Es scheint einen Drang zu geben, immer jünger in eine Berufsunfähigkeitsversicherung „gebettet“ zu werden, obwohl man die Beiträge vermutlich nicht einmal selbst zahlen kann….
und das ist ein Problem, weil…???
Es scheint einen Drang zu geben, immer jünger in eine Berufsunfähigkeitsversicherung „gebettet“ zu werden, obwohl man die Beiträge vermutlich nicht einmal selbst zahlen kann….
und das ist ein Problem, weil…???
Also setze ich so lange auf Ausschütter, bis ich den Sparerfreibetrag von 2000 € erreiche, falls ich mich für die Zusammenveranlagung entscheide.
Nur zur Sicherheit: Ihr habt zusammen einen Sparerfreibetrag von 2000€. Du alleine hast nur 1000€. Hat Dein Partner keinerlei Ersparnisse, dass er den Freibetrag nicht nutzt?
Wir haben die Urkunde für das Kindergeld oder so eine in der Art kürzlich eingereicht. Da meine Tochter bereits 12 ist und einen Personalausweis besitzt, hätte sie sich idealerweise einfach per Post Ident legitimieren lassen können. Schade, dass das nicht möglich ist. Ich hatte auch Bauchschmerzen, die zu verschicken, daher haben wir nicht die aus dem Stammbuch verschickt, sondern eben die andere.
Die Bank hat vor sechs Wochen geschrieben, dass sie die Urkunde in den nächsten 3 Monaten zurück schicken. Bisher ist noch nichts angekommen. Aber sind ja noch ein paar Wochen hin… ![]()
Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion etwas lösungsorientierter wäre. Entweder in Bezug auf den konkreten Sachverhalt oder mit alternativen Ansätzen. Der Threadersteller und ich sind ja wohl kaum die einzigen, die ihren Kindern - ohne den Weg der Schenkung - etwas Gutes tun wollen?!
Nun, mir scheint, was gewünscht ist, ist ein grenzlegales Modell, Gelder zu übertragen, um dadurch kräftig Steuern zu sparen.
Zum einen für die Firma, die Zinsen steuerlich geltend machen kann, zum andern die Umgehung der Kapitalertragssteuer auf die Zinsen.
Sorry, aber da muss ich passen.
Und dass die minderjährige Tochter - durch Sie vertreten- Ihrer Firma ein Darlehen gibt, welches Sie dann wieder steuerlich mindernd ansetzen können, ist rechtlich sicher?
Klingt stark nach In-sich Geschäft (§181 BGB). Hat das ein Familiengericht genehmigt?
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, man kann sich vieles selbst aneignen.
Wenn Du gern erst mal etwas in die Materie einsteigen willst, hör Dir Saidis Podcast an.
Darüber hinaus ist der „Auf Geldreise“ Podcast von Dana und Anja von Finanztip noch spezieller für Frauen und ebenfalls sehr gut zu hören.
Last not least höre ich auch ab und zu ganz gerne den „Finanzen mit Franzi“ Podcast. Auch sie verdient ihr Geld mit Kursen, aber man kann auch einfach die Podcasts hören und so einiges mitnehmen. Und deutlich angenehmer als die Moneypenny Werbeveranstaltung.
Oh man, okay. Ich weiß dann für die Zukunft bescheid.
Aber, es gibt doch sicherlich Paare die nur ein gemeinsames Konto haben?
Schlimm genug! Aber du hast dann auch noch 80% IHRES Erbes auf ein Konto überwiesen, auf das SIE keinen Zugriff hat und welches auf DEINEN Namen läuft.
Von den ganzen steuerlichen Dingen Mal ganz abgesehen, kann man doch als Frau nicht so naiv sein?! Und als Partner muss einem das doch auch komisch vorkommen, das Geld der Frau mal fröhlich pfeifend auf das eigene Konto zu schieben?
