Bescheid vom Finanzamt: Kirchensteuer

  • Hallo!

    kann mir bitte jemand beim Bescheid vom Finanzamt das Thema Kirchensteuer so erklären, dass man es gut verstehen und nachvollziehen kann.

    Zum einen wird die Kirchensteuer ganz am Anfang festgesetzt und zwar was ich hätte zahlen müssen ("festgesetzt werden") und was ich gezahlt habe ("ab Steuerabzug vom Lohn"). Dies wird gegeneinander aufgerechnet und ich erhalte die "verbleibende Steuer". Bei einem Minusbetrag habe ich zu viel gezahlt und bei einem Plusbetrag habe ich zu wenig gezahlt. So weit so gut; das kann ich nachvollziehen und wäre für mich völlig ausreichend.

    Zum anderen wird jedoch die Kirchensteuer noch einmal bei den "unbeschränkt abziehbare[n] Sonderausgaben" mit "gezahlte Kirchensteuer" noch einmal aufgeführt. Was für mich aber noch unverständlicher ist, ist, dass die Kirchensteuer aus irgend einem vorherigen Jahr mit "ab erstattete Kirchensteuer" von der "gezahlte Kirchensteuer" abgezogen wird. Dies verstehe ich absolut nicht und kann es nicht nachvollziehen.

    Nun würde mich interessieren, ob die Berechnung richtig ist und seit wann das so gemacht wird. Ich habe mal eine Aufstellung ab 2007 - 2022 für mich gemacht und da werden lediglich bei den Bescheidjahren 2018 (die verbleibende Kirchensteuer aus 2014), 2021 (aus 2016 und 2017) und 2022 (aus 2018) wie zuvor beschrieben bei den Sonderausgaben berechnet. Seltsamerweise die Jahre 2019 und 2020 nicht.

    Falls noch Infos fehlen, einfach fragen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob mir das jemand verständlich und nachvollziehbar erklären kann. Lieben Dank für eure Mühe!

    Gruß

    Helena

  • Ja, das ist so.

    Dein Arbeitgeber führt Kirchensteuer ab und du kannst diese gezahlte Steuer im Folgejahr "von der Steuer absetzen".

    Ich empfinde das auch als reichlich absurd, aber es ist so.

    Nein das ist so nicht ganz korrekt.

    Der Arbeitgeber führt im Rahmen des Abzugsverfahrens die Kirchensteuer ab.
    Angenommen es geht um das Kalenderjahr 2024 dann kann diese monatlich einbehaltene Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung 2024 als Sonderausgabe abgesetzt werden.
    Diese gibt man logischerweise frühestens im Jahr 2025 ab.
    Wenn wir jetzt ein Jahr zurück denken und die Vorraussetzungen die gleichen waren dann wurde im Kalenderjahr 2024 die Einkommensteuererklärung 2023 abgegeben. Wenn hier nun zuviel gezahlte Kirchensteuer erstattet wurde dann wurde diese im Kalenderjahr 2024 erstattet und ist dort bei der Einkommensteuererklärung den Sonderausgaben gegen zu rechnen.

    Hört sich kompliziert an aber ist recht simpel wenn man es einmal geschnallt hat.

    Oder einfach austreten ;)

  • vielen Dank Beamter06 für deine Informationen!

    Also im Bescheid von z. B. 2024 wird am Anfang die festgesetzte und die bereits bezahlte Steuer voneinander abgezogen, sodass ich die verbleibende Steuer erhalte.

    Und bei den Sonderausgaben wird der Betrag der gezahlten Kirchensteuern, den ich ganz am Anfang in der Tabelle aufgeführt bekomme, noch einmal aufgeführt und der erstattete Betrag aus dem Jahr 2023 abgezogen.

    Den ersten Teil der Berechnung verstehe ich und ist für mich völlig ausreichend. Den zweiten Teil verstehe ich nicht. Ich weiß nicht, warum das Thema noch einmal aufgegriffen und noch einmal etwas berechnet bzw. voneinander abgezogen wird. Vor allem ab wann wird das so gehandhabt? Was ist der Grund für die Änderung? In früheren Bescheiden wurde das nicht so eingetragen. Das war für mich plausibel; jetzt nicht mehr.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir dieser Sachverhalt jemand verständlich erklären kann.

  • Der zweite Teil ist die Ermittlung der absetzbaren Sonderausgaben. In 2024 hast du für Kirchensteuer bezahlt und du hast Beträge aus 2023 erstattet bekommen. Die Erstattung von 2023 wird von dem gezahlten Betrag in 2024 abgezogen und das sind die absetzbaren Sonderausgaben, die du hattest.

    Im nächsten Jahr wird Dir die Erstattung die du in 2025 für die 2024 gezahlte Kirchensteuer bekommen hast wieder von den in 2025 gezahlten Kirchensteuerbeiträgen abgezogen und als Sonderausgabe berechnet.

    Es geh dabei um nichts was Du zahlen musst, es geht um die absetzbare Kirchensteuer.

  • Da wurde gar nichts geändert. Das Verfahren läuft seit ewigen Zeiten so.


    Ich mache dir mal ein konkretes Beispiel.

    Bedenke bitte, dass die REAL in einem Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende (z.B. an Brot für die Welt) gehandhabt wird.

    2022

    Kirchensteuer vom Lohn: 300 Euro

    Festgesetzt nur 280 Euro (Steuererklärung für 2022)

    Erstattung 20 Euro gibt es 2023 (!)


    2023

    Kirchensteuer vom Lohn 310 Euro

    Real „gespendet“ aber nur 310 - 20 =290

  • Grundsätzlich muss man zunächst einmal wissen, dass die Kirchensteuer eine abzugsfähige Sonderausgabe ist, welche deine zu zahlende Einkommensteuer reduziert.


    Ansonsten trift das Beispiel von Tomarcy die Realität sehr genau. Ich würde es aber sogar noch um ein Beispiel für diejenigen erweitern, die nur eine freiwillige Steuererklärung abgeben (was bei dir evtl. die Unklarheiten in manchen Jahren erklären könnte).

    2021: Vom Lohn wurden 300 Euro Kirchensteuer einbehalten

    2022: Vom Lohn wurden 310 Euro Kirchensteuer einbehalten.

    2023: Freiwillige Steuererklärung für 2021 und 2022 mit dem Ergebnis, dass für 2021 nur 280 und 2022 nur 285 Euro Kirchensteuer festgesetzt werden. Also gibt es eine Erstattung über 45 Euro (= 300 - 280 + 310 - 285). Der Steuerbescheid wird im Jahr 2023 ausgestellt. Gleichzeitig werden in diesem Jahr 320 Euro Kirchensteuer einbehalten.

    In der Steuererklärung für 2023 werden jetzt 275 Euro Kirchensteuer als Sonderausgaben berücksichtigt (= 320 - 45) und reduzieren somit in dieser Höhe das zu versteuernden Einkommen.