Beiträge von Meins23

    Wieso war mir vorher klar, dass irgendjemand, egal wie ich es schriebe, sich an einzelnen Formulierungen aufhängt. Aber ist ja egal, da ich ein Mann bin, der Vollzeit arbeitet, bin ich automatisch böse. Wäre ich aber eine Frau und würde Vollzeit arbeiten, während mein Mann in Teilzeit arbeitet, würde ich hier gefeiert werden...


    Der Alleinverdiener wird sich um seine Altersvorsorge keine Gedanken machen müssen. Beim Partner sieht es nach den Änderungen bei der Witwen/Witwerrente schon deutlich schlechter aus.

    Das ist aber ein Problem, was die Eheleute untereinander klären muss. Und dafür muss man auf Augenhöhe diskutieren. Für uns war das selbstverständlich, dass die Care-Arbeit durch zusätzliche private Altersvorsorge (die aus dem gemeinsamen Einkommen gezahlt wird) ausgeglichen wird. Somit wird die Rente bei uns beiden vergleichbar sein. Nur die Zusammensetzung ist unterschiedlich.


    Wo hast du das denn gelesen?

    Vielleicht solltest du dir die diversen Posts hier von britty durchlesen. Ich hab jetzt keine Lust, die die entsprechenden Posts selber rauszusuchen.


    Lass mich raten: Du hast dich aber auch nicht aufgedrängt?

    Ob du es glaubst oder nicht. Ich habe es von Anfang an angeboten. Und dann haben wir uns zusammen gesetzt und es durchgesprochen. Was es für jeden bedeutet. Welche Vor- und Nachteile es bei jedem gibt. Wie die Rahmenbedingungen sind (öffentlicher Dienst bietet mehr Optionen für Teilzeit als freie Wirtschaft).

    Und noch etwas, um deine Sicht auf mich vielleicht endgültig zu erschüttern. Für mich war es nicht nur selbstverständlich, die üblichen zwei Monate Elternzeit zu nehmen, sondern darüber hinaus noch weitere Monate. Für die gab es dann auch kein Elterngeld mehr. Aber das war mir erst recht und auch uns beiden egal, weil wir zusammen die Zeit mit unseren Kindern haben wollten.


    Und jetzt bitte wieder Feuer frei, ich bin auf die nächsten Vorwürfe gespannt.

    Hier äußern sich die, die hektisch mit Besitzstandswahrung beschäftigt sind, obwohl sie notwendige Änderungen nicht betreffen werden.

    Die OECD äußert sich so:

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…verrentung.html

    Es ist schon lustig, wie du jedem hier "Besitzstandswahrung" unterstellst, der sich für das Ehegattensplitting ausspricht. Vielleicht solltest du dich endlich mal von deinen Vorurteilen verabschieden und deine vermutlich eigenen negativen Erfahrungen außen vor lassen. Und nur weil die OECD es fordert, ist es nicht unumstößlich richtig.

    Dazu erinnern mich deine teilweise bestenfalls Halbwahrheiten über das Splitting an eine ähnliche Steuerlegende, die schlichtweg falsch ist. Nämlich die Beschwerden, dann man bei einer Lohnerhöhung hinterher weniger übrig hat als vorher, weil ja die böse, kalte Progression zuschlägt. Das ist schlichtweg falsch. Von jedem zusätzlichen Euros gehen bis zur BBG KV maximal um die 63% an Steuern und Sozialabgaben ab. Bis zur BBG RV sind es 52,6% und darüber 42% (ab ca. 278k Jahreseinkommen dann wieder 45%). Aber diese Unwahrheit hält sich immer noch, weil einfach keiner nachrechnen will. Und komischerweise haben die Leute nach der Lohnerhöhung tatsächlich mehr Netto auf dem Konto. Und das gilt auch für ein zusätzliches Einkommen eines Ehepaares. Egal, ob es durch mehr Stunden bei dem Partner in Teilzeit ist oder durch eine Gehaltserhöhung beim Vollzeitverdiener. Das Plus ist immer gleich.

    Seyu da macht ein Familiensplitting Sinn wie es schon vorgeschlagen wurde. Und auch die Berücksichtigung der Anliegen von Frauen und möglichst die Gleichverteilung von Carearbeit. Schließt auch die Akzeptanz und Bereitstellung von mehr Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für Männer ein.

