Beiträge von Juwel

    Genau. Alles mögliches wird aus der Kasse der GRV bezahlt, aber die staatlichen Zuschüsse reichen für diese Extrazahlungen nicht. Deswegen wird das Geld, dass die Leute mit ihren Versicherungsbeiträgen tatsächlich einzahlen knapp.

    ?

    Es soll Erwerbsunfähigkeit(srenten) vermeiden.

    Kurz gesagt. Solche Maßnahmen, Rehas, sind doch nun wirklich allgemein bekannt, wichtig und sinnvoll.

    Die Leistungen der GRV bestehen zwar zum größten Teil aus Rentenzahlungen und den Zahlungen zur Krankenversicherung der Rentner, aber nicht nur.
    Sie selbst hat auch Verwaltungsaufgaben, z.B. für das große regionale Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen, und insbesondere Ausgaben für Reha-Maßnahmen zur Erhaltung oder zum Erwerb der Arbeitsfähigkeit bzw „Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben“.
    2023 wurden knapp 2 Mio Anträge dafür gestellt. Etwas über 1 Mio wurden bewilligt, ua für Reha-Kliniken und Reha-Zentren.

    Meines Erachtens sollte man aufhören zu suchen, wo man überall was findet was man nicht als Rentenleistung anerkennen sollte. Wichtiger ist wohl zu schauen wer für was einzahlt, die Bemessungsgrenze wäre für mich so ein Fall. Warum sollen Leute mit wenig Einkommen den vollen Prozentsatz einzahlen und gut verdienende nicht, um mal einen Fall zu nennen.

    Das würde wohl nicht wenige freuen, weil dann höhere Rentenansprüche aufgebaut werden, zu deren Beiträgen die Arbeitgeber den hälftigen Anteil tragen (müssten).

    Es ist eine Sozialversicherung - die BBG sollte/soll eine ausreichende Absicherung darstellen. Nicht mehr.

    Ich beziehe mich auf die versicherungsfremden, nicht beitragsgedeckten Leistungen, wie sie hier im Bericht des Bundesrechnungshofes näher benannt werden:

    https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4


    Stichworte: Bundeszuschüsse, mehr Transparenz, gesellschaftlicher Diskurs, der auch in Fragen der Rentenversicherung stattfinden darf.


    Soll heißen, wenn mehr Transparenz zu Leistungen/Versicherungsbeiträgen/Steuerzuschüssen erreicht werden soll, wie hier auch tw diskutiert, gehört konsequenterweise der Umgang mit produktiv-basierten Rentenerhöhungen bei nicht beitragsgedeckten Leistungen zur Prüfpalette der Reformmassnahmen.

    Die Zeiten, insbesondere Zeiten der Pflichtbeiträge, werden erfasst. Es ergäbe sich theoretisch in einem Bescheid eine Aufteilung der Entgeltpunkte mit zwei unterschiedlichen Arten der Rentenanpassung (wenn eine Erhöhung errechnet / beschlossen wird).

    Für Anrechnungezeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, gibt es auch meistens kein Geld, oder?

    Die Ausnahme dürfte wohl die Mütterrente sein.

    Gemeint sind alle beitragslosen Zeiten, die für einen Rentenanspruch angerechnet/anerkannt werden und Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

    Ich würde das Thema "Beitragsfreiheit für nicht berufstätige Ehepartnern" etwas differenziert sehen. Grundsätzlich bin ich bei dir, dass die kostenfreie Mitversicherung des arbeitsfähigen (aber unwilligen) Partners auf den Prüfstand gehört. Etwas anders sehen ich das rund um die Geburt von Kindern. Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift. Hinzu kommt, dass Kinder kriegen unattraktiver wird, wenn man plötzlich die GKV aus eigener Tasche zahlen muss, obwohl Einkommen weg bricht. Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Außerdem sehe ich die kostenfreie Versicherung von Kindern durchaus als in Ordnung an. Zum einen sind die Kosten für Kinder deutlich überschaubar, zum anderen würde eine zusätzliche Pauschale für Kinder höchstwahrscheinlich zu einem weiteren Rückgang der Geburtenrate führen. Und das ist weiteres Gift für den demographischen Wandel und die Umlagesysteme. Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

    Da sind wir einer Meinung, denn von Kindern war nicht die Rede, und auch nicht von Menschen in Elternzeit, diese haben ja regelmäßig ein (ruhendes) Beschäftigungsverhältnis.

