Beiträge von Juwel

    FrMBis zum 45. Lebensjahr kannst Du Dir auch Rentenpunkte/-Jahre nachkaufen.

    Du meinst vermutlich, dass man bis zum 45. LJ Ausbildungszeiten anrechnen lassen kann und für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Beiträge nachzahlen kann per Antrag.

    Entgeltpunkte kann man grundsätzlich ab dem 50. LJ nachkaufen:

    Rentenpunkte kaufen: Früher in Rente gehen oder Rente erhöhen
    Wenn Du früher in Rente willst, kannst Du die Abzüge mit dem Kauf von Rentenpunkten ausgleichen. Wir erklären für wen sich das 2022 besonders lohnt.
    www.finanztip.de

    Wenn es in Deutschland ein steuerfinanziertes Nationales Gesundheitssystem gäbe, wäre die Gesundheitsversorgung für alle frei. Die PKV-Versicherten könnten ihre Verträge kündigen, müßten also weiter keine Beiträge zahlen.

    Wahrscheinlicher allerdings wäre es, daß sich einige Ärzte (möglicherweise die besseren), aus dem Nationalen Gesundheitssystem ausklinken würden (so wie das im Vereinigten Königreich ja aktuell ist) und weiter gegen private Bezahlung behandeln würden. Und da bräuchte man dann passende öffentliche oder private Zusatzkassen.

    Meines Wissens ist eine derart umfassende Umgestaltung aber nicht in der Planung.

    Private Versicherungen und privat abrechnende Ärzte würden vlt aber auch einen Zugewinn erfahren, wenn dann auch die GKV-Versicherten endlich private Wahlleistungen über „Brille und Einbettzimmer/Chefarzt im Krankenhaus“ hinaus privat zusätzlich absichern könnten.

    Jeder Mensch könnte da die eigenen Prioritäten setzen, je nachdem wie wichtig ihm spez. Themen der Gesundheitsvorsorge neben den Kosten für Wohnart, Lebensunterhalt und Freizeit/Urlaub(e) sind.

    Vorstellbar ist auch, dass sich das dann auch in AG-Benefits für zusätzliche private Krankenvorsorge entwickelt, neben oder im Rahmen der Geld- und Sachleistungen. Statt Dienstwagen ein (Rahmen)Vertrag zusätzliche private Krankenversicherung z.B.

    Und Beamte, die ja die größte Gruppe in der PKV darstellen, könnten zu den Pflichtbeiträgen zur staatlichen/gesetzlichen KV dann Zuschüsse für die vormals zugesicherte Gesundheitsfürsorge erhalten plus einen Anteil für private Wahlleistungen, Höhe je nach Eintrittsalter. Das würde jetzt kosten aber mittelfristig („Boomer“) und insbesondere langfristig enorme Kosten für die 70%-Beihilfe in den Haushalten bei Bund/Ländern/Kommunen sparen.

    Das „Hausfrauenmodell“ lebt..

    In einer meiner Vormittags-Yogagruppen sind drei Hausfrauen, deren Männer bei Bosch arbeiten. Die Damen sind zwischen 48 und 52 und haben letztmals vor der Geburt der Kinder gearbeitet. Sie sind in der KV familienversichert. Kinder sind 15 bis 17 Jahre alt. Eine Arbeitsaufnahme ist nicht mehr geplant.

    …wer kennt sie nicht. Und mitunter wird dann noch mit Nägelmachen, Fensterreinigung oder „Warenparties“ (Schmuck, Reinigungsmittel, Kunststoffwaren, Kerzen…) etc schwarz zuverdient.

    Weil sich eine offizielle Beschäftigung wegen Stkl III und kostenloser Krankenversicherung „ja überhaupt nicht lohnt“.

    Dann muss sich Beschäftigung für solche Menschen eben wieder lohnen, indem diese staatlich völlig unnötigen und ungerechten Subventionen wegfallen.

    Vermutlich müssten so einige Geschäfte, wie z.B. Bäcker, nicht schließen, weil sie schon für wenige Stunden niemanden mehr finden („Lohnt sich nicht“).

    Oder man nimmt mit der eigenen Wohlstandsentscheidung die Segnungen der Infrastruktur und der sozialen Vorsorge an, indem man wertschätzend den Preis dafür zahlt: keine Steuervergünstigungen und keine kostenlose Krankenversicherung mehr.

    Ich habe mir mal den Bericht des Bundesrechnungshofes, der wohl offenkundig den Ausschlag für die Klage gegeben hat, und der hier unter dem Beratungsbericht vom 15.08.25 einsehbar ist

    https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/finanzlage-gkv-volltext.html?nn=23102

    angesehen.

    Augenfällig ist, dass in früheren Berichten sehr detailliert auf versicherungsfremde Leistungen eingegangen wurde, insbesondere auf die kostenlose Krankenversicherung für Ehegatten und Lebenspartner. Und ob es sich hierbei um eine versicherungsfremde Leistung handele. Es wurden viele Studien herangezogen, die überwiegend zum Ergebnis der versicherungsfremde Leistung kamen.

