähig erklärt wirst, erfährst Du im letzten Kapitel

So kann es passieren, dass Dich der Amtsarzt als dienstunfähig einstuft, die Ver­si­che­rung aber der Auffassung ist, dass Du noch mehr als 50 Prozent Deiner beruflichen Tätigkeit ausüben kannst. In solch einem Fall würdest Du von einer normalen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kein Geld bekommen.  

Aus diesem Grund gibt es die Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung. Als versicherter Beamter kommst Du so leichter an Deine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Nämlich dann, wenn ein Amtsarzt Deine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Der Ver­si­che­rung musst Du dann in aller Regel das amtsärztliche Gutachten zukommen lassen. Die Ver­si­che­rung prüft aber nicht selbst, ob Du tatsächlich dienst- und berufsunfähig bist. Das kann Zeit und Nerven sparen.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Für wen ist eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist für alle Beamten und Beamtinnen sinnvoll. Besonders wichtig ist sie vor allem für junge Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Zeitsoldaten. Sie bekommen grundsätzlich kein Ruhegehalt gezahlt, wenn sie dienstunfähig werden. 

Lediglich bei einem Dienstunfall bekommen sie ein Ruhegehalt oder einen Unterhaltsbeitrag gezahlt (§ 38 Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG). Wirst Du allerdings wegen einer Krankheit dienstunfähig, zum Beispiel wegen Krebs, eines Herzinfarkts oder eines Burn-outs, gibt es kein Ruhegehalt durch Deinen Dienstherrn. Stattdessen wirst Du bei einer Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung nachversichert und bekommst dann eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te gezahlt. Diese beträgt im Durchschnitt gerade einmal 950 Euro. Damit werden die wenigsten Leute ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. 

Auch als junger Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit solltest Du eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung abschließen. Denn ein Ruhegehalt bekommst Du erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast. Wirst Du also innerhalb dieser Wartezeit von fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt. 

Außerdem steigt die Höhe des Ruhegehalts erst mit zunehmender Dienstzeit. Wirst Du bereits in jungen Jahren dienstunfähig, musst Du also mit wenig Geld über die Runden kommen.  

Aber auch für Beamte, die schon länger als fünf Jahre im Dienst sind, ist eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung empfehlenswert. Der Grund: Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr. Erst nach 40 Jahren Dienstzeit bekommst Du das maximale Ruhegehalt. Dieses liegt bei 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das Du zuletzt vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG).  

Es wird also immer eine Lücke zwischen Deinem jetzigen Gehalt und dem Ruhegehalt geben. Selbst wenn Du schon 30 Jahre lang im Beruf bist und dann dienstunfähig wirst, musst Du etwa 40 Prozent weniger Gehalt hinnehmen. Es ist daher für alle Beamten und Beamtinnen sinnvoll, eine zusätzliche Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen.

Wie wird das Ruhegehalt für Beamte berechnet?

Wie hoch das Ruhegehalt für Beamte ausfällt, hängt hauptsächlich von den geleisteten Dienstjahren ab. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 Prozent der Dienstbezüge, die Du zuletzt vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).  

Wenn du vor Deinem 60. Lebensjahr dienstunfähig wirst, wird ein Teil der Zeit bis zu Deinem 60. Geburtstag zu Deinen Dienstjahren hinzugerechnet. Konkret werden zwei Drittel der verbleibenden Zeit zusätzlich zu Deinen Dienstjahren gezählt. Wirst Du zum Beispiel mit 40 Jahren dienstunfähig wirst, bekommst Du 13 zusätzliche Dienstjahre hinzugerechnet. 

Zu den Dienstbezügen zählen:

  • Dein aktuelles Grundgehalt
  • der Familienzuschlag 
  • Amtszulagen

Diese Dienstbezüge werden um einen sogenannten Einbaufaktor von 0,9901 Prozent gemindert (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Außerdem wird ein sogenannter Versorgungsabschlag abgezogen, wenn Du vor Deinem 65. Geburtstag in den Ruhestand gehst. Pro Jahr früherer Ruhestand verringert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent (§14 Abs. 3 BeamtVG). 

Ein Beispiel dazu: Rita ist 51 Jahre alt und wird nach 32 Jahren im Dienst dienstunfähig. Da sie neun Jahre vor ihrem 60. Geburtstag dienstunfähig wird, werden zwei Drittel der verbleibenden Zeit zu ihren Dienstjahren hinzugerechnet, also sechs Jahre. Als Beamtin erhält sie ein monatliches Grundgehalt von 5.000 Euro brutto. Nach Abzug des Einbaufaktors, des Versorgungsabschlags und der Pfle­ge­ver­si­che­rung bleibt ihr ein monatliches Ruhegehalt von etwa 3.000 Euro brutto. Von diesem Betrag müssen noch Steuern und Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt werden.  

