Beiträge von DidiRich

    Hypothekenrechner für Hypothekendarlehen

    Ich finde die Darlehensrate vollkommen OK, ein Volltilger über 20 Jahre. Selbst wenn das Finanzamt, das nicht gleich anerkennen will, so ist Schenkungssteuer erstmal kein Thema. Außerdem müssen die das erstmal mitbekommen ;) ... die Tochter will das ja nicht von der Steuer absetzen, und der Papa muss halt daran denken Kapitalertragsteuer und Co. darauf zu entrichten.

    Da ihr um den Notar nicht drumherum kommt, wäre dort eine ausführliche Beratung sinnvoll. Ich bezweifle, dass die alte Grundschuld der Bank, an Dich als Privatmensch so einfach abgetreten werden kann (das ist ja im Normalfall evtl. günstiger als alte Grunschuld löschen und neue Grundschuld eintragen lassen, wenn ich nicht irre, aber das läuft üblicherweise nur zwischen Banken ab?).

    Habe leider mit justify keine Erfahrungen gemacht.

    Habe beruflich viel mit einem anderen LegalTech-Unternehmen zu tun und wenn ich mit deren Mandanten spreche, bereuen die relativ oft nicht zu einem vernünftigen Anwalt vor Ort gegangen zu sein.

    Aus meiner kleinen Sozialrechtswelt sind die meisten LegalTech echte Plagen die einen mit Textbausteinen zuscheißen ... oft an der Sache vorbei. Und manchmal mit Vollmachten ausgestattet, bei denen mir als Mandant sehr unwohl wäre.

    Es geht nicht ums Arbeiten, sondern um die Versicherung in einer gesetzlichen Kasse.

    Solange man in der zweiten Hälfte auf irgendeine Art gesetzlich versichert ist, hilft es. Arbeit ist da nicht zwingend erforderlich.

    Der Beginn der Rahmenfrist ist die erste Beschäftigungsaufnahme (da ist Arbeit wichtig), das Ende der Frist ist das Datum des Rentenantrages. Sobald Beginn und Ende festgelegt sind, geht es nur noch um die Zeiträume innerhalb und ausserhalb der gKV.

    Geht es nicht darum, wenn der Fragesteller jetzt noch arbeitet und in der PKV ist, wird es ja nur "schlimmer" mit den Fehltagen in der GKV umso länger er arbeitet? Die 90 % Anteil GKV wird ja dann mit jedem weitern Tag Arbeit noch weniger erreicht?

    Berät da evtl. auch die Rentenversicherung selbst zu dem Thema?

    Es handelt sich um Vermögensgegenstände die Du als Erbschaft erhalten hast, sofern Erbschaftssteuer kein Thema war, sollte ein Verkauf problemlos auf Ebay erfolgen können, da dies ja nicht erwerbsmäßig passiert. Und sollte das Finanzamt, aufgrund einer Meldung von Ebay (ans Finanzamt) nachfragen, kann man das ja genau so mitteilen und alles ist Palleti.

    Die Einkommensteuer sollte also nicht dein Problem sein ... außer Du hättest sowieso einen gewerblichen Shop auf Ebay, dann würde ich Dir raten, einen weiteren "privaten" Benuzter anzulegen.

    Wie BirgitN das schon verlinkt hat ... im Zweifelsfall selbst nachlesen, ist dort sehr ausführlich und gut beschrieben.

    Danke, mit dem Beitrag kann man mal was anfangen:)

    Ich nehme an Du wohnst selbst zur Miete (Teil der Lebenshaltungskosten) oder mietfrei.

    1. ob 150k sofort ins Depot oder nicht, hängt von deiner Konstitution ab, auch negative Börsenkurse auszuhalten

    2. da Du aber nur 10K im Tagesgeld hast, würde ich hier erstmal den Notgroschen erhöhen (auf so 20K - 25K). Ein Depot mit 80 % ETF und 20 % Geldmarkt-ETF klingt vernünftig, auch hinsichtlich des potenziellen Immobilienkaufs/Familiengründung in der Zukunft. Bei deinem Alter dürften es auch gut und gerne Richtung 100 % ETF sein.