    Im jetzigen Bericht werden diese fremden Leistungen nur noch insgesamt betitelt mit dem u. a. 10-Milliarden-Ergebnis.

    Wäre erstaunlich, wenn die Klage sich hier begrenzt:

    Das alte Rollenmodell hat sich ausgelebt, es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht berufstätige oder geringverdienende Ehegatten/Lebenspartner, die nicht schwerst pflegebedürftig oder teilhabebeeinträchtigt sind, eine kostenlose Krankenversicherung erhalten.

    Der Satz (wer hat ihn noch nicht gehört): „Arbeit lohnt sich durch Steuerklasse III und kostenlose Krankenversicherung für mich nicht“ ist eine Luxusentscheidung, die nicht kostenträchtig durch Arbeitnehmende und Betriebe bezahlt gehört.

    Zumal dadurch auch mangelnde oder fehlende Altersvorsorge forciert wird mit später insgesamt höheren Kosten für Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld).

    Der übliche Mindestbetrag von aktuell rund nur 260 Euro mit immerhin einer Pflegeversicherung sollte für Ehegatten und Lebenspartner nicht kostenlos sondern selbstverständlich sein.


    Überhaupt wird meines Erachtens nach die Krankenversicherungskarte, die man bequem am ärztlichen Tresen abgibt und dafür hochwertige Leistungen erhält, über Einzelfälle kann man streiten, insgesamt viel zu wenig wertgeschätzt.

    Ein solch geringerer Mindestbeitrag sollte für die hohen Leistungen, die man dafür erhält, für alle bisher in kostenlos mitversicherten Ehe- und Lebenspartnergemeinschaften, auch im Rentenalter, wertschätzend selbstverständlich und längst umgesetzt sein.

    Durch meinen vorherigen Beitrag, während des Schreibens angeregt, stelle ich mal die ketzerische Frage:

    Könnt man die Krankenversicherung komplett auf "steuerfinanziert" umstellen?

    Dann würde wohl der Staat mit reinreden wollen, was für wen an Krankenversorgung gemacht wird. Man könnte sich dann eigentlich nicht mittels Geld auf dem einen oder anderen Weg darüber hinaus gehende Leistungen erkaufen.

    Aber wäre dass dann nicht im Sinne verschiedener Artikel des GG, insbesondere Art 1, Absatz (1) und Art 2, Absatz (2) ?

    Wie gesagt: eine ketzerische - meinetwegen auch provokative - Frage. Als Gedankenspiel. Vielleicht sollte man das in einem separaten Thread diskutieren.

    Das wäre vermutlich nur denkbar, wenn auch die PKV-Versicherten einbezogen würden; sonst wäre es ungerecht gegenüber den immerhin ca. 8,7 Mio Vollversicherten in der PKV.

    Aber grundsätzlich eine gute Idee (und die gesetzlichen Beiträge gehen doch sowieso in einen Gesundheitsfond, bis auf die Zusatzbeiträge, die die Kassen erheben - könnte man dann ebenfalls beenden - weniger Bürokratie).


    Das wäre dann eine Standard-GKV für alle, mit der Möglichkeit der privaten Zusatzversorgung für Wahlleistungen. Dann könnte man endlich auch diese unübersichtlichen, unterschiedlichen und bürokratischen Zusatz- und Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, mit denen sie tw. teure Werbung betreiben und untereinander auf Kundenfang gehen, in private Wahlleistungen überführen.

    Die Zahl der Kassen, insbesondere unwirtschaftlicher (z.B. durch zu hohe Vorstandsleistungen, Benefits, Werbung, Lobbykosten), würde sich wohl dadurch einschränken.

    Vorteil wäre auch, und vor allem wirklich sozial iS GKV/GG, dass dann Menschen ohne Krankenversicherung (geschätzt zwischen 60 TSD und einer Mio.) krankenversichert wären. Hier denke ich insbesondere an Kinder, die durch Unterhalts/PKV-Probleme aus dem System fallen, die zunehmende Zahl an Obdachlosen, die durch Krisen o. Erkrankungen Wohnungen und demzufolge ihre private Infrastruktur/Absicherung verlieren, oder Privatversicherte, die mangels Vorsorge oder durch Krisen ihre PKV-Beiträge mit ihren Renten/Vermögen nicht leisten können.

    Das stimmt nur teilweise. Mein Vater hatte noch eine 6-Tage-Woche und 1950 lag die Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden. 2024 lag sie bei durchschnittlich 34,8 Stunden. Wenn jetzt noch 14 Stunden für den Partner hinzu kommen bist Du in etwa beim gleichen Stand.

    Ansonsten bestätigt Dein Beispiel meine Beschreibung. Wir bekommen es derzeit nicht hin, vernünftige Entscheidungen zu veranlassen.

    Die Rechnung haut so nicht hin.

