Privatverkauf Steuer
Wann die Steuer bei Ebay & Co. zuschlägt

Finanztip-Experte für Steuern
Wenn Du einmalig Deinen Dachboden entrümpelst und einige überflüssige Sachen verkaufst, hast Du meist keine steuerlichen Folgen zu befürchten. Anders ist die Situation, wenn Du öfter und gezielt Sachen mit Gewinn verkaufst. Klare Grenzen gibt es allerdings nicht, oft müssen Gerichte darüber entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt. Große Aufregung bringt seit 2023 ein neues Gesetz, das es noch schwerer macht, unbemerkt vom Finanzamt Dinge im größeren Stil im Internet privat zu verkaufen.
Viele Jahre nutzten Finanzbeamte den Webcrawler „Xpider“, um Schwarzhändler auf Ebay, Amazon, und anderen Internetplattformen aufzuspüren. Täglich 100.000 Internetseiten sollen damit auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten durchgepflügt worden sein. Viele steuerpflichtige Geschäfte wurden so identifiziert, weil Steuerfahnder nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2013 Anspruch auf Auskunft über die Verkäufer auf Internetplattformen haben (Az. II R 15/12). Die Konsequenz: Bei intensiveren Aktivitäten drohen Nachzahlungen in gleich drei Steuerarten – in der Einkommen-, der Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Diese Mühe müssen sich die Finanzbehörden nun nicht mehr machen. Denn seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Damit wird die EU-Richtlinie 2021/514 in nationales Recht umgesetzt.
Der wichtigste Punkt: Internet-Plattformen wie Ebay, Amazon, Vinted, Facebook Marketplace aber auch Airbnb werden demnach verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen auf ihren Seiten zu melden, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Das betrifft außer professionellen Händlern auch Privatpersonen, die über solche Plattformen Waren und Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten. Das Gesetz sieht vor, dass die Meldung bis spätetestens zum 31. Januar des Folgejahres beim BZSt eingegangen sein muss. Für das Jahr 2023 also bis Ende Januar 2024. Das BZSt leitet die Daten an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter, so dass am Ende auch Dein Finanzamt Zugriff auf die Daten hat.
Die Plattformbetreiber müssen dem BZSt von Privatpersonen unter anderem mitteilen:
Klare Antwort: Nein. Du musst deshalb auch nicht alle Verkaufsaktivitäten einstellen, nur um ja keine Steuern zahlen zu müssen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Ab einer größeren Anzahl von Verkäufen wird das Finanzamt aber genauer hinsehen. Dabei geht es vor allem darum, ob schon gewerbliches Handeln vorliegt. Mehr dazu erfährst Du in diesem Kapitel.
Es ist aber davon auszugehen, dass die Finanzämter, wenn sie die Daten haben, erstmal bei den Fällen prüfen, in denen die Grenzen deutlich überschritten sind.
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Finanztip hat drei große Plattformen gefragt, was das neue Gesetz für sie und ihre Kunden bedeutet.
Das Unternehmen wird das Gesetz umsetzen und die entsprechenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wichtiger Hinweis: Es besteht für Ebay (wie auch für andere Anbieter) keine Verpflichtung zu melden, was genau verkauft wurde.
Wenn die Grenzwerte des Gesetzes (mindestens 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro Auszahlungen im Kalenderjahr) überschritten sind, wird Ebay die betroffenen Nutzer auffordern, ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Wenn es die nicht gibt, dann die Steuernummer. Kommst Du dem nicht nach, muss Ebay laut Gesetz Maßnahmen ergreifen. So kann es zum Beispiel die Auszahlungen stoppen oder im schlimmsten Fall das Konto sperren.
Guter Service: Wer in die Nähe der genannten Grenzwerte kommt, wird von Ebay eine E-Mail darüber erhalten. Nutzer haben dadurch die Chance, ihre Verkäufe für das Jahr einzustellen. Sie müssen es aber natürlich nicht tun. Zudem beantwortet Ebay auf dieser Seite viele Fragen zum Thema. Das Unternehmen weist dort auch darauf hin, dass sich durch das neue Gesetz nichts an den steuerlichen Verpflichtungen der Verkäufer ändert.
Auch Vinted setzt das Gesetz um, dort wird aber von der DAC-7-Richtlinie der EU gesprochen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass der erste Jahresabschluss erst im Januar 2024 für die Aktivitäten im Jahr 2023 übermittelt werden muss. (Das gilt aber auch für alle anderen Anbieter.) Wer bei Vinted die Schwellenwerte von 30 oder mehr Transaktionen oder mehr als 2.000 Euro im Jahr Einnahmen übertrifft, wird gebeten, das sogenannte DAC-7-Formular mit zusätzlichen Informationen, etwa der Steuer-Identifikationsnummer, auszufüllen.
Auch hier drohen Sanktionen, wenn das trotz mehrmaliger Erinnerung nicht passiert: Deine Angebote werden versteckt, Du kannst Dein Guthaben nicht mehr auf Dein Bankkonto auszahlen lassen und Du kannst dein Guthaben nicht mehr für Käufe auf Vinted verwenden. Das Unternehmen wird in den kommenden Monaten mit Verkäufern in Kontakt treten. Detaillierte Informationen finden Nutzer auf dieser Seite.
