Versicherungspflicht

  • Hallo liebe Community,

    zu meiner Situation: ich bin Arbeitnehmer und privat krankenversichert.

    Durch den Anstieg der JAEG ist bei mir im Januar wieder Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst worden.

    Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung (oberhalb der JAEG), rückwirkend zum 01.01. vereinbart.

    Da ich auf jeden Fall in der PKV verbleiben möchte ist nun meine Frage: muss ich einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs.1 Nr. 1 SGB V stellen oder bleibe ich automatisch versicherungsfrei und verbleibe in der PKV?

    Für eure Hilfe hierzu freue ich mich sehr!

  • Kater.Ka 5. März 2026 um 03:11

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Normalerweise müsstest du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, da der Anspruch auf die Gehaltserhöhung zwar rückwirkend besteht, aber jetzt erst entstanden ist.

    Denk daran, dass der Antrag bis 31.03. gestellt werden muss.

  • Meiner Meinung nach ist das immer auf das Jahr bezogen zu sehen:

    Maßgeblich ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SGB V: Überschreitet Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) aufgrund der rückwirkenden Gehaltserhöhung ab 1.1. wieder die JAE-Grenze, tritt Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes ein, sobald der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist; dies gilt auch bei rückwirkenden Gehaltserhöhungen, die dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, in dem der Anspruch entsteht. In diesem Fall werden Sie automatisch versicherungsfrei und verbleiben in der PKV, ein Antrag auf Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist nicht erforderlich.

    Aber ich bin da kein ausgesprochener Experte. Im Zweifel kurz bei deiner vorherigen GKV nachfragen.

  • Hallo Philipp123,


    ich unterstelle, dass du noch keine 55 Jahre alt bist.

    Meine Antwort bezieht sich unter Berücksichtigung, dass du eben noch keine 55 Jahre bist auf

    die Grundsätzliche Hinweise Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019

    https://www.tk.de/resource/blob/…en-jae-data.pdf

    Dort steht auf Seite 12 (die letzten 3 Worte und Seite 13) folgenden:

    Im Unterschied hierzu b l e i b t ein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreier Arbeitnehmer, dessen regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und – allein aufgrund einer Entgelterhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres – auch des nächsten Kalenderjahres übersteigt, von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen und damit (w e i t e r h i n) versicherungsfrei. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsentgelt e r s t im Laufe des Monats J a n u a r des nächsten Kalenderjahres mit Wirkung vom Ersten dieses Monats an erhöht wird und der Anspruch hierauf (z. B. durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarung) spätestens bis zum 15. Januar entstanden ist (vgl. Urteil des BSG vom 31. August 1976 – 12/3/12 RK 21/74 -, USK 76126 in Verb. mit Punkt 1 der Niederschrift über die Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 28./29. September 1977).


    Nach meiner Auffassung bedeutet das.

    Ist der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt bis 15.1.2026 entstanden, dann BLEIBT es bei der Versicherungsfreiheit.

    Ist der Anspruch erst danach entstanden, dann würde dem Grunde nach Versicherungspflicht eintreten ( wenn unter 55 Jahre), jedoch mit der Möglichkeit der Befreiung nach § 8 SGB V.

    Achtung: Frist läuft dann 31.3.2026 aus.

  • Eine GKV wird IMMER bezahlbar bleiben, eine PKV kann dich finanziell ruinieren. Ich würde die Chance nutzen und zurück in die GKV. Ermöglicht dir einfach mehr finanzielle Freiheit, zB als Angestellter kürzer zu treten, früher in Rente, etc. Diese Freiheit würde ich mir im Leben nicht für ein paar vorübergehend ersparte hundert oder tausend Euro nehmen lassen wollen. In der GKV MUSST du nämlich immer für ein hohes Einkommen sorgen. ... Meins wär das ja nicht, aber...

    §1

    🤷

  • Was sagt denn Dein Versicherer dazu?