    Die „34,8 Stunden durchschnittliche Wochenarbeitszeit in D“ ist nur ein statistischer Wert und ergibt sich durch die enorm hohe Beschäftigungsquote (mit meist in Teilzeit arbeitenden Frauen) hier - da liegt D im EU-Vergleich auf Platz 3 nach Island und Schweden.

    In den Ländern mit höherer Wochenarbeitszeit ist sowohl die Beschäftigungsquote aller Erwerbsfähigen niedriger und auch die Teilzeitqoute erheblich niedriger, heißt, viele Frauen arbeiten dort nicht, und kommen auch nicht in die Statistik.

    Um beim Beispiel des Vaters zu bleiben: hätte die Ehefrau 10 Std/Woche gearbeitet käme die Statistik auf „29 Stunden Wochenarbeitszeit“.

    Ein ziemliches Ärgernis sind solche Statistiken, mit stets populistischen Debatten im Anschluss, für die vielen Vollzeitbeschäftigten hier (deren Wochenquote übrigens im EU-Schnitt mit 40,2 Stunden liegt), insbesondere für die über 4 Millionen, die regelmäßig Überstunden leisten.
    Plus diejenigen, die unregelmäßig Überstunden leisten.

    Über 1 Milliarde Überstunden wurden in D in 2024 geleistet, zudem meist unbezahlt.

    Diese Arbeitszeit-Statistik ist eigentlich unbrauchbar, zumal sie sich nur auf vergleichsweise wenig Befragte beruft, in jedem Land unterschiedlich zuverlässige Daten erhoben werden und Nichtbeschäftigte, für die auch keine Teilzeit in Frage kommt, überhaupt nicht berücksichtigt werden.

    Echt? Ich habe nicht nur 8500€ jährliche Zinsen bei der pbb, sondern auch noch mehrere Festgelder bei Raisin mit durchschnittlich 4% Zins (wollte die Frage hier aber nicht verkomplizieren). Allein von den Zinserträgen kann ich leben. Und das soll ich freiwillig aufgeben, nur weil ich innerhalb der EU umziehen möchte? Das ist Deine Ansicht der Dinge. Sollte die EU nicht möglichst unbürokratisch und einheitlich agieren? Oder was soll diese EU sonst bringen? Freihandelsabkommen kann man auch ohne EU aushandeln. Bist Du sicher, im richtigen Forum zu sein? Geht es hier darum, möglichst elegant sein Geld zu verbrennen?

    Das mag daran liegen, dass die EU für größere, gemeinsame Interessen der Staaten gegründet wurde, und nicht, um Einzelnen Rosinenpickerei zwischen den Ländern zu ermöglichen.

    Das wird auch nicht der einzige Vertrag sein, der wohnortgebunden abgeschlossen wurde, viele andere stehen stets auch zur Disposition mit (Sonder)Kündigung bei Umzug in der EU oder Auswanderung.

    Weit größere Gedanken gehören z.B. der (langfristigen - insbesondere wenn der gute aktuelle Festgeld-Zinssatz längst Geschichte ist) Krankenversicherung/- und Versorgung.

    Selbst wenn man z.B. seine deutsche Krankenversicherungskarte behält (z.B. als Rentner), wird man irgendwann in Spanien feststellen, dass man damit bei weitem nicht so gut versorgt ist wie hier in D. Viel Cash oder nur Privat, insbesondere im Notfall/Krankenhaus.

    Selbst erlebt, glücklicherweise privat abgesichert, und damit viele weite Fahrten zu wenigen „Öffentlichen“ und ewige Wartezeiten erspart (in meinem Fall nach Unfall Hausarzt vor Ort -war nur Privat-, Radiologie -war nur privat- und Klinik -privat mit Spezialist und keine Wartezeit, im Gegensatz zum nächsten öffentlichen Krankenhaus mit sehr langer Wartezeit).

    Ich hab hier letztens bei einer gleichen Frage ein Info-Blatt der Verbraucherzentrale zur betrieblichen Altersvorsorge verlinkt. Dort wies man in einem Unterpunkt „Achtung: Rentenverluste durch betriebliche Altersvorsorge“ auf diesen Nachteil hin. Dort wurde ein Rentenverlust GRV von monatlich über 80 €, lebenslang, berechnet durch die Entgeltumwandlung bei einer monatlichen Einzahlung von 200 € über 37 Jahre.

    Wenn du das grob auf deinen eigenen monatlichen Brutto-Beitrag zur bAV umrechnest wird die weitere Rendite-Einschränkung deutlich.

    Möchte gerne in Bitcoin als Einmalanlage und Sparplan investieren. Allerdings stelle ich mit die Frage was am Ende sinnvoller wäre? Direktinvestment z.B. über Bison, Bitvava etc. oder in einen Bitcoin ETP mit Auslieferungsoption über einen hekömmlichen Broker.

    Steuerlich sollten beide identisch behandelt werden. Was sind eurer Meinung nach die Vor und Nachteile der beiden Varianten?

    Ich würde mir die „Auslieferungsoption“ mal näher in den Geschäftsbedingungen anschauen. So eine Frage wurde hier schon mal gestellt; dort war es bei dem Institut ein ziemliches Prozedere mit Vordruck, Papier, Bestätigung und hohen Gebühren.

