Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Darum solltest Du eine BU abschließen

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ist eine der wichtigsten Ver­si­che­rungen. Jeder Berufstätige sollte eine BU haben.
  • Die BU zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen in Deinem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Wie viel Geld Dir in Deinem Leben verloren geht, wenn Du heute berufsunfähig wirst, findest Du mit unserem Lebenseinkommen-Rechner heraus.
  • Schließ die BU so früh wie möglich und im gesunden Zustand ab. Das geht auch schon in der Schule oder im Studium. Umso günstiger ist die Ver­si­che­rung. 

So gehst Du vor

  • Informiere Dich mit diesem Ratgeber, worauf Du beim Abschluss einer BU achten solltest.
  • Lass Dich zur BU beraten und hole Angebote ein. Wir empfehlen geeignete Ver­si­che­rungsmakler und -maklerinnen:  Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und mithilfe der Patientenakten Deiner Ärzte und Ärztinnen.
  • Nutze unsere BU-Checkliste, um die wichtigsten Punkte in einem BU-Tarif einfach und schnell zu überprüfen.  

Bandscheibenvorfall, Depression, Krebs oder Long-Covid – eine solche Diagnose kann das berufliche Ende bedeuten. Jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Wer dann ohne Einkommen dasteht, dem droht der finanzielle Ruin. Damit das Dir nicht passiert, solltest Du frühzeitig eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen. In diesem Ratgeber erklären wir Dir schnell und einfach, worauf Du bei einer BU-Versicherung achten musst, damit Du eine Sorge weniger hast. 

Was ist eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit oder gar nicht mehr arbeiten kannst, also berufsunfähig bist. 

Wann bist Du berufsunfähig?

Berufsunfähig bist Du dann, wenn Du Deinen letzten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst (§ 172 Abs. 2 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz). Deine Beschwerden sind also so schwerwiegend, dass von einer dauerhaften Einschränkung in Deinem Beruf auszugehen ist. 

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keit darfst Du nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit verwechseln. Bist Du arbeitsunfähig, zum Beispiel aufgrund einer Grippe, kannst Du zwar aktuell nicht arbeiten. Du kommst aber höchstwahrscheinlich nach einer längeren Krankschreibung wieder auf die Beine. 

In den ersten sechs Wochen bekommst Du im Krankheitsfall weiterhin Deinen Arbeitslohn, sofern Du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Bist Du länger krank, zahlt Dir die gesetzliche Kran­ken­kas­se ein Krankengeld für maximal 72 Wochen (§ 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5). Privatversicherte und Selbstständige erhalten entsprechende Leistungen aus einer Krankentagegeld-Versicherung.

Stellt sich während Deiner Krankschreibung heraus, dass Du auf unbestimmte Zeit nicht mehr arbeiten kannst, dann liegt wahrscheinlich eine Be­rufs­un­fä­hig­keit vor. Im Beispiel einer Corona-Infektion wäre das der Fall, wenn Du unter Long-Covid leidest und deswegen voraussichtlich viele Monate oder Jahre nicht mehr arbeiten kannst. 

Wann zahlt die BU-Versicherung?

Ob Du nach einer Krankheit oder einem Unfall arbeitsunfähig oder berufsunfähig bist, ist aber oft nur schwer einzuschätzen. Daher zahlt eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bereits dann eine Rente, wenn Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird. Das reicht der Ver­si­che­rung, um davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist.

Außerdem musst Du nicht vollkommen berufsunfähig sein. Es reicht, dass Du mindestens 50 Prozent Deiner Arbeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr erledigen kannst. Das bedeutet: Du hast mindestens die Hälfte Deiner Leistungsfähigkeit verloren und kannst für Deinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten. Warst Du beispielsweise zuletzt 40 Stunden beschäftigt, dann bist Du für die Ver­si­che­rung berufsunfähig, wenn Du voraussichtlich auf Dauer nur noch 20 Stunden oder weniger arbeiten kannst. 

Zudem prüft die Ver­si­che­rung in der Regel nur, ob Du Deinen aktuellen oder letzten Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kannst. Verzichtet die Ver­si­che­rung auf eine sogenannte abstrakte Verweisung, dann spielt es keine Rolle, ob Du noch in einem anderen Beruf arbeiten könntest. 

Wenn Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit feststeht, zahlt Dir die Ver­si­che­rung die im Vertrag vereinbarte monatliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Das zuvor erzielte Einkommen hat dabei keine Bedeutung.  

Warum ist eine BU so wichtig?

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist neben der Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine der wichtigsten Ver­si­che­rungen. Sie springt ein, wenn Du kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften kannst. Ohne Absicherung kann diese Situation Deinen finanziellen Ruin bedeuten. 

Mit unserem Lebenseinkommen-Rechner kannst Du ganz einfach herausfinden, wie viel Geld Du in Deinem Leben allein durch Deine Arbeit voraussichtlich erwirtschaften wirst. Wenn Du berufsunfähig wirst, fällt diese Einkommensquelle weg. Als Faustregel empfehlen wir bei der BU: Sichere mindestens 80 Prozent Deines Nettoeinkommens ab.

Gib im Rechner einfach Dein Alter, Dein aktuelles Nettogehalt plus jährliche Gehaltssteigerungen und das geplante Renteneintrittsalter ein. Du solltest auch eine Inflationsrate von mindestens 2 Prozent einrechnen, da Dein Gehalt mit den Jahren an Wert verliert. Als Ergebnis siehst Du Dein Lebenseinkommen. Darunter steht das sogenannte Humankapitel, was Dein Einkommen abzüglich der Inflation meint. Es sollte schnell klar werden, was Du mit einer BU absicherst – nämlich in aller Regel Deine Existenz. 

So hoch ist Dein Lebenseinkommen


Was passiert nun, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst – etwa wegen einer schweren Erkrankung oder eines folgenreichen Unfalls? Dein Arbeitseinkommen fällt weg und Du musst Dich finanziell stark einschränken

Zum Zeit­punkt Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit hast Du Dir vermutlich schon einen gewissen Lebensstandard aufgebaut. Vielleicht zahlst Du einen Immobilienkredit ab, versorgst Deine Kinder, verreist gerne und sorgst für das Alter vor, beispielsweise mit einem ETF-Sparplan. Ohne eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kannst Du Dir wahrscheinlich vieles davon nicht mehr leisten.