    3. FTSE All-World ETF ist solide und mit Sicherheit keine falsche Wahl. Du könntest auch über den MSCI ACWI IMI nachdenken.

    4. hoher US-Anteil ist für viele kein Problem, da die USA auch der größte tatsächliche Brocken in der Weltwirtschaft ist. Aber das kann sich natürlich auch mal ändern (Japan war mal im MSCI World der größte Brocken, gar nicht soooo lange her). Wir wissen aber alle nicht was die Zukunft bringt und ewig ist der orange Mann auch nicht da. Meine Meinung, bei uy-and-Hold-Ansatz vernachlässigbar. Du könntest höchstens ein Core-Satelite-Portfolio schaffen und noch mit einem MSCI Europe und MSCI ER versuchen den US Anteil auf Niveau zu bringen mit dem Du gut schlafen kannst.

    Aus meiner Sicht kann ich Dich zu deiner finanziellen Situation nur beglückwünschen und mit deinem Plan wird deine finanzielle Situation vermutlich nur noch besser.:thumbup:

    Ich will wirklich niemand auf die Füße treten McProfit ... ich habe nur bei dem ein oder anderen Forumsbeitrag hier in letzter Zeit sehr schnell das Wort *Schmarotzer* gesehen ... Da habe ich hier evtl. überreagiert:saint:... und der gute Fritze Merz haut auch gern auf Bürgergeldemfpänger ein bevor er gefühlt auf die Profiteure von Cum-Cum, Cum-Ex und Co. einhaut (so zumindest mein Gefühl).

    Ich will auch keine Grundsatzdebatte an der Frage des peterreiche führen. Ich halte sein Anliegen für legitim, sofern er sich an die Regel (Gesetze) hält. In meiner Welt darf er seine Altersvorsorge im Zweifel mit einer ETF-Police schützen um im Alter was davon zu haben, sonst hätte der Gesetzgeber die Regeln eben anders machen müssen.

    Die Schenkung nimmst Du nicht an das Paar vor, sondern nur an Dein Kind. Im Falle einer Scheidung ist diese Schenkung vom Zugewinnausgleich ausgenommen (bzw. wird dem Anfangsvermögen des Kindes nachträglich zugerechnet) und bleibt daher m.E. so in der Familie.

    Haben deine Kinder Eheverträge, kommts natürlich drauf an, was da vereinbart wurde.

    Moralischer Sidekick, meine Schwiegerkinder sind nicht meine Familie? Meine Enkelkinder sind nur halbzugehörig zu meiner Familie? Na dann viel spaß auf der nächsten Familienfeier :thumbup:

    Ist es das? Über 70% der Fondspolicen werden vor Endfälligkeit von den Kunden gekündigt. Wie kommst du denn darauf, dass ein solches Produkt passend ist?

    Wenn die 70 % die gekündigt haben, um entweder dann in ETF-Sparpläne investieren (was wohl bei der Aktionärsquote in D nicht der Fall sein dürfte :)) oder ansonsten bisdahin nur in Tagesgeld gespart hätten, dann ist doch gut. Es wäre halt Interessant zu wissen warum 70 % den Vertrag vor Ende kündigen und wie weit der Vertrag schon war (5, 10 , 20 Jahre?)

    Und 30 % ziehen es wohl durch ... nicht ganz zu verachten.

    Es fehlt halt an einem Vergleich, wieviele ETF-Sparplan-Fans verkaufen das komplette Depot und aus welchem Grund. Keine Ahnung.

    Ich will nur sagen, lieber eine Netto-ETF-Police als eine andere Rentenversicherungspolice oder Tagesgeld ... wenn man sich schon nicht an die hier im Forum bevorzugte Kapitalanlage wagen möchte.

