Hallo!
kann mir bitte jemand beim Bescheid vom Finanzamt das Thema Kirchensteuer so erklären, dass man es gut verstehen und nachvollziehen kann.
Zum einen wird die Kirchensteuer ganz am Anfang festgesetzt und zwar was ich hätte zahlen müssen ("festgesetzt werden") und was ich gezahlt habe ("ab Steuerabzug vom Lohn"). Dies wird gegeneinander aufgerechnet und ich erhalte die "verbleibende Steuer". Bei einem Minusbetrag habe ich zu viel gezahlt und bei einem Plusbetrag habe ich zu wenig gezahlt. So weit so gut; das kann ich nachvollziehen und wäre für mich völlig ausreichend.
Zum anderen wird jedoch die Kirchensteuer noch einmal bei den "unbeschränkt abziehbare[n] Sonderausgaben" mit "gezahlte Kirchensteuer" noch einmal aufgeführt. Was für mich aber noch unverständlicher ist, ist, dass die Kirchensteuer aus irgend einem vorherigen Jahr mit "ab erstattete Kirchensteuer" von der "gezahlte Kirchensteuer" abgezogen wird. Dies verstehe ich absolut nicht und kann es nicht nachvollziehen.
Nun würde mich interessieren, ob die Berechnung richtig ist und seit wann das so gemacht wird. Ich habe mal eine Aufstellung ab 2007 - 2022 für mich gemacht und da werden lediglich bei den Bescheidjahren 2018 (die verbleibende Kirchensteuer aus 2014), 2021 (aus 2016 und 2017) und 2022 (aus 2018) wie zuvor beschrieben bei den Sonderausgaben berechnet. Seltsamerweise die Jahre 2019 und 2020 nicht.
Falls noch Infos fehlen, einfach fragen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob mir das jemand verständlich und nachvollziehbar erklären kann. Lieben Dank für eure Mühe!
Gruß
Helena