    Du unterstellst hier, dass alle Männer ihre Frauen ausnutzen und diese Frauen ihre eigenen Anliegen nicht artikulieren oder sogar durchsetzen können.

    Meine Frau wollte von sich aus sich um die Kinder kümmern. Trotzdem hat sie nach jedem Kind so früh wie möglich wieder angefangen zu arbeiten, weil sie es wollte und ich sie unterstützt habe. Das führt dazu, dass ich mindestens einmal die Woche die Kinder morgens fertig machen und in Kita / Schule bringen und einmal die Woche beide abhole. Wenn meine Frau lange Termine hat oder auf Dienstreise ist, bringe ich die Kinder sogar morgens und hole sie nachmittags ab.

    Und was soll da die Gleichverteilung der Care-Arbeit bringen? Dann machen wir nicht 100/50, sondern 75/75. Das Ergebnis ist ein ähnliches Nettoeinkommen wie vorher. Meine Frau sammelt mehr Rentenpunkte, ich weniger. Okay, ist für sie ja gut, aber dafür bekommt sie zukünftig weniger vom Gemeinschaftskontos in ihr Depot für die Altersvorsorge, weil ich jetzt auch was haben will. Sprich der "AV-Sparplan" für die Care-Arbeit ist jetzt nicht mehr 100/0, sondern zukünftig 50/50. Was haben wir davon gewonnen? Genau, absolut rein gar nichts.


    Sieh bitte endlich ein, dass du dich hier verrannt hast. Deine Argumentation macht vielleicht in deinen Augen Sinn, objektiv stimmt sie aber vorne und hinten nicht.

    In der Alleinverdienerkonstellation ist 4 mit Faktor nicht anzuwenden.

    Ui, mir war garnicht klar, das 4 mit Faktor in der Alleinverdienerkonstellation garnicht so einfach möglich ist. Das ändert meine Sicht der Dinge. Aber das ließe sich ja ändern.

    Weil 3/5 hat ja tatsächlich gewisse Nachteile.

    Das war mir auch nicht so bewusst. Ich bin bisher immer der Auffassung gewesen, dass man mit IV/IV Faktor quasi jedes Einkommensverhältnis zwischen 100/0 über 50/50 bis 0/100 abbilden kann und III/V tatsächlich unproblematisch abgeschafft werden könnten.


    Lediglich für die Optimierung von Ersatzleistungen war III/V natürlich sehr schön ;)

    • 2. Sozialabgaben (Neu: 50/50-Splitting): Für die Berechnung der Sozialabgaben wird das Haushaltseinkommen fiktiv halbiert. Aus einem 120k/0k-Paar wird für die Sozialkassen ein 60k/60k-Paar. Der Hauptverdiener finanziert aus seinem Steuervorteil die vollen Sozialbeiträge des Partners mit.

    Hier müsste geprüft werden, ob der Splitting-Vorteil die zusätzliche Belastung durch die SV ausgleicht. Ansonsten wäre es so, als ob der eine Ehepartnern den anderen Partner beschäftigt und quasi als Arbeitgeber auftritt (schließlich zahlt er auch den AG-Anteil). Im Vergleich zu einem 50/50-Ehepaar dürfte die Gesamtabgabenlast dadurch steigen (ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben, da die SV-Abgaben ja auch eine steuerreduzierende Wirkung haben). Außerdem darf das Ehepaar dadurch natürlich nicht stärker belastet werden als das unverheiratete Paar. Sprich die SV-Beitrage dürfen maximal dem Splittingvorteil entsprechen. Ansonsten wird es bald keine Ehen mehr geben.


    • Kranken- und Pflegeversicherung: Das Milliardenloch der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner wird geschlossen. Es fließen nun echte, einkommensabhängige Beiträge auf das gesplittete Gehalt.
    • Arbeitslosenversicherung: Auch hier entstehen zusätzliche Beitragseinnahmen, die das System stabilisieren.

    Hier stellen sich mir noch zwei Fragen.

    Zum einen gibt es dann eine Ausnahme für Elternzeit (oder zumindest die Zeit des Elterngeldbezugs)? Hier soll ein Partner ja bewusst nicht arbeiten gehen, sondern sich um die (meist nicht anders abzubildende) Betreuung des neuen Mitbürgers kümmern.