    Zu den versicherungsfremden Leistungen in der GRV (wobei diese nicht abschließend geklärt sind und in Diskussion stehen) gehört m. E. auch auf den Prüfstand die reguläre Rentenerhöhung für beitragslose Anrechnungszeiten.

    Die Rentenerhöhung in der GRV bemisst sich nach produktiven Werten, den Lohnsteigerungen und dem Nachhaltigkeitsfaktor anhand der Anzahl der Beitragszahlenden.

    Dass diese produktiven Werte für eine Rentenerhöhung auf produktive Beitragszeiten angewendet werden ist gerecht, aber auch auf beitragslose Anrechnungszeiten?


    Die GRV hat u. a. die Funktion der sozialen Fürsorge und des sozialen Ausgleichs - das unterscheidet sie von privaten Versicherungen.

    Vielleicht kommt sie dieser Funktion schon durch Anrechnungszeiten nach.

    Private Versicherungen kennen solche produktiven Erhöhungen nicht, und auch Betriebsrenten werden nach dem BetriebsrentenG nach „billigem Ermessen“ erhöht (regelmäßig 1%).

    Wenn eine transparente Trennung von Beitragszeiten und beitragslosen Zeiten (GRV/Steuermittel) für die GRV das Ziel wäre, dann gehörte die Trennung der Rentenerhöhung nach Beitragszeiten (GRV) und Anrechnungszeiten (z.B. Ermessen wie bei Betriebsrenten, in diesem Fall auch nach verfügbaren Steuermitteln) stringent dazu.

    Ich weiß nicht, ob das hier schon diskutiert wurde, wäre aber auch etwas für die Reformliste.

    FrMBis zum 45. Lebensjahr kannst Du Dir auch Rentenpunkte/-Jahre nachkaufen.

    Du meinst vermutlich, dass man bis zum 45. LJ Ausbildungszeiten anrechnen lassen kann und für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Beiträge nachzahlen kann per Antrag.

    Entgeltpunkte kann man grundsätzlich ab dem 50. LJ nachkaufen:

    Rentenpunkte kaufen: Früher in Rente gehen oder Rente erhöhen
    Wenn Du früher in Rente willst, kannst Du die Abzüge mit dem Kauf von Rentenpunkten ausgleichen. Wir erklären für wen sich das 2022 besonders lohnt.
    www.finanztip.de

    Wenn es in Deutschland ein steuerfinanziertes Nationales Gesundheitssystem gäbe, wäre die Gesundheitsversorgung für alle frei. Die PKV-Versicherten könnten ihre Verträge kündigen, müßten also weiter keine Beiträge zahlen.

    Wahrscheinlicher allerdings wäre es, daß sich einige Ärzte (möglicherweise die besseren), aus dem Nationalen Gesundheitssystem ausklinken würden (so wie das im Vereinigten Königreich ja aktuell ist) und weiter gegen private Bezahlung behandeln würden. Und da bräuchte man dann passende öffentliche oder private Zusatzkassen.

    Meines Wissens ist eine derart umfassende Umgestaltung aber nicht in der Planung.

    Private Versicherungen und privat abrechnende Ärzte würden vlt aber auch einen Zugewinn erfahren, wenn dann auch die GKV-Versicherten endlich private Wahlleistungen über „Brille und Einbettzimmer/Chefarzt im Krankenhaus“ hinaus privat zusätzlich absichern könnten.

    Jeder Mensch könnte da die eigenen Prioritäten setzen, je nachdem wie wichtig ihm spez. Themen der Gesundheitsvorsorge neben den Kosten für Wohnart, Lebensunterhalt und Freizeit/Urlaub(e) sind.

    Vorstellbar ist auch, dass sich das dann auch in AG-Benefits für zusätzliche private Krankenvorsorge entwickelt, neben oder im Rahmen der Geld- und Sachleistungen. Statt Dienstwagen ein (Rahmen)Vertrag zusätzliche private Krankenversicherung z.B.