Ist ja nun keine Rocket Science, ein weiteres Depot für sie zu eröffnen…
Ja, mein Girokonto ist seit ich 14 Jahre alt war bei der Sparkasse. Derzeit überlege ich, ob ich alles zur ING hole. Sowohl Depot (derzeit TR) als auch Tagesgeld (liegt momentan auch bei TR), als auch Girokonto. Ich habe mich allerdings noch nicht zu 100 Prozent entschieden den Broker zu wechseln. Bin bisher bei TR zufrieden. Habe aber auch den Kundenservice noch nicht gebraucht...
Ich hab sorgen alles drei ![]()
Mein normales Girokonto sowie diverse Tagesgeldkonten (Kleinkram für unterjährige Kosten, etc.) und Depots für meine ETF Sparpläne laufen bei der ING. (Ein ETF, aber jeweils ein Spaplan für mich und je ein kleiner für meine beiden Kinder).
Bei TR hab ich letztes Jahr ein Depot und Verrechnungskonto eröffnet, um dort einen Großteil meiner Altlasten (Aktien) zu günstigen Konditionen zu verkaufen. Momentan liegen da noch ein paar Aktien einer Firma, von denen ich mich (noch) nicht trennen konnte, ansonsten nehme ich dort die Zinsen auf dem VR Konto mit für einen Großteil meines Notgroschen.
Über die Sparkasse läuft unser Immobilienkredit und (leider) auch unser Gemeinschaftskonto.
Ich hoffe aber, das wir das Konto in den nächsten ein, zwei Jahre schließen, wenn der Kredit getilgt ist.
Wir haben uns genauso wie ihr dazu entschieden, dass wir unsere Kinder NICHT jeden Tag bis 16 Uhr fremdbetreuen lassen wollen.
Und betreut ihr die Kinder auch beide, damit beide Ehepartner (in Teilzeit) ihr Erwerbseinkommen weiter ausbauen können? Oder zahlt Du ihr zumindest einen Ausgleich dafür, dass sie Deinen Teil der Erziehungsarbeit übernimmt, während sie gleichzeitig auf (eigenes) Einkommen verzichtet und daher sowohl beim der Rente als auch im Trennungsfall das Nachsehen hat?
Ich habe grundsätzlich ja kein Problem mit dieser Konstellation - einer arbeitet, einer versorgt die Kinder, ABER in der Regel ist dies zum deutlich finanziellen Nachteil der Frau und zu Gunsten der Karriere des Mannes. Und wenn sich alle noch so einig sind, schafft es finanzielle Abhängigkeiten. Ich lese oft in einem Frauen Finanzforum mit. Eigentlich müsste man es umbenennen in „Wie Regel ich meine Finanzen nach einer Trennung“, da es kaum ein Tag vergeht, wo nicht mindestens eine Frau postet, wie dramatisch die finanzielle Lage nach einer Trennung ist.
Gemeinsames Sparen - schön und gut, aber gerade der Partner, der zu Hause bleibt, sollte für Rente und Co. extra (und im Trennungsfall unabhängig) abgesichert werden.
Was ich damit sagen will - keiner will dem TE in die Lebensplanung rein reden, aber wenn man die finanzielle Situation betrachtet, muss einem klar sein, dass die Frau nicht viel Rente bei dem Einkommen zu erwarten hat. Dies sollte auch ihr bewusst sein und wenn sie aus Betreuungsgründen nicht mehr arbeiten kann, müssen beide Partner dafür eine Regelung finden oder schauen, ob und wie sie ihr Einkommen verbessern kann.
Meine Frau und ich sind beide angestellt und meine Frau arbeitet aktuell 16 Stunden/Woche als Physiotherapeutin. Mit dem Thema "Rentenanspruch" habe ich mich bisher nicht auseinandergesetzt. Sie wird aber auch eine betriebliche Rente erhalten, in die bisher seit 25 Jahren eingezahlt wurde.
Warum nur 16 Stunden? Besteht die Möglichkeit, Stunden aufzustocken und so das Einkommen zu erhöhen?
