Ich denke nicht, daß Du gekündigt wirst. Woher kommt diese Ansicht?
Nour : Nochmal nachgefragt, woher kommt Deine Ansicht?
Ich denke nicht, daß Du gekündigt wirst. Woher kommt diese Ansicht?
Nour : Nochmal nachgefragt, woher kommt Deine Ansicht?
Ich finde es schade, daß er weg ist. In seinen Eingangsposts hier im Thread steht viel Wahres, und das sollte (einige) zum Denken anregen und bewegen.
Ganz genau. Wer verdient schon >= BBG... !? Hallo!
Auch deshalb ist die Aussage "überdurchschnittlich" (2025->2026) völliger Mumpitz.
Zugegeben fällt die Erhöhung der GKV-Beiträge im Vergleich zu den hier genannten PKV-Beispielen geringer aus. Die hier genannte rund 7%ige GKV-Beitragssteigerung ist dennoch überdurchschnittlich und die möchte kein GKV-Versicherter jährlich erleben.
Ne. Die ist unterdurchschnittlich. Letztes Jahr war sie mit dem mehr als doppelt so hohen Prozentsatz überdurchschnittlich, aber dieses Jahr definitiv nicht.
19% von 150€ sind halt auch weniger Euros als 6,9% von fast 1000€.
Immer schauen von welchem Beitrag die Erhöhung kommt.
Ob die besagten Kollegen Pfennigbaron und MoritzalsNachname einen HUK-Beitrag von nur 150€ haben? Also ich weiß mal nicht, ...
Unlogisch und das machen sie auch nicht, weil es gar keine „großen Erhöhungen“ bei der GKV gibt.
Exakt so ist es.
Beispiel Techniker Krankenkasse, max. AN-Beitrag 2025: 469,94€, max. AN-Beitrag 2026: 502,49€. Ergibt eine Steigerung von humanen 6,9%. Prozentual "wenig" im Vergleich zu den hier jüngst genannten 17%/17,5% bis 29% bei der HUK.
Alles anzeigenDie Frage eist, was Du bezwecken willst. Geht es Dir darum den Risikoteil in einem Vermögen zu bestimmen?
Ich betrachte meinen aktuellen Rentenwert als Barwert (bisher erworbenen Rentenpunkte X aktueller Barwert eines Rentenpunkts).
Das dient mir aber nur als grober Ansatz um den Anteil von sicherem Vermögen vs. Risikovermögen zu bestimmen. So wird dann bei mir einer Risikoquote von aktuell 76% im liquiden Vermögen unter Berücksichtigung der Ansprüche an die GRV und anderer Geldquellen noch ein Risikoquote von 21%.
Wenn ich meine prognostizierte(n) Rentenzahlungen ab 2035 gemäß der '4%-Entnahmeregel' hochrechne, komme ich auf eine Summe, den ein fiktives Depotvermögen haben müsste um den gleichen Zahlungsstrom zu ermöglichen.
Beispiel: 2.000€ Bruttorente / Monat -> entspricht dann unter Berücksichtigung der 4%-Regel einem Depotwert von 500.000€
Ist zwar Beides sehr vereinfacht, reicht mir aber völlig aus um den groben Kurs zu bestimmen.
Danke für den Tipp und die Anregung.
Maßgeblich ist die gesetzliche Rente à la DRV. Da ist die Obszönität doch nach oben gedeckelt.
Obszön sind da, denke ich, eher die Prämien der PKV im Alter. In dem Sinne, daß da locker ein Faktor 10 auf die o.g. Prämie i.H.v. 160 EUR anzuwenden sein wird.
...
c) Der Zuschuss zur PKV ist prozentual von der Rente, unabhängig von den Kosten der PKV.
Ist dieser Zuschuss linear? Je höher die Rente, desto ... ?
Danke.
Yep....eine monatliche Beitragserhöhung bei einem 55-jährigem um 250,- € sind dann in Summe eigentlich 90000,- € (wenn er z.B. 85 Jahre alt werden sollte)....