    Und Beamte, die ja die größte Gruppe in der PKV darstellen, könnten zu den Pflichtbeiträgen zur staatlichen/gesetzlichen KV dann Zuschüsse für die vormals zugesicherte Gesundheitsfürsorge erhalten plus einen Anteil für private Wahlleistungen, Höhe je nach Eintrittsalter. Das würde jetzt kosten aber mittelfristig („Boomer“) und insbesondere langfristig enorme Kosten für die 70%-Beihilfe in den Haushalten bei Bund/Ländern/Kommunen sparen.

    Das „Hausfrauenmodell“ lebt..

    In einer meiner Vormittags-Yogagruppen sind drei Hausfrauen, deren Männer bei Bosch arbeiten. Die Damen sind zwischen 48 und 52 und haben letztmals vor der Geburt der Kinder gearbeitet. Sie sind in der KV familienversichert. Kinder sind 15 bis 17 Jahre alt. Eine Arbeitsaufnahme ist nicht mehr geplant.

    …wer kennt sie nicht. Und mitunter wird dann noch mit Nägelmachen, Fensterreinigung oder „Warenparties“ (Schmuck, Reinigungsmittel, Kunststoffwaren, Kerzen…) etc schwarz zuverdient.

    Weil sich eine offizielle Beschäftigung wegen Stkl III und kostenloser Krankenversicherung „ja überhaupt nicht lohnt“.

    Dann muss sich Beschäftigung für solche Menschen eben wieder lohnen, indem diese staatlich völlig unnötigen und ungerechten Subventionen wegfallen.

    Vermutlich müssten so einige Geschäfte, wie z.B. Bäcker, nicht schließen, weil sie schon für wenige Stunden niemanden mehr finden („Lohnt sich nicht“).

    Oder man nimmt mit der eigenen Wohlstandsentscheidung die Segnungen der Infrastruktur und der sozialen Vorsorge an, indem man wertschätzend den Preis dafür zahlt: keine Steuervergünstigungen und keine kostenlose Krankenversicherung mehr.

    Ich habe mir mal den Bericht des Bundesrechnungshofes, der wohl offenkundig den Ausschlag für die Klage gegeben hat, und der hier unter dem Beratungsbericht vom 15.08.25 einsehbar ist

    Entwicklung der Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Deutschsprachige Homepage
    www.bundesrechnungshof.de


    angesehen.

    Augenfällig ist, dass in früheren Berichten sehr detailliert auf versicherungsfremde Leistungen eingegangen wurde, insbesondere auf die kostenlose Krankenversicherung für Ehegatten und Lebenspartner. Und ob es sich hierbei um eine versicherungsfremde Leistung handele. Es wurden viele Studien herangezogen, die überwiegend zum Ergebnis der versicherungsfremde Leistung kamen.

    Im jetzigen Bericht werden diese fremden Leistungen nur noch insgesamt betitelt mit dem u. a. 10-Milliarden-Ergebnis.

    Wäre erstaunlich, wenn die Klage sich hier begrenzt:

    Das alte Rollenmodell hat sich ausgelebt, es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht berufstätige oder geringverdienende Ehegatten/Lebenspartner, die nicht schwerst pflegebedürftig oder teilhabebeeinträchtigt sind, eine kostenlose Krankenversicherung erhalten.

    Der Satz (wer hat ihn noch nicht gehört): „Arbeit lohnt sich durch Steuerklasse III und kostenlose Krankenversicherung für mich nicht“ ist eine Luxusentscheidung, die nicht kostenträchtig durch Arbeitnehmende und Betriebe bezahlt gehört.

    Zumal dadurch auch mangelnde oder fehlende Altersvorsorge forciert wird mit später insgesamt höheren Kosten für Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld).

    Der übliche Mindestbetrag von aktuell rund nur 260 Euro mit immerhin einer Pflegeversicherung sollte für Ehegatten und Lebenspartner nicht kostenlos sondern selbstverständlich sein.


    Überhaupt wird meines Erachtens nach die Krankenversicherungskarte, die man bequem am ärztlichen Tresen abgibt und dafür hochwertige Leistungen erhält, über Einzelfälle kann man streiten, insgesamt viel zu wenig wertgeschätzt.