    Dann lieber selbst über einen Broker anlegen, der auch einen unkomplizierten Übertrag in ein eigenes Wallet ermöglicht.

    30m², 2 Etagen, Eckgrundstück am Wald mit 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück. Nicht lustig, sondern machbar, wenn es die Gemeinde zulässt. Und genau daran scheitert es, nicht an mir. Ich lebe in 14m² auf 6 Rädern im Sommer seit über 2 Jahren. Im Winter jedoch auf den Kanaren in einer 55m² Wohnung (plus 12m² Balkon mit fantastischem Meerblick). Tiny House war auch da nicht möglich. Lustig nicht?

    Das dürfte wohl nicht an der Gemeinde liegen. Wenn das Grundstück rechtlich bebaubar ist, dann entscheidet die übergeordnete Baugenehmigungsbehörde, auch wenn die Gemeinde noch so dagegen ist.

    Rechtlicher Waldabstand, Schutzabstand, mag Thema sein, und Eckgrundstück am Wald hört sich nicht mehr nach Innenbereich an.

    Und selbst wenn es noch Innenbereich sein sollte, dann übertrifft die bauliche Auslastung des Grundstücks die der umliegenden Grundstücke sicherlich bei weitem. Oder es fügt sich einfach nicht in die nähere Umgebung ein. Oder Erschließung nicht gesichert, Anschluss an öffentliche Zuwegung, oder Auslastungskapazität Abwasser, oder, oder.

    Die Abstandsflächen werden nicht nur zu einem Nachbar gerechnet. Das Grundstück ist viel zu klein für 60 qm Wohnfläche, es wird nicht nur mit Fundament/Wohnkörper versiegelt, sondern mit weiteren Anlagen wie Zuwegung, Stellfläche etc.

    (Winterfeste/gedämmte) Tiny bzw Mikro- oder Modulhäuser sind grundsätzlich möglich, man muss sich eben mehr auf Bebaubares in „Dorfgebieten“ konzentrieren, ein Grundstück an der Straße zum Teilen finden und dass Äußere der umliegenden Bebauung anpassen. Es gibt zwar einiges an Interessenten, aber letztlich nur wenig Umsetzungen. Das liegt weniger an Genehmigungen, sondern an den letztlich auf den Grundstückspreis eines kleineren Grundstückes umgerechnet hohen Kosten, wonach Interessierte abspringen. Gedämmt, Fundament, evtl Bodengutachten, hohe Erschließungskosten für alle Anschlüsse bei kleinem Grundstück, Außenanlagen und meist extrem hohe Krankosten. Luxuspreise für wenig Wohnfläche mit wenig Grün und wenig Oberflächenentwässerung im Ergebnis. Da sind Eigentumswohnungen in vergleichbarer Größe meist in der Tat günstiger.

    Tiny daran ist, dass es ein EFH ist mit 60m² auf einem Grundstück um 100 m². Alles klar soweit? Ist jetzt nicht so schwer "Tiny House 60m²" mal selber zu googeln, oder?

    😂 Lustig…60 qm-Tiny-House auf 100 qm Grundstück.
    Wenn man nur Abstandsflächen rechnet (und die Flächen für Müllbehältnisse und Stellflächen schon großzügig gerechnet innerhalb dieser), Terrasse mal weggelassen, schon dann müsste das Tiny-House 3-stöckig werden.


    Irgendwie nachvollziehbar, dass das nicht umsetzbar war…😂

    Die Frage der erheblich überproportionalen Erschließungskosten für Be- und Entwässerung, Internet/Telefon, Strom und Straße für ein 100-qm-Grundstück stellt sich damit glücklicherweise nicht mehr. Und die der überwiegenden Versiegelung auch nicht.
    😉

    Bei der Frage, ob eigene Beiträge in eine baV sich lohnen, bitte auch an die Verluste durch die geringeren Beiträge in die Sozialversicherung per Entgeltumwandlung denken. Folgewirkung für Ansprüche auf Kranken-, Arbeitslosen-, Elterngeld und Erwerbsunfähigkeitsrente und Rente.

    Zu letzterem hat die Verbraucherzentrale (s. Link unten) eine Schätzung von >80€ Rentenverlust monatlich berechnet bei Einzahlung 200€ monatlich über 37 Jahre; S. 3 des Infoblattes („Vorsicht: Rentenverlust bei Entgeltumwandlung“) - so mal als grober Richtwert für eigene Überlegungen -:

    https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-03/Leitfaden%20betriebliche%20Altersversorgung_Aktualisiert_3.2020.pdf

    Ich habe schon verschiedentlich hier geschrieben, dass die Studie des DIW auffällig einseitig dürftig und nicht umfassend genug aufgestellt ist.

    Ausserdem ist die Studie selbst, ihre Hintergründe zur Erstellung, Intentionen, Bezahlung, sehr intransparent und steht leider überhaupt nicht im Diskurs.