Das ist schon heftig, wenn man sich das (mal wieder) vor Augen führt...
...hier mal ein Screenshot von justTRADE, schaut sehr aufgeräumt und informativ aus.
- Alle Produkte, die ich auf dem Schirm habe, wurden gefunden.
- An Sparplänen gibt es ca. 200.
- Es werden die Handelsplattformen und deren Spreads angezeigt.
- Leider keine Langfristcharts, max. 1 Jahr.
- ETC Gold möglich.
- Mindesthandelsvolumen: 25 Euro
Gibt es einen Haken?
Ich gehe zurück zum Thema "deutliche Beitragserhöhungen". In meinem HUK-Tarif ist die mögliche Beitragsrückerstattung jetzt auf 1 (!) Monatsbeitrag reduziert worden. Das entspricht bei Leistungsfreiheit im Vorjahr bereits einer Erhöhung von knapp 7%. Ich werde in meinen Berechnungen diese 7% auf die zu erwartende BAP in 2026 dazurechnen.
Die Frage ist natürlich wie immer wie man darauf reagiert. Da in vielen Jahren meine versicherten Gesundheitskosten unterhalb des Selbstbehaltes (SB) liegen überlege ich eine Erhöhung des SB. Meine Sorge ist dass der Tarif mit dem erhöhten SB langfristig einer höheren Beitragsentwicklung unterliegt und ich eventuell den SB in Zukunft nicht mehr reduzieren kann.
Eine / zwei Fragen:
Welchen genauen Tarif hast Du denn bei der HUK, wie heißt er?
Und wie hat Dir die HUK das mit der Kürzung der Beitragsrückerstattung denn mitgeteilt, per Schreiben? Oder hast Du es selbst herausgefunden.
Ich weiß nur, daß die HUK, anders als andere PKV-Gesellschaften, ihre Prämien nicht zum 01.01. erhöht, sondern zum 01.03. Die Schreiben kommen i.d.R. immer so im Januar/Februar. Was man so hört/liest ist, daß es zu heftigen Steigerungen kommen soll, weil in den zurückliegenden Jahren branchenunüblich nur moderat erhöht wurde. Ob das stimmt, ...
Ich kann leider nicht mehr folgen ... finde die Thematik echt schwierig.
Hatte echt gehofft, daß mein oben in #14 verlinktes Video mit dem schönen Beispiel (auch wenn dort die Wegstrecke nicht nach der 0,002%-Methode, sondern pauschal nach der 0,03%-Methode errechnet wird) stimmt. Das tut es wohl nicht, wenn ich Euch richtig verstehe?
Im Video werden die 0,03% ganz klar auf den auf 25% reduzierten BLP angewendet.
Hallo,
die Bemessungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis.Für Elektroautos darf man allerdings an Stelle der 1%, 0,25% ansetzen.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es keinen weiteren steuerlichen Vorteil.
Okaaaay, dann ist dieses Video (ab 4min, 24sec) wohl arg falsch. ![]()
![]()
Hallo,
der Nutzungswert ergibt sich aus:
0,25% von 57.000 EUR pauschal für die Nutzung = 142,50 EURzzgl 0,002% pro Kilometer und Tag auf 57.000 EUR = 1,14 EUR * 70 * 8 = 638,40 EUR
In Summe also 780,90 EUR.
Dieser Wert darf nun um das pauschale Nutzungsentgelt von 225 EUR gemindert werden.
Damit ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 555,90 EUR.
Danke.
Also Du sagst, die Nutzergebühr (die der AN zahlt) mindert den vollen GwV und nicht nur den 1%-Anteil. Das ist ja schon mal gut. ![]()
Aber warum wird bei der Berechnung des 0,002%-Anteils nicht auch die reduzierte Bemessungsgrundlage (14.250 EUR) zugrunde gelegt, sondern der volle BLP (57.000 EUR)? ![]()
Diese Fundstelle spricht (nach meiner Lesart) für die Variante C.![]()
Aber kann das wirklich sein?
