Beiträge von Meins23

    Die KI muss nicht jedes Detail meiner privaten Technik wissen - egal ob Laptop oder Handy-App.

    Glaubst du ernsthaft, dass deine Erklärung auf Papier ausschließlich per Hand vom Sachbearbeiter bearbeitet wird? Überleg mal, wieso es ein standardisierter Vordruck ist, der ausgefüllt werden muss. Die Papierbögen werden beim Finanzamt gescannt und anschließend genauso automatisiert verarbeitet, wie ein online übermitteltes Formular.

    Und selbst wenn es von Hand gemacht wird, dann gibt der Sachbearbeiter die Daten ins System ein und dann läuft da der übliche Prüfalgorithmus, welcher dann von der gleichen KI unterstützt wird, wie bei der elektronischen Erklärung.

    Z.B. längerer Urlaub oder Krankheit (im Krankenhaus oder in der Kur)?

    Sofern man den Urlaub nicht in der allerletzten Pampa macht, wird es immer die Möglichkeit des Internets geben. Argumentation könnte also in die Richtung gehen, dass man ja auch bei Krankheit, Kur oder Urlaub die Möglichkeit hatte, auf den Bescheid zuzugreifen.


    Der Login mit Zertifikatsdatei ist gerade mal eine von fünf Möglichkeiten.
    Wobei man die anderen natürlich im Vorfeld eingerichtet haben muss.

    Wie du selbst sagst, muss man die einrichten. Hat man sich für "die falsche" Möglichkeit entschieden, dann geht es unterwegs wieder nicht so leicht. Zumal auch die anderen Möglichkeiten immer voraussetzen, dass man das benötigte Hilfsmittel dabei hat (was in mindestens 3 von 5 Fällen zusätzlich immer dabei sein muss).


    Ich begrüße das ganze sehr und hoffe, dass auch bald das Einreichen auf Papier zum Auslaufmodell wird.

    Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin auch sehr für Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und finde die Entwicklung gut und richtig. Zumal die Finanzämter vielen anderen Behörden in meinen Augen schon um Längen voraus sind.

    Ich sehe aber auch schon die Klagen, weil sich wieder irgendjemand auf den Schlips getreten fühlt und seine Persönlichkeitsrechte gefährdet sieht. Oder weil mein einfach grundsätzlich gegen irgendwelche Bevormundung ist. Das ist eben auch typisch deutsch. Alle schreien nach Fortschritt, Digitalisierung und Kostensenkungen in der öffentlichen Verwaltung aber wenn man sich selber umstellen muss, ist das ein No-Go.

    Ja und nein. Beim klassischen Papierbescheid beginnt die Frist auch automatisch. Hier besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass man den Bescheid nicht fristgerecht erhalten hat. Bei einer elektronischen Zustellung wird dies deutlich schwieriger nachzuweisen, weil man ja theoretisch von überall auf den Bescheid zugreifen kann. Dies setzt aber voraus, dass man die Signaturdatei immer dabei hat (was aus Sicherheitsgründen wohl keiner macht).


    Und die aktuelle Information per Email, dass der Steuerbescheid erlassen wurde und der Papierbescheid auf dem Weg ist, finde ich auch durchaus praktisch. Bei uns werden da aber oft die 3 Tage nicht eingehalten, da die Post hier gerne mal einzelne Tage bei der Zustellung auslässt (am Ende bei solchen Themen zu meinem Schaden).

    Bin ja auch kein Steuer-Pro, aber hat die Home-Office-Pauschale nicht erst Auswirkungen, wenn ein Schwellenwert an Kosten erreicht ist?

    Das stimmt, man muss über den Pauschbetrag kommen. Das ist aber mittlerweile alleine nur mit der HO-Pauschale möglich. Selbes gilt aber auch für die Entfernungspauschalen. So lange man unter dem Pauschbetrag bleibt, ist egal was da drin steht.