    Ein solch geringerer Mindestbeitrag sollte für die hohen Leistungen, die man dafür erhält, für alle bisher in kostenlos mitversicherten Ehe- und Lebenspartnergemeinschaften, auch im Rentenalter, wertschätzend selbstverständlich und längst umgesetzt sein.

    Durch meinen vorherigen Beitrag, während des Schreibens angeregt, stelle ich mal die ketzerische Frage:

    Könnt man die Krankenversicherung komplett auf "steuerfinanziert" umstellen?

    Dann würde wohl der Staat mit reinreden wollen, was für wen an Krankenversorgung gemacht wird. Man könnte sich dann eigentlich nicht mittels Geld auf dem einen oder anderen Weg darüber hinaus gehende Leistungen erkaufen.

    Aber wäre dass dann nicht im Sinne verschiedener Artikel des GG, insbesondere Art 1, Absatz (1) und Art 2, Absatz (2) ?

    Wie gesagt: eine ketzerische - meinetwegen auch provokative - Frage. Als Gedankenspiel. Vielleicht sollte man das in einem separaten Thread diskutieren.

    Das wäre vermutlich nur denkbar, wenn auch die PKV-Versicherten einbezogen würden; sonst wäre es ungerecht gegenüber den immerhin ca. 8,7 Mio Vollversicherten in der PKV.

    Aber grundsätzlich eine gute Idee (und die gesetzlichen Beiträge gehen doch sowieso in einen Gesundheitsfond, bis auf die Zusatzbeiträge, die die Kassen erheben - könnte man dann ebenfalls beenden - weniger Bürokratie).


    Das wäre dann eine Standard-GKV für alle, mit der Möglichkeit der privaten Zusatzversorgung für Wahlleistungen. Dann könnte man endlich auch diese unübersichtlichen, unterschiedlichen und bürokratischen Zusatz- und Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, mit denen sie tw. teure Werbung betreiben und untereinander auf Kundenfang gehen, in private Wahlleistungen überführen.

    Die Zahl der Kassen, insbesondere unwirtschaftlicher (z.B. durch zu hohe Vorstandsleistungen, Benefits, Werbung, Lobbykosten), würde sich wohl dadurch einschränken.

    Vorteil wäre auch, und vor allem wirklich sozial iS GKV/GG, dass dann Menschen ohne Krankenversicherung (geschätzt zwischen 60 TSD und einer Mio.) krankenversichert wären. Hier denke ich insbesondere an Kinder, die durch Unterhalts/PKV-Probleme aus dem System fallen, die zunehmende Zahl an Obdachlosen, die durch Krisen o. Erkrankungen Wohnungen und demzufolge ihre private Infrastruktur/Absicherung verlieren, oder Privatversicherte, die mangels Vorsorge oder durch Krisen ihre PKV-Beiträge mit ihren Renten/Vermögen nicht leisten können.

    Das stimmt nur teilweise. Mein Vater hatte noch eine 6-Tage-Woche und 1950 lag die Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden. 2024 lag sie bei durchschnittlich 34,8 Stunden. Wenn jetzt noch 14 Stunden für den Partner hinzu kommen bist Du in etwa beim gleichen Stand.

    Ansonsten bestätigt Dein Beispiel meine Beschreibung. Wir bekommen es derzeit nicht hin, vernünftige Entscheidungen zu veranlassen.

    Die Rechnung haut so nicht hin.

    Die „34,8 Stunden durchschnittliche Wochenarbeitszeit in D“ ist nur ein statistischer Wert und ergibt sich durch die enorm hohe Beschäftigungsquote (mit meist in Teilzeit arbeitenden Frauen) hier - da liegt D im EU-Vergleich auf Platz 3 nach Island und Schweden.

    In den Ländern mit höherer Wochenarbeitszeit ist sowohl die Beschäftigungsquote aller Erwerbsfähigen niedriger und auch die Teilzeitqoute erheblich niedriger, heißt, viele Frauen arbeiten dort nicht, und kommen auch nicht in die Statistik.

