Also mal weg vom Sozialschmarotzer, es gibt Gesetze die das regeln und wenn jemand das in Anspruch nehmen will/muss, kann er das tun. Ich versuche wertungsfrei zu antworten:
- Vermögen an Verwandte schieben kommt raus, es gibt Datenabgleiche und dabei sieht man wo Kapitalerträge flossen und macht dabei natürlich Rückschlüsse aufs Vermögen. § 21 Abs. Nr. 3 Wohngeldgesetz ist da sehr deutlich "Wohngeldanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens". Dazu gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift die noch mehr ins Detail geht.
By the Way, Vermögen bei Antragstellung verschweigen, hätte auch eine strafrechtliche Relevanz die gerne und erfolgreich verfolgt wird.
- in die Altersvorsorge damit? Also leider in eine Versicherung? siehe dazu 21.37 Abs. 5 Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift. 1500 € pro Lebensjahr, maximal 90.000 €, aber geknebelt mit dem unwiderruflichem Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG bis zum Renteneintritt. Geht theoretisch, aber ob man das will? Kommt auf die Wohngeldhöhe drauf an.
- Die Ablehnung scheint mir beim derzeitigen Stand sicher zu sein ... aber um welchen potenziellen Wohngeldbetrag geht es denn? Hier mal der Rechner.
Andere Option: ohne dazu aufzufordern, muss dieser Verwertungsausschluss beim Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II) nicht mehr gemacht werden, man könnte also alles in den Versicherungsmantel packen und kann auch vor Renteneintritt durch Kündigung der Versicherung wieder an das Geld rankommen. Die Versicherung sollte aber proforma bis zum Renteneintrittsalter laufen (und nicht z.B. schon mit dem 55. Lebensjahr fällig werden).
Beim Bürgergeld wird sich allerdings die Frage stellen, ob Du das Einkommen ggf. in der Absicht reduzierst um Leistungen zu bekommen, das könnte zu einem Kostenersatz führen nach § 34 SGB II (heißt Leistungen zurückzahlen, wenn das Jobcenter es nicht auf einen Rechtstreit anlegt und die Mißbrauchskarte zieht).
Beim Vermögen beim Bürgergeld spielt es evtl. auch eine Rollte ob Du längere Zeit hauptberuflich selbständig warst und von der Rentenversicherungspflicht befreit warst, dann gibt es da extra Regelungen die auch Tagesgeld schüzten könnten.