Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte So sichern sich Beamte gegen Berufsunfähigkeit ab
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Als Beamter bist Du in der Regel gut abgesichert, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Dienstherr zahlt Dir ein Ruhegehalt, wenn Du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden musst. Doch ein Ruhegehalt bekommst Du als Berufsanfänger erst nach Deiner Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit. In den ersten Jahren stehst Du also ohne staatliche Absicherung da. Daher solltest Du zusätzlich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
Als Beamter bist Du dienstunfähig, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, Deinen Dienst auszuüben. Ebenfalls dienstunfähig bist Du, wenn Du wegen einer Erkrankung in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konntest. Zusätzlich darf keine Aussicht bestehen, dass Du innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig wirst.
Nur Beamte können dienstunfähig werden. Bei Arbeitnehmern nennt sich das hingegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, beispielsweise:
Ob Du tatsächlich dienstunfähig bist, entscheidet ein Amtsarzt. Er untersucht Dich und erstellt ein Attest für Deinen Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit führt aber nicht automatisch dazu, dass Du in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Er kann Dir auch eine andere Tätigkeit übertragen, die mit Deinem gesundheitlichen Zustand vereinbar ist.
Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit können bei Bundesbeamten und Landesbeamten unterschiedlich sein. Bundesbeamte stehen im Dienst einer Bundesbehörde und finden die gesetzlichen Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBG).
Für Beamte der Bundesländer und Kommunen (Landesbeamte) gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). In jedem Bundesland können aber nochmal abweichende Regelungen gelten.
Bei Dienstunfähigkeit kann Dich der Dienstherr in den Ruhestand schicken und Dir ein Ruhegehalt zahlen. Wirst Du aber als Berufsanfänger dienstunfähig, stehst Du im schlimmsten Fall ohne Geld da.
Als Beamter auf Lebenszeit bekommst Du das Ruhegehalt erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (Wartezeit). Wirst Du also in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt.
Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das Du während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG). Damit fällt es im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente meist deutlich höher aus.
Bist Du derzeit Beamter auf Probe, dann befindest Du Dich noch in der Probezeit Deines Dienstes und wirst normalerweise entlassen, wenn Du dienstunfähig wirst. Du wirst zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch dort musst Du erst einmal fünf Jahre versichert sein, um Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
Befindest Du Dich noch in der Ausbildung für den Staatsdienst, dann bist Du in der Regel Beamter auf Widerruf. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wirst Du wie ein Beamter auf Probe aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ruhegehalt bekommst Du keines.
Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, etwa bei Dienstunfällen oder wenn die Ausübung des Berufs ursächlich für die Dienstunfähigkeit war (§ 49 BBG).
Berufssoldaten erhalten wie Beamte ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. Für Zeitsoldaten gilt das allerdings nicht. Sie werden im Falle einer Dienstunfähigkeit wie Beamte auf Probe und auf Widerruf in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen können, müssen sie fünf Jahre lang bei der Bundeswehr gedient haben oder insgesamt fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Dir eine vereinbarte Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt daher bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich auch bei Dienstunfähigkeit.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
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Ob Du tatsächlich berufsunfähig bist, prüft und entscheidet die Versicherung anhand ärztlicher Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit geht sie aus, wenn Du zu mindestens 50 Prozent Deine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst.
Eine solche Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit nicht. Als Beamter kannst Du auch bei 80 Prozent Leistungsfähigkeit als dienstunfähig gelten, sofern nicht absehbar ist, dass Deine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet allein der Amtsarzt.
So kann es passieren, dass Dich der Amtsarzt als dienstunfähig einstuft, die Versicherung aber der Auffassung ist, dass Du noch mehr als 50 Prozent Deiner beruflichen Tätigkeit ausüben kannst. In solch einem Fall würdest Du von einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld bekommen.
