Schlußerbe SOS Kinderdorf

  • Ich will eine Immobilie Wert 390k€ meinem Stiefsohn noch zu meinen Lebzeiten zur Nutzung übergeben.

    Nach meinem und seinem Tod soll das Objekt an das SOS-Kinderdorf gemeinnützig vermacht werden. Dort wird angeblich dann alles verwertet und verkauft.

    Der Abkömmling meines Stiefsohns soll nichts erben und auch keinen Pflichtteil aus dem Wert geltend machen können.

    Wie kann man diesen Fall ohne Notar lösen?

    Braucht man nach meinem Tod einen Vorerben?

    Wer soll nach meinen Tod ins Grundbuch?

  • Kater.Ka 9. Januar 2026 um 05:40

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Tenno99,

    Ihr Vorhaben lässt sich grundsätzlich umsetzen, z.B. mit einer Testamentsregelung Vor- und Nacherbe. Nun besteht Ihr potentielles Erbe nicht nur aus der Immobilie und muss insgesamt geregelt werden.

    Ich bin hier im Team einfache Erbsachen ohne Notar zu regeln, aber Ihr Fall schreit nach dem Notar. Sie können hier so viel falsch machen, dass Sie sich von der Wolke aus nur ärgern würden.

    Gruß Pumphut

  • Warum wollen Sie das Objekt dem Stiefsohn übergeben? Soll es ihm nur zur Nutzung übergeben werden oder soll es auch sein Eigentum werden (im Grundbuch - als Schenkung)?

    Weitere Frage, soll nur das Objekt an das SOS-Kinderdorf gehen, oder soll das SOS-Kinderdorf als Alleinerbe (über sämtlichen Vermögen) eingesetzt werden. Vermächtnis und Erbschaft sind da unterschiedliche Stiefel.

    Ohne weitere Info wäre denkbar:

    1. dass die Immobilie in Ihrem Eigentum bleibt und Sie dem Stiefsohn ein Wohnrecht (oder stärker Nießbrauchrecht) einräumen, das zeitlich an Ihr Ableben gekoppelt ist. Mit Ihrem Testament bedenken Sie dann das SOS-Kinderdorf.

    2. die Immobilie behalten Sie und geben auch kein dinglich gesichertes Wohnrecht (also kein Wohnrecht im Grundbuch) und überlassen dem Stiefsohn das Objekt mietfrei. Hier könnte aber das Finanzamt vermutlich Probleme machen da Sie auf Mieteinnahmen verzichten (Probleme bei Ihrer Einkommensteuer) und Ihr Stiefsohn ja einen geldwerten Vorteil hat (evtl Schenkungssteuer?!).

    Da aber hier viele Fallstricke da sind, wäre wirklich eine rechtliche Beratung gut über einen Fachanwalt/Notar. Ich würde da eher gleich zum Notar, falls eine Beurkundung notwendig sein sollte.

  • Was ist denn das Hauptanliegen?

    • Kosten für eine vernünftige Rechtsberatung und den Notar sparen ... ?
      dann kann man versuchen eine DIY Testament aufzusetzen und darf sich hinterher nicht wundern (... von Wolke 7 aus ...), dass das so nicht funktioniert, wie man sich das vorstellte.

      oder
    • eine vernünftige Erbregelung schaffen ...?
      dann sollte man vorab klären, ob die Organisation ein solches Erbe überhaupt annimmt und einen versierten Experten (Notar) damit beauftragen und das kostet eben Geld.

      Mal so ganz nebenbei:
      Ist das bereits mit dem Empfänger überhaupt abgesprochen ?
      ... woher kommt die Kenntnis, dass "SOS Kinderdorf" tatsächlich Immobilien übernimmt und die dann auch verwertet ... ?
      Ich kenne einen "Fall", dass man Bargeld/Kontoguthaben gern genommen hat, aber an der Immobilie wenig bis kein Interesse zeigte.
  • Warum wird hier immer von der „Wolke“ gesprochen? Da gibt es auch traditionell tieferliegende Regionen.

    Also mal direkt: es ist eine gewisse sonderliche Art alles nach dem eigenen Tode für eine nächste Generation regeln zu wollen. Da sollen dann komplizierte Regelungen her….

    Die Fachanwält:in für Erbrecht ist da Spezialist:in gerade für die sonderlichen Sachen.

  • Da aber hier viele Fallstricke da sind, wäre wirklich eine rechtliche Beratung gut über einen Fachanwalt/Notar. Ich würde da eher gleich zum Notar, falls eine Beurkundung notwendig sein sollte.

    Je nach Bundesland.

    Derjenige, der die Erbregelung austüftelt, ist der Fachanwalt für Erbrecht. Derjenige, der Immobiliengeschäfte oder Testamente beurkundet, ist der Notar. In etwa der Hälfte der Bundesländer kann beides die gleiche Person sein, in etwa der Hälfte der Bundesländer sind beide Funktionen getrennt.

  • Zu Lebzeiten berits Nutzung übertragen:

    Klassischer Fall für Nießbrauch, endet spätestens mit dem Tod des Stiefsohnes, man kann auch früheren Termin vereinbaren.

    Wichtig: Nießbrauch so gestalten, dass Nießbraucher auch alle außergewöhnlichen Lasten trägt, sonst müsste der Eigentümer (jetzt Tenno99, später SOS Kinderdorf) diese tragen. Und Testament: Alleinerbe SOS Kinderdorf.

    Und ja, man braucht den Notar, sonst kommt der Nießbrauch nicht ins Grundbuch.


