Ich habe mir mal den Bericht des Bundesrechnungshofes, der wohl offenkundig den Ausschlag für die Klage gegeben hat, und der hier unter dem Beratungsbericht vom 15.08.25 einsehbar ist
angesehen.
Augenfällig ist, dass in früheren Berichten sehr detailliert auf versicherungsfremde Leistungen eingegangen wurde, insbesondere auf die kostenlose Krankenversicherung für Ehegatten und Lebenspartner. Und ob es sich hierbei um eine versicherungsfremde Leistung handele. Es wurden viele Studien herangezogen, die überwiegend zum Ergebnis der versicherungsfremde Leistung kamen.
Im jetzigen Bericht werden diese fremden Leistungen nur noch insgesamt betitelt mit dem u. a. 10-Milliarden-Ergebnis.
Wäre erstaunlich, wenn die Klage sich hier begrenzt:
Das alte Rollenmodell hat sich ausgelebt, es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht berufstätige oder geringverdienende Ehegatten/Lebenspartner, die nicht schwerst pflegebedürftig oder teilhabebeeinträchtigt sind, eine kostenlose Krankenversicherung erhalten.
Der Satz (wer hat ihn noch nicht gehört): „Arbeit lohnt sich durch Steuerklasse III und kostenlose Krankenversicherung für mich nicht“ ist eine Luxusentscheidung, die nicht kostenträchtig durch Arbeitnehmende und Betriebe bezahlt gehört.
Zumal dadurch auch mangelnde oder fehlende Altersvorsorge forciert wird mit später insgesamt höheren Kosten für Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld).
Der übliche Mindestbetrag von aktuell rund nur 260 Euro mit immerhin einer Pflegeversicherung sollte für Ehegatten und Lebenspartner nicht kostenlos sondern selbstverständlich sein.
Überhaupt wird meines Erachtens nach die Krankenversicherungskarte, die man bequem am ärztlichen Tresen abgibt und dafür hochwertige Leistungen erhält, über Einzelfälle kann man streiten, insgesamt viel zu wenig wertgeschätzt.
Ein solch geringerer Mindestbeitrag sollte für die hohen Leistungen, die man dafür erhält, für alle bisher in kostenlos mitversicherten Ehe- und Lebenspartnergemeinschaften, auch im Rentenalter, wertschätzend selbstverständlich und längst umgesetzt sein.