    Und zum anderen die Frage, was dann im Fall von Arbeitslosengeld (AG1 !) oder Krankengeld (außerhalb Lohnfortzahlung) passiert. Muss dann trotzdem der (hoffentlich temporäre) Alleinverdiener noch zusätzliche SV-Beiträge zahlen, während hier unverheiratete Paare von Beitragsfreiheit profitieren?

    britty

    Hier wurde schon oft genug erklärt, wie das Splitting funktioniert und wo der Unterschied zu den Lohnsteuerklassen ist. Scheinbar willst du es aber nicht lesen oder verstehen. Der von dir immer wieder erwähnte Splittingvorteil entsteht lediglich gegenüber nicht-verheirateren Paaren. Bei einem verheirateten Paar mit gemeinsamer Veranlagung (und nur das greift das Splitting) ist es einfach eine Gleichbehandlung von gleichem Familieneinkommen. 100k Familieneinkommen sind 100k Familieneinkommen. Egal ob 50/50, 70/30 oder 100/0. Die Steuerlast ist bei verheirateten Paaren IMMER identisch.

    Das Beispiel von Tomarcy zeigt eher ein anderes Thema auf. Hier wird das Splitting und die Steuer als Ausrede genutzt. Im Grunde reicht den Ehepartnern aber das bisherige Einkommen und die Partner wollen zusammen gar nicht mehr. Da stellt sich mir aber die Frage, wieso der Mann dann die Stelle als Abteilungsleiter angenommen hat. Oder hat die Frau ihn evtl. sogar dazu gedrängt, weil sie keinen Bock auf Arbeiten hat und somit einfach die Stunden reduzieren kann.


    Newb

    Eure Situation ist gar nicht so anders als unsere. Meine Frau verzichtet auf einen ordentlichen 5-stelligen Bruttobetrag im Jahr durch die Teilzeit. Sie kann aber auch theoretisch recht problemlos zurück auf eine Vollzeitstelle gehen. Beim Hauskauf war es uns damals auch wichtig, dass ein Gehalt die Raten tragen kann. Primär mit Blick auf die geplanten Kinder, aber auch als Absicherung. Wenn ich also meinen Job verlieren würde, kann ich mich um die Kinder kümmern und sie geht Vollzeit arbeiten. Da hilft das Splitting auf jeden Fall.

    Ich wäre übrigens sogar bereit auf weniger Stunden zu gehen, wenn sie mehr arbeiten will. Das geht bei mir aber leider nicht so einfach und zum anderen ist meine Frau absolut einverstanden mit unserer Situation. Zumal der einzige Unterschied zur Zeit vor den Kindern ist, dass sie weniger Rentenpunkte sammelt. Diese werden aber durch zusätzliche Altersvorsorge an anderer Stelle ausgeglichen. Und alles wird aus dem Familieneinkommen finanziert, da gibt es kein "Deins und Meins". Lediglich die eigenen Dinge (Klamotten, Urlaub alleine, Essen gehen mit den Freunden, sonstige Spaßveranstaltungen) zahlt jeder von seinem eigenen Konto, welches aber auch mit gleichen Beträgen aus dem Familieneinkommen gefüttert wird (haben vor den Kindern ähnlich viel verdient).

    Newb

    Wir sind glaube ich gar nicht so weit auseinander. Ich bin definitiv für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Dieses hat aber leider (auch durch diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit) mittlerweile ein paar Schwachstellen. Das Stichwort hier ist die Bedarfsgemeinschaft.

    So lange beide Partner etwas verdienen, ist ja alles gut und schön. Klar profitiert ein verheiratetes Paar mit unterschiedlichem Einkommen vs. einem unverheirateten Paar mit der gleichen Einkommensverteilung. Dies kann man durchaus auch mit dem Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall begründen.

    Das Splitting aber mit einer generellen "Einstandspflicht" für den Ehepartner zu begründen ist mittlerweile aber leider sehr schwach. Wenn ein Ehepartner nicht arbeiten will oder kann, hat dieser Partner keinen Anspruch auf irgendeine Form der Grundsicherung. Dies gleicht der Vorteil des Splittings entsprechend aus, da steuerlich ein gleiches Einkommen bei beiden Ehepartnern unterstellt wird.