Und damit wärst Du nicht alleine: Nach Angaben der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung wird jeder vierte Beschäftigte in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Die meisten Menschen werden wegen Erkrankungen der Psyche oder des Skeletts berufsunfähig. Das sind Erkrankungen, die alle Berufsgruppen treffen können. 

Quelle: Morgen & Morgen, Werte gerundet (Stand: April 2024) 

Geht es auch ohne Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Zur Absicherung dieses Vermögens ist die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Prinzip alternativlos. Das Krankengeld der gesetzlichen Kran­ken­kas­se endet spätestens nach 72 Wochen. Eine Unfall­ver­sicherung zahlt nur bei einem Unfall, eine Dread-Disease-Versicherung nur bei bestimmten schweren Krankheiten wie Schlaganfall oder Krebs.

Hast Du in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt, steht Dir zwar grundsätzlich eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te zu. Diese lag laut Statistik der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung im Jahr 2022 für Rentenneuzugänge aber durchschnittlich nur bei 950 Euro pro Monat. Bei Bestandsrentnern und -rentnerinnen lag sie durchschnittlich bei 933 Euro im Monat. Wie hoch Deine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te nach jetzigem Stand ausfallen würde, siehst Du in Deiner jährlichen Renteninformation.

Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du außerdem nur, wenn Du in keinem Beruf mehr drei Stunden arbeiten kannst. Eine Person in leitender Position, die noch einfache Bürotätigkeiten erledigen kann, geht also leer aus. Kannst Du noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, bekommst Du nur die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Außerdem werden laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung rund 40 Prozent aller Anträge auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te abgelehnt. Die meisten Anträge werden abgelehnt, weil keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt werden kann. Das zeigt, dass Du Dich nicht allein auf die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te verlassen solltest.

Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung – auch bekannt als Berufsunfallversicherung – ist ebenfalls kein gleichwertiger Ersatz. Sie zahlt nur bei einem Arbeitsunfall, bei Berufskrankheiten oder bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause, also einem Wegeunfall. Die Wahrscheinlichkeit, wegen eines Unfalls berufsunfähig zu werden, ist gering: Nur 8 Prozent aller BU-Fälle sind laut Morgen & Morgen auf einen Unfall zurückzuführen. Bei den meisten Erkrankungen hilft Dir die gesetzliche Unfall­ver­sicherung daher nicht weiter. 

Zahlt die BU-Versicherung überhaupt?

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt dagegen in aller Regel zuverlässig. 80 Prozent der Anträge auf eine BU-Rente werden bewilligt. Das geht aus der BU-Leistungspraxis-Studie von Franke & Bornberg aus dem Jahr 2023 hervor. Ein Großteil der Ablehnungen ließe sich zudem vermeiden: Laut einer Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen beruhen rund 38 Prozent aller Ablehnungen darauf, dass sich die Versicherten nach Beantragung einer BU-Rente nicht mehr bei der Ver­si­che­rung zurückmelden.

Wenn Du eine BU-Rente beantragen musst, wird die Ver­si­che­rung in der Regel zahlreiche Unterlagen von Dir fordern, bevor sie eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente bewilligt. Im Krankheitsfall kann das aber sehr anstrengend sein. Wir haben daher nach Anwaltskanzleien gesucht, die Dich bei Deinem Antrag auf eine BU-Rente unterstützen. Diese Kanzleien können Dir dabei helfen, die Fragebögen auszufüllen und Deine Ansprüche gegen die Ver­si­che­rung durchzusetzen. 

Warum reicht Geld sparen nicht aus?

Den Beitrag für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu sparen und stattdessen regelmäßig Geld für schlechte Zeiten zur Seite zu legen, mag verlockend sein. Doch wird es Dir – je nach Vermögenslage – nur sehr schwer gelingen, so viel zu sparen, dass Du damit zur Not bis zu Deinem Rentenalter und darüber hinaus auskommst. 

Stell Dir folgendes Szenario vor: Du bist 50 Jahre alt und verdienst monatlich 2.500 Euro netto. Du planst, mit 67 Jahren in Rente zu gehen. Plötzlich wirst Du wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig. Um bis zur Rente Deinen Lebensstandard halten zu können, müsstest Du 510.000 Euro angespart haben – eigentlich noch mehr, um die Inflation auszugleichen. Je jünger Du bei Eintritt der Be­rufs­un­fä­hig­keit bist, desto dramatischer ist die finanzielle Situation. 

Deine Einkommenslücke kann zwar zum Teil durch die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te geschlossen werden. Dennoch kann diese niemals Dein letztes Einkommen ersetzen.

Egal ob mit oder ohne Erwerbsminderung gilt zudem: Um im Ruhestand finanziell sorgenfrei leben zu können, musst Du zusätzlich privat vorsorgen. Das ist umso schwieriger, wenn Du berufsunfähig bist und Du ohne entsprechende Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung keinen Ersatz für Dein Arbeitseinkommen hast. 

Für wen ist eine BU-Versicherung sinnvoll?

Im Prinzip sollte jeder eine BU abschließen, der auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist. 

Besonders notwendig und sinnvoll ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für

  • alle Erwerbstätigen, die nicht auf ihr Arbeitseinkommen verzichten können.
  • Selbstständige, da sie oft nicht gesetzlich rentenversichert sind. 
  • Berufseinsteigende, Studierende und Azubis, weil sie mit guter Gesundheit eine vergleichsweise günstige BU bekommen können. 
  • Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Zukunft im Handwerk, im sozialen Bereich, als Sportler oder Musiker anstreben. In diesen Berufen bekommen sie später nur sehr schwierig oder zu einem sehr hohen Preis eine BU-Versicherung. 

Verbeamtete Personen mit langjähriger Dienstzeit benötigen nicht immer eine BU. Sie erhalten ein Ruhegehalt, das deutlich über dem Niveau der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te liegt. Falls ihre Le­bens­hal­tungs­kos­ten höher sind als ihr Anspruch auf Ruhegehalt, können sie zusätzlich eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung abschließen.

Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und auf Probe sollten aber in jedem Fall eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung abschließen, denn sie haben noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Soldaten und Soldatinnen auf Zeit benötigen ebenfalls eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie bekommen bei Dienstunfähigkeit höchstens die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Berufssoldaten und Berufssoldatinnen sind dagegen verbeamtet und erhalten ein Ruhegehalt, wenn sie nicht mehr dienstfähig sind. 

Ist eine BU für Hausfrauen und -männer sinnvoll? 

Den Abschluss einer BU genau überlegen sollten sich Hausfrauen und -männer. Zwar können Kosten für die Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe entstehen, wenn sie ausfallen. Allerdings sind gute BU-Verträge für Hausfrauen und -männer nur schwer zu bekommen, oft teuer und meist nur mit einer sehr niedrigen Rentenhöhe abschließbar. Wer hingegen schon einen BU-Vertrag hat und womöglich irgendwann wieder arbeiten geht, sollte die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung behalten.

Wann solltest Du Dich um eine BU kümmern?

Die meisten Menschen werden in einem Alter von 40 bis 50 Jahren berufsunfähig. Abschließen solltest Du eine BU aber schon wesentlich früher. Denn je jünger und gesünder Du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger und einfacher kommst Du in der Regel an eine BU.

Bei Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung musst Du Angaben zu Deinem Beruf, Deinen Hobbys und Deinem Gesundheitszustand machen. So kann die Ver­si­che­rung das Risiko abschätzen, ob Du irgendwann tatsächlich berufsunfähig wirst. 

Übst Du einen körperlich anspruchsvollen Beruf aus, beispielsweise im Handwerk, kann das die Kosten der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in die Höhe treiben. Die Ver­si­che­rung schätzt das Risiko, berufsunfähig zu werden, in solchen Berufen besonders hoch ein. Wenn Du wissen möchtest, wie viel Dich eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in bestimmten Berufen kostet, solltest Du einen Blick in unseren Ratgeber zu BU-Kosten werfen.

Wenn Eltern für ihre Kinder bereits eine Schüler-BU abschließen, können diese daher dauerhaft bei den Beiträgen sparen. Wer zur Schule geht, hat noch ein geringes Risiko, berufsunfähig zu werden. Ob die Kinder später eine Ausbildung im Handwerk oder ein Studium anstreben, fragt die Ver­si­che­rung hingegen nicht. Daher sind die Beiträge für sie meist noch erschwinglich. 

Wie beeinflusst die Gesundheit den BU-Beitrag? 

Neben dem Beruf spielt auch der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle bei der Beitragshöhe. In aller Regel sind Menschen in jungen Jahren noch bei besserer Gesundheit. Wer mit guter Gesundheit eine BU abschließt, hat höhere Chancen auf günstigere Beiträge. 

Je länger Du den Vertrag vor Dir herschiebst, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du bestimmte Erkrankungen oder Leiden entwickelst, die den Abschluss einer BU erschweren oder die Ver­si­che­rung teurer machen. 

Aber: Auch mit Vorerkrankungen kannst Du noch eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommen. Wie das geht, erfährst Du im Ratgeber zur BU-Versicherung mit Vorerkrankungen.

Mehr dazu im Ratgeber BU - Ver­si­che­rung mit Vorerkrankungen

  • Vorerkrankungen sind kein K.o.-Kriterium für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

  • Eine anonyme Risikovoranfrage bei einem Makler oder einer Maklerin kann helfen, den passenden Ver­si­che­rungs­schutz zu bekommen.

Zum Ratgeber

Wie bekommst Du eine BU-Versicherung?

Lass Dir beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung von spezialisierten BU-Maklern und -Maklerinnen helfen. Diese Ver­si­che­rung solltest Du nie auf eigene Faust abschließen. Welche Ver­si­che­rung und welcher Tarif zu Dir passen, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab. 

Eine gute Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu finden, ist nicht immer einfach. Die Ver­si­che­rungen unterscheiden sich in Ihren Leistungen, aber auch in ihren Annahmebedingungen. Je nach Gesundheitszustand kann es sein, dass Dich eine Ver­si­che­rung ablehnt, eine andere aber zu normalen Bedingungen annimmt. 

Mit Vorerkrankungen, einem riskanten Beruf oder einem gefährlichen Hobby hast Du ein erhöhtes Risiko für eine Ablehnung. Kümmerst Du Dich nun selbst um eine BU und kassierst eine Ablehnung, kann das einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (HIS) nach sich ziehen. Solche Informationen sehen auch andere Ver­si­che­rungen und lehnen Dich dann möglicherweise ebenfalls ab. 

Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann Dir das nicht passieren. Ein Ver­si­che­rungsmakler oder eine Ver­si­che­rungsmaklerin kann für Dich zunächst bei den Ver­si­che­rungen anfragen, ob und zu welchen Bedingungen sie Dir eine Absicherung anbieten würden. Dabei werden alle persönlichen Daten wie Dein Namen und Deine Adresse geschwärzt. Bei einer Ablehnung erfolgt dann keine Meldung in der HIS-Datei. 

Ein Makler oder eine Maklerin kann Dir außerdem helfen, eine Ver­si­che­rung zu finden, die Dir gute Vertragsbedingungen bietet. Denn im Fall der Fälle benötigst Du eine Rente über sehr viele Jahre – es kommt also in erster Linie auf die Leistung und nicht auf den Preis an. An einer individuellen Beratung kommst Du daher beim komplexen Thema Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in aller Regel nicht vorbei. 

Diese Makler und Maklerinnen empfehlen wir

Bei unserem Vergleich haben wir Ver­si­che­rungsmakler und -maklerinnen gefunden, die auf die Beratung zur BU und alternativen Absicherungsformen spezialisiert sind. Die von uns emp­foh­lenen Makler-Unternehmen konnten uns bei den Kriterien Qualifikation, Marktabdeckung, Erfahrung, Anzahl der Berater und Routine in der Beratung zur BU überzeugen. 

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
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Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
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  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
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Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
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Protego
Protego (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
Nutzer-Erfahrungen

Was solltest Du bei der Beratung beachten? 

Wenn Du Dich zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beraten lässt, solltest Du folgende Dinge beachten:

Wie solltest Du Dich auf die Beratung vorbereiten?  

Bevor Du einen Beratungstermin vereinbarst, solltest Du Dich mit Deiner Gesundheitsgeschichte auseinandersetzen. Der Makler oder die Maklerin wird Dir gleich zu Beginn einen Gesundheitsfragebogen zukommen lassen. Dieser wird benötigt, um die anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherern zu stellen.  

Es ist wichtig, dass Du die Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantwortest. Wer eine Erkrankung vergisst oder einfach weglässt, muss damit rechnen, dass die Ver­si­che­rung später die Zahlung einer Rente verweigert. 

Fordere daher zunächst eine sogenannte Patienten­quittung Deiner Kran­ken­kas­se für den abgefragten Zeitraum an. Darin sind alle Arztbesuche der letzten Jahre verzeichnet. Danach bittest Du alle aufgesuchten Arztpraxen um eine Kopie Deiner Patientenakte. Nutze dazu einfach unser Mus­ter­schrei­ben.

Fordere mit unserem Mus­ter­schrei­ben Deine Patientenakten an. Sende das Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine behandelnden Ärzte und Ärztinnen.

Zum Download

Mithilfe der Patientenakten solltest Du nun in Ruhe und gewissenhaft den Gesundheitsfragebogen beantworten. Gehe auf Deinen Makler oder Deine Maklerin zu, wenn Du Dir bei der Beantwortung der Fragen unsicher bist. Ausfüllen solltest Du den Fragebogen aber immer selbst, damit alle Fragen richtig und vollständig beantwortet werden. 

Leichte Beschwerden wie einen Schnupfen musst Du zwar nicht angeben. Alle anderen Beschwerden und Krankheiten, wegen der Du im abgefragten Zeitraum behandelt wurdest, solltest Du jedoch wahrheitsgemäß angeben

Manchmal entdeckst Du auch Diagnosen in den Patientenakten, von denen Du nichts weißt. Halte in so einem Fall Rücksprache mit der Arztpraxis und bitte um eine Korrektur. 

Checkliste nutzen

Die wichtigsten Tipps rund um die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung findest Du in unserer Checkliste. Nimm diese Liste mit in die Beratung. Besprich mit Deinem Makler oder Deiner Maklerin, ob die jeweilige Ver­si­che­rung alle Punkte der Checkliste erfüllt. 

Beratungsprotokoll aushändigen lassen

Lass Dir in jedem Fall ein Beratungsprotokoll aushändigen, das wiedergibt, worüber Du beraten wurdest. Unterschreiben musst Du aber nicht. Ergänzend kannst Du auch selbst ein Gedächtnisprotokoll über die Beratung anfertigen. 

Keine anderen Ver­si­che­rungen abschließen

Unsere Emp­feh­lungen gelten nur für den Abschluss einer BU und für Alternativen der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Andere Ver­si­che­rungen sollten kein Inhalt dieses Beratungsgesprächs sein. Wenn Du weitere Ver­si­che­rungen abschließen möchtest, dann nutze unsere entsprechenden Ratgeber.

Unser Podcast zum Thema

Worauf solltest Du bei der BU achten?

Bevor es nun an den Abschluss einer BU geht, solltest Du Dir folgende wichtige Tipps für eine BU-Versicherung durchlesen. Worauf Du bei der BU alles achten musst, haben wir Dir außerdem in einer Checkliste zusammengefasst.  

Tipp 1: BU-Rente hoch genug ansetzen

Wähle eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente, mit der Du Deine laufenden Kosten für Familie, Wohnung, Ver­si­che­rungen und Lebensmittel finanzieren könntest. Sichere daher mindestens 80 Prozent Deines aktuellen Nettoeinkommens ab. 

Allerdings hat eine hohe BU-Rente auch ihren Preis. Und je nachdem für welchen Versicherer Du Dich entscheidest, kannst Du nicht mehr als 60 oder 70 Prozent Deines Bruttoeinkommens absichern. Du solltest in jedem Fall mit dem Makler oder der Maklerin sprechen, welche BU-Rentenhöhe möglich ist. 

Du kannst Dir aber auch genauer ausrechnen, welche BU-Rente Du benötigst. Schreibe dazu Deine jährlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Überlege, welche Ausgaben Du weiterhin haben wirst, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Dann teile diese durch zwölf. Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen können den Absicherungsbedarf verringern. Gleiches gilt, falls Du eine private Ren­ten­ver­si­che­rung hast, deren Beginn sich notfalls vorverlegen lässt.

Bedenke außerdem, dass Du nicht in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlst, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Das bedeutet, die BU-Rente muss ausreichen, um weiter für das Alter vorzusorgen. Warst Du vor Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit angestellt, musst Du streng genommen sogar mehr Geld als zuvor in die Altersvorsorge stecken, da Du die Kosten für die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung alleine tragen musst. Im Angestelltenverhältnis teilst Du Dir noch die Kosten mit Deiner Chefin oder Deinem Chef. 

Vorsicht bei hohen Renten: Viele BU-Versicherer verlangen eine zusätzliche ärztliche Untersuchung, wenn Du mehr als 2.500 Euro absichern möchtest. Wenn Du Pech hast, kommen dabei Erkrankungen ans Tageslicht, von denen Du bisher nichts wusstest und die den Abschluss der BU erschweren. Außerdem erweitern die Ver­si­che­rungen in der Regel ihre Gesundheitsfragen. So fragen manche Ver­si­che­rungen für einen unbegrenzten Zeitraum nach Erkrankungen oder sie erfragen sogar die Krankheitsgeschichte Deiner Familie. Bei sehr hohen Rentenhöhen kann es daher sinnvoll sein, erst eine niedrigere Rentenhöhe unter 2.500 Euro abzuschließen und später zu erhöhen. Dann musst Du keine ärztliche Untersuchung befürchten.  

Eine Rentenhöhe von weniger als 1.000 Euro ist dagegen in der Regel wenig sinnvoll – es sei denn, Du bist noch anderweitig abgesichert. Denn solltest Du die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, wird die BU-Rente mit den Sozialleistungen verrechnet.