    Da es ihr um die Abmilderung der Altersarmut in der Gruppe der Rentenbezieher in der GRV per Umverteilung geht, fehlt zb der Blick, welchen Anteil Arbeitgeber/Betriebe und der Staat mit zu geringen oder keinen Beiträgen (Stichworte z.B. Mindestlohn und Vorzeiten, Minijobs/Geringverdiener, Pauschalversicherung und Befreiung davon, Bundeszuschüsse zur GRV) daran hatten/haben, und warum dort kein „Soli“ in Betracht gezogen wurde.


    Ein weiterer Aspekt, der ebenfalls nicht in der Studie berücksichtigt wurde, stellt ihre Evidenz/glaubwürdige Anwendbarkeit auch in Frage:

    Niedrige Rentenansprüche durch das Fremdrentengesetz.

    Die Deutsche Rentenversicherung schreibt in ihrer Broschüre „Aussiedler und ihre Rente“, Stand 11/24:

    „Deutschstämmige, die nach dem Zweiten Weltkrieg und verstärkt in den letzten 15 Jahren nach Deutschland zugezogen sind, gehen bei der Altersversorgung nicht leer aus. Obwohl sie in Deutschland möglicherweise bisher nur wenige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, stehen ihnen auch die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zu. Diese Rentenansprüche regelt das so genannte Fremdrentengesetz.“

    Der Versicherungsbote berichtet hierzu 07/24:

    „Rund eine Millionen Menschen erhalten derzeit eine Rente nach dem sogenannten Fremdrentengesetz (FRG). Das berichtet die WirtschaftsWoche und beruft sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Konkret bedeutet dies, dass die Anspruchsberechtigten ganz oder teilweise eine Rente beziehen, ohne dass sie hierfür Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.“

    „Möglich macht es das sogenannte Fremdrentengesetz (FRG). Das ermöglicht es, Rentenzeiten anrechnen zu lassen, die bei einem ausländischen Träger erworben wurden. Die Fremdrenten belasten die Rentenkasse jährlich mit 6,5 Milliarden Euro.“

    Das Fremdrentengesetz regelt, welche Beiträge, Arbeitszeiten, Kindererziehungszeiten, Zivildienst- und Wehrzeiten in den Herkunftsländern für die deutsche Rentenversicherung anerkannt werden.

    Lt. DRV werden diese FRG-Zeiten durch Bundeszuschüsse gedeckt („Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, Veröff. Nov. 24).

    Auf die Bundeszuschüsse möchte ich nicht eingehen, das Thema wurde und wird für sich selbst diskutiert.
    Auch nicht auf die Verwirklichung der Ansprüche nach den FRG, es stehen viele tragische Schicksale dahinter und es ist eine herausragende soziale Leistung, die den Sozialstaat auszeichnet.

    Aber: dass eine Vielzahl niedriger Renten innerhalb der ca. 1 Mio. Rentenbezieher nach dem FRG sich auch aus diesem Rechtsbereich ergibt, wurde in der Studie nicht berücksichtigt, obwohl ihr Anliegen niedrige Renten betrifft.

    Auch diese niedrigen Renten gehören zum Teil zum Thema „Altersarmut“ und würden in die Umverteilung einbezogen.


    Heißt: Altersrentner mit langer Arbeits- und Beitragsbiographie würden zusätzlich, sozusagen doppelt neben ihren Steuerzahlungen zu Erwerbszeiten, mit denen sie zu den Bundeszuschüsse beitrugen, auch nochmal nachgelagert zu diesen niedrigen Renten aus ihren erworbenen Rentenansprüchen per Umverteilung beitragen müssen.

    Hierzu fällt kein Wort in der Studie; auch nicht, dass hauptsächlich die Nachkriegsgenerationen bis heute die soziale Verantwortung und beträchtlichen Leistungen für Millionen Vertriebene und Spätaussiedler übernommen haben.
    Und demzufolge auch kein Wort darüber, warum jüngere Generationen, wenn ein solcher „Soli“ bestünde, mit ihren Rentenbeiträgen- und Ansprüchen von dieser gesellschaftlichen Verantwortung ausgenommen sein sollen.

    Es ist sehr bedauerlich, dass solche Studien, wie die des DIW, nicht nur selbst hinterfragt werden im öffentlichen Austausch, sondern diese stets nur ein begrenzten Blickwinkel einnehmen und über Umverteilung, höhere Beiträge, höhere Bemessungsgrenzen (zb GKV), niedrigere Leistungen oder, wie hier, einen „Soli“, nicht hinausblicken. Und dadurch nur Flickschusterei in der Sozialversicherung betrieben wird und partout keine langfristige Lösung in Sicht kommt.

    Wenn wir ein guter und gerechter Sozialstaat sein wollen, braucht es umfassende Perspektiven und Blicke in alle Lebensbereiche.

    Demographie und wenige Geburten und steigende Lebenserwartungen? Ist nicht nur ein Boomerproblem, sondern setzt sich laufend fort, trotz der inzwischen besseren Familienpolitik und etwas besseren Vereinbarkeit von Beruf/Familie.