    Der wird kaum nachfragen und einen Kunden verlieren. Ich würde an der Stelle einfach gar nichts tun. Offensichtlich ist ja die JAEG durch die Gehaltserhöhung wieder überschritten und der TE will in der PKV bleiben. Wenn weder die Versicherung noch der Versicherte ein Interesse daran hat, und auch der Arbeitgeber nicht auf die Umstellung besteht, wird am Ende keiner nachprüfen, ob wirklich alles passt

  • Der wird kaum nachfragen und einen Kunden verlieren. Ich würde an der Stelle einfach gar nichts tun. Offensichtlich ist ja die JAEG durch die Gehaltserhöhung wieder überschritten und der TE will in der PKV bleiben. Wenn weder die Versicherung noch der Versicherte ein Interesse daran hat, und auch der Arbeitgeber nicht auf die Umstellung besteht, wird am Ende keiner nachprüfen, ob wirklich alles passt

    Nicht zu tun, wäre falsch, wenn der Anspruch auf die erhöhten Bezüge erst nach dem 15.1.2026 entstanden sind.

    Dazu hatte ich mit Literaturhinweis drauf aufmerksam gemacht..

  • Hallo Lebenim Sueden,


    ich war knapp 5 Jahrzehnte bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt.

    Davon die letzten 3 Jahrzehnte Teamleiter, und zwar im dem Bereich, der sich um komplizierte Mitgliedschaftsfälle kümmern musste. Dieser Fall hier ist sogar recht einfach.


    Und ja: es kann sein, dass kein Hahn danach kräht.

    Bei mir landeten jedoch immer die Fälle, die vollkommen verschissen waren, weil doch ein Hahn danach gekräht hat. Hier z.B. eine Betriebsprüfung.

  • Eine GKV wird IMMER bezahlbar bleiben, eine PKV kann dich finanziell ruinieren. Ich würde die Chance nutzen und zurück in die GKV. Ermöglicht dir einfach mehr finanzielle Freiheit, zB als Angestellter kürzer zu treten, früher in Rente, etc. Diese Freiheit würde ich mir im Leben nicht für ein paar vorübergehend ersparte hundert oder tausend Euro nehmen lassen wollen. In der GKV MUSST du nämlich immer für ein hohes Einkommen sorgen. ... Meins wär das ja nicht, aber...

    §1

    🤷

    Aber bitte auch daran denken, dass bei Verbleib in der GKV zum Rentenbeginn geprüft wird, ob die Kriterien für einen Entritt in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gegeben sind. Dazu gehört bspw. dass man in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein muss- egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied.

    Falls das nicht gegeben ist, muss man sich als Rentner freiwillig in der GKV versichern und dann werden auf alle Einkünfte Kranken-/Pflegeverdicherungsbeiträge fällig

  • Bei mir landeten jedoch immer die Fälle, die vollkommen verschissen waren, weil doch ein Hahn danach gekräht hat. Hier z.B. eine Betriebsprüfung.

    Da muss der Betriebsprüfer aber doch sehr motiviert sein, wenn er bei Gehalt im Bereich der JAEG zum 15.01. erfüllt war oder nicht.

    Aber gehen wir mal davon aus, er ist ganz genau...welches Risiko geht der TE konkret ein?

  • Wenn ein krähender Hahn kommt (z.B. Betriebsprüfung) , der auch noch Ahnung und Motivation hat:

    Unterstellt, dass Fragesteller dne Anspruch auf das erhöhte Gehalt erst nach dem 15.1.2026 erworben hat. Er meldet sich nicht bei der Krankenkasse bezüglich einer Befreiung.

    Die Firma lässt ihn einfach so weiterhin bei einen JAE-Überschreiter fortlaufen und somit privat ist er weiter privat versichert (ohne Befreiung wohlgemerkt).

    Nun kommt nach 4 Jahren die Prüfung (Ende 2029). Diese stellt, wenn Ahnung Motivation usw vorliegt, VERSICHERUNGSPFLICHT ab 1.1.2026 fest. Der Arbeitgeber muss diese Beiträge nachzahlen , für 4 Jahre wohlgemerkt. Der Arbeitgeber ist derjenige , der falsch gehandelt hat.

