Hat sich alles geklärt, Abwesenheit geht klar ![]()
Beiträge von Ohneknete
-
-
Hi, ja das hatte ich auch gelesen, an anderer Stelle. Ich will aber auf keinen Fall in die Lage kommen, dass das AA mir die Reise untersagt :-/
-
Hallo zusammen,
ich hoffe , einer von euch kann mir helfen, da ich zum Glück bisher keinen großen Kontakt zu Arbeitsamt hatte.
Zu meiner Situation:
Ich habe meine langjährig innegehabte Position gekündigt und bin aktuell freigestellt.
Derzeit bin ich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos gemeldet. Dies kann ich max. 3 Monate vor bzw. am 1 Tag der AL machen, persönlich oder online.
Zum Punkt:
Wir haben, noch während das Arbeitsverhältnis bestand und aktuelle Entwicklungen nicht absehbar waren, Urlaub im ferneren Ausland gebucht. Die Freistellung endet am 31.01., ab dem 01.02. wäre ich arbeitslos. Wir reisen am 20.01. ab und kommen am 10.02. zurück, sprich eine persönliche Meldung ist zum Eintrittszeitpunkt nicht machbar.
Ich möchte nun vermeiden , dass ich mir vorab melde und mir das AA dann in den 10 Tagen Termine gibt und sagt, ich dürfte nicht abwesend sein.
Habt ihr für den Fall Erfahrungen oder Einschätzungen?
Ergänzend:
Wenn es machbar und nötig ist und das o.a. Risiko verringert, würde ich mich erst nach der Rückkehr arbeitslos melden und für den Zeitraum dazwischen selber krankenversichern, da ich keinen nachgehenden Leistungsanspruch habe.(Ob ich aufgrund der Eigenkündigung für ALG I gesperrt bin oder nicht muss sich noch rausstellen. Ich gehe aber davon aus, dass ich für diese 10 Tage , in denen ich nicht da wäre, ohnehin keinen Anspruch habe).
Danke für euren Input!
-
Hi Leute,
ziemlich genau dieselbe Story bei mir, selbe Konstellation, ING - >Finanzen. Net /Baader Bank ... Habe Anfangs vom falschen Refenzkonto überwiesen, dies aber auf mein Girokonto geändert.
Jetzt läuft das lustige Überweisungspingpong zum 5.Mal und ich überlege ernsthaft, diesen Neobroker - bullshit zu lassen.
-
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort sowie den link!
-
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Verrechnung von Tagesgeldzinsen.
Können diese, von einer ausländischen Bank erhaltenen, Zinsen mit dem Verlusttopf Sonstige, der aktuell bei einer anderen Bank vermerkt ist, verrechnet werden?
Soweit ich es verstanden habe, benötige ich dafür eine Verlustbescheinigung, die ich dann am Ende des Jahres der Steuererklärung beifüge.
Ist das korrekt?
Und was passiert mit dem Betrag, der übrig bleibt falls nicht alle Verluste aufgerechnet werden? Ist es korrekt, daß ich für die folgenden Jahre eine, um die verrechneten Anteile reduzierte, Folge - Verlustbescheinigung bekomme?
Danke eure Antworten:-)