Die 1.100€ netto - sind die mit Steuerklasse 5? Bei dem Gehalt und sechs Jahren Elternzeit dürfte die gesetzliche Rente recht überschaubar sein. Was kommt denn bei der BAV raus? Hier solltet ihr auf jeden Fall mal die Rente berechnen.
Rechtschreibprüfung - Ja
KI - Nein
Den Gedanken, die KI-Bearbeitung eines Textes "Optimierung" zu nennen, empfinde ich als befremdlich.
Nun ja, es gibt nun mal Menschen, die sprachlich einfach weniger versiert sind.
Da kann es durchaus mal helfen, einen Text überarbeiten zu lassen - und sei es nur aus dem Grund, sich sprachliche Anregungen zu holen. Blind übernehmen sollte man natürlich nie irgendwas.
Ich hab einen Kollegen in leitender Funktion - da wäre es manchmal schon wünschenswert, er würde so was nutzen - gerade in Bezug auf externe Kommunikation. Nicht in jeder Situation empfiehlt es sich, so zu schreiben, wie einem der Schnabel gewachsen ist.
Ich habe kürzlich angefangen, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Chat GTP und DeepL nutze ich ebenfalls gerne für Texte - eben auch um unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen und „abzuholen“.
Ich fange gerade erst an, die Vielzahl an Möglichkeiten zu entdecken, stelle aber fest, dass es mir deutlich Zeit spart, die ich bei meiner Arbeit sinnvoller investieren kann.
Privat hab ich dieses Jahr die Wichtelbriefe für meine Kinder von der KI schreiben lassen. Das war super, weil zum einen sehr niedliche Briefe rausgekommen sind, und zum anderen mein persönlicher Schreibstil eben nicht herauszulesen war (und die KI mich wiederum auf neue Ideen gebracht hat, was die Wichtelstreiche angeht).
Das Oberthema in diesem Forum - noch vor der Schenkungsteuer - ist der Undank. Die Anfrager sind beseelt von einer enormen Verbrauchermentalität. Daß die Antwort nicht vom Himmel fällt, sondern die Mühe und die Zeit eines Mitmenschen dahintersteht, blenden die meisten Anfrager aus. Jeder von ihnen hat allerdings eine Goldwaage dabei, auf die er jedes Wort der Antwort legt. Und wehe! Wenn nur eines davon zu leicht ist, fühlt er sich bemüßigt und auch berechtigt, verbal dreinzuschlagen.
Du hast eine Sachfrage gestellt, Du hast von mir eine umfangreiche Antwort in der Sache bekommen und hast nun nichts Besseres zu tun, als meine sachlich korrekte Antwort süffisant zu kommentieren.
Respekt vor der Zeit und der Mühe, die ich in meine Antwort investiert habe (und somit auch vor meiner Person): Fehlanzeige.
Lieber Achim Weiss,
Es tut mir leid, wenn das so rüberkam.
Ich gehe immer davon aus, wenn jemand mit einer Portion Sarkasmus hier unterwegs ist, kommt er auch mit etwas Ironie klar.
Ich bin keineswegs undankbar, sondern habe mich im gleichen Post für die Antworten vom Saarländer und Dir bedankt. Und das hab ich auch so gemeint.
Das Gute, wenn man hier schon eine Weile liest, ist definitiv, dass man schon beim Erstellen des Post weiß, dass Achim Weiß in seiner gewohnt liebenswürdigen Art den Post zerpflücken wird ![]()
Ich frage gerne bei Gelegenheit meinen Finanzbeamten, aber nicht gerade über die Feiertage - da hab ich mir aus aktuellem Anlass einfach mal Erfahrungswerte aus dem Forum „Steuer“ erhofft. Korrigiert mich gerne, wenn diese Frage zu meiner persönlichen Vermögensbildung nicht hierhin gehört.
Vielen Dank Euch beiden, dass die Frist rollieren ist, reicht mir fürs erste - damit kann ich „arbeiten“.
Liebes Forum,
Mich beschäftigt dieser Tage das Thema Schenkung/ Schenkungssteuer.
