Beiträge von Beamter06

    Der "Fall 2" hat nichts mit dem Szenario "Arbeitnehmer" zu tun.

    Fall 1 schon eher. Bei 900 € Kosten sprechen wir über eine Erstattung im niedrigen 2-stelligen Bereich. Da kann man ausrechnen, welche Arbeitszeit er dafür aufwenden darf, damit es für die Gesamtheit der Steuerzahler kein Verlustgeschäft wird.

    Die Kosten waren 900€ je Kind. Von den 1.800€ wirken sich 1.200€ auf das zu versteuernde Einkommen aus. In diesem konkreten Fall lag die steuerliche Auswirkung bei exakt 496€.
    Das ganze hat mich als Bearbeiter 5 Minuten gekostet um es zu ändern und zu erläutern.
    Ich denke das war wirtschaftlich dann schon in Ordnung.


    Die absoluten 0815 Fälle ohne jegliches Risiko werden schon seit Jahren voll maschinell bearbeitet.

    Mal als Beispiel von 2 Fällen bei denen ich heute Änderungen durchführen musste.

    1. Fall

    Die Steuerpflichtigen wollten den privaten Musikunterricht der Kinder als Betreuungskosten absetzen. Das waren je Kind über 900€.

    2. Fall

    Der Steuerpflichtige hat auf der Anlage V AfA in Höhe von über 4.800€ angesetzt. Tatsächlich lag die AfA aber bei lediglich 200€. Zusätzlich hat er neben der Home Office Pauschale noch die Pauschale für ein Arbeitszimmer angegeben.

    Beide Fälle zusammen haben zu einem Mehrergebnis von rund 3.000€ geführt

    In der Finanzverwaltung bearbeiten wir im Rahmen der Steuererklärung ja die Vergangenheit.
    Wenn es in deinem Fall um das Jahr 2025 geht dann gibst du deine Steuererklärung in der Regel eher frühestens April/Mai 2026 ab. In der Anlage V werden bei der vermieteten Wohnung geringere Einnahmen angeben und gleichzeitig Erhaltungsaufwendungen. Normalerweise sollte eine Nachfrage erfolgen weshalb die Einnahmen geringer sind.
    Wenn du die Vermietungsabsicht glaubhaft nachweisen kannst sind die Kosten tatsächlich abzugsfähig. Hierfür genügen in der Regel Inserate in Zeitung oder Onlineportalen oder wenn man einen Makler beauftragt hat.
    Kannst du das nicht nachweisen und die Wohnung wurde dann auch noch verkauft können nurnoch die Kosten bis 30.09. berücksichtigt werden. Das betrifft dann auch die AfA und die Schuldzinsen.
    Über jeden Kauf/Verkauf von Grundstücken/Wohnungen/Äcker ergeht durch die Grunderwerbsteuerstelle eine Zusammenfassung des notariellen Vertrages an die Wohnsitzfinanzämter der betroffenen Steuerpflichtigen.

    Hallo,


    Seit den Kindern arbeiten meine Frau und ich beide Teilzeit mit rund 75%. Für uns war es keine Option, dass nur einer Teilzeit arbeitet aber unsere Jobs geben es eben auch her. Das ist ja längst nicht überall möglich oder finanziell sinnvoll.
    Das Gehalt und Kindergeld geht auf ein Konto und von dort aus wird auch alles bezahlt. Da wir früh mit der Ausbildung angefangen haben hat die Teilzeit keine Auswirkung auf die spätere Pension (laut aktuellem Recht) selbst wenn wir die Arbeitszeit bis 67 nicht mehr erhöhen würden.
    Da wir uns aber sicherlich nicht auf die Pension, so wie der heutige Stand ist, verlassen haben wir noch beide einen ETF Sparplan über jeweils 300€.

    Bei Freunden die das 3-Konten-Modell haben wurde es folgendermaßen gelöst.
    Alles Geld ging auf Das Gemeinschaftskonto und von dort wurden dann alle Fixkosten plus laufende Kosten für Essen, Ausflüge etc. bezahlt. Das verbliebene Geld wurde dann 50/50 auf die Einzelkonten umgebucht.
    Ob ein Rentenausgleich gezahlt wurde weiß ich allerdings nicht.

    Auch sollten Renten nicht versteuert werden, würde tausende Finanzbeamte einsparen.

    Hier muss ich dich leider enttäuschen.
    Sofern es Steuererklärungen sind die nur aus Renteneinkünften bestehen laufen die in fast 100% der Fälle automatisch durch. Da spart man mit dem ganzen drumherum vielleicht 2 bis 3 Beamte pro Finanzamt ein aber mehr nicht.
    Im folgenden kann ich nur für Hessen sprechen aber in dem aktuellen Amt in dem ich bin werden rund 30.000 Arbeitnehmererklärungen jährlich bearbeitet. Und das von lediglich ca. 20 Mitarbeitern bei denen die Hälfte noch Teilzeit arbeitet. Sachbearbeiter die hauptsächlich das erste Anschreiben im Einspruchsverfahren bearbeiten sind hier schon eingerechnet.