    Die steuerfreie Erstattung reduziert die Fahrtkostenpauschale. Wenn du also normalerweise einen Arbeitsweg von 20 km hast und an 116 Tagen auf die Arbeit gefahren bist, dann sind die absetzbaren Kosten für den Arbeitsweg 0. Ob es ins negative drehen kann, kann ich dir nicht sagen. Auf die Homeoffice-Pauschale hat das erstmal keine Auswirkung (außer wenn die Fahrtkosten negativ werden können, was ich nicht genau weiß).


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um meine laienhafte Meinung und ist keine Steuerberatung!

    Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
    Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?

    Nein, die Wohnungsbauprämie entfällt nicht zwingend. Hier geht es darum, dass du auf das Darlehen verzichtest und die das angesparte Geld (nach einer bestimmten Haltefrist) komplett auszahlen lässt. Wenn das zu "wohnwirtschaftlichen" Zwecken erfolgt (also Modernisierung oder auch (Teil)Ablösung einer bestehenden Baufinanzierung, bekommst du die Wohnungsbauprämie. Wenn du bei Vertragsabschluss unter 25 gewesen bist, bekommst du die Wohnungsbauprämie auch ohne wohnwirtschaftlichen Zwecke.

    Der Bonus (die höhere Verzinsung) wird mit der Auszahlung des Kapitals ausgeschüttet. Bei meinem alten Bausparer wurden z.B. nach dem Verzicht auf das Darlehen und einer Haltefrist von einem weiteren Jahr die bisher gezahlten Zinsen nochmal als Bonus ausgezahlt. Wenn du z.B. im ersten Jahr 10 Euro Zinsen bekommen hast, im zweiten Jahr 20 und so weiter, sind nach 7 Jahren insgesamt 280 Euro Zinsen ausgezahlt worden. Nach sieben Jahren bekommst du die Mitteilung, dass der BSV zuteilungsreif ist. Du verzichtest aber auf das Darlehen und lässt das Geld noch ein Jahr liegen. Für dieses Jahr werden nochmal 80 Euro Zinsen ausgeschüttet (entsprechend der fiktiven Logik bis Jahr 7) und du hast insgesamt 360 Euro Zinsen erhalten. Wenn der Bonus jetzt z.B. wie bei mir eine Verdopplung der bisherigen Zinsen ist, dann werden dir mit Kündigung 440 Euro Zinsen gutgeschrieben (80 für Jahr 8 + 360 Bonus).

    In deinem Fall wird vermutlich für jeden Jahr der Zinsertrag durch den eigentlichen Zinssatz geteilt und mit 3,25% multipliziert. Oder die Bausparkasse macht es sich etwas schwieriger und simuliert tatsächlich deinen gesamten BSV mit dem höheren Zins und zahlt dann die Differenz der kumulierten theoretischen Zinsen zu den kumulierten gezahlten Zinsen.


    Ich hoffe, das war jetzt verständlich ausgedrückt.

    Schau dir mal dieses Video von Saidi an.

    Nach 30 Jahren ist der Vorteil so gering, dass sich der ganze Aufwand nicht lohnt. Klar kann man sich die Arbeit machen, wenn man Spaß daran hat, keine Frage.

    Wie schon andere geschrieben haben, wird hier der Effekt nur auf den Freibetrag für Kapitalerträge gerechnet. Bei einem Kinderdepot können aber deutlich mehr Kursgewinne realisiert werden, da auch der Grundfreibetrag genutzt wird. Somit kann ein Kinderdepot mit 18 Jahren durchaus komplett ohne latente Steuern an das Kind "übergeben" werden.

    Das ganze Prozedere muss auch nicht jährlich gemacht werden. Einfach warten, bis ein höherer Kursgewinn vorliegt und dann einmal das Depot rollen. Danach hat man erstmal wieder ein paar Jahre Zeit, bevor man das Spielchen wiederholt. Dann halten sich auch der Zeitaufwand und die Gebühren in Grenzen.