    Weniger Geburten sind auch nicht der Pille selbst zuzuschreiben, sondern dem gerechten Bedürfnis der Frauen nach finanzieller Unabhängigkeit bis ins hohe Alter und Verwirklichung abseits des Haushaltes. Steigende Zahlen dort, seit seit Mitte der 70iger Jahre die Zustimmung der Ehemänner zu Arbeitsverträgen der Ehefrauen nicht mehr erforderlich waren und auch die Akzeptanz bei Arbeitgebern zur Einstellung von Müttern stieg.

    Und inzwischen sollen am liebsten auch Mütter Vollzeit arbeiten, ein großer Verfechter dafür ist ebenfalls Herr Fratzcher vom DIW. Ob es dann mehr Geburten gäbe?

    Und davon ab: den massivesten Geburtenrückgang kennt dieses Land in der jüngeren Geschichte nicht seit dem Pillenknick, sondern seit zwei fürchterlichen Weltkriegen (4,x Geburten zu 1,X Geburten).

    Selbst Schweden, führend in der Familienförderung, z.B. auch mit hohem Elterngeld für Großeltern oder vielen Kinder-Krank-Tagen, schafft es nicht, die Geburtenrate nachhaltig zu steigern, trotzdem weniger Geburten.

    Weniger Geburten wird man langfristig nicht lösen, denn nicht nur viel mehr nötige Familienfreundlichkeit- und Zeit versus dem Hunger nach Wirtschaftswachstum fließt darein, sondern auch Einkommenshöhen (je höher das Einkommen desto weniger Kinder), Krisen, Rezessionen, zunehmende Unfruchtbarkeit (insbesondere in Industrienationen) uvm. lt. Studien.

    Und um den Irrsinn zu toppen sollen 20 % der Summe, die man den Rentnern per Soli abknapsen möchte, in eine neue Bundesbehörde fließen. Weniger Bürokratie und Verschlankung des öffentlichen Dienstes?

    Wieviele Mitarbeiter plus Raumbedarf und technische Infrastruktur bräuchte man da (für die Berechnung von Millionen Einkünften)?

    Und alles wird wieder aufgelöst, wenn der Soli abgeschafft wird? Nochmal haufenweise Befristungsverträge, wie leider zu oft im öD, zumal solche Verträge sich ebenfalls als nicht sehr geburtenfreundlich gezeigt haben?

    Mit dieser Flickschusterei wird die demographische Realität nicht angenommen, zumal es der Studie einzig und allein um die Milderung von Altersarmut geht (ein Soli, weil wir zu viele Menschen mit niedriger Rente haben?
    Und wo bleibt der Betriebs-Soli für zu niedrige Gehälter und Beiträge, insbesondere in der Vergangenheit?).

    Für solche Unterstützungen haben wir das SGB XII und das WohngeldG.

    Welche Gruppen sollen vlt noch gegeneinander ausgespielt werden, um soziale Ausgaben einzuschränken?


    Und eine umlagenfinanzierte Rente in der GKV ist seit jeher in der Kritik, aber leider konnte sich eine wenigstens teilweise Kapitaldeckung mit renditeorientierter Anlage seit Jahrzehnten weder in der Bevölkerung noch in der Politik durchsetzen, guten Beispielen weltweit oder den steigend privaten positiven Erfahrungen mit z.B. Aktienfonds zum Trotz.

    Warten bis zum Sankt-Nimmerleinstag bis Einsicht erfolgt? Nein.

    Um die „demographischen Lasten“, wie das DIW es ausdrückt, anzugehen braucht es andere, weitreichendere Lösungen.

    Es wäre z.B. mal toll zu hören, dass statt solch einer bürokratischen und teuren „Soli-Verwaltungs-Behörde“ andere Institutionen eingerichtet werden, die Bedürfnisse abdecken, kostendeckend sind und darüberhinaus Gewinne in die Sozialversicherung fließen lassen.


    Beispiel Energie: Bevölkerung und Betriebe haben dauerhaft einen enormen Energiehunger und D will bis 2045 klimaneutral sein. Mit vielen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sollen turbomässig erneuerbare Energien ausgebaut werden. Das überlässt man fast ausschließlich Privaten (die sich später meist dumm und dusselig damit verdienen, zum Teil natürlich auch für Ihre Investionen und Finanzrisiken berechtigt).

    Und der Bund z.B. sitzt mit seiner GmbH auf einem riesigen, teuren und unterhaltungsaufwändigem Autobahnnetz, zumeist ohnehin seitlich elektrifiziert, statt diese Flächen z.B. für hochgelegene PV-Anlagen (plus vertikale Windturbinen) selbst zu nutzen, mit den weiteren Vorteilen wie weniger Sanierungsbedarf und geringeren Winterdienst und top Voraussetzungen für E-Highways.