    Diese Arbeitgeber hat nunmehr nur das Recht, dass er für nur 3 Monate die hälftigen Beitragsmonat vom Arbeitnehmer einbehalten kann. Natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer noch dort beschäftigt ist. Die private Krankenversicherung, na diese wurde ja nicht gekündigt.

    Beiträge dorthin wird der Arbeitnehmer wohl nicht zurück erhalten. Für das Sonderkündigungsrecht muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht die Kündigung vornehmen.

    Damit hat die PKV den Beitrag für 4 Jahre bekommen und der Arbeitgeber muss für 4 Jahre in die GKV nachuzahlen.

    Inwieweit der Arbeitgeber einen Regressanspruch auf die ja eigentlich zu Unrecht vom Arbeitnehmer bezogenen Arbeitgeberzuschüsse hat, habe ich nicht überprüft.


    LebenimSueden. Du scheinst ja Ahnung und auch Lebenserfahrung zu haben.

    Und ja: sehr wahrscheinlich wird kein Hahn danach krähen. Nur kann man nicht so locker jemand ins Messer laufen lassen, denke ich. Was meinst Du ? Man muss es schon korrekt sagen.

    Was der Fragesteller dann draus macht, ist natürlich seine Sache.


    Nur mal aus meiner Praxis:

    Eine Ärztin aus meiner Nachbarschaft war in einer Arztpraxis und wurde dort als Selbstständige geführt. Alles tooootal entspannt. Es wurden keine Beiträge abgeführt.

    Es kam die Betriebsprüfung. Der Praxisinhaber musste 50.000 EUR nachzahlen.

    Das Verhältnis zwischen der Ärztin und dem Praxisinhaber war danach zerrüttet

  • Diesen Höchstbetrag zahlen vor allem die PKVler, die im Alter aus Geldnot in den Standardtarif der PKV wechseln. Dort zahlen sie ausgerechnet dann den maximal (bzgl GKV) möglichen Beitrag für die minimal möglichen Leistungen, wenn es genau andersrum benötigt würde. Und dieser Höchstbeitrag steigt in jedem Jahr mit der BBG. Wohlgemerkt: Wir reden hier vom PKV Beitrag!


    Alle GKVler hingegen zahlen nur einen zum Einkommen proportionalen Beitrag. Das kann - im Ausnahmefall bei besonders hohem Einkommen - der Höchstbeitrag sein. KANN! Beim PKVler im Standardtarif IST er das IMMER, unabhängig vom Einkommen.


    JackDawson Das war nicht einmal ein guter Versuch...

  • ... dann werden auf alle Einkünfte Kranken-/Pflegeverdicherungsbeiträge fällig

    Exakt! Und je geringer die Einkünfte, umso geringer der GKV Beitrag.


    Die Rente kann beliebig gering ausfallen, wohingegen der umgekehrte Fall, dass die Rente beliebig groß ausfällt, maximal unwahrscheinlich ist.

  • LebenimSueden. Du scheinst ja Ahnung und auch Lebenserfahrung zu haben.

    Und ja: sehr wahrscheinlich wird kein Hahn danach krähen. Nur kann man nicht so locker jemand ins Messer laufen lassen, denke ich. Was meinst Du ? Man muss es schon korrekt sagen.

    Was der Fragesteller dann draus macht, ist natürlich seine Sache.

    Ich hatte anfangs in meinem Berufsleben selbst die Situation. Nach Fixgehalt drunter, mit üblichem Bonus eindeutig drüber und einfach nix gemacht. Problem hat sich dann mit der nächsten Gehaltserhöhung wieder von alleine erledigt. Was du erzählst, wusste ich damals aber nicht...

  • Alle GKVler hingegen zahlen nur einen zum Einkommen proportionalen Beitrag. Das kann - im Ausnahmefall bei besonders hohem Einkommen - der Höchstbeitrag sein. KANN! Beim PKVler im Standardtarif IST er das IMMER, unabhängig vom Einkommen.

    Das ist richtig. Trotzdem muss ich ja bei denen vergleichen, die tatsächlich auch wechseln können. Und keine Sorge: Diese Beitragshöhe erreichen die "normalen" GKV-Versicherten auch noch.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist