Beiträge von gcmv

    Ich habe das gleiche Problem. Die Allianz hat abgelehnt, da die meinem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sich leicht von den vom BGH beanstandeten Versicherungsbedingungen unterscheiden. In meinem Vertrag steht sinngemäß, dass die Allianz den Rentenfaktor jederzeit senken darf, ihn aber zu Rentenbeginn wieder erhöhen muss, wenn dann aktuelle und vergleichbare Verträge einen höheren Rentenfaktor haben. Der Hinweis auf die Erhöhung zu Rentenbeginn ist angeblich der Joker für die Allianz. Leider kenne ich den originalen Text (der vom BGH beanstandet wurde) nicht und kann ihn deshalb nicht vergleichen. Schau mal in den Text bei deinen Versicherungsbedingungen. Meine sind die E202.

    Bei mir ist es genau so, wie bei dir.

    Es ist kein "Joker der Allianz", sondern die Folge der ersten Beschwerden. Sie haben dann den Text entsprechend nachgebessert und sind somit vertraglich fine.

    Da werden wir leider sehr wahrscheinlich keine Chance haben ...:rolleyes:


    Ich komme nicht zurück, wie ich es der "Moderation" bereits per E-Mail geschrieben habe.

    Ich antworte mal in Achim Weiss-Manier:

    Tue, was du nicht lassen kannst ...

    Jetzt eine Antwort von mir:

    Das ist sehr schade, da ich deine fachliche Expertise immer sehr geschätzt habe. Allerdings ist/war dein Ton an vielen Stellen (aus meiner Sicht) "verbesserungswürdig" und der spielt halt auch mit ...

    Schade, aber es ist, wie es ist - dir alles Gute und vielleicht liest man sich doch mal wieder hier im Forum, denn du wirst dich ohne "uns" wahrscheinlich total langweilen ...

    Mach's gut!

    Ich könnte es nicht besser beschreiben als Horst Talski - bei meinen Schwiegereltern war es ein Scherbenhaufen, der meiner Frau so zugesetzt hat, dass sie kurz vorm "Durchdrehen" war ...

    Von daher nochmal mein Rat an alle "Kinder": Sprecht das Thema proaktiv bei euren Eltern an - ihr erspart euch eine Menge Stress im Nachgang!

    Das ist mal wieder ein richtig schönes Thema, bei dem man die unterschiedlichen Ansichten der Forenteilnehmer lesen kann - herrlich ...

    Ich bin im Alter deines Vaters und habe mit meiner Frau ein Berliner Testament (es war uns wichtig, dass der überlebende Ehepartner zu 100% abgesichert ist und nicht "teilen" muss).

    Da wir uns aber auch seit geraumer Zeit mit dem Thema "Schenken" beschäftigen, waren wir gestern beim "Probesterben" und haben und haben mit unserem Berater mal die Erbfälle durchgespielt.

    Das Ergebnis wird sein, dass wir beide unserem Sohn in den nächsten Monaten 2 Immobilien schenken werden. Was in 10 Jahren ist, werden wir dann sehen - vielleicht bekommt er dann noch einmal was (falls wir Beide noch leben und das Erbschafts- und Schenkungsrecht es positiv hergibt).

    Das machen wir von UNS aus - unser Sohn hat nicht mit einem Wort das Thema erwähnt, sondern wir sind darauf gekommen und aktiv geworden.

    Ich würde es an deiner Stelle ansprechen, jedoch keinerlei Druck ausüben. Sollten es deine Eltern nicht wollen, dann wird das Erbe halt am Schluß größer und die fällige Steuer ebenfalls - ist halt so ...

    Ich wünsche Dir viel Glück und Einsicht deiner Eltern!

    Sehr interessant - wir haben gerade genau so einen Fall in unsrer WEG.

    Ein Eigentümer hat seine Balkonfliesenfugen (Sondereigentum!) nicht ordnungsgemäß instandgehalten und somit ist Wasser in die Konstruktion eingetreten. Dieses Wasser hat Schäden am Gemeinschaftseigentum verusacht.

    Verstehe ich das richtig - wenn er solch eine zitierte VHV-Haftpflichtversicherung hätte, würde der Schaden am Gemeinschaftseigentum bezahlt, sein eigener Schaden an den Fliesen/Fugen aber nicht?

    Ich bin mit dem Steuerberater SEHR zufrieden - auch wenn er es sich hier an dieser Stelle wohl ein bisschen einfach gemacht hat.