    Um beim Beispiel des Vaters zu bleiben: hätte die Ehefrau 10 Std/Woche gearbeitet käme die Statistik auf „29 Stunden Wochenarbeitszeit“.

    Ein ziemliches Ärgernis sind solche Statistiken, mit stets populistischen Debatten im Anschluss, für die vielen Vollzeitbeschäftigten hier (deren Wochenquote übrigens im EU-Schnitt mit 40,2 Stunden liegt), insbesondere für die über 4 Millionen, die regelmäßig Überstunden leisten.
    Plus diejenigen, die unregelmäßig Überstunden leisten.

    Über 1 Milliarde Überstunden wurden in D in 2024 geleistet, zudem meist unbezahlt.

    Diese Arbeitszeit-Statistik ist eigentlich unbrauchbar, zumal sie sich nur auf vergleichsweise wenig Befragte beruft, in jedem Land unterschiedlich zuverlässige Daten erhoben werden und Nichtbeschäftigte, für die auch keine Teilzeit in Frage kommt, überhaupt nicht berücksichtigt werden.

    Echt? Ich habe nicht nur 8500€ jährliche Zinsen bei der pbb, sondern auch noch mehrere Festgelder bei Raisin mit durchschnittlich 4% Zins (wollte die Frage hier aber nicht verkomplizieren). Allein von den Zinserträgen kann ich leben. Und das soll ich freiwillig aufgeben, nur weil ich innerhalb der EU umziehen möchte? Das ist Deine Ansicht der Dinge. Sollte die EU nicht möglichst unbürokratisch und einheitlich agieren? Oder was soll diese EU sonst bringen? Freihandelsabkommen kann man auch ohne EU aushandeln. Bist Du sicher, im richtigen Forum zu sein? Geht es hier darum, möglichst elegant sein Geld zu verbrennen?

    Das mag daran liegen, dass die EU für größere, gemeinsame Interessen der Staaten gegründet wurde, und nicht, um Einzelnen Rosinenpickerei zwischen den Ländern zu ermöglichen.

    Das wird auch nicht der einzige Vertrag sein, der wohnortgebunden abgeschlossen wurde, viele andere stehen stets auch zur Disposition mit (Sonder)Kündigung bei Umzug in der EU oder Auswanderung.

    Weit größere Gedanken gehören z.B. der (langfristigen - insbesondere wenn der gute aktuelle Festgeld-Zinssatz längst Geschichte ist) Krankenversicherung/- und Versorgung.

    Selbst wenn man z.B. seine deutsche Krankenversicherungskarte behält (z.B. als Rentner), wird man irgendwann in Spanien feststellen, dass man damit bei weitem nicht so gut versorgt ist wie hier in D. Viel Cash oder nur Privat, insbesondere im Notfall/Krankenhaus.

    Selbst erlebt, glücklicherweise privat abgesichert, und damit viele weite Fahrten zu wenigen „Öffentlichen“ und ewige Wartezeiten erspart (in meinem Fall nach Unfall Hausarzt vor Ort -war nur Privat-, Radiologie -war nur privat- und Klinik -privat mit Spezialist und keine Wartezeit, im Gegensatz zum nächsten öffentlichen Krankenhaus mit sehr langer Wartezeit).

    Ich hab hier letztens bei einer gleichen Frage ein Info-Blatt der Verbraucherzentrale zur betrieblichen Altersvorsorge verlinkt. Dort wies man in einem Unterpunkt „Achtung: Rentenverluste durch betriebliche Altersvorsorge“ auf diesen Nachteil hin. Dort wurde ein Rentenverlust GRV von monatlich über 80 €, lebenslang, berechnet durch die Entgeltumwandlung bei einer monatlichen Einzahlung von 200 € über 37 Jahre.

    Wenn du das grob auf deinen eigenen monatlichen Brutto-Beitrag zur bAV umrechnest wird die weitere Rendite-Einschränkung deutlich.

    Möchte gerne in Bitcoin als Einmalanlage und Sparplan investieren. Allerdings stelle ich mit die Frage was am Ende sinnvoller wäre? Direktinvestment z.B. über Bison, Bitvava etc. oder in einen Bitcoin ETP mit Auslieferungsoption über einen hekömmlichen Broker.