Aus diesem Grund gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Als Versicherter kommst Du leichter an Dein Geld, denn Du musst die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal aufwendig nachweisen, etwa mit umfangreichen medizinischen Unterlagen. Das kann Zeit und Nerven sparen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem sinnvoll für junge Beamte, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Zeitsoldaten. Sie bekommen kein Ruhegehalt, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Aber auch für Beamte auf Lebenszeit, die bereits ein Ruhegehalt bekommen würden, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Die Höhe des Ruhegehalts steigt erst mit zunehmender Dienstzeit. Wer bereits in jungen Jahren dienstunfähig wird, muss mit wenig Geld über die Runden kommen und kann möglicherweise seinen Lebensstandard nicht fortführen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen nicht nur Polizisten oder Soldaten, weil sie ein erhöhtes Risiko haben, im Dienst verletzt zu werden. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats können genauso Beamte im Büro oder Lehrerinnen betreffen.
Bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest Du auf ein paar wichtige Punkte achten.
In jedem Fall solltest Du darauf achten, eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Eine einfache BU würde Dir im schlimmsten Fall kein Geld zahlen, wenn Du zwar dienstunfähig, aber der Versicherung zufolge nicht berufsunfähig bist.
Bei der Klausel solltest Du auf eine sogenannte „echte Klausel“ achten. Das bedeutet, die Versicherung verzichtet auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit und verlässt sich auf das Attest des Amtsarztes. Das macht den Antragsprozess für Dich wesentlich einfacher.
Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel würde dagegen vorsehen, dass die Versicherung selbst Deine Berufsunfähigkeit nachprüft. Dann könnte der Fall eintreten, dass Du zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig bist. Von der Versicherung würdest Du in so einem Fall kein Geld bekommen.
Achte auf eine sogenannte „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“, wenn Du noch Beamter auf Probe oder auf Widerruf bist. Dann leistet der Versicherer unabhängig von Deinem Beamtenstatus. Unvollständig ist die Klausel dann, wenn nur Beamte auf Lebenszeit eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Dienstzeit ableisten kannst (Teildienstunfähigkeit). Dann bekommst Du in der Regel einen Teil der Rente ausgezahlt.
Beamte, die im Dienst besonders gefährdet sind, etwa Polizisten und Beamte im Justizvollzug benötigen eine spezielle Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Erleidet ein Polizist eine schwere Verletzung an der Hand und kann deswegen keine Waffe mehr tragen, wird er zwar für den Vollzugsdienst untauglich, kann aber in die Verwaltung versetzt werden. In diesem Fall zahlt die Versicherung ebenfalls eine Rente, womit ein möglicherweise geringeres Gehalt ausgeglichen werden kann.
Die vereinbarte Rente solltest Du hoch genug ansetzen. Im Idealfall ergibt sie zusammen mit dem Ruhegehalt Dein aktuelles Nettoeinkommen. Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest Du deshalb Deine derzeitigen Ansprüche auf Ruhegehalt prüfen und klären, wie sich diese künftig entwickeln werden. Auskunft dazu gibt beispielsweise die zuständige Besoldungsstelle.
Berufsanfänger haben noch ein niedrigeres Ruhegehalt, sie benötigen daher in den ersten Jahren eine höhere Absicherung als ein Beamter, der schon 20 Jahre im Beruf ist.
Aus diesem Grund wird die Versicherungszeit bei manchen Versicherern in mehrere Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase zahlst Du höhere Beiträge und bekommst dafür auch eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit. Wie lange diese Phase läuft, kannst Du individuell bestimmen, beispielsweise zehn Jahre.
Beginnt die zweite Phase, zahlst Du geringere Beiträge zur Versicherung, dafür fällt die Rente aber auch geringer aus, wenn Du dienstunfähig werden solltest. Da Dein Ruhegehalt aber ohnehin mit den Jahren steigt, benötigst Du mit den Jahren eine immer geringere Absicherung.
Lass Dich ausführlich von einem Versicherungsberater oder Makler beraten. Gerade Beamte benötigen einen individuell gestalteten Versicherungsschutz.
Gesundheitlich vorbelastete Menschen, aber auch Lehrer oder Polizisten können Probleme haben, eine bezahlbare Versicherung zu finden. Sie sollten daher eine anonymisierte Risikovoranfrage über einen Makler machen.
Für die Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlen wir folgende Makler:
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