    Bei einem unverheirateten Paar gibt es auf Grund der Bedarfsgemeinschaft aber ebenfalls keinen Anspruch auf irgendeine Grundsicherung, weil der Lebenspartner hier ja einspringen kann. Es erfolgt aber keine steuerlichen Entlastung, da steuerlich weiterhin die tatsächliche Einkommensverteilung herangezogen wird.

    Und genau das ist der Punkt, wo ich das Splitting kritisiere.


    Übrigens "profitieren" meine Frau und ich auch vom Splitting, da meine Frau wegen der zwei Kinder in Teilzeit arbeitet (was wir damals einvernehmlich entschieden hatten). Das führt aber auch zu einer entsprechenden Gehaltseinbuße im Vergleich zur Zeit vor den Kindern und mit meinem Gehalt wird zum Teil jetzt auch ihre Altersvorsorge gezahlt (als Ausgleich zur unbezahlten Care-Arbeit). Achja, wir haben uns bewusst auch für die Steuerklassen IV/IV entschieden, nur kurz vor der Geburt unseres zweiten Kindes hatten wir kurz auf III/V gewechselt (III für meine Frau, um das Elterngeld zu optimieren).

    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    [...]

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteilig

    Das ist schlichtweg falsch. Das Splitting sorgt eben für die gleiche Besteuerung beider Paare. Ohne Splitting würde das 40/20-Paar stärker besteuert als das "gleich leistungsfähige" 30/30-Paar.

    Oder wird nach deiner Logik ein Single mit 40k und hohen Werbungskosten auch steuerlich begünstigt, weil er eine höhere Erstattung bekommt als ein Single mit 40k, der keine Werbungskosten hat?


    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Jeglicher Zuverdienst in der Ehe führt zu einem höheren Grenzsteuersatz. Da ist es völlig egal, ob das zusätzliche Stunden bei Partner A oder die Lohnerhohung bei Partner B ist. Hatte ich auch schonmal in #37 geschrieben.

    Übrigens ist es so, dass jeder zusätzlich verdiente Euro im deutschen Steuerrecht der steuerlich teuerste ist. Das hängt aber schlichtweg mit der Progression zusammen und trifft Ehepartners wie Unverheiratete. Bei Paaren ist es sogar so, dass der Effekt durch das Splitting abgemildert wird.

    Du kannst ja beispielsweise auch innerhalb der Ehe trotz wesentlich unterschiedlicher Einkommen die Steuerklassen IV / IV wählen und wirst nicht gezwungen III / V zu nehmen.

    Und wieder werden die Steuerklassen mit dem Splitting vermischt. Noch einmal, damit es vielleicht endlich mal jeder versteht:

    Es ist Piep egal, ob man in der Kombination IV/IV oder III/V unterwegs ist. Die Steuerlast ist für das Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung identisch.


    Klar, die einzigen, die vom Ehegattensplitting profitieren sind die ~200 DAX Vorstände :rolleyes:

    Eine ersatzlose Abschaffung des Splittings wäre ganz einfach eine Steuererhöhung für Millionen von Ehepaaren.

    Und ganz ehrlich: Dem DAX Vorstand wäre eine Abschaffung des Splittings ganz sicher total egal. Denn mit einem hohen 6-stelligen oder gar 7-stelligen Jahresgehalt sind 10.000 Euro mehr Einkommensteuer schlicht egal.

    Nein, das sind natürlich nicht die einzigen, die vom Splitting profitieren. Und nenn es gerne provokativ, aber manche Vergleiche sind durch Extreme einfach verständlicher.

    Grundsätzlich geht es mir schlichtweg darum, dass man zwischen zwei Arten von Profiteuren des Ehegattensplittings unterscheiden muss. Auf der einen Seite gibt es die Gruppe derer, bei denen auf Grund einer Lifestyle-Entscheidung auf ein zweites Einkommen verzichtet wird, ohne dass es dafür einen rationalen Grund (wie z.B. Kinder) gibt. Auf der anderen Seite gibt es die Gruppe, bei denen gerade wegen der Kinder einer nicht oder nur deutlich weniger arbeiten kann. Hier wird also der bezahlte Job (teilweise) gegen unbezahlte Care-Arbeit getauscht. Klar wird hier auch vom Splitting profitiert, es hat aber einen objektiv nachvollziehbaren Grund.


