Aktive Abführung von Kapitalertragssteuern bei Aktien und ETFs erforderlich?

  • Hallo,

    Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ein Bekannter (konservative Geldanlage bei der Saprkasse seines Vertrauens) bekam einen Rüffel vom FInanzamt, weil er versäumte, Kapitalertragssteuer abzuführen für Aktiengewinne, welche seine Bank bei einer luxemburgischen Tochterfirma (Deka) verwaltete.

    Mir geht es nun daraum dass ich nacchvollziehen will, dass bei allen meinen Kapitalerträgen tatsächlich auch Kapitalertragssteuer durch die Bank abgeführt wurde...

    Ich habe Aktien und ETFs bei Consorsbank, Comdirect und Trade Republic.

    Das sind nun erstmal deutsche Banken bzw. Banken mit deutschen Niederlassungen,so dass die nach meinem Verständnis Kapitalertragssteuer automatisch abführen müssten.


    Ist es jedoch denkbar, dass für einzelne Invests - beispielsweise weil der jeweilige ETF eben nicht in Deutschland sondern sonstwo verwaltet wird - keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden.

    Und wenn ja: Wie kann ich das herausfinden? Gibt es möglicherweise eine konkrete Stelle / Zeile in der Jahressteuerbescheinigung, wo ich Hinweise finde, falls nicht sämtliche Steuern abgeführt wurden?


    Vielen Dank

  • Mir geht es nun daraum dass ich nacchvollziehen will, dass bei allen meinen Kapitalerträgen tatsächlich auch Kapitalertragssteuer durch die Bank abgeführt wurde...

    Entsprechende Auszüge solltest du bei den jeweiligen Banken ja sehen.
    Wenn du Steuersoftware/ELSTER verwendest, solltest du die entsprechenden Bescheinigungen (welche die Banken automatisch der Finanzverwaltung melden) auch direkt in die Steuererklärung laden.

    Zitat

    Das sind nun erstmal deutsche Banken bzw. Banken mit deutschen Niederlassungen,so dass die nach meinem Verständnis Kapitalertragssteuer automatisch abführen müssten.

    Exakt. Der Sitz der Bank ist AFAIK entscheident.

    Warum bei deinem Bekannten das Zeug in Luxemburg liegt, soll ihm seine Sparkasse erklären. Ist das noch aus Zeiten ohne AIA, wo man sein Vermögen ohne "lästige Steuerpflichten" in europäischen Nachbarländern angelegt hat?

  • Alles bei deutschen Banken/Brokern sollte kein Problem sein, außer du gibst mehr Freistellungsauftrag an als deine 1000€.

    Die Deka-Schei*e aus Luxemburg kenne ich von meinem verstorbenen Onkel und als meine Zwischenfinanzierung (also jede Menge Cash) bei der Sparkasse landete. Da werden einem teure und exklusive Fonds von der Deka Luxemburg angeboten, als besonders verkauft und nicht für jeden Sparkasse-Kunden, aber verwaltet von einem Ableger der Deka in Luxemburg.

    Letztendlich wundert mich, dass die überhaupt Gewinn gemacht haben, der Schei* hat vor ca 6 Jahren nur rote Zahlen produziert :)

  • Entsprechende Auszüge solltest du bei den jeweiligen Banken ja sehen.
    Wenn du Steuersoftware/ELSTER verwendest, solltest du die entsprechenden Bescheinigungen (welche die Banken automatisch der Finanzverwaltung melden) auch direkt in die Steuererklärung laden.

    Die melden die Banken eben nicht bei der Finanzverwaltung, eben das ist ja das Wesen der Abgeltung. Die Banken melden freigestellte Volumina der Finanzverwaltung, nicht abschließend versteuerte Kapitalerträge.

    Der Bekannte des TE hat Kapitalerträge aus dem Ausland, die nicht versteuert sind, die muß er natürlich melden. Mir wäre das zu viel Aufwand, aber ich würde ja auch keine DEKA-Fonds kaufen.

  • Mich würde interessieren, woher das Finanzamt von den Kapitalerträgen Kenntnis hatte. Ich habe gerade mal in Elster für 2024 nachgesehen. Banken übermitteln die Kapitalerträge offenbar nicht an das Finanzamt. Es gibt lediglich eine Meldung über einen Freistellungsauftrag.

    Grundsätzlich bekommst du von einem Broker in Deutschland bei Dividendenzahlung oder Verkauf eine Abrechnung, in der auch die anfallende Kapitalertragsteuer ausgewiesen ist. Zusätzlich zu Beginn des Folgejahres eine Jahresbescheinigung für das abgelaufene Jahr. Das gilt ebenso für Erträge aus Tages- und Festgeldkonten. Dass die Banken die Steuer tatsächlich abgeführt haben, musst du glauben. Überprüfen kannst du das nicht. Bei Banken mit Sitz im Ausland bekommst du ebenfalls eine Jahresbescheinigung. Allerdings führen diese keine Steuer an das deutsche Finanzamt ab.

    Also einfach die Anlage KAP mit den Daten aus den Jahresbescheinigungen ausfüllen. Dann machst du nichts falsch.

  • Mich würde interessieren, woher das Finanzamt von den Kapitalerträgen Kenntnis hatte.

    Hier im Beitrag geht es um Kapitalerträge, die bei einer Auslandsbank (DekaBank Luxembourg) angefallen sind. Zinsen, die im Ausland erzielt werden, sind dem deutschen Finanzamt in voller Höhe bekannt, da Banken Zinserträge von Steuerausländern dem jeweiligen Herkunftsland melden.

    Also Banken aus Luxembourg melden über die Steuerbehörde in Luxembourg die Zinserträge von Kunden, die nicht in Luxembourg steuerpflichtig sind. Das geschieht auch in anderen Staaten entsprechend.
    Deutsche Finanzinstitute melden die kompletten Zinserträge von allen Kunden, die nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. (Steuerausländer)

  • Zinsen, die im Ausland erzielt werden, sind dem deutschen Finanzamt in voller Höhe bekannt, da Banken Zinserträge von Steuerausländern dem jeweiligen Herkunftsland melden.

    Nicht nur das. Ich kenne mehrere Fällen von türkischen oder türkischstämmigen Menschen, die vom Finanzamt ganz unangenehme Post bekamen. Wenn die Post dann noch bei der Scheinmeldeadresse in Deutschland ankommt und nicht „bearbeitet“ wird, kommt richtig Freude auf.