    Ich würde das allerdings nicht so machen. Ich würde auch den Nießbrauch erst mit meinem Ableben beginnen lassen. Dann sehe ich nicht mehr, wenn der Nießbraucher alles verlottern lässt und nur die Miete kassiert. Außerdem kann ich mein Testament schnell ändern, wenn sich das Verhältnis zum Stiefsohn verschlechtert.

  • Wie denn? "... spätestens 6 Wochen vor dem Tod des Stiefsohnes"? ;)

    Naja, den Nießbrauch kann man auch an Bedingen knüpfen. Beispielsweise ein Datum oder das Sterbedatum des Nießbrauchgebers.

    Allerdings ist Nießbrauch schon ein starkes Recht, dass man jemand gibt. Ich würde mir das gründlich überlegen und wäre eher der Typ der das Haus dem Stiefsohn mietfrei oder als Leihgabe überlassen würde ..... Ich sehe gerade, der Stiefsohn soll da auch Lebenslang drin wohnen. Warum ihm nicht zur Auflage machen, das Haus dem SOS-Kinderdorf zu vererben ... allerdings würde ich dann als Stiefsohn die Immobilie knallhart runterleben und nicht wirklich viel in die Erhaltung investieren, es würde also dann eine Schrottimmobilie die das Kinderdorft vlt. nicht haben will.

    Um so intensiver ich darüber nachdenke, kommt mir der Begriff vergiftetes Geschenk in den Sinn .... ob das der Stiefsohn überhaupt will?!

  • Vielen Dank für die hier im Forum geteilten Information zu meinem Problemen.

    Noch ein paar Fakten zu meinem Fall.

    Das SOS-Kinderdorf e.V. ist seit 2018 Schlusserbe für meine Immobilien.
    Betreuung Private Förderer, Renatastr. 77,80639 München.

    Am 13.11.2024 wurde mir zuletzt bestätigt, dass man dort eine komplette Infrastruktur vorhält, die es ermöglicht Immobilien zu verwerten. Bei meiner Cousine hat das 2019 mit 2 Eigentumswohnungen auch funktioniert.

    Für den Stiefsohn und seine Abkömmlingen gab es dabei keine Pflichtteile.

    Die Absicht des Stiefsohns ist es nicht die Immobilie knallhart runterzuleben. Im Gegenteil. Er will sogar asap 120k€ für energetische Sanierung und Fotovoltaik aus seinem Privatvermögen zur Wertsteigerung des Objekts zugunsten des Kinderdorfs einbringen (schenken)., Er will damit erreichen, dass es nach spätestens 10 Jahren keine Pflichteilsergänzungsansprüche seiner Abkömmlinge gibt.

    Die Hinweise auf die erforderlichen notariellen Beurkundungen und Grundbuch habe ich verstanden. Leider ist mir notariellen Testament meiner Frau schnell klar geworden, dass ohne konkrete Vorgaben zur rechtssicheren Umsetzung sehr wenig Initiative vom Notar zu erwarten ist, wenn ein ähnlicher Fall nicht in seiner Schublade liegt.

    Bringt es was sofort oder nach der Renovierung eine Schenkung ans Kinderdorf mit Auflage Nießbrauch mit mehreren Personen (Schwiegersohn und ich) als Gesamtberechtigten nach §428BGB anzubieten?.

    Könnte das Netzwerk deutscher Testamentsvollstrecker (NTDV) oder eine andere vertrauenswürdige Person eine irgendwie geartete Verwaltung durchführen bis der Nießbrauch endet und das Kinderdorf alles verwertet?

  • Ein nicht ganz zu unterschätztendes Problem, ist das auch auf ein Vorerbe die volle Erbschaftsteuer fällig wird.

    Eine Testamentsvollstreckung über die gesamte Lebensspanne des Stiefsohns, scheint mir unpraktisch.

    Lassen Sie sich von einem Jurist beraten, wie ihr Ziel am einfachsten umgesetzt werden kann.

  • Vielen Dank für die hier im Forum geteilten Information zu meinem Problemen.

    Noch ein paar Fakten zu meinem Fall.

    Das SOS-Kinderdorf e.V. ist seit 2018 Schlusserbe für meine Immobilien.
    Betreuung Private Förderer, Renatastr. 77,80639 München.

    Ich gehe davon aus, dass deine Frau vorverstorben ist und ihr ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag hattet. Erlaubt dir die Verfügung von Todes wegen die Schlusserbeinsetzung zu ändern bzw. zu ergänzen? Liegt da vielleicht der Grund, warum der Notar nicht tätig wird?


    Was bedeutet "Nießbrauch für Schwiegersohn und ich" ? Ein Schwiegersohn ist bislang doch noch nicht aufgetreten.


    Ich würde einen Beratungstermin mit der Rechtsabteilung der SOS Kinderdörfer vereinbaren, die sind juristisch sehr gut aufgestellt und deine Fragen können dort sicher einvernehmlich gelöst werden. Außerdem gehören die bayerischen Notare zu den besonders qualifizierten Nur-Notaren, du könntest im Anschluss dann dort eine/n Notar/in beauftragen.

  • Das SOS-Kinderdorf e.V. ist seit 2018 Schlusserbe für meine Immobilien.
    Betreuung Private Förderer, Renatastr. 77,80639 München.

    Am 13.11.2024 wurde mir zuletzt bestätigt, dass man dort eine komplette Infrastruktur vorhält, die es ermöglicht Immobilien zu verwerten. Bei meiner Cousine hat das 2019 mit 2 Eigentumswohnungen auch funktioniert.

    Frag doch mal beim SOS-Kinderdorf nach, ob sie eine:n Notar:in empfehlen können, der bzw. die sich mit diesem Konstrukt auskennt.