    Übrigens, zum auch schon mal aufgekommenen Hinweis, dass es Ehepaare gibt, die keine Kinder bekommen können. Das ist natürlich richtig, die deutschen Kinderheime sind aber leider voll genug. Und da landen leider noch viel zu viele Säuglinge und Kleinkinder, vielleicht kann man da ja dann was für die Allgemeinheit tun und sich so den eigenen Kinderwunsch erfüllen.


    Und: was hält einen davon ab, den Schritt zu gehen, eine Eheschliessung vorzunehmen - und sie einfach nur als Verwaltungsakt für's Finanzamt zu betrachten, so wie eine Änderung der Steuerklasse.

    Es gibt durchaus einige Gründe, die gegen eine Eheschließung sprechen. Da ist zum Beispiel eine noch bestehende Ehe im Trennungsjahr, wo die Scheidung noch nicht durch ist (ja, ist temporär aber relevant). Bei Personen mit ausländischen Wurzeln und ohne deutsche Papiere können auch fehlende Unterlagen (weil zum Beispiel das Konsulat diese nicht ausstellen will) ein Hindernis sein. Außerdem kann es natürlich finanzielle Gründe geben (Hinterbliebene, die ihre finanziellen Ansprüche verlieren ggü. dem Staat, aber auch dem Arbeitgeber des verstorbenen Ehepartners), auch wenn das natürlich Rosinenpicken wäre (Steuervorteile und Hinterbliebenenleistungen gleichzeitig ausnutzen).

    Wie soll der Staat - und andere - sonst wissen, dass eine Lebensgemeinschaft (immer) noch vorliegt? Über einen gemeinsamen Wohnsitz? Das könnte aber auch eine WG sein, ohne die Verpflichtung füreinander wirtschaftlich einzustehen.

    Gegenfrage: Wieso schafft der Staat das komischerweise bei diversen Sozialleistungen genau dies zu prüfen - Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"? Wieso muss jemand für den unverschuldet arbeitslos gewordenen Partner, der anschließend keinen neuen Job findet und in die Grundsicherung rutscht, finanziell mit einstehen, obwohl man nicht verheiratet ist? Wieso wird also eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft schlechter gestellt als vergleichbare ledige Personen, ohne die Vorteile einer Ehe zugesprochen zu bekommen?

    Und auch Eheleute ohne Kinder - gewollt oder nicht gewollt - bauen Häuser, verschulden sich dafür bei den Banken und halten die Wirtschaft am Laufen.

    Es gibt auch Paare ohne Trauschein, die - mit oder ohne Kinder - Häuser bauen und sich dafür verschulden. Die profitieren aber nicht von irgendeinem Ehegattensplitting. Passt also auch nicht.


    Ich finde man sollte hier trennen. Beim Ehegattensplitting geht es um die gerechte Besteuerung innerhalb der Ehe unabhängig von der Aufteilung der Arbeit.

    Will man Kinder fördern, ist das Familiensplitting der falsche Weg, da man hier Familien mit niedrigen Einkommen viel weniger fördert als hohe Einkommen.

    Unverheiratete Paare, bei denen einer die Care-Arveit übernimmt und daher weniger verdient, haben den Vorteil aber nicht. Während die kinderlose DAX-CEO-Gattin, die einfach keine Lust auf arbeiten hat und lieber mit den Freundinnen den ganzen Tag Aperol Spritz im Szenelokal trinkt, ihren Freibetrag schön auf den Mann weiterreicht.

    Mann hat wenig Interesse, etwas zu ändern.

    Woher kommt denn das Plus im Geldbeutel, wenn es sich angeblich nur um einen Steueraufschub handelt wie hier gepostet wurde? Wenn demnach Steuerklasse 4 für beide dasselbe bringt, was spricht dagegen 3/5 zu streichen? Und durch die Änderung können/kommen eheinterne Absprachen auf den Prüfstand.

    Und wieder mal die Vermischung. Das monatliche Mehr im Geldbeutel kommt durch die Steuerklasse. III/V geht aber nur auf, wenn einer kein Einkommen hat. Sonst gibt es eine Nachzahlung im nächsten Jahr. Bei IV/IV bleibt monatlich weniger Geld übrig, aber dafür gibt es im nächsten Jahr Geld zurück, wenn nicht beide gleich verdienen.

    Das Splitting sorgt aber dafür dass beide Ehepaare, wenn sie zusammen das gleiche verdienen, am Ende die gleiche Steuer zu zahlen haben. Egal ob III/V oder IV/IV.