    Die drei Projekte „E-Highways“ in D wurden jetzt beendet und sollen ausgewertet werden. Statt diesem Rückbau besser Ausbau.
    Statt private Flächen neben Autobahn und Schiene oberflächlich in Massen zu „versiegeln“, könnten die öffentlichen Flächen (überschussorientiert) mehrfach selbst genutzt werden. Hier gab es bereits z.B. ein Projekt in der Schweiz.

    Statt Sondervermögen „Soli“ ein Sondervermögen für den staatlichen Ausbau von Energieträgern und Umspannwerke.

    Wasserstoff?

    Es gibt reichlich Bedarf an Energie, und weitere Bedürfnisse in der Daseinsvorsorge, aber der Staat hält sich leider aus rentablen Produkten heraus, überlässt die Gewinne (und Gewinnverteilung) anderen und beschränkt sich stets auf kritikbehaftete und konfliktanfällige Steuern, Beiträge und kostendeckende Gebühren, um z.B. die hohen sozialen Kosten und Bedürfnisse zu decken.


    Will heißen: für langfristig nachhaltige Lösungen muss man jetzt Unlösbares akzeptieren und über den Tellerrand der sozialen Versicherungen und Leistungen und deren Beteiligte hinaus schauen.

    Die Demographie kann ohnehin langfristig nicht gelöst werden. Auch für mehr qualifizierte Zuwanderung gibt es zu wenig und sehr aufwändige Umsetzungen für alle Beteiligten, und Fachkräfte fehlen dann in den Heimatländern.

    Die Menschen reagieren sowieso auf ihre Weise und selbstbedacht, wenn es nicht anders geht, so sehr Wirtschaft und so manche Ökonomen anderes rufen und propagieren (auch auf ihre Weise und selbst bedacht):

    sie gehen frühestmöglich in den Ruhestand, wenn die Power ausgegangen ist, ihr Arbeitsplatz und sein Zeitaufwand zu belastend, oder nicht einträglich ist,

    und sie gehen weniger arbeiten, wenn sie realistisch Betreuungs- und Unterstützungszeit für Nachwuchs und immer mehr ältere Angehörige brauchen,

    und sie bekommen keine Kinder, wenn es real für sie nicht umsetzbar ist.

    Ich denke, es ist unerlässlich zur Daseinsversorgung der Gesellschaft, hier Altersvorsorge, über den Tellerrand der Sozialversicherung und deren Beteiligte hinauszuschauen und neue Lösungen, wie zb o.g. als eine Inspiration und Beispiel (für weitere Ideen) in Betracht zu ziehen (Beispiel Norwegen), da die genannten Problemfaktoren aktuell unlösbar sind, nur weiter generationenverschoben werden und zu ungerecht empfundenen Verteilungen mit unvermeidlichen Vermeidungsstrategien in der Konsequenz führen.

    Es ist und bleibt nunmal eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe.

    Ich war auch zwiegespalten, insbesondere nach dem Black-Friday-Angebot der ING letztes Jahr (200€ Wechselgutschrift plus 75€ für Weiterempfehlung - da kann in der Familie einiges zusammen kommen…wäre bei uns aber auch komplett steuerpflichtig geworden).


    Bei uns hat der örtliche Bankenverband die Gebühr nach nicht mal 5 Jahren um satte 25 % erhöht, eine Zahl die ziemlich dreist klingt, wenn man sie in Relation zu den Gehalts- und Rentenentwicklungen der letzten Jahre setzt.

    Wir nutzen unsere örtliche Filiale sporadisch (auch ua für Münzgeldeinzahlungen) und sind mit dem Banking, der Kommunikation und Erreichbarkeit sehr zufrieden.

    Ich habe dann gerechnet und gesehen, dass die Gebühr durch steuerliche Absetzung deutlich dezimiert wird und die EC-Karte, im Gegensatz zu den gebührenfreien Konten, kostenlos ist.

    Gewechselt haben wir angesichts des tatsächlich verbleibenden Betrages nicht, weil wir insbesondere die Leerstände im Innenbereich mit Sorge betrachten. Wir wohnen ländlich, und von Apotheke über Läden und Gastronomie hat hier einiges geschlossen. Nun schließt die nächste Gastronomie, stark bzw traurig diskutiert im Ort.

    Wenn ich mir vorstelle, unsere örtliche Bankfiliale schließt auch, von der man zudem viele Mitarbeiter persönlich kennt, hieße das ein weiterer beträchtlicher Leerstand und nachfolgend vermutlich auch das Aus für einige weitere anliegende Betriebe im Innenbereich. Und das soziale Engagement der Bank für das Vereinswesen vor Ort plus für überörtliche Projekte (z.B. Wohnen) gäbe es dann auch nicht mehr.

    So mal meine persönlichen Gedanken zum Nichtwechsel zu einer (überwiegend) gebührenfreien Bank.

    Was rein an der Umlagefinanzierten Rentenversicherung liegt, welche im Gegensatz zu kapitalbildenden Systemen nicht als Vermögen gezählt wird, obwohl gigantische Summen bei raus kommen. Daher ist der Vergleich einfach nur Quatsch.