Vorab - ich habe sehr liebe und großzügige Schwiegereltern. Mein Mann und ich sind seit 25 Jahren zusammen, und planen auch nicht, dies zu ändern. Meine Schwiegereltern sind in den 70ern und finanziell gut aufgestellt.
Seit Jahren bekomme ich zu Weihnachten und zum Geburtstag von ihnen einen Geldbetrag auf mein Konto überwiesen. Zunächst waren es meist kleine bis mittlere dreistellige Summen, die letzten Male allerdings deutlich mehr, im mittleren vierstelligen Bereich.
Nun ist es ja so, dass ich als Schwiegerkind jeweils einen Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre habe.
Ich verstehe es richtig, pro Schwiegerelternteil, also insgesamt 40.000€?
Die Beträge gehen vom Gemeinschaftskonto der beiden ab.
Mir stellt sich allerdings die Frage - wann fing die 10. Jahresfrist an, wann beginnt sie demnach von neuem?
Zählen die 100€ zum Geburtstag dazu, oder ist das ein „allgemein übliches Gelegenheitsgeschenk“ - ab welchem Betrag wäre es das dann nicht mehr, 500€, 1000€?
Mein Schwiegervater ist ziemlich versiert, was Steuerthemen angeht, ggfs. hat er das auch alles im Blick. Ich hab mir dazu früher nie Gedanken gemacht, aber jetzt, wo die Beträge deutlich höher sind, möchte aber ich auf der sicheren Seite sein, und nicht Gefahr laufen, unbeabsichtigt Steuerhinterziehung zu begehen.
Was wäre denn grundsätzlich zu tun - müsste ich jedes größere Weihnachts-/ Geburtstagsgeschenk beim Finanzamt anzeigen, auch wenn es insgesamt noch unter der Freigrenze liegt?
+1 (ich hab n Mail geschrieben - das „Kleingedruckte“ sollte man sich schon durchlesen von Zeit zu Zeit)
Wo steht, dass ich das nicht habe?
Und wo im Kleingedruckten steht die Form der Kündigung?
Mir ist durchaus bekannt, das ich das Festgeld drei Tage vor Ablauf kündigen muss. Aber auch der zitierte Satz gibt keinen Hinweis auf die Form der Kündigung.
Meine Girokarte bei der ING konnte ich per Klick online kündigen.
Es ist mir nicht klar, ob telefonisch, per Mail oder online oder ob es per Post sein muss - daher die Frage, in der Hoffnung, dass hier jemand schon mal das Festgeld gekündigt hat, und mir den Weg mitteilt.
Da ich das Geld im Sommer brauche, möchte ich nicht verlängern.
"Sofern Sie uns nicht bis mindestens drei Werktage vor Fälligkeitstermin dieser Einlage eine andere Weisung geben, werden wir in Ihrem Interesse die Einlage zu dem dann geltenden Zinssatz um 12 Monate verlängert."
Hast du dir dies nicht ausgedruckt oder es gelesen? Steht doch bereits im Antrag, 1. Seite. Soweit ich weiß, habe ich damals einfach angerufen, die Nummer steht auch in Dr Auftragsbestätigung.
Moin,
Mein Festgeld bei der C.A. Ist Anfang Februar fällig. Hat jemand Erfahrung, wie ich das Konto kündigen kann (Form)?
Geht das Online, per Mail, oder ein klassischer Brief?
Vielen Dank!
Schau doch mal hier, ob der Verein gemeinnützig ist: (Zuwendungsregister)
Mitgliedsbeiträge an unsere Fördervereine kann und konnte ich bisher problemlos absetzen als Spende. Allerdings reden wir da von 50€ Max/ Jahr.
Bei 2000€ mit monatlichen Beiträgen klingt es allerdings in der Tat stark nach Betreuungsentgelt, und dafür sollte dann ja ein Betreuungsvertrag bestehen. Ist der Betrag an den Förderverein über den Betreuungsvertrag geregelt?
Dann sollten sie auch anteilig als Betreuungskosten absetzbar sein. Das würde ich aber mit dem Verein aufnehmen.