Ich habe das gleiche Problem. Die Allianz hat abgelehnt, da die meinem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sich leicht von den vom BGH beanstandeten Versicherungsbedingungen unterscheiden. In meinem Vertrag steht sinngemäß, dass die Allianz den Rentenfaktor jederzeit senken darf, ihn aber zu Rentenbeginn wieder erhöhen muss, wenn dann aktuelle und vergleichbare Verträge einen höheren Rentenfaktor haben. Der Hinweis auf die Erhöhung zu Rentenbeginn ist angeblich der Joker für die Allianz. Leider kenne ich den originalen Text (der vom BGH beanstandet wurde) nicht und kann ihn deshalb nicht vergleichen. Schau mal in den Text bei deinen Versicherungsbedingungen. Meine sind die E202.
Bei mir ist es genau so, wie bei dir.
Es ist kein "Joker der Allianz", sondern die Folge der ersten Beschwerden. Sie haben dann den Text entsprechend nachgebessert und sind somit vertraglich fine.
Da werden wir leider sehr wahrscheinlich keine Chance haben ...![]()