    Auf Sätze wie „Daher ist der Vergleich einfach nur Quatsch.“ antwortete ich eigentlich nicht, weil viel zu unhöflich und durch nichts fundiert hinterlegt. Für sowas habe und nehme ich mir keine Zeit.

    Aber: wohlgemerkt, alle vor Deutschland liegenden Länder im Vermögensvergleich verwenden ein hauptsächlich umlagefinanziertes Rentensystem, tw. sogar mit höheren Beiträgen und/oder Rentenansprüchen.

    Übersehen wird auch, dass Deutschland mit Frankreich, Spanien, Italien und Polen die höchste Anzahl selbstständig tätiger Menschen aufweist.

    „So werden beispielsweise viele nicht versicherungspflichtige Selbständige für ihre Rentenvorsorge hohe Geld- oder auch Immobilienvermögen halten, die im Unterschied zu den Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der EZB erfasst werden.“(rwi Essen, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, 01/24).

    Betriebsvermögen wurden ebenfalls in der Statistik mit hinzugezählt. Und ebenso alle weiteren privaten Vorsorgen Nichtselbstständiger, als weitere Standbeine neben der GRV.

    Was zusätzlich in der DIW-Studie augenfällig ist, ist die hohe Anzahl von Doktoranden, die daran mitgewirkt haben. Man mag vlt. ausschließen dürfen, dass jahrzehntelange Erfahrungen in Erwerbsarbeit und dem Erleben im langwierigen Aufbau von Rentenpunkten ein Kriterium sein sollten, wohl darf von einer solchen Studie aber erwartet werden, dass sie sich nicht ausschließlich nur mit den Rentnern befasst, sondern historisch auch die Probleme beleuchtet, die seitens der Betriebe/Arbeitgeber aufgebaut wurden durch zu geringe Gehälter und somit fehlende Beitrage.

    Beginnend mit marginalen Stundenlöhnen in der großen Branche der Raumpflege-Kräfte (s. damalige 2-Euro/Std-Debatte) und z.B. Gastronomie, endend in der Festlegung eines Mindeslohns.

    Aber eine (zusätzliche) Forderung nach einem AG-Soli wäre wohl unpassend gewesen…


    Überhaupt ist die Titulierung „Boomer-Soli“ schon eine Farce, da die Studie selbst zugibt, dass dieser aktuell verfassungsrechtlich nicht umsetzbar wäre und nur in Zukunft verfassungsrechtlich und gesetzlich eingebaut werden könnte. Wieviele „Boomer“ dann überhaupt noch betroffen wären, lässt die Studie auch offen.

    Wer die Studie gelesen hat, mag sich vlt auch Fragen stellen, die völlig offen gelassen werden:

    - Anlass der Studie, Beauftragung und ggfs. Bezahlung durch wen?

    Bekanntermaßen wird das DIW, rechtlich ein Verein, hauptsächlich durch öffentliche Haushalte finanziert, aber ua auch durch Unternehmen, Stiftungen und durch Auftragsforschungen. Plus Spenden und Beiträge durch die „Vereinigung der Freunde des DIW Berlin (VdF)“. Transparentes zu Einkünften durch Unternehmen oder Aufträge, zu „Freunden“ resp. Förderern, ebenso rechnerische Jahresabschlüsse, findet man dort auf der Internetseite nicht.

    - Behandelt wird ausschließlich Umverteilung unter (ehemaligen) Beschäftigten und ihrer Altersvorsorge. Wo bleiben die Betriebe? Insbesondere diejenigen, derentwegen Mindestlöhne eingeführt werden mussten (und die viel zu wenig in die Sozialversicherung einzahlten). Das lässt sich bis heute weiterführen: D ist weltweit drittgrößte Volkswirtschaft und BIP-führend in Europa, aber beim Vermögensvergleich der Haushalte (anderer Thread) in Europa nur schwaches Mittelfeld.

    Schön, wenn dann alle auf sich einhauen und sich gegenseitig ein zu großes Konsumverhalten und marginales Spar- und Denkvermögen vorwerfen. Ausgerechnet in D?

    Wäre ja auch unschön, wenn sich stattdessen das Denken und die Frage durchsetzt, ob in anderen Ländern mit kleinerer Volkswirtschaft und kleinerem BIP einfach mehr bei den Beschäftigten ankommt, wenn es an die Gewinnverteilung geht…auch nach Steuern und Beiträgen?

    - Auch kein Thema: die Lebenserwartung. Alle zahlen den gleichen Beitrag. Wie ich hier schon schrieb ist die Lebenserwartung in den letzten 100 Jahren beträchtlich um Jahrzehnte gestiegen. Der „Boomer“ hat längst nicht die gleiche Lebenserwartung wie junge Beitragszahler, aber alle zahlen den gleichen Beitragssatz?

    Und das ist nur das, was sogleich ins Auge fiel.

    Fragen über Fragen. Man darf auch gerne mal kritisch die Hintergründe solcher Studien und ihre Intention in Frage stellen.