Die Ausnahme von der Regel: Ist eine deutliche Gehaltssteigerung absehbar und Du hast einen Vertrag mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, kann es sich auch lohnen, aus Budgetgründen zunächst eine niedrige BU-Rente zu vereinbaren. Setz die Rente dennoch immer so hoch an, dass Du im Notfall davon leben könntest. 

Für Schüler und Schülerinnen und Studierende ist die Rentenhöhe dagegen meist auf 500 bis 1000 Euro begrenzt. Sie sollten die Rentenhöhe mit Start in das Berufsleben erhöhen. 

Tipp 2: Akzeptiere keine abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Ver­si­che­rung die Leistung verweigern kann, falls Du theoretisch noch in der Lage bist, in einem anderen, gleichwertigen Beruf zu arbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Du tatsächlich eine solche Anstellung findest. Stelle sicher, dass Dein Vertrag auf diese Klausel komplett verzichtet, damit Du nicht krank ohne Geld dastehst, falls Du keinen Job findest.

Wie entscheidend diese Regelung ist, zeigen wir Dir an einem Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sitzt täglich mehrere Stunden im Auto, um zu seinen Kunden zu fahren. Wegen eines schweren Rückenleidens kann er nicht mehr lange hinter dem Steuer sitzen und muss seinen Job im Außendienst aufgeben. Durch abstrakte Verweisung könnte ihn nun die Ver­si­che­rung auf den Innendienst verweisen, wenn diese Tätigkeit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht. Ob er dort einen Job findet, prüft die Ver­si­che­rung hingegen nicht. 

Tipp 3: Keine Anzeigepflicht nach Vertragsabschluss

Die Ver­si­che­rung sollte darauf verzichten, dass Du sie nach Vertragsabschluss über einen Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko informieren musst, zum Beispiel wenn Du Dir ein gefährliches Hobby wie Gleitschirmfliegen zugelegt hast.

Neu aufgetretene Erkrankungen nach Erhalt des Ver­si­che­rungsscheins musst Du auf keinen Fall bei der Ver­si­che­rung nachmelden.

Tipp 4: Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie vereinbaren

Damit die BU-Rente auch in 20 oder 30 Jahren noch reicht, ist es wichtig, dass Du die Rentenhöhe nachträglich anpassen kannst. Denn durch neue Lebensumstände wie eine Familiengründung können die Kosten für den Lebensunterhalt im Lauf der Zeit steigen. 

Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie hast Du die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung Deine BU-Rente auf einen Schlag hochzusetzen. Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie zu bestimmten Anlässen ist ein absolutes Muss. Eine Abteilungsleiterin mit Kind und Haus benötigt beispielsweise eine höhere BU-Rente als noch zu Unizeiten. In der Regel kannst Du Deine Rente pro Anlass um 25 bis 50 Prozent erhöhen. Ab einem bestimmten Alter, etwa mit 45 oder 50 Jahren, ist dann meistens Schluss mit der Erhöhung. Prüfe daher unbedingt in Deinem Vertrag die Regelungen zur Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. 

Noch besser ist es, wenn Dir die Ver­si­che­rung die Möglichkeit gibt, ohne bestimmten Anlass die Rentenhöhe aufzustocken. Inzwischen erlauben das einige Ver­si­che­rungen ebenfalls bis zu einem bestimmten Alter, in der Regel bis zum 45. oder 50. Lebensjahr. Das ist besonders interessant, wenn Du die Rente aus Budgetgründen zuerst niedriger ansetzen musst, beispielsweise weil Du noch Kredite ablösen musst. Sieht Deine finanzielle Situation besser aus, kannst Du die Rentenhöhe ohne besonderen Anlass erhöhen. 

Allerdings wird für den Teil der Rente, den Du aufstockst, wie bei einem Neuabschluss der Ver­si­che­rung Dein aktuelles Lebensalter zugrunde gelegt. So kostet die nachträglich erhöhte Rente mehr als eine gleich hohe Rente, die direkt bei Vertragsbeginn vereinbart wurde. 

Achte darauf, dass Du bei einer Erhöhung der Rente keine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung ablegen musst. Eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel üblich. Bei der Risikoprüfung sieht das anders aus: Manche Ver­si­che­rungen fragen erneut nach Deinem aktuellen Beruf und nach Deinen Freizeitaktivitäten, wenn Du die Rentenhöhe anpassen möchtest. Je nachdem wie risikoreich sie Deine aktuelle Lebenssituation einschätzen, können sie eine Nachversicherung ablehnen oder einen Risikoaufschlag verlangen. 

Tipp 5: BU-Rente an Inflation anpassen 

Deine BU-Rente solltest Du auch regelmäßig an die Inflation anpassen. Dafür gibt es im Vertrag zwei Stellschrauben: die sogenannte Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik. Denn Deine heute vereinbarte BU-Rente verliert mit den Jahren an Wert. Eine BU-Rente von 1.500 Euro mag für Dich heute ausreichend sein, langfristig darfst Du aber die Inflation nicht außer Acht lassen. Benötigst Du Deine Ver­si­che­rung in 20 oder 30 Jahren, dann kommst Du möglicherweise mit den 1.500 Euro BU-Rente nicht mehr über die Runden. Wie die folgende Tabelle zeigt, ist eine BU-Rente von 1.500 Euro bei einer Inflation von 2 Prozent nach 20 Jahren nur noch 1.009 Euro wert. 