    Grundsätzlich passen deine Grdankengänge. Ob man sich einen Ausschüttet nimmt (und damit zumindest die Dividenden steuerfrei stellt) oder einen Thesaurierer (und damit den Basisvertrag) ist erstmal egal. Wichtig ist, den Freibetrag möglichst hoch auszunutzen.


    Und hier kommt der deutlich größere Effekt ins Spiel. Dividenden und Vorabpauschale liegen ca. bei 2% der Kursentwicklung. Die letzten Jahre waren Renditen von um die 10% aber nicht unwahrscheinlich. Somit hast du noch ordentlich unversteuerte Gewinne im Depot. Sinnvoll wäre es daher, das Depot regelmäßig zu "rollen" (sprich Anteile verkaufen und kurz danach wieder einkaufen), um so deutlich mehr Rendite "mitzunehmen" und steuerfrei zu stellen.


    Wichtig: Bei GKV-Mitgliedschaft und bestehender Familienversicherung für die Kinder bitte unbedingt die Grenze für die Familienversicherung beachten. Diese liegt bei 6.780 Euro und ist somit deutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro!


    Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung und ich bin weder Steuerberater, noch sonst irgendwie mit der Branche verbunden.

    Da hilft nur eins:

    Depot schnellstmöglich auflösen und das Geld in Konservendosen, Brennpaste, eine Axt, ein gutes Messer und den Rest in Goldbarren investieren (welche natürlich in einem Schließfach bei der örtlichen Sparkasse deponiert werden - wie man aktuell vernimmt, haben die höchste Sicherheitsstandards).


    Wenn dann in einigen Tagen / Wochen / Monaten / Jahren das ganze Wirtschaftssystem und das Internet wieder (oder auch immer noch) existiert, kann man alles wieder verkaufen und davon ETFs holen (weil dann sind die ja günstig).


    Disclaimer: Dieser Post kann Spuren von Ironie enthalten


    PS:

    Börsen werden hierdurch nicht mehr nachvollziehbare Wertschwankungen erleben

    Waren die Wertschwankungen in der Vergangenheit überhaupt nachvollziehbar? Die größeren Einbrüche sicherlich (jüngst Corona, Ukraine, US Zollpolitik), aber das tägliche Auf und Ab kann wohl keiner nachvollziehbar erklären.

    Es ist immer amüsant, was hier manche als absetzbar und nicht absetzbar einstufen, ohne Nachweise für diese Eingrenzung vorzulegen.

    Jeder, der sich mal etwas genauer mit dem Thema Handwerkerleistungen und Haushaltsjahr Dienstleistungen beschäftigt hat, dürfte über die Anwendungsvorschriften des Bundesfinanzministeriums gestolpert sein. Diese könne zum Beispiel hier auf der Seite des Ministeriums nachgelesen werden. Am Ende der Seite ist auch ein Anhang verlinkt mit einer nicht abschließenden Aufzahlung von begünstigten und nicht begünstigten Positionen.

    Grundsätzlich können die Arbeitskosten (=Lohn) inkl. Fahrtzeiten angesetzt werden. Darüber hinaus auch noch Maschinenkosten (z.B. die Fahrzeuge des Umzugsunternehmens). Außerdem können Entsorgungskosten angesetzt werden, wenn es sich um eine Nebenleistung handelt (der Abtransport von Bauschutt ist dabei eine Nebenleistung, wenn dies durch den Handwerker erledigt wird). Und dann gibt es noch einen Punkt, den viele gar nicht auf dem Schirm haben. Nämlich das Verbrauchsmaterial. Das Wartungsset für die Heizung ist zum Beispiel auch absetzbar, da es zur Erbringung der Leistung notwendig ist. Gleiches gilt für die Pestizide des Kammerjägers.


    Im vorliegenden Fall würde ich Einspruch einlegen und auf das entsprechende Schreiben des Ministeriums verweisen. Natürlich sollen die relevanten Positionen aus den Rechnungen hervor gehen. Eine Position mit der Bezeichnung "Verlegen von neuen Wandfliesen inkl. Wandfliese" wird zu Recht beanstandet. Das sollte aber mittlerweile jeder Handwerker verstanden haben und die Rechnungen entsprechend stellen.