Daß eine durch die 1%-Regelung nicht "aufgebrauchte" Nutzergebühr den weiteren geldwerten Vorteil, aus den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, nicht mindert?
...
... Wenn dann noch Fragen offen sind, magst Du in diesem Thread weiterfragen.
...
Ich selbst habe auch eine Frage zu der Thematik, zu der ich im Internet bislang leider keine eindeutige Antwort gefunden habe. Ich schreibe es mal zusammen und poste es dann etwas später hier.
Hallo zusammen,
meine Frage zum Thema ist wie folgt:
Wenn man als AN sich mit fester monatlicher Nutzungspauschale an den Kosten für das Firmenauto beteiligt, schmälert diese Nutzergebühr dann den gesamten geldwerten Vorteil? Oder schmälert / nullt sie nur den 1%-Anteil des GwV (also den für die Privatnutzung) - und läßt den 0,002%-Anteil (den für die Fahrten zur Arbeitsstätte) völlig unberührt?
Anders gefragt, welche Berechnung ist richtig, Variante A, B, oder C?
... denn, das sind schon spürbar andere Ergebnisse, die sich da errechnen... wenn man die resultierenden GwV auf das alte Brutto draufschlägt um die höhere Steuer- und Soli-Last durch den Dienstwagen zu errechnen, welche ihrerseits dann das Netto im Falle Dienstwagen schmälert ...
Und ich möchte schon gern die exakte Mehrbelastung im Netto durch einen solchen Firmenwagen errechnen ...
Daten :
Dienstwagen (reines E-Auto)
BLP genau : BLP = 57.090 EUR
BLP auf volle 100 EUR abgerundet : BLP_rund = 57.000 EUR
Bemessungsgrundlage für geldwerten Vorteil : Bem.grd = 25% von 57.000 EUR = 14.250 EUR
Wegstrecke von Wohnung zur Arbeit (einfach) : Strecke = 70 km
Anzahl monatliche Fahrten zur Arbeit : Tage = 8
Feste monatl. Nutzungspauschale (AN) : Nutz.geb = 225 EUR
Normalerweise beiteiligt sich bei uns der AG an der Leasingrate mit einem festen Betrag. Es gibt aber auch sogenannte "Firmenvorzugsvarianten", für die ein fester Betrag vereinbart wurde, den alleine der AN zu tragen hat. So wie hier in diesem Fall.
Berechnung des monatl. GwV :
Variante A :
GwV_1% = 1% x Bem.grd = 1% x 14.250 EUR = 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% = 142,50 EUR + 159,60 EUR = 302,10 EUR
Variante B :
GwV_1% = 1% x Bem.grd = 1% x 14.250 EUR = 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% - Nutz.geb = 142,50 EUR + 159,60 EUR - 225 EUR = 77,10 EUR
Variante C :
GwV_1% = 0 EUR ::: weil Nutz.geb >= 1% x Bem.grd
GwV_1% = 0 EUR ::: weil 225 EUR >= 1% x 14.250 EUR
GwV_1% = 0 EUR ::: weil 225 EUR >= 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% = 0 EUR + 159,60 EUR = 159,60 EUR
Zusammengefasst :
BLP_ger = 57.000 EUR
Nutz.geb = 225 EUR
GwV = 302,10 EUR (Variante A)
GwV = 77,10 EUR (Variante B)
GwV = 159,60 EUR (Variante C)
Was ist richtig?
Vielen Dank.
PS:
Ich weiß gerade nicht, wie ich es hätte kompakter darstellen können. Ich hoffe es ist einigermaßen leserlich und verständlich.
Canoob : Hier ist der Link zu einem Thread, wo es auch um das gleiche Thema geht, Dienstwagen bei (sehr) weiter Entfernung zwischen Wohnort und Arbeit - vielleicht hilft es.
Ich selbst habe auch eine Frage zu der Thematik, zu der ich im Internet bislang leider keine eindeutige Antwort gefunden habe. Ich schreibe es mal zusammen und poste es dann etwas später hier.
Und mal wieder abgespeichert - für die spätere Lektüre.
Danke für die vielen informativen Beiträge.