    Wenn man die Ehe/Partnerschaft nicht mehr als wirtschaftliche Einheit sieht, müsste man dann nicht konsequenterweise auch damit aufhören, das Einkommen des Partners heranzuziehen, wenn es um soziale Dinge geht?

    Die Partnerschaft wird aber nur bei verschiedenen Sozialleistungen als wirtschaftliche Einheit herangezogen. Im steuerlichen Sinne ist die Partnerschaft allerdings egal, höchstens bei den Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen greift dann die Partnerschaft (im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung) mit begrenzendem Charakter.

    Und mittelfristig erhält die Person mit Steuerklasse V wegen ihres geringeren Nettoverdienstes auch weniger Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I.

    Die beiden Steuerklassen weg bzw. eine daraus, eine einfache Lösung. Welche Lobbygruppe hat etwas dagegen? ......

    Du verwechselst hier wiederholt das Thema Steuerklassen und das Ehegattensplitting. Keine Ahnung, ob du den Unterschied immer noch nicht verstanden hast oder verstehen willst. Die Steuerklassen haben höchstens entfernt etwas mit dem Splitting zu tun, da sie in der Vergangenheit mal die gelebte Realität abgebildet haben. III/V ist aber mittlerweile überholt und mit IV/IV Faktor steht eine deutlich bessere Möglichkeit zur Wahl, um die tatsächlichen Verhältnisse abzubilden.

    Außerdem muss man bedenken, woher die Steuerklassen kommen. Hier wurde vom Gesetzgeber scheinbar angenommen, dass Angestellte blöd sind und nicht in der Lage, eigenständige Vorauszahlungen zu leisten. Bei allen Personengruppen der anderen Einkunftsarten (Vermieter, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte) sieht das anders aus. Da legt das Finanzamt die Vorauszahlung fest und der Steuerpflichtige muss das selber überweisen.

    Du kannst ja mal bei deinem örtlichen MdB vorbringen, dass die Lohnsteuer abgeschafft werden soll und auch Angestellte vergleichbar zu den anderen Einkunftsarten Vorauszahlungen leisten sollen. Ich höre jetzt schon den Aufschrei von Arbeitnehmern und Finanzämtern. Höchstens die Arbeitgeber wird es freuen.


    wer wickelt wen ein?:/

    https://fixrechner.de/heiratsvorteil-rechner/

    Heirat doch ein Vorteil ....

    Auch hier wird wieder nur auf die Steuerklasse abgezielt. Dazu ist der Rechner schon alleine deshalb schlecht, weil IV/IV Faktor gar nicht berücksichtigt wird. Das ist nämlich die Zahl, die der Realität am nächsten kommt.

    Guck dir lieber mal den Rechner vom Finanzministerium an. Der ist deutlich umfangreicher und vergleicht alle Steuerklassen. Nur dein geliebter Vergleich zu einem unverheirateten Paar fehlt, um den Vorteil das Ehegattensplitting aufzuzeigen.


    Vor grob 10 Jahren gab es die Meldung, dass Ehepaare zu 95% die Steuerklassen 3/5 gewählt haben. Das haben alle natürlich hochgradig individuell entschieden.

    Ich glaube, dass hier einfach viele sich nicht informieren und das auch nicht wollen. Die hören dann irgendwo, dass der besser Verdienende in Steuerklasse III wechseln soll und machen das einfach. Welche Konsequenzen das hat, interessiert viele gar nicht.


    Meinst du?
    Kinder hatten und haben keinen Freibrief, auch nicht in der Familie. Im Haushalt hilft jeder mit. auch die Kinder, (ist ein MUß).

    Ironie bitte kennzeichnen, wenn sie nicht erkennbar ist.

    So ganz unrecht hat Fred_ nicht. Es gibt eine gesetzliche Grundlage für "Kinderarbeit" im Haushalt. Natürlich mit gewissen Einschränkungen, aber Guck dir mal den §1619 BGB an:

    Zitat

    Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

    Ob das allerdings für genug Entlastung bei den Eltern für zusätzliche bezahlte Arbeitsstunden sorgt, ist natürlich fraglich.

    da aktuell die ganze welt auch china auf die chipfabriken in thaiwan angewiesen ist, gehe ich nicht von solch einem scenario aus, da sich china hierbei erheblich selbst schaden täte. Zumindest aktuell sehe ich daher keine gefahr.