Zuerst: Ebay Kleinanzeigen trägt zwar immer noch diesen Namen. Das Unternehmen wurde aber von Ebay verkauft und ist eigenständig.
Das wichtigste: Sehr oft erfährt das Unternehmen nichts davon, ob sich Anbieter und Interessent einig geworden sind. Der eigentliche Verkauf findet zudem sehr oft außerhalb der Plattform statt. Von all diese „klassischen“ und sehr häufigen Kleinanzeigen-Verkäufen (etwa Abholung mit Barzahlung) weiß die Plattform also nichts - und kann diese deshalb auch nicht an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Zahl der aufgegebenen Anzeigen spielt auch keine Rolle.
Ausnahme: Werden auch die Zahlungen über die Plattform abgewickelt, insbesondere im Zuge von „Sicher bezahlen“, muss auch Ebay Kleinanzeigen diese übermitteln, wenn die genannten Grenzwerte überschritten sind. Nutzer finden eine Übersicht aller relevanten Transaktionen in ihrem Profil beim Zahlungsdienstleister OPP, so Ebay Kleinanzeigen. Es werden auch weitere Möglichkeiten geprüft, Nutzer zu informieren. Antworten zu häufig gestellten Fragen findest Du bei Ebay Kleianzeigen auf dieser Seite.
Gute Planung ist der erste Schritt. Überlege zuerst, ob Du mit Deinen Verkäufen ein richtiges Geschäft machen willst, oder Du eher gelegentlich etwas veräußern möchtest.
Leider gibt es keine klare Definition, wann Du als gewerblicher Händler eingestuft wirst. Auch wenn Du die oben genannten Grenzen im neuen Gesetz (weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 Euro Einnahmen) übertriffst, bedeutet das nicht automatisch, dass Du bereits gewerblich handelst.
Allgemein spricht man von gewerblichen Verkäufen, wenn wenigstens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
Das sind keine sehr konkreten Punkte, weshalb sich auch immer wieder Gerichte mit der Problematik befassen müssen. Denn der Übergang zum gewerblichen Händler kann recht schnell und fließend sein. Dabei genügt bereits die Gewinnerzielungsabsicht – auch in Fällen, in denen Du nicht einmal einen Überschuss erzielst, kannst Du daher steuerpflichtig sein. Die Gewinnerzielungsabsicht macht das Finanzamt oft daran fest, wie viele Sachen Du in welchem Zeitraum verkaufst.
Die Gerichte urteilen immer nur im konkreten Einzelfall – und das auch noch sehr unterschiedlich. Insofern herrscht Unsicherheit darüber, welches Volumen für eine gewerbliche Tätigkeit bereits ausreichend ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) wertete in seinem Urteil vom 26. April 2012 (Az. V R 2/11) 328 Verkäufe binnen eines Jahres als unternehmerische Tätigkeit. Diese Zahl kannst Du daher als Anhaltspunkt für ein Überschreiten dieser Grenze nehmen. Im konkreten Fall verkaufte ein Ehepaar über Ebay mehrere Jahre lang Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel und Teppiche. Die Jahresumsätze schwankten von 2.200 Euro bis zu 35.000 Euro aus 287 Verkäufen. Die Richter erkannten hier eine nachhaltige, unternehmerische und damit auch umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit.
Recht eindeutig war der Sachverhalt im folgenden BFH-Urteil: Beim Finanzamt ging eine anonyme Anzeige eines „ehrlichen Bürgers“ ein, der angab, ihm sei aufgefallen, dass eine Finanzdienstleisterin und ihr Ehemann über die Internet-Handelsplattform Ebay unter verschiedenen Namen mehrere Hundert Pelzwaren verkauft hätten. Der Erstatter der Anzeige gab außerdem ein Konto der Klägerin an. Die Ermittler stellten für den Zeitraum zwischen 2003 und 2006 mindestens 140 verkaufte Pelzmäntel fest. Konsequenz: Für die Verkäufe musste das Ehepaar nachträglich Umsatzsteuer zahlen, weil es unternehmerisch tätig wurde (BFH, Urteil vom 12. August 2015, Az. XI R 43/13).
Grundsätzlich können Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Doch wann muss ein Verkäufer Steuern überhaupt zahlen? In folgenden Fällen drohen Steuerpflichten:
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In den oben genannten Fällen musst Du zudem ein Gewerbe anmelden. Bei Umsätzen bis zu 22.000 Euro kannst Du Dich in der Umsatzsteuer auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Konsequenz: Die Geschäfte können umsatzsteuerfrei bleiben.
Wer als gewerblicher Händler eingestuft wird, muss außerdem für Sachmängel haften. Für Neuwaren gilt dann eine zweijährige Gewährleistung; für gebrauchte Waren mindestens ein Jahr – und auch nur dann, wenn diese verkürzte Gewährleistung ausdrücklich erwähnt wird. Achte also darauf, dass Deine Verkäufe nicht überhandnehmen. Denn als privater Verkäufer darfst Du die Gewährleistung ausschließen.
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