    Generell müssten die Steuergesetze allgemein deutlich vereinfacht werden.
    Wenn ein Paragraf im Gesetz eine Seite hat bestehen die 20 Seiten danach aus allen möglichen Ausnahmen und Sonderregelungen :rolleyes:

    Viele Grüße

    Ja, das ist so.

    Dein Arbeitgeber führt Kirchensteuer ab und du kannst diese gezahlte Steuer im Folgejahr "von der Steuer absetzen".

    Ich empfinde das auch als reichlich absurd, aber es ist so.

    Nein das ist so nicht ganz korrekt.

    Der Arbeitgeber führt im Rahmen des Abzugsverfahrens die Kirchensteuer ab.
    Angenommen es geht um das Kalenderjahr 2024 dann kann diese monatlich einbehaltene Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung 2024 als Sonderausgabe abgesetzt werden.
    Diese gibt man logischerweise frühestens im Jahr 2025 ab.
    Wenn wir jetzt ein Jahr zurück denken und die Vorraussetzungen die gleichen waren dann wurde im Kalenderjahr 2024 die Einkommensteuererklärung 2023 abgegeben. Wenn hier nun zuviel gezahlte Kirchensteuer erstattet wurde dann wurde diese im Kalenderjahr 2024 erstattet und ist dort bei der Einkommensteuererklärung den Sonderausgaben gegen zu rechnen.

    Hört sich kompliziert an aber ist recht simpel wenn man es einmal geschnallt hat.

    Oder einfach austreten ;)

    Ist dir der FTSE All World nicht breit genug aufgestellt oder wieso die weiteren ETFs?

    Die 3 weiteren ETFs schütten jeweils in unterschiedlichen Quartalen aus und somit landen jeden Monat die entsprechenden Dividenden auf dem Verrechnungskonto.

    Mir gefällst und es macht mehr „Spaß“ als der thesaurierende All World. Ob damit jetzt ein bisschen mehr oder weniger Rendite erzielt wird ist mir relativ egal:)

    Um mal wieder zum Thema zu kommen.

    Monatlich spare ich 300€ in ETF.

    150€ davon gehen in den FTSE All World.
    50€ in den FTSE All World High Dividend Yield
    50€ in den Stoxx Global Dividend 100
    50€ in den Fidelity Global Quality Income

    Zusätzlich habe ich noch zu einem kleinen Teil ( ca. 6%) den Heiligen Amumbo. Dieser wird aber nicht bespart.

    Als Altlast habe ich noch einen Emerging Markets ETF den ich stehen gelassen habe nachdem ich mehr oder weniger gezwungen war den MSCI World von Amundi zu verkaufen ( Umschichtung erfolgte in den FTSE All World).

    Zusätzlich zahle ich durch Vermögenswirksame Leistung und weitere Einzahlungen 96€ im Monat in einen Bausparvertrag aus 2006 ein. Dieser hat noch eine Guthabenverzinsung über 3,6% und das Guthaben in 9 Jahren löst fast 1:1 ( bis aus 2.000€) unsere Restschuld der Immobilie ab.

    Der Posten Tagesgeld ist mit ca. 30.000€ recht hoch da wir kurzfristig für den Keller noch 5 bis 10.000€ brauchen und eines unserer Autos in den nächsten 3 bis 5 Jahren ersetzt werden muss.

    Also ist bei dir ja maximal 1 Tag pro Woche strittig. Bei ca. 45 Wochen wären das 276€ Werbungskosten (45 x 6€). Sofern die doppelte Haushaltsführung tatsächlich anerkannt ist und du am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhältst und die Kosten hierfür auch abgesetzt werden musst du ggf. in einem Einspruchsverfahren nichts weiter begründen da du mit der Begründung die Pauschale anerkannt bekommen wirst.

    Um Deine Sachbearbeiterin kommst Du ganz einfach herum: Du legst einfach gegen Deinen Steuerbescheid Einspruch ein. Den Einspruch bearbeitet jemand anderes.

    Kleine Anmerkung hierzu. Die Aufteilung der Bearbeitung der Steuererklärungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    In Hessen werden aber 99% der Steuererklärungen von Mitarbeitern bearbeitet ( mittlerer Dienst) und nicht von Sachbearbeitern (gehobener Dienst).

    Du gibst die Fahrten abends zum Büro als Familienheimfahrten im rahmen der doppelten Haushaltsführung an? Liegt überhaupt eine doppelte Haushaltsführung vor? Aber das wird eben das Problem sein du gibst für gewisse Tage beides an.