    Das kommt drauf an, wie es abläuft. Ein lange andauernder Konflikt mit Abnutzungskämpfen dürfte ein Problem sowohl für die Weltwirtschaft, als auch die chinesische Wirtschaft werden.

    Sollte China aber ein schneller und erfolgreicher Schlag gelingen und sie Taiwan schnell unter die eigene Kontrolle bekommen, ohne dass es große Schäden an den Chipfabriken gibt, wird die chinesische Wirtschaft kaum etwas merken. Zumal man dann die Fabriken kontrolliert und auch die heimische Wirtschaft am Festland bevorzugen kann. Die anderen Länder können dann auch nicht zu viel machen. Sie brauchen die Chips und dürfen es sich daher nicht mit China verscherzen. Also wird es am Ende zähneknirschend hingenommen, um die jeweils heimische Wirtschaft nicht zu gefährden.

    Daran knüpft bspw. auch an, dass bei sämtlichen Sozialleistungen oder Unterstützungs- und Förderleistungen, die von eigenem Einkommen- und/oder Vermögen abhängen, auch ein etwaiges Einkommen des Ehepartners abgefragt wird.

    Dies gilt aber auch für nicht-eheliche Partnerschaften. Wenn zwei unverheiratete Partner einen gemeinsamen Haushalt haben und einer der beiden ist arbeitslos und fällt aus dem Arbeitslosengeld I raus, dann wird für die Entscheidung über Arbeitslosengeld II / Hartz 4 / Bürgergeld / Grundsicherung auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.

    Müsste nach der Logik nicht zumindest jedem in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Splitting zugesprochen bekommen?

    So, ich gebe dann auch mal noch meinen Senf dazu.


    Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass man das Ehegattensplitting auf ein Familiensplitting erweitert.

    Das hatte ich auch schon mal vorgeschlagen. Wo ist der Unterschied zwischen der Bedarfsgemeinschaft Eheleute und den unverheirateten Eltern. Das würde ich von den Verfechtern der grundrechtlich geschützen Ehe und Kritikern der wilden Ehe angegangen. Wieso müssen Karriere-Klaus und (leidenschaftliche) Friseur-Silke vom Ehegattensplitting profitieren, wenn sie keine Kinder haben und jeder Vollzeit im Wunschberuf arbeiten? Aber Eltern ohne Trauschein werden benachteiligt?


    Es gibt sehr wohl Frauen, die gerne mehr beruflich machen wollen. Und dann rechnet er vor, dass sich das nicht lohnt. Das wars dann wieder mit Selbstbestimmung, Gleichberechtigung.

    Splitting weg, für wenig Begüterte ohne Nachteil und alle anderen können auch ohne auskommen wie viele andere auch.

    Das hört sich eher nach der (völlig bescheuerten, aber leider immer noch verbreiteten) Diskussionen wegen Steuerklassen, als nach Ehegattensplitting an. Mein Gegenargument wäre da ganz einfach "Soll ich dir mal verrechnen, was uns deine Lohnerhohung steuerlich kostet? Die rechnet sich ja auch nicht"


    Das stimmt so nicht.

    Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen der Ehepartner in Summe.

    Dabei spielt es keine Rolle ob einer 0 Euro und der andere 100.000 Euro oder beide 50.000 Euro verdienen.

    Du hast, glaube ich, das System des Ehegattensplitting nicht verstanden. Mit Splitting spielt es natürlich keine Rolle. Ohne Splitting ist die Steuerlast bei 100k und 0 deutlich höher.


    Bei Klingbeil ist davon die Rede, dass Änderungen bestehende Ehen nicht betreffen sollen. Und das nehm ich ihm an, er ist ja nicht doof. Würde ja sonst zu Chaos führen.

    Das Chaos sehe ich eher, wenn die bestehenden Ehen weiter bevorzugt werden und die neuen nicht. Und was ist, wenn sich die Ehepartnern scheiden lassen und in ein paar Jahren doch wieder zu einander finden und erneut heiraten. Ist das dann eine neue Ehe oder wird die alte Ehe wieder aufgenommen?