So sinkt der Wert Deiner BU-Rente durch Inflation

 1 % Inflation2 % Inflation3 % Inflation
nach 10 Jahren1.358 €1.231 €1.116 €
nach 20 Jahren1.229 €1.009 €830 €
nach 30 Jahren1.113 €828 €618 €

Werte gerundet
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 6. August 2024)

Mit einer Beitragsdynamik kannst Du Deine BU-Rente an die Inflation anpassen, ohne dass es besonderer Anlässe bedarf. Der Beitrag steigt dadurch jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, beispielsweise um 3 Prozent. Dafür erhöht sich auch Deine BU-Rente, allerdings nicht ebenfalls um 3 Prozent, sondern in etwas geringerem Umfang als der Beitrag. Wie bei der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie verzichten die Anbieter auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

Grundsätzlich solltest Du die jährliche Beitragsanpassung mitnehmen, aber dennoch darauf achten, dass die Ver­si­che­rung nicht zu teuer wird. Die Beitragsdynamik ist Dein Recht, aber keine Pflicht. Du kannst der Erhöhung also auch widersprechen, dann bleiben Beitrag und Rente gleich. Wie oft Du die Erhöhung aussetzen kannst, steht in Deinem Vertrag. Bei vielen Ver­si­che­rungen gilt: Lehnst Du die Dynamik dreimal hintereinander ab, gibt es keine weiteren Erhöhungen, und die versicherte Rente bleibt konstant.

Soll der Beitrag nur moderat steigen, kannst Du einfach jeden dritten Erhöhungsschritt mitmachen und Dir so das Recht auf weitere Erhöhungen sichern. 

Die Vereinbarung einer Leistungsdynamik ist dagegen kein Muss. Mit der Leistungsdynamik kannst Du Deine BU-Rente auch noch erhöhen, wenn Du schon berufsunfähig bist. Denn auch nach Eintritt der Be­rufs­un­fä­hig­keit nagt die Inflation an dem Wert Deiner Rente. Das ist vor allem problematisch, wenn Du in jungen Jahren berufsunfähig wirst und dann für mehrere Jahrzehnte mit einer konstanten Rente auskommen musst.

Viele Ver­si­che­rungen stellen Dir daher in Aussicht, dass sie Dich an Überschüssen beteiligen und dadurch Deine Rente jährlich steigt. Darauf ist aber kein Verlass. Mit einer Leistungsdynamik kannst Du das vertraglich vereinbaren, allerdings gegen einen Aufpreis: Für eine jährliche Rentenerhöhung von 2 Prozent wurden in einer Finanztip-Stichprobe unter acht BU-Anbietern durchschnittlich 13 Prozent mehr Beitrag fällig.

Die Leistungsdynamik ist als Zusatz sinnvoll – doch den Aufpreis solltest Du nicht bei der BU-Rentenhöhe einsparen! Wähle die Leistungsdynamik nur, wenn die Ver­si­che­rung für Dich langfristig bezahlbar bleibt.

Tipp 6: Wähle die Pauschalregelung 

Nach der Pauschalregelung erhältst Du die volle Rentenzahlung, auch wenn Du nur zu 50 Prozent berufsunfähig bist. Bei einer Staffelregelung hingegen hättest Du nur Anspruch auf die halbe Rente. Zwar gibt es bereits bei 25-prozentiger Be­rufs­un­fä­hig­keit ein Viertel der Rente, die volle Rente aber erst bei 75 Prozent. Da es schnell zu Auseinandersetzungen um jeden Prozentpunkt kommen kann, solltest Du die Pauschalregelung vorziehen.

Tipp 7: Kurzen Prognosezeitraum wählen

Der Prognosezeitraum ist die Dauer, für die Du nach ärztlicher Einschätzung berufsunfähig sein wirst. Dein Vertrag sollte die Rentenzahlung vorsehen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Be­rufs­un­fä­hig­keit für sechs Monate prognostiziert. Je länger der Prognosezeitraum, desto schwieriger ist eine zuverlässige medizinische Einschätzung.

Tipp 8: Meide befristete Anerkenntnisse

Wenn die Ver­si­che­rung den Rentenanspruch nur befristet anerkennt, musst Du nach Ablauf der Frist oft erneut Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit nachweisen. Ersparen kannst Du Dir dieses Risiko, indem Du einen Anbieter wählst, der auf befristete Anerkenntnisse grundsätzlich verzichtet. Dann dreht sich die Beweislast zu Deinen Gunsten um. Das bedeutet, dass die Ver­si­che­rung nun nachweisen muss, dass Du nicht mehr berufsunfähig bist. Dadurch ersparst Du Dir weitere kosten- und zeitaufwendige ärztliche Gutachten und hast außerdem bessere Chancen, dass Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit weiterhin anerkennt wird. 

Tipp 9: Rückwirkende Leistung vereinbaren 

Vergleiche die in den Verträgen vorgesehenen Meldefristen für die Be­rufs­un­fä­hig­keit. Am besten zahlt die Ver­si­che­rung bei verspäteter Meldung bis zu drei Jahre rückwirkend eine BU-Rente. Das ist wichtig, weil eine Be­rufs­un­fä­hig­keit oft erst mit Verzögerung festgestellt wird.

Manche Tarife sehen vor, dass die Ver­si­che­rung nicht sofort zahlt, wenn die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit. Diese Wartezeit nennt sich Karenzzeit. Diese kann sechs Monate betragen, aber auch zwei Jahre, je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist. 

Dafür gibt es einen Nachlass auf die Beiträge. Wir raten grundsätzlich von solchen Karenzzeiten ab. Denn in der Zeit bis zum Beginn der Rentenzahlung musst Du Deine laufenden Kosten irgendwie begleichen. Dazu kommen unter Umständen auch noch die Beiträge für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. In einigen Tarifen musst Du diese nämlich auch während der Karenzzeit weiterzahlen. Mehr zu diesem Thema erfährst Du im Ratgeber zur Karenzzeit.

Tipp 10: Teilzeitklausel nicht immer notwendig

Wer in Teilzeit arbeitet, kann es schwerer haben, seine Be­rufs­un­fä­hig­keit nachzuweisen. Arbeitest Du 20 Stunden in der Woche, dann bist Du nach der allgemeinen 50-Prozent-Regel erst dann berufsunfähig, wenn Du nur noch zehn Stunden in der Woche arbeiten kannst. Um eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente zu bekommen, muss es Dir also gesundheitlich schlechter gehen als einem Vollzeitbeschäftigen. 