    Mein Vater bekommt eine Unfallrente von der BG und eine Regelaltersrente, es wird derzeit nichts gekürzt, aber ich weiß, dass dies vom Betrag der Unfallrente abhängt. Auf der Renteninformation kannst Du das glaube ich nicht ablesen (hab aber keine Ahnung), bei meinem Vater ist das eine Anlage des Rentenbescheides wo das ausgerechnet wird.

    Ich glaube hier ist es auf den ersten Blick ausführlich erklärt https://rentenbescheid-ueberpruefen.de/informationen/…ltersrente.html

    Im Zweifel aber wie schon hier oft erwähnt, Gespräch mit der Rentenversicherung vereinbaren.

    Das ist aber für mich meilenweit weg, von der Idee Geld in die Altersvorsorge zu stecken um diese nicht vorher schon verbrauchen zu müssen .... insbesondere wenn der Staat die regeln für dieses "verstecken" von Geld selbst geschaffen hat. Einzig der Zeitpunkt des "versteckens" ist bei peterreiche moralisch diskutabel. Aber wenn er das jetzt verballert und dafür im Alter vom Staat abhängig ist (Grundsicherung im Alter) ... was hätte der Staat davon?

    Bei deinem Fall mit den 150k € ... wer so ein Ding dreht ... das ist in meiner Welt der Schmarotzer, da es hier in Richtung Scheingeschäft geht. Grunderwerbsteuer sparen (hätte man auch mit höherer Bewertung von Inventar hinbekommen ... gemogelt genug). Notargebühren sparen (ist halt in Deutschland leider so) ... aber nicht zu Ende gedacht und auf die Schnauze gefallen. Hatte er ja Glück mit einem so nachsichtigen Helfer wie Dir :) ... ich helfe halt gerne Menschen am anderen Ende des Vermögens-/Einkommensspektrum.

    In meinen Augen ist der Sozialschmarotzer ein Witz gegenüber den wahren Schmarotzern (Vermögende die sich mit aller Gewalt der Besteuerung entziehen wollen), der Sozialschmarotzer hat aber halt leider keine Lobby, der andere Schmarotzer hat eher Kumpels in hohen Würden und Ämtern.

    Ich bin kein Steuerfachmensch und mache nur meine eigene Steuererklärung ohne Vermietung, daher bitte selbst nochmals nachprüfen.

    Es gilt meines Wissens nach das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei Vermietungen. Das würde für dein Beispiel dann bedeuten, nur die 1000 € die im Steuerjahr 2024 auf der Ausgabenseite tatsächlich abgeflossen sind.

    Du hast für das Jahr 2024 einen Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung bekommen (in 2023), mit dem dürfte das runterbrechen der Vorauszahlungen funktioneren?? Aus der Rücklage kriegst Du ja im Normalfall keine "Rückzahlung", sondern das Geld wird nur auf die Seite gelegt, da dürfte das rausrechnen doch einfach sein?? Kann mich aber auch täuschen:S

    Die Nachforderung der Hausverwaltung von 200 € fällt demnach in das Steuerjahr 2025.

    Scheint auch so von WISO selbst erklärt zu werden https://www.buhl.de/steuer/steuererklaerung-vermieter/

    Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig

    Aber könnte der Chef da BirgitN nicht einen steuerfreien Zuschuss zum Lohn geben? Weil es dient ja dem Firmenwohl? Also seinem ... :):whistling:

    Und so wurden aus einer Diskussion über Haare, eine über Möpse ... oder waren damit Hunde gemeint?

    90 Prozent Aktien ... naja, aber es gibt genug Menschen die nie ein Depot eröffnen werden, weil ja alles Teufelszeug, die wird man auch nicht überzugen können. Für diesen nicht kleinen Personenkreis scheint mit eine gute netto-ETF-Police ein geeignetes Produkt zu sein. Wenn man die dazu kriegt, nicht das teuerste Allianz-Produkt zu wählen, sondern ein im Verhältnis dazu günstiges Prdokukt. Dann ist doch alles gut.