    Einspruch wird auf jeden Fall fristgerecht noch eingelegt. Werde mich mit ihm noch abstimmen, was von meiner Seite an Infos noch benötigt wird.

    Die Hinweise bzgl. Bodenrichtwerte sind sehr hilfreich - habe mir das Sachwertprotokoll mal angeschaut - wie ich sehe, hat das FA die aktuellen (2025er) Werte eingesetzt - der Bescheid betrifft das Steuerjahr 2022 (aus 2021 war die 80/20-Meldung des Steuerberaters).

    Da sind meines Ermessens einige "Ungereimtheiten" drin. Der Erblasser hatte die Wohnung 1996 erworben. Es war ein Neubau (ein Hinterhaus wurde an ein bestehendes Haus angebaut). Das Bestandsgebäude datiert von 1932. Wenn ich das richtig sehe, hat der Finanzbeamte beim Gebäudewert mit Ansätzen von 1932 gerechnet - obwohl nachweislich Neubau von 1996. Die Bodenrichtwerte hat er dann von 2025 genommen - das sieht für mich als Steuerlaie nach einer Vermischung von Äpfeln mit Birnen in der jeweils ungünstigsten Version für mich aus. Vielleicht liege ich auch falsch - es wird sich hoffentlich aufklären, wenn mein Steuerberater drüberschaut.

    Danke für eure sehr konstruktiven Antworten - da stecken schon mal eine Menge verwertbarer Infos für mich drin.

    Zur weiteren Erläuterung:

    Die Wohnung war vorher nicht vermietet, sondern vom Erblasser selbst bewohnt - von daher gab es vorher keine AfA und diese musste nun (von mir) zum ersten Mal angesetzt werden.

    Und ja, mein Steuerberater hat tatsächlich im Vorjahr diese 80/20 Methode angewendet, die ohne Murren vom FA anerkannt wurde.

    Jetzt hat das FA eine "neue" Berechnung nach dem Sachwertverfahren durchgeführt und die Werte für mich nachteilig reduziert. Bin gespannt, was mein Steuerberater jetzt macht ...

    Hallo liebe Community,

    bin gerade mehr als bedient von meinem zuständigen Finanzamt (Mannheim-Neckarstadt) und muss meinem Ärger hier Luft machen.

    Zum einen "durfte" ich erst mal über 12 Monate auf die Bearbeitung warten. Dann kam der Bescheid mit der "Überraschung", dass ich nur ca. 30% des vom Steuerberater ausgerechneten Betrages zurückerstattet bekam. Es wurde sofort Einspruch eingelegt. Weitere 5 Monate später kommt jetzt eine lapidare Auskunft (bei der u. a. auf angemerkte Punkte des Steuerberaters überhaupt nicht eingegangen wird). Habe das jetzt mal überflogen und kann als "Steuerlaie" nur feststellen, dass die AfA-Grundlage einer geerbten Mietwohnung, die mein Steuerberater im Steuerjahr zuvor erstmals ansetzte (und die dort voll anerkannt wurde) jetzt einfach vom Finanzbeamten neu nach Sachwertverfahren berechnet wurde. Durch den dadurch höheren Anteil des Grundstücks, vermindert sich der Gebäudewert und somit die AfA.

    Habe ja zum Glück den Steuerberater, aber unabhängig davon würde mich echt interessieren (und vielleicht Andere auch?), ob so ein Vorgehen rechtens ist?

    Danke für entsprechendes Feedback.

    Habe die AVB jetzt doch noch gefunden:

    Bei unserem 2010 abgeschlossenen Alllianz-Riester ist allerdings in diesen AVB noch ein Satz nachgeschoben:

    "Ergibt sich bei Beginn der Rente zur Altersvorsorge mit den dann für vergleichbare Neuabschlüsse bei der Allianz geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor, wenden wir diesen bei der Berechnung der Rente zur Altersvorsorge an."

    Von daher gehe ich davon aus, dass ich wohl leider keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur des Rentenfaktors zu meinen Gunsten habe, da dieser Satz wohl bei den Klägern im genannten Urteil in den AVB's 2006 noch fehlte ...:(

    Und heute hat der BGH entschieden:

    Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2025 - Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente), die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der…

    Ich habe gerade den Vertrag meiner Frau rausgeholt - da wird in der Versicherungspolice auf die AVB E83 verwiesen - die mir leider nicht vorliegt.

    Wenn ich danach im Netz suche, bekomme ich immer nur die neueste AVB der Allianz angezeigt.

    Hat jemand eine Idee, wie ich da rankomme?

    Ganz herzlichen Dank schonmal im Voraus!