Abhelfen kann eine Teilzeitklausel in Deinem Vertrag. Sie kann vorsehen, dass sich die Ver­si­che­rung bei Bewertung der Be­rufs­un­fä­hig­keit immer auf die höchste vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beziehen muss. Diese Klausel hilft Dir aber nur dann weiter, wenn Du aktuell in Vollzeit arbeitest und dann später einmal Deine Stunden reduzierst. Wer bei Abschluss der BU bereits in Teilzeit arbeitet, hat dagegen keinen Nutzen von der Klausel.

Vereinzelte Versicherer regeln daher, dass die Erziehung Deiner Kinder oder die Pflege von Angehörigen ebenfalls als Arbeitszeiten gelten. Dann hast Du es einfacher, Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit von mindestens 50 Prozent nachzuweisen. Diese Klausel ist aber nur dann hilfreich, wenn Du Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hast. 

Unabhängig von einer Teilzeitklausel gilt aber allgemein: Reduzierst Du Deine Arbeitszeit vorübergehend, dann hat das keinen Einfluss auf die Bewertung Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit. Das ist der Fall, wenn Du beispielsweise wegen der Kindererziehung in Teilzeit wechselst. Du planst aber fest, wieder in Vollzeit zu arbeiten, sobald es das Alter und die Entwicklung Deiner Kinder zulässt (OLG Saarbrücken VersR 2015, 226; OLG Stuttgart VersR 2011, 59). 

Auch wenn Du wegen einer Erkrankung Deine Arbeitszeit reduziert hast, hat das keinen Einfluss auf die Bewertung Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit. Die Ver­si­che­rung muss sich auf die letzte Tätigkeit beziehen, die Du im gesunden Zustand ausgeübt hast (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 22. November 2022, Az. 7 U 113/20).

Tipp 11: Keine Arztanordnungsklausel akzeptieren 

Achten solltest Du außerdem darauf, dass Deine Ver­si­che­rung im Vertrag auf die sogenannte Arztanordungsklausel verzichtet. Sonst kann sie die Zahlung einer BU-Rente verweigern, wenn Du ärztlich angeordnete oder emp­foh­lene Behandlungen ablehnst. 

Tipp 12: AU und BU einzeln absichern  

Viele BU-Versicherungen bieten Dir einen zusätzlichen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit an. Mit der Ar­beits­un­fä­hig­keits­klau­sel (AU-Klausel) bekommst Du nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit einen monatlichen Betrag in Höhe der vereinbarten BU-Rente. Das Geld hilft Dir zwar, die Zeit bis zur Anerkennung der Be­rufs­un­fä­hig­keit zu überbrücken. Doch die AU-Klausel ist nicht ganz billig: Sie macht die Beiträge um rund 5 bis 10 Prozent teurer.

Prüfe, ob Du diese AU-Klausel wirklich benötigst: Bist Du gesetzlich krankenversichert, dann zahlt Dir die GKV Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Deines Bruttoeinkommens. Wenn das Geld nicht ausreicht oder Du keine gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung hast, solltest Du besser eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die zahlt schon viel früher als die Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung.

Bist Du schon genug über das Krankengeld oder Krankentagegeld abgesichert, dann solltest Du den Aufpreis für die Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung besser in eine höhere BU-Rente investieren.

Tipp 13: Auf Bruttobeitrag achten 

Wer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen vergleicht, findet bei jedem Tarif zwei Preise: Netto- und Bruttoprämie. Den Nettobeitrag zahlst Du zum Start der BU-Versicherung. Er nennt sich deshalb auch Zahlbeitrag. Ver­si­che­rungen können diesen Beitrag allerdings bis zum sogenannten Bruttobeitrag erhöhen, wenn sie die Risiken oder ihre Anlagegewinne nicht richtig kalkuliert haben.

Schaue deshalb bei der Auswahl eines Angebots nicht nur auf einen niedrigeren Nettobeitrag. Vergleiche auch, wie stark die Ver­si­che­rungen den Beitrag anheben können. Die Spanne zwischen den beiden Beiträgen sollte möglichst gering sein. Akzeptiere im Zweifel einen etwas höheren Nettobeitrag, wenn dafür der Bruttobeitrag deutlich geringer als bei anderen Versicherern ist.

Mehr dazu im Ratgeber BU-Kosten

  • Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) ist nicht günstig. Dennoch ist die Ver­si­che­rung für fast jeden sinnvoll.
  • Kannst Du Dir eine BU-Versicherung nicht leisten, gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu drücken.

Zum Ratgeber

Tipp 14: BU separat abschließen

Wir raten Dir zu einer selbstständigen BU-Versicherung. Angehörige solltest Du besser separat mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung absichern. Der Vorteil von zwei getrennten Verträgen ist, dass Du flexibel bleibst. Brauchst Du die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung nicht mehr, weil Du beispielsweise das Eigenheim abgezahlt hast oder die Kinder erwachsen sind, kannst Du die Ver­si­che­rung kündigen, ohne aber Deine BU-Versicherung anzutasten.

Auch von einer Kombination der BU-Versicherung mit einer Kapitallebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung raten wir ab. Der zusätzliche Anteil für die Kapitalanlage macht den ohnehin recht hohen Beitrag für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nochmal deutlich teurer. Das verleitet dazu, eine zu niedrige Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente zu vereinbaren. Wer sich wegen Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder anderer finanzieller Engpässe den Beitrag nicht mehr leisten kann, verliert zusammen mit der Altersvorsorge auch den BU-Schutz. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, Sparverträge und die Ver­si­che­rung gegen existenzielle Risiken zu trennen.

Solche Be­rufs­un­fä­hig­keits-Zusatzversicherungen werden häufig mit dem Argument beworben, dass mit ihnen die Altersvorsorge auch bei Be­rufs­un­fä­hig­keit gesichert sei. Denn einige Ver­si­che­rungen zahlen im Fall der Be­rufs­un­fä­hig­keit anstelle des Kunden weiter in die Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Aus unserer Sicht die bessere Variante: Setze besser eine etwas höhere Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente an, mit der Du auch die Kosten für die Altersvorsorge zahlen kannst.