Faktoren zur 
Berechnung des Ruhegehalts

Betrag

in Euro

Grundgehalt5.000 €

vermindert um Einbaufaktor:

0,9901 %

4.950 €

Ruhegehaltssatz
(38 Jahre x 1,79375): 68,16 %

3.374 €

Versorgungsabschlag: 10,8 %

- 364 €

Abzug für Pflegeleistungen:

1,7 %1

- 51 €
Ruhegehalt (brutto)= 2.959 €

1 Abzug für Pflegeleistungen § 50f BeamtVG
Werte gerundet
Quelle: Finanztip Berechnung (Stand: 24. September 2024)

Es gilt übrigens ein Mindestruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit. Nach fünf Jahren Dienstzeit bekommst Du mindestens 35 Prozent der Dienstbezüge gezahlt (§ 14 Absatz 4 BeamtVG). 

Für die genauen Regelungen solltest Du direkt bei Deinem Dienstherrn nachfragen. Denn die Berechnung kann sich zwischen Bundes- und Landesamten und auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. 
 

Brauchen Beamte im Büro eine BU?

Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung brauchen nicht nur Polizisten oder Soldaten, weil sie ein erhöhtes Risiko haben, im Dienst verletzt zu werden. Auch Beamte im Büro sollten eine Ver­si­che­rung abschließen. Denn psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats können genauso Beamte im Büro oder Lehrerinnen betreffen. Erkrankungen der Psyche sind sogar der Hauptgrund für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit, wie eine Untersuchung des Analysehauses Morgen und Morgen zeigt. 

Wo bekommst Du eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung solltest Du nicht auf eigene Faust abschließen. Wichtig ist, dass Du Dich ausführlich von einem Ver­si­che­rungsmakler oder einer Ver­si­che­rungsmaklerin beraten lässt. 

Denn im Antrag auf eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung musst Du umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Du bereits Vorerkrankungen hast, solltest Du daher eine anonymisierte Risikovoranfrage über einen Makler oder eine Maklerin machen. Außerdem unterscheiden sich die Versicherer in ihren Bedingungen. Ein Makler oder eine Maklerin kann einen Vergleich der Dienstunfä-
higkeitsversicherungen erstellen und die für Dich passende Ver­si­che­rung heraussuchen. Eine individuelle Beratung ist daher sehr wichtig. 

Für die Beratung zur Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung empfehlen wir folgende Maklerhäuser. Alle Details zu unserem Test und unseren Emp­feh­lungen findest Du in unserem BU-Vergleich.

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
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Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
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  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
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  • 3 beratende Makler
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  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
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Protego
Protego (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
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Worauf solltest Du im Vertrag achten?

Bei der Wahl einer Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung solltest Du auf ein paar wichtige Punkte achten. In jedem Fall solltest Du darauf achten, eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Eine einfache BU würde Dir im schlimmsten Fall kein Geld zahlen, wenn Du zwar dienstunfähig, aber der Ver­si­che­rung zufolge nicht berufsunfähig bist.

Punkt 1: Wähle eine echte Dienstunfähigkeitsklausel 

Bei der Klausel solltest Du auf eine sogenannte „echte Klausel“ achten. Das bedeutet, die Ver­si­che­rung verzichtet auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit und verlässt sich auf das Attest des Amtsarztes. Das macht den Antragsprozess für Dich wesentlich einfacher. 

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel würde dagegen vorsehen, dass die Ver­si­che­rung selbst Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit nachprüft. Dann könnte der Fall eintreten, dass Du zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig bist. Von der Ver­si­che­rung würdest Du in so einem Fall kein Geld bekommen.

Punkt 2: Achte darauf, welche Beamten abgesichert sind

Achte im Vertrag auf eine sogenannte „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“, wenn Du noch Beamter oder Beamtin auf Probe oder auf Widerruf bist. Dann leistet der Versicherer unabhängig von Deinem Beamtenstatus. Unvollständig ist die Klausel dann, wenn nur Beamte auf Lebenszeit eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente bekommen. Dann würdest Du als Beamter auf Probe oder Widerruf leer ausgehen, wenn Du berufsunfähig wirst.

