Hallo liebe Community,
zu meiner Situation: ich bin Arbeitnehmer und privat krankenversichert.
Durch den Anstieg der JAEG ist bei mir im Januar wieder Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst worden.
Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung (oberhalb der JAEG), rückwirkend zum 01.01. vereinbart.
Da ich auf jeden Fall in der PKV verbleiben möchte ist nun meine Frage: muss ich einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs.1 Nr. 1 SGB V stellen oder bleibe ich automatisch versicherungsfrei und verbleibe in der PKV?
Für eure Hilfe hierzu freue ich mich sehr!