    Du sagst ja selbst, dass dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der ist halt sehr weit weg aber das ist halt leider dein Problem.

    Um wieviel Tage geht es hierbei überhaupt? Das wirst du ja nicht 3 mal die Woche oder öfter machen.

    Guten Abend.

    Die Home Office Pauschale in Höhe von 6€ pro Tag kannst du ohne besondere Voraussetzungen beantragen. Für den gleichen Tag kannst du dann allerdings die Fahrtkostenpauschale nicht mehr ansetzen. Wenn du ein Arbeitszimmer absetzen willst dann gelten strengere Voraussetzungen.

    Argumentieren kannst du entsprechend mit dem §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG in Verbindung mit §9 Abs. 5 EStG. Lediglich wenn am Arbeitort dauerhaft kein Arbeitsplatz zu Verfügung steht kannst Du beides (Fahrtkosten und Home Office Pauschale ) absetzen. Das ist typischerweise bei Lehrern der Fall.

    Der Vollständigkeit halber: keine Steuerberatung :)

    Viele Grüße

    Nein in Pension kann man mit 60 noch nicht gehen aber man kann sein Dienstverhältnis ruhend stellen lassen und dann eben übergangsweise vom Vermögen leben (wenn vorhanden). Das Beamtenverhältnis wird dabei nicht aufgelöst .

    Aber das ist alles weit entfernte Zukunftsmusik und bis dahin wird sich bestimmt noch einiges ändern.

    Die Höchstversorgung beträgt nach 40 Jahren 71,75 Prozent. Also 1,79375 Prozent pro Jahr.

    Es wird hierbei von einer Vollzeitbeschäftigung ausgegangen.

    Jahre mit Teilzeitbeschäftigung werden entsprechend prozentual gekürzt.

    Wenn ihr beide 73 % arbeitet, bekommt ihr die entsprechenden Pensionen. Aber keine 72 % und auch keine 71,75 %.

    Das bei euch Sonderregelungen wie Aufbau Ost oder Auslandseinsätze vorliegen, kann ich den Schilderungen bisher nicht entnehmen.

    Guten Morgen,

    Meine Frau und ich haben mit 16 bzw. 17 angefangen in der Finanzverwaltung zu arbeiten. Entsprechend habe ich keine 40 Jahre Zeit um Pensionsansprüche zu erarbeiten sondern 50. Abgesehen davon haben wir erst nachdem unser erstes Kind da war auf Teilzeit umgestellt. Ich habe vorher bereits 17 volle Jahre gearbeitet.

    Wenn ich jetzt bis zur Pension weiterhin nur 73,17% arbeiten sollte komme ich insgesamt auf 40,41 Dienstjahre und habe somit keine Pensionslücke im Vergleich zum jetzigen Einkommen.

    Aber alles ist eben höchst individuell.

    Vielleicht höre ich auch mit 60 auf und leb dann bis zur Pension vom Vermögen und gehe dann doch mit höheren Abschlägen in den Ruhestand. Da mach ich mir dann aber erst so in 20 Jahren konkrete Überlegungen zu falls überhaupt.

    Ein Grundgerüst an Planung ist nicht verkehrt aber alles totplanen ist auch nicht erstrebenswert.

    Um mal zum Thema zurückzukehren.

    Meine Frau und ich zahlen jeweils 300€ in ETF‘s ein.

    Aktuell sind das rund 10% unseres Haushaltseinkommens. Erhöhen werden wir dies zukünftig wahrscheinlich eher nicht. Wenn man vom Status Quo ausgeht haben wir zukünftig so gut wie keine Pensionslücke. Wir arbeiten beide 73% und stand heute liegt die Pension bei 72%.

    Mehr Gedanken machen wir uns momentan nicht. Wir haben beide noch rund 30 Jahre bis zur Pension und in der Zeit wird sich sehr wahrscheinlich noch vieles verändern.

    Hallo.

    Der Verlustvortrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

    Das heißt, dass der Werbubgskostenpauschbetrag von deinem Bruttolohn abgezogen wird sofern deine restlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen.

    Von diesen Einkünften wird der Verlustvortrag abgezogen. Erst danach werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Sonderausgaben wie Krankenversicherung , Rentenversicherung etc. abgezogen.

    Etsy hat dich aufgefordert eine UST-ID Nummer mitzuteilen. Diese hast du entweder bei deinem zuständigen Finanzamt beantragt oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

    Wenn du als Kleinunternehmer eine UST ID Nummer beantragst musst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. In dieser kannst du aber die Zeilen für Kleinunternehmer ausfüllen sofern du unter den Grenzen des 19 UStG bist. Da musst du keine Angst haben auf einmal Umsatzsteuer abführen zu müssen.