Tipp 15: Einen guten Versicherer wählen 

Wirst Du berufsunfähig, ist es entscheidend, dass die Ver­si­che­rung Deine Rente auch tatsächlich bezahlen kann. Daher ist es sehr wichtig, eine finanziell solide Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu wählen, die es auch in 20 oder 30 Jahren noch gibt. Im Beratungsgespräch mit Deiner Maklerin oder Deinem Makler solltest Du deshalb nach der Finanzkraft der Ver­si­che­rung fragen. Zudem raten wir von Firmen ab, die erst wenige Jahre am Markt sind.

Analysehäuser wie Morgen & Morgen oder Franke & Bornberg vergleichen die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen unterschiedlicher BU-Anbieter. Schließe nur Tarife ab, deren Bedingungen die höchstmögliche Bewertung haben. Bei Morgen & Morgen sind das fünf Sterne und bei Franke & Bornberg ist es ein „FFF+“.

Neben der Gesamtbewertung ist bei Morgen & Morgen auch das Teilrating „BU-Kompetenz“ interessant. Die Kompetenz des Versicherers sollte mit mindestens vier Sternen bewertet sein. Geprüft werden die Erfahrung mit Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen sowie eine professionelle und faire Bearbeitung der Leistungsfälle.

Die Ratings kannst Du bei einem von uns emp­foh­lenen Ver­si­che­rungsmaklereien anfordern oder selbst auf den Websites von Morgen & Morgen und Franke & Bornberg nachschauen.

Tipp 16: Über Rechts­schutz­ver­si­che­rung nachdenken

Manchmal lehnen Ver­si­che­rungen Anträge auf eine BU-Rente zunächst ab. Laut dem Ver­si­che­rungsverband GDV werden circa 20 Prozent der Fälle abgelehnt.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten ab und erleichtert es damit, Leistungsansprüche gegen die Ver­si­che­rung juristisch durchzusetzen oder zumindest einen Vergleich zu erwirken. Schließe die Rechts­schutz­ver­si­che­rung in jedem Fall bei einem anderen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ab.

Wenn Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen möchtest, dann erledige diesen Schritt mindestens drei Monate vor dem BU-Vertrag. Oft geht es bei Streitigkeiten mit der BU-Versicherung um die Gesundheitsfragen, die Du vor dem Abschluss der BU beantwortet hast. Hast Du die Rechts­schutz­ver­si­che­rung erst später abgeschlossen, könnte sich die Ver­si­che­rung darauf berufen, dass der vermutete Rechtsverstoß vor Vertragsbeginn lag und eine Kostenübernahme verweigern. 

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof in einigen Urteilen den Ver­si­che­rungsfall ver­brau­cher­freund­licher definiert. Es kommt aber laut Ver­si­che­rungs­om­buds­mann immer wieder zu Streit zur Frage, welcher Zeit­punkt als Rechtsschutzfall gilt.

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BU-Checkliste zum Download

Die wichtigsten Punkte, auf die Du bei der Auswahl Deiner BU-Versicherung achten musst, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt. Diese kannst Du auch im Beratungsgespräch nutzen, um sicherzugehen, dass alle relevanten Aspekte abgehandelt wurden. Erläuterungen zu den wichtigsten Punkten findest Du weiter oben im Text. 

BU-Checkliste 

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Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer braucht eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ist für die meisten Erwerbstätigen sinnvoll. Sie zahlt einen vereinbarten monatlichen Betrag, wenn Du Deinen jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Auf die staatliche Absicherung durch eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te solltest Du Dich nicht allein verlassen: Die Rente liegt in der Regel weit unter Deinem letzten Einkommen und viele Anträge werden abgelehnt. 

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Was kostet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Die Kosten für eine BU-Versicherung sind je nach Berufstätigkeit und Gesundheitszustand sehr unterschiedlich. Riskante Berufe und gefährliche Hobbys können die BU-Versicherung teuer machen. Aber auch Vorerkrankungen lassen die Prämie in die Höhe schießen. Doch bei den Beiträgen lässt sich Geld sparen, beispielsweise durch einen Vergleich der Angebote

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Worauf solltest Du bei einer BU achten?

  1. Entscheide Dich für einen erfahrenen Versicherer und einen BU-Tarif mit guter Bewertung. Die Ratings kannst Du bei einem von uns emp­foh­lenen Ver­si­che­rungsmakler anfordern. 
  2. Wähle eine Rentenhöhe, mit der Du über die Runden kommen würdest, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Damit die BU-Rente auch noch in 20 oder 30 Jahren reicht, ist es wichtig, dass Du die Rentenhöhe nachträglich anpassen kannst, zum Beispiel mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder Beitragsdynamik.

Das solltest Du noch beachten »

Wo gibt es die beste BU-Versicherung?

Die BU-Versicherung ist ein sehr individuelles Produkt. Welche BU-Versicherung zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Beruf, Alter und Gesundheitszustand ab. Am Ende zählt vor allem die Leistung des Versicherers, nicht der Preis. Zudem unterscheiden sich die Gesundheitsfragen je nach Anbieter, sind oft komplex formuliert und es gibt Tücken. Daher empfehlen wir Dir eine individuelle Beratung bei einem von uns emp­foh­lenen Ver­si­che­rungsmakler

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Wie hoch sollte die Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente sein?

Überlege Dir, welche Ausgaben Du weiterhin haben wirst, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Ver­si­che­rungen oder Kredite müssen weitergezahlt werden. Hast Du vielleicht schon Erspartes oder Einnahmen aus Vermietung, kann das Deinen Bedarf wiederum mindern. Um Dein Geld vor der Inflation zu schützen, solltest Du eine Dynamik in Deinem Vertrag vereinbaren.  

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Darfst Du Vorerkrankungen verschweigen?

Vorerkrankungen können eine BU teuer machen. Manchmal kann es sogar schwierig werden, überhaupt eine BU-Versicherung zu bekommen. Dennoch musst Du alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, auch die Fragen zu Rauchverhalten und Gewicht. Denn im Leistungsfall forscht der Versicherer genau nach. Sollte er feststellen, dass Du beim Vertragsabschluss Gesundheitsfragen falsch beantwortet hast, kann er vom Vertrag zurücktreten und sich weigern, die Rente zu zahlen. Erkrankungen, die erst während der Vertragslaufzeit auftreten, musst Du allerdings nicht nachträglich melden.

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* Was der Stern bedeutet:

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