Punkt 3: Zahlung bei Teildienstunfähigkeit

Die Ver­si­che­rung sollte auch dann zahlen, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Dienstzeit ableisten kannst. Das nennt sich dann nicht Dienstunfähigkeit, sondern Teildienstunfähigkeit. Dann bekommst Du in der Regel zumindest einen Teil der Rente ausgezahlt.

Punkt 4: Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit

Beamte, die im Dienst besonders gefährdet sind, etwa Polizisten und Beamte im Justizvollzug benötigen eine spezielle Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Erleidet ein Polizist eine schwere Verletzung an der Hand und kann deswegen keine Waffe mehr tragen, wird er zwar für den Vollzugsdienst untauglich, kann aber in die Verwaltung versetzt werden. In diesem Fall zahlt die Ver­si­che­rung ebenfalls eine Rente, womit ein möglicherweise geringeres Gehalt ausgeglichen werden kann. 

Punkt 5: Setz die Rente hoch genug an

Die vereinbarte Rente solltest Du hoch genug ansetzen. Im Idealfall ergibt sie zusammen mit dem Ruhegehalt Dein aktuelles Nettoeinkommen. Vor Abschluss einer Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung solltest Du deshalb Deine derzeitigen Ansprüche auf Ruhegehalt prüfen und klären, wie sich diese künftig entwickeln werden. Auskunft dazu gibt die zuständige Besoldungsstelle. 

Berufsanfänger haben noch ein niedrigeres Ruhegehalt, sie benötigen daher in den ersten Jahren eine höhere Absicherung als ein Beamter, der schon 20 Jahre im Beruf ist. 

Aus diesem Grund wird die Ver­si­che­rungszeit bei manchen Versicherern in mehrere Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase zahlst Du höhere Beiträge und bekommst dafür auch eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit. Wie lange diese Phase läuft, kannst Du individuell bestimmen, beispielsweise zehn Jahre.

Beginnt die zweite Phase, zahlst Du geringere Beiträge zur Ver­si­che­rung, dafür fällt die Rente aber auch geringer aus, wenn Du dienstunfähig werden solltest. Da Dein Ruhegehalt aber ohnehin mit den Jahren steigt, benötigst Du mit den Jahren eine immer geringere Absicherung. Lass Dich hierzu unbedingt von Deinem Ver­si­che­rungsmakler oder Deiner Ver­si­che­rungsmaklerin beraten.

BU-Checkliste zum Download

Die wichtigsten Punkte, auf die Du bei der Auswahl Deiner BU-Versicherung achten musst, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt. Diese kannst Du auch im Beratungsgespräch nutzen, um sicherzugehen, dass alle relevanten Aspekte abgehandelt wurden.

BU-Checkliste 

Lade Dir unsere Checkliste für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung herunter:

Zum Download

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Als Beamter bist Du dienstunfähig, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, Deinen Dienst auszuüben. Als dienstunfähig giltst Du aber bereits dann, wenn Du wegen einer Erkrankung in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konntest. Zusätzlich darf keine Aussicht bestehen, dass Du innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig wirst (§ 44 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz BBG).

Nur Beamte und Beamtinnen können dienstunfähig werden. Bei Arbeit­nehmern nennt sich das hingegen Erwerbs- oder Be­rufs­un­fä­hig­keit, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, beispielsweise:

  • Polizistinnen,
  • Mitarbeiter bei Behörden,
  • Lehrerinnen,
  • Staatsanwälte oder
  • Richter und Soldaten (sie werden Beamten gleichgestellt). 

Ob Du tatsächlich dienstunfähig bist, entscheidet ein Amtsarzt. Er untersucht Dich und erstellt ein Attest für Deinen Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit führt aber nicht automatisch dazu, dass Du in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn. Er kann Dir auch eine andere Tätigkeit übertragen, die mit Deinem gesundheitlichen Zustand vereinbar ist. 

Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit können bei Bundesbeamten und Landesbeamten unterschiedlich sein. Bundesbeamte stehen im Dienst einer Bundesbehörde und finden die gesetzlichen Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBG)

Für Landesbeamte, also Beamte der Bundesländer und Kommunen, gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). In jedem Bundesland können aber nochmal abweichende Regelungen gelten. 

Unser Tipp: Frag direkt bei Deinem Ver­si­che­rungsmakler oder Deiner Ver­si­che­rungsmaklerin nach, welche Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit in Deinem Amt gelten und wie Dein Ruhegehalt berechnet wird. Er oder sie kann die relevanten Vorschriften für Dich heraussuchen und Dich umfassend beraten.

Autoren
Julia Rieder

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