    Ich finde allerdings dass hier weder Herrr Walz noch Finanzfluss eine gute Figur machen, wie man mit Kritik und Gegenkritik umgeht .... wirkt auf mich eher wie ein Sandkastenstreit unter 3-jährigen.

    Moral und Sozialleistungen, ich will da jetzt gar nicht auf eine bestimmte Antwort eingehen.

    Sozialleistungsmissbrauch gibt es und der wird nach § 263 StGB -als Betrug- mit bis zu 5 Jahren bestraft, auch der Versuch ist strafbar. In der Realität und bei Ersttätern verhängen die Richter oft sehr gnädige Geldstrafen.

    Aber was Gestaltungsmöglichkeiten angeht, naja, die gibt es im Steuerrecht für Menschen die es sich leisten können, warum sowas also als Sozialleistungsempfänger nicht nutzen? Als Behörde bin ich aktiv nicht verpflichtet jemand die Gestaltungsmöglichkeit (wie hier gemacht) aufzuzeigen, aber in diesem Rahmen hier ist das für mich OK.

    Man stelle sich nur die Frage, warum im Bürgergeld Rentenversicherung (jederzeit kündbar) als Altersvorsorge akzeptiert und geschützt werden, aber ein ETF-Sparplan nicht ... mit dem Argument, das Geld kann man ja sofort verbrauchen und ist nicht per se für die Altersvorsorge erkennbar?! Ich hätte mal gemutmaßt "Grüße aus der Versicherungslobby". So eine Unterscheidung macht in meinen Augen wenig Sinn (vielleicht haben da auch die Abgeordneten/Regierungsmitglieder keine Ahnung von?), weshalb ich ohne schlechtes Gewissen dazu raten kann hier zu "gestalten".

    peterreiche muss ich Dir sagen, mach Dir Gedanken und informiere Dich. Auto dürfte vermutlich nicht reinzählen zum Vermögen. Der Rest in Cash und Depot über 60.000 € und Du bist alleine im Haushalt, dann halte 60.000 € in Cash und Depot und gebe nur den Rest in einen Versicherungsmantel (bietet sich ja fast nur die netto-ETF-Police an ... wenn das der Prof. Walz liest 8o:S:evil:).

    Falls Du Fragen zum Bürgergeld hast, darfst mich gerne über Konversationen persönlich anschreiben. Hier aber ein kleiner Hinweis zum Thema , das dürfte die vorherrschende Meinung der Jobcenter sein, aber es gibt immer wieder ein paar Idioten in Jobcenter die solche Dinge vor die Gerichte treiben, weil die der Meinung sind nur Riester & Co wären geschützt.

    Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Einschätzung DidiRich ! Die Idee mit dem Versicherungsmantel ohne Verwertungsausschluss werde ich mir genauer ansehen. Allerdings gilt das nur für Bürgergeld und nicht für Wohngeld, richtig?

    Korrekt, bei Wohngeld ist die ETF-Police oder Rentenversicherung nur mit Verwertungsausschluss anrechnungsfrei.

    Hast Du noch Angehörige/Wohngeldberechtigte im Haushalt bei Dir? Wenn ja, hättest Du ja zusätzliche Vermögensfreibeträge (über 60.000 € hinaus).

    Ich würde dem TE aber unabhängig davon erstmal dazu raten sich mit der Thematik nochmal gründlich auseinanderzusetzen. So gehört ein angemessenes (!) KFZ z.B. meines Kenntnisstandes nicht zum Schonvermögen.

    angmessenes Kfz im Bürgergeld ist mit 15.000 € geschützt ... im Wohngeld habe ich nichts konkretes im Hinterkopf oder auf die schnelle gefunden was dort angemessen in € bedeutet.

    Also mal weg vom Sozialschmarotzer, es gibt Gesetze die das regeln und wenn jemand das in Anspruch nehmen will/muss, kann er das tun. Ich versuche wertungsfrei zu antworten:

    - Vermögen an Verwandte schieben kommt raus, es gibt Datenabgleiche und dabei sieht man wo Kapitalerträge flossen und macht dabei natürlich Rückschlüsse aufs Vermögen. § 21 Abs. Nr. 3 Wohngeldgesetz ist da sehr deutlich "Wohngeldanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens". Dazu gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift die noch mehr ins Detail geht.

