Sicher?
Ich dachte bei Grundeigentum (Haus) ist der Notar die richtige Lösung.
Für das Testament braucht man das nicht, es kann aber natürlich je nach Situation und Bundesland im Erbfall notwendig sein zum Notar zu gehen (z.B. Grundbuchberichtigung im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages, sofern sich eine Erbengemeinschaft gebildet hat).
In der hier oft geratenen Situation, ein Kind als Alleinerbe einzusetzen, müsste dann aber bei einem handschriftlichen Testament der Umweg über den Erbschein gemacht werden, mit welchem man dann (zumindest hier in Baden-Württemberg) auch direkt zum Grundbuchamt (Amtsgericht) gehen kann um das ändern zu lassen - also ohne Notar.
Oder man macht eben ein notarielles Testament und hinterlegt dies dort, dann kann man sich den Umweg über den Erbschein sparen, da man zum Grundbuchamt auch mit "eröffneter Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde" gehen kann um eine Änderung zu machen.
Es ist halt immer eine Sache von wie gut bin ich im Erbrecht für meinen "0815" Fall informiert, oder erkenne ich eine Sondersituation und benötige fachlichen Rat, dann würde ich persönlich den Fachanwalt auf Stundenbasis bevorzugen.
Die Notare mit denen ich zu tun hatte, waren allesamt kurz angebunden und fehleranfällig in der Willensniederschreibung wenn es "nur" um 5.000 € Gebühren handelte .... soll aber nicht den ganzen Berufsstand über einen Kamm scheren.
Naseweis kann man natürlich so sehen wie Du und hat gewiss auch seine Vorzüge.
Aber auf jeden Fall ein interessantes Thema, und zu wenig Ahnung im Bereich Erbrecht gibt es auch nicht ... deswegen https://www.youtube.com/@nachlassbayern, weil ich den Typ (Herrn von Malsen) ganz gut finde.