    Ich möchte mir grundsätzlich die Werkstatt selber aussuchen, egal für welche Tätigkeiten. Ich dachte, das hatte ich deutlich gemacht. :(

    Nein, das hattest du nicht. Du hattest nur geschrieben, dass du "in der Werkstatt deines Vertrauens mehr Geld sparst, als eine Werkstattbindung bringt".

    Da diese nur für Kaskoschäden gilt, machte deine Aussage für mich keinen Sinn. Daher hatte ich vermutet, dass du die Werkstattbindung für jegliche Werkstattbesuche unterstellt hast (ähnlich den (mittlerweile gerichtlich gekippten) Forderungen von Herstellern, dass die Garantie nur bei Besuchen in der Vertragswerkstatt bestehen bleibt). Dies wollte ich einfach nur aufklären.


    Aber gut, jetzt hast du es ja klar gemacht und für mich ist das Thema damit erledigt. Ich verstehe nur nach wie vor nicht, was du mit deiner Aussage dann überhaupt sagen bzw. bezwecken wolltest. Aber auch das ist jetzt egal.

    Auch wenn durch das Verwarngeld der Polizei gegenüber dem Unfallgegner die Schuldfrage ziemlich sicher geklärt ist.

    Und die Frage, ob einer der Ubfallgegner drin dokumentiert zu einen Verwarngeld oder eine Stratzahlung leisten musste, klärt i,d.R. die Schuldfrage.

    Entscheidend sind die beiden hervorgehobenen Relativierungen bzw. Einschränkungen.

    Die Polizei setzt sich meist nicht genauer mit dem Sachverhalt auseinander, sondern will gerade normale Blechschäden schnellstmöglich erledigen. "Person A hat rückwärts ausgeparkt und dann ist ein anderes Auto rein gefahren? Ja, dann hat Person A auch Schuld". Ende vom Lied war aber, dass Person A auf einem großen Parkplatz eines Einkaufszentrums ganz langsam zurückgesetzt hat, immer nur wenige Zentimeter, da die Sicht nicht gut war. Die Fahrspur war ausreichend für 2 Autos nebeneinander + Fußgänger. Als Person A circa 50 cm zurückgesetzt hatte, ist Person B schön am Heck von Person A vorbeigeschrammt (mit definitiv mehr als 10 km/h, sonst wär der Schaden geringer gewesen). Bei Person A war die Rückleuchte kaputt, Person B hatte die ganze Beifahrerseite zerkratzt. Die Versicherung hat geklagt und Person B hat vor Gericht die komplette Schuld bekommen. Begründung war, dass man auf Parkplätzen immer mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen muss, die eigene Geschwindigkeit anpassen muss und es ausreichend Platz gegeben hat.

    Das Verwarngeld für Person A blieb übrigens bestehen.

    Ich lasse die Reparaturen in der Werkstatt meines Vertrauens machen. Dort spare ich dadurch mehr Geld, als dass das eine Werkstatt gebundene Versicherungspolice hergibt.

    Das musst du mir jetzt mal erklären. Die Werkstattbindung der Versicherung gilt nur im Falle eines Kaskoschadens. Alle sonstigen Wartungen und Reparaturen kannst du machen, wo du willst.

    Der Nachlass kommt übrigens auch daher, dass die Versicherer mit verschiedenen Werkstätten entsprechende Rabatte ausgehandelt haben. Dadurch wird es günstiger, als wenn du deinen Kaskoschaden in der Vertragswerkstatt des Herstellers reparieren lässt (wobei es am Ende sogar doch die Vertragswerkstatt sein kann).

    Schlau

    Ich habe den Artikel im Focus gar nicht gelesen, von daher kann ich auch nicht das widerkauen, was dort steht (zumindest nicht bewusst).

    Darüber hinaus geht es hier mittlerweile um zwei Themen.