    By the Way, Vermögen bei Antragstellung verschweigen, hätte auch eine strafrechtliche Relevanz die gerne und erfolgreich verfolgt wird.

    - in die Altersvorsorge damit? Also leider in eine Versicherung? siehe dazu 21.37 Abs. 5 Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift. 1500 € pro Lebensjahr, maximal 90.000 €, aber geknebelt mit dem unwiderruflichem Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG bis zum Renteneintritt. Geht theoretisch, aber ob man das will? Kommt auf die Wohngeldhöhe drauf an.

    - Die Ablehnung scheint mir beim derzeitigen Stand sicher zu sein ... aber um welchen potenziellen Wohngeldbetrag geht es denn? Hier mal der Rechner.


    Andere Option: ohne dazu aufzufordern, muss dieser Verwertungsausschluss beim Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II) nicht mehr gemacht werden, man könnte also alles in den Versicherungsmantel packen und kann auch vor Renteneintritt durch Kündigung der Versicherung wieder an das Geld rankommen. Die Versicherung sollte aber proforma bis zum Renteneintrittsalter laufen (und nicht z.B. schon mit dem 55. Lebensjahr fällig werden).

    Beim Bürgergeld wird sich allerdings die Frage stellen, ob Du das Einkommen ggf. in der Absicht reduzierst um Leistungen zu bekommen, das könnte zu einem Kostenersatz führen nach § 34 SGB II (heißt Leistungen zurückzahlen, wenn das Jobcenter es nicht auf einen Rechtstreit anlegt und die Mißbrauchskarte zieht).

    Beim Vermögen beim Bürgergeld spielt es evtl. auch eine Rollte ob Du längere Zeit hauptberuflich selbständig warst und von der Rentenversicherungspflicht befreit warst, dann gibt es da extra Regelungen die auch Tagesgeld schüzten könnten.

    Naja, ich glaub das Finanzfluss da etwas schlecht reagiert ... Ich verstehe nach wie vor die Fehde nicht. Ich finde Finanzfluss weiterhin hilfreich und ich nutze es, man muss halt wissen, dass das ein Wirtschaftsunternehmen ist das Gewinne erzielen muss, um zu bestehen.

    Nun erweitert das Unternehmen Finazfluss seine "Produktpalette" um eine Empfehlung, da bekanntlich in Deutschland der Anteil der Aktionäre gering ist, eben um DAS Produkt der Deutschen .... eine Versicherung ... aber eben eine halbwegs anständige Versicherung.

    Zugegeben, es ist nur die beste unter den schlechten Anlagemöglichkeiten :) ... hat aber gewisse Vorteile und unbestreitbar auch Nachteile.

    Aber welche Vorteile für den Verbraucher hat es wenn Finanzfluss den Bach runtergeht (Wortwitz)? Deswegen, ich wiederhole mich, verstehe ich die Fehde nicht ... und da bin ich parteiisch, das macht den Herrn Walz in meinen Augen etwas unsymphatisch.

    hau doch mal dein Portfolio in einen Tracker wie https://www.parqet.com/ oder so und schau Dir die Ländergewichtungen an und ggf. auch welche die größten Einzelaktiens in den ETFs.

    Die Frage von mir, warum 6 unterschiedliche ETFs? Aktionen des Depotanbieters oder schon in Vorbereitung auf die Entnahme (Gestaltung FIFO)?

    Du hast Dir ja mal was bei deiner Anlagestrategie gedacht (hoffe ich :)) und solltest Dir ggf. überlegen das einfach weiter durchzuziehen, ob nun eine Kurskorrektur nach unten an der Börse erfolgt oder für 4 Jahre ein oranger US-Präsident rumfuhrwerkt.

    Aber ich kann den Wunsch verstehen, den US-Anteil zu senken.