Die 'Rentengarantiezeit' meint i.D.R. etwas anderes. Solltest Du in den ersten 20 Jahren des Rentenbezugs sterben (z.B. nach 5 Jahren), so wird die Rente für weitere 15 Jahre an einen Begünstigten ausgezahlt. Aber auch eine solche 'Rentengarantiezeit' läßt sich die Versicherung natürlich bezahlen (von Dir). 
Ich habe nicht von einer Rentengarantiezeit geschrieben. Die Bedeutung dessen ist mir bekannt. In meiner eigenen Berechnung habe ich den Erhalt einer 20-jährigen Rente unterstellt. Schlussendlich können es auch 10 oder 30 Jahre werden. Ein Mittelwert eben.
In diesem Fall würden 56.683,20 € ausgezahlt werden. Welchen Vorteil bringt mir die Rentenversicherung? Die Einzahlungen fließen in geringem Umfang zurück.
Selbst bei einer Anlage der monatlichen Beträge ohne Rendite bliebe mir am Ende ein Betrag von 135.000 €. Innerhalb der Rentenversicherung, bei 20 Jahren, nicht mal die Hälfte.
Ich kenne das konkret abgeschlossene Produkti nicht. Vom Namen her ist das eine Kombination einer BU mit einer Rentenversicherung. Entsprechend dürfte der Monatsbeitrag die Summe eines Beitrags einer BU und eines Beitrags einer RV sein. Von der Rentenversicherung zu erwarten, daß sie auch die Beiträge der BU auszahlt, ist unrealistisch. Ich hatte das weiter oben schon ausgeführt.
Wo habe ich das erwartet? Im ersten Versicherungsjahr lag der jährliche Beitrag bei 1.800 €, die BU-Versicherung, wie im Verlauf geschrieben, bei 89,22 €.
Die BU war in meinem initialen Posting gar nicht das Thema meiner Anfrage.
Es ging mir einzig um den Punkt, das eingezahlte Rentenbeiträge nicht im Ansatz wieder zurückfließen und das Produkt, meiner Meinung nach, sinnlos erscheint.
In diesem Forum gilt der Begriff "ETF" für "ETF auf einen weltweiten Aktienindex, namentlich den MSCI World". Diese Definition ist in ihrer Einschränkung geradezu falsch. "ETF" ist nichts als der Name für eine bestimmte Verpackungsart von Geldanlagen, nämlich einen Fonds, der an Börsen gehandelt wird (und nicht etwa ausschließlich von der auflegenden Fondsgesellschaft). In dieser Verpackung kann alles Mögliche drinstecken.
Aber bleiben wir mal bei der hier üblichen Definition ETF = ETF auf den MSCI World.
Die Rentenversicherung investiert das Kundengeld mit hoher Wahrscheinlichkeit in festverszinsliche Wertpapiere. Das bringe für den Kunden Sicherheit, heißt es allgemein. Das stimmt auch: Bei anhaltend negativem Realzins bringt eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere dem Anleger einen sicheren Verlust.
Dennoch: Aktien sind ein anderes Investitionsvehikel als festverszinsliche Wertpapiere, mit anderen Ertragschancen, aber halt auch mit anderem Risiko. Das kann man nicht einfach so austauschen. Gerade für einen überzeugten Festgeldanleger ist eine Investion in Aktien ein erheblicher gedanklicher Schritt.
Danke für die Erläuterung, sowohl Börse als auch ETF sind mir bekannt.
Gute Ratschläge erfordern gute Vorinformation. Wenn von Posting zu Posting immer wieder Infobröckchen nachgelegt werden, ändert sich die Lage von Mal zu Mal, und es kann durchaus sein, daß ein Ratschlag, der oben noch ganz plausibel schien, im Licht der nachgelegten Info dann als nicht mehr so günstig erscheint.
Wie bereits geschrieben, war die BU nicht Thema des Postings, es ging um die Rentenversicherung als solche. Wenn dann allerdings diesbezüglich Fragen gestellt werden, ich diese beantworte, kommt es halt zu "Infobröckchen".
> Was ist eigentlich mit der alten Versicherung passiert?
Das Credo dieses Forums ist: "Finanzen kannst Du selber." Die andere Seite dieser Medaille lautet allerdings: Die Verantwortung für Deine Finanzen trägst Du selber. Häufig kommen hier Leute vorbei, die über irgendwelche Finanzverkäufer schimpfen, so auch Du. Das verkennt, daß der Finanzverführer letztlich völlig irrelevant ist. Verantwortlich ist derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat - und er trägt ja auch die Folgen.
Ein jeder lernt mit der Zeit dazu, wenn Sie diesbezüglich in Ihrem Leben keine Fehler gemacht haben, Glückwunsch, geht vielleicht nicht jedem so. Nicht umsonst befinden sich so viele Menschen in der PKV, denen nicht bewusst war, nicht mehr in die GKV zurück zu kommen. Warum? Weil schlichtweg viel Schindluder seitens der Versicherungsvertreter getrieben wurde und wird.
Wennste und hättste. Du hast aber nicht.
... und das ist auch der Grund, weshalb ich mich um das Thema kümmere und, soweit wie es eben möglich ist, korrigieren möchte um das "Wennste" und "hätteste" noch zu erreichen.
Ein Großteil der Berufsunfähigkeiten hat psychische Ursachen; eine weitere große Ursache sind Rückenbeschwerden. Das hat mit Arm ab wenig zu tun.
Ich habe den Eindruck, daß Du davon überzeugt bist, daß Du schon eine ganze Menge weißt.
Wenn das so ist, warum fragst Du hier überhaupt?
Ich schrieb nicht, dass es sich einzig und allein um fehlende Körperteile in einer BU dreht. Ihre psychischen Ursachen und Rückenbeschwerden mögen ein Teil sein, genau wie fehlende Körperteile.
Selbst mit Rückenbeschwerden ist das Ausführen meiner Tätigkeit möglich, mitunter nicht mehr 10 Stunden am Tag, aber weiterhin machbar.
Warum ich hier frage? Um eine Einschätzung zu diesem Vertrag, im speziellen der Rentenversicherung, zu erhalten. Jedoch nicht um auszudiskutieren, wann und wie eine BU eintritt. Wie gesagt, eine BU war nicht Thema des Postings.
Achim Weiss
Ich wollte nur auf dem Umstand hinweisen, dass Denn!s offenbar von dem Irrtum ausgeht, dass seine RV 'nur' 20 Jahre zahlt (siehe Eingangspost!).
Er deutet die 'Rentengarantiezeit' m.E. falsch. Immerhin hat in dem Fall seines Todes ein Begünstigter zumindest überhaupt noch etwas von dem Geld.
Davon bin ich, wie weiter oben schon geschrieben, nicht ausgegangen. 20 Jahre waren meine persönliche Annahme. Das deutsche Durchschnittsalter ist dann bereits erreicht. Ein hinterbliebener hätte dann leider auch nichts mehr davon, da die Rentengarantiezeit bei 10 Jahren liegt.