    Das eine ist die Aussage von Dr. Schlemann , dass es keine Vergreisung in geschlossenen Tarifen gibt. Diese ist schlichtweg falsch, da das Durchschnittsalter bei einem geschlossenen Tarif unweigerlich steigt. Und das aber natürlich erst einmal absolut unabhängig davon, ob dadurch die Tarife steigen oder nicht.

    Das andere Thema ist die Auswirkung von steigenden Gesundheitskosten innerhalb eines Tarifs (egal ob geschlossen oder nicht) und deren Auswirkung auf die Beiträge. Hier habe ich (noch vor der ersten Aussage eines Mitforisten, dass die Kosten immer nur gegen die Beiträge des gleichen Jahrgangs gelegt werden) eine Rechnung aufgestellt, welche die Risikostreuung über alle Mitglieder dieses Tarifs vorsieht und zu entsprechenden Beitragssteigerungen führt. Diese Rechnung wurde von Herrn Dr. Schlemann abgetan, dass ein nicht-Versicherungsmathematiker gar keine Ahnung hat und es deshalb gar nicht erklären kann. Ich habe übrigens auch nie in Anspruch genommen, dass meine Rechnung der "Stein der Weisen" ist, aber nach meinem Verständnis die grundlegende Arithmetik darstellt. Fachliche Korrekturen an meiner Rechnung kamen übrigens nicht. Der Hinweis (der erstmals in diesem Threads vor wenigen Tagen gekommen ist), dass die Berechnung ausschließlich innerhalb des Jahrgangs erfolgt, hatte ja gerne von einem fachkundigen Versicherungsverkäufer an der Taille kommen können und das hatte ich auch als Gegenargument akzeptiert. Das kam aber so nicht, sondern ich würde im Endeffekt ohne Gegenargumente als inkompetent abgestempelt.


    Abschließend bleibe ich auch weiter dabei, dass bei geschlossenen Tarifen eine Vergreisung eintritt. Dies ergibt sich aus der einfachen Mathematik. In wie weit sich diese auf die Beitragssteigerungen auswirkt, kann durchaus diskutiert werden. Durch die Betrachtung der einzelnen Jahrgänge dürfte es diese nicht geben. Auf der anderen Seite agiert eine PKV nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft. Der Anbieter will also Gewinn machen und keine Tarife mit permanentem Verlust haben. Ob da alle Kostensteigerungen ausschließlich in einem Jahrgang über Beitragserhöhungen abgefangen werden können, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Also wird es wohl in irgendeiner Form eine Quersubventionierung geben.

    Das schreit förmlich nach fehlenden Nachweisen.

    Sie wollen mir also sagen, dass das Durchschnittsalter in einem geschlossenen Tarif nicht stärker steigt als in einem offenen Tarif? Dass das Durchschnittsalter bei einem geschlossenen Tarif sich nicht zunächst dem Renteneintrittsalter und danach zunächst der 70 und irgendwann der 80 annähert, während bei einem offenen Tarif das Durchschnittsalter in aller Regel (deutlich) unter dem Renteneintrittsalter liegt?

    Die mathematische Herleitung möchte ich gerne sehen. Also bei mir wiederspricht das der Ermittlung von Durchschnittswerten, welche im Mathematikunterricht bereits in der 6. Klasse vermittelt wird. Also bestimmt keine höhere Mathematik.

    Und ein höheres Durchschnittsalter führt bei einer Krankenversicherung logischerweise auch zu höheren Kosten, oder wollen Sie das ebenfalls bestreiten?

    Ich vermute, es handelt sich einfach um die Reaktionen auf den ersten Beitrag in dem jeweiligen Thread :/

    Da vermutest du richtig. Zumindest hab ich das über 10 random Threads so verifiziert.

    Falls dem so ist: da könnte ich drauf verzichten.

    Dem stimme ich zu. Ist aber nur bei der Desktop-Version und da ich fast ausschließlich das Forum über das Handy nutze, ist es mir am Ende wieder egal.