    Steuerlich sollten beide identisch behandelt werden. Was sind eurer Meinung nach die Vor und Nachteile der beiden Varianten?

    Ich würde mir die „Auslieferungsoption“ mal näher in den Geschäftsbedingungen anschauen. So eine Frage wurde hier schon mal gestellt; dort war es bei dem Institut ein ziemliches Prozedere mit Vordruck, Papier, Bestätigung und hohen Gebühren.

    Dann lieber selbst über einen Broker anlegen, der auch einen unkomplizierten Übertrag in ein eigenes Wallet ermöglicht.

    30m², 2 Etagen, Eckgrundstück am Wald mit 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück. Nicht lustig, sondern machbar, wenn es die Gemeinde zulässt. Und genau daran scheitert es, nicht an mir. Ich lebe in 14m² auf 6 Rädern im Sommer seit über 2 Jahren. Im Winter jedoch auf den Kanaren in einer 55m² Wohnung (plus 12m² Balkon mit fantastischem Meerblick). Tiny House war auch da nicht möglich. Lustig nicht?

    Das dürfte wohl nicht an der Gemeinde liegen. Wenn das Grundstück rechtlich bebaubar ist, dann entscheidet die übergeordnete Baugenehmigungsbehörde, auch wenn die Gemeinde noch so dagegen ist.

    Rechtlicher Waldabstand, Schutzabstand, mag Thema sein, und Eckgrundstück am Wald hört sich nicht mehr nach Innenbereich an.

    Und selbst wenn es noch Innenbereich sein sollte, dann übertrifft die bauliche Auslastung des Grundstücks die der umliegenden Grundstücke sicherlich bei weitem. Oder es fügt sich einfach nicht in die nähere Umgebung ein. Oder Erschließung nicht gesichert, Anschluss an öffentliche Zuwegung, oder Auslastungskapazität Abwasser, oder, oder.

    Die Abstandsflächen werden nicht nur zu einem Nachbar gerechnet. Das Grundstück ist viel zu klein für 60 qm Wohnfläche, es wird nicht nur mit Fundament/Wohnkörper versiegelt, sondern mit weiteren Anlagen wie Zuwegung, Stellfläche etc.

    (Winterfeste/gedämmte) Tiny bzw Mikro- oder Modulhäuser sind grundsätzlich möglich, man muss sich eben mehr auf Bebaubares in „Dorfgebieten“ konzentrieren, ein Grundstück an der Straße zum Teilen finden und dass Äußere der umliegenden Bebauung anpassen. Es gibt zwar einiges an Interessenten, aber letztlich nur wenig Umsetzungen. Das liegt weniger an Genehmigungen, sondern an den letztlich auf den Grundstückspreis eines kleineren Grundstückes umgerechnet hohen Kosten, wonach Interessierte abspringen. Gedämmt, Fundament, evtl Bodengutachten, hohe Erschließungskosten für alle Anschlüsse bei kleinem Grundstück, Außenanlagen und meist extrem hohe Krankosten. Luxuspreise für wenig Wohnfläche mit wenig Grün und wenig Oberflächenentwässerung im Ergebnis. Da sind Eigentumswohnungen in vergleichbarer Größe meist in der Tat günstiger.

    Tiny daran ist, dass es ein EFH ist mit 60m² auf einem Grundstück um 100 m². Alles klar soweit? Ist jetzt nicht so schwer "Tiny House 60m²" mal selber zu googeln, oder?

    😂 Lustig…60 qm-Tiny-House auf 100 qm Grundstück.
    Wenn man nur Abstandsflächen rechnet (und die Flächen für Müllbehältnisse und Stellflächen schon großzügig gerechnet innerhalb dieser), Terrasse mal weggelassen, schon dann müsste das Tiny-House 3-stöckig werden.


    Irgendwie nachvollziehbar, dass das nicht umsetzbar war…😂

    Die Frage der erheblich überproportionalen Erschließungskosten für Be- und Entwässerung, Internet/Telefon, Strom und Straße für ein 100-qm-Grundstück stellt sich damit glücklicherweise nicht mehr. Und die der überwiegenden Versiegelung auch nicht.
    😉