    Grundsätzlich bin ich schon für das Ehegattensplitting, allerdings muss es unbedingt reformiert werden. Der Fokus sollte viel mehr auf dem Faktor Familie liegen. Damit werden sowohl die Steuereinnahmen, als auch die Sozialsysteme langfristig gesichert. Und auch Care-Arbeit sollte steuerlich begünstigt werden (was das Ehegattensplitting ja auch tut). Da sollte eher die dämliche Steuerklassenkombination III/V abgeschafft werden und entweder alles mit IV/IV oder IV/IV Faktor gerechnet werden. Damit wird manchen finanziellen Unterdrückern in der Ehe ordentlich Wind aus den Segeln genommen.

    Diese hast du im Prinzip schon korrekt zusammengefasst: Werbungskosten für

    • Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Kosten fürs Grundbuchamt, Maklerkosten)
    • Kosten für Renovation
    • Kosten für Darlehenszinsen
    • AfA

    Und genau hier fangen die steuerlichen Themen schon an. Die Transaktionskosten sind Anschaffungsnebenkosten. Dies bedeutet, dass diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und nicht sofort in dem Jahr, in dem sie anfallen. Außerdem ist nur der Betrag abschreibungsfähig, der nicht auf Grund und Boden entfällt (und ja, auch eine ETW hat einen Anteil Grund und Boden). Renovierungskosten werden vom Finanzamt auch gerne mal "anschaffungspreiserhöhend" ausgelegt, wenn diese kurz nach dem Kauf anfallen. Hierfür muss man sich entweder gut mit dem deutschen Steuerrecht auskennen oder einen Steuerberater beauftragen.

    Außerdem sollte man sich über die Pflichten eines Vermieters bewusst sein. Diese sind nämlich durchaus umfänglichet, als sich der ein oder andere vorstellt. Daher sollte man sich auf jeden Fall mit der Materie vertraut machen. Und dafür gibt es eben entsprechende Fachlektüre.

    Es ist eben nicht nur "Ich kauf mir die ETW und damit habe ich mein Wegerecht zu meinem Garten", sondern da hängt noch ein ziemlich langer Rattenschwanz dran.


    PS: Wenn man sich entsprechende Lektüre kauft, kann man diese höchstwahrscheinlich auch wieder von der Steuer absetzen ;)

    Danke. Sensationeller Tip. Dann bräuchte man keine Foren mehr.

    Foren sind dafür da, relativ einfache Sachverhalte zu diskutieren.

    Du scheinst wissenstechnisch beim Thema Vermietung bei Null anzufangen. Das Thema ist aber, anders als ein weltweit anliegender ETF, sehr komplex und nicht in drei Posts erklärt. Dir die grundlegende Punkte und steuerlichen Aspekte bei Vermietung näher zu bringen würde schon mehrere Seiten an Posts erzeugen. Und Anspruch auf Vollständigkeit hat das auch nicht. Da ist der Vorschlag von Tomarcy schon richtig.

    Alternativ versuche Kontakte zu anderen Vermietern in deiner Gegend zu knüpfen, die dich in die Grundlage einführen. Die steuerlichen Themen sind dann der letzte Schritt. Außerdem sollte auch bei der Entscheidung "Vermieter - ja oder nein?" die Steuer, wie bei allen Investitionen, immer der letzte Punkt in der Entscheidungsfindung sein.

    uha Sonderfälle sind halt immer besonders. Es dürfte nicht viele geben, bei denen nach 5 Jahren das Geld da ist, um eine Immobilienfinanzierung abzulösen.


    csh Die Differenz ist schon enorm, daher würde ich das auch unter die Sonderfälle zählen. Normalerweise lagen die Zinsunterschiede bei maximal 0,2%-Punkten, teilweise sogar <0,1%-Punkte. Und dafür lohnt es sich nicht wirklich.


    Steuern und Soli nicht vergessen.

    Die hatte ich berücksichtigt, aber auf den falschen Zinssatz. Korrekt ist der Vergleich mit 1,0% BauFi zu 3,96% Festgeld. Dann landet man nämlich bei 3,0% nach Steuern und macht somit 2% Gewinn.

    Zinsdifferenzgeschäft? Wie profitiert man von steigenden Zinsen?

    Indem man eine Baufinanzierung von unter 1% hat, die Tilgung auf ein Minimum zurück geschraubt hat und die Differenz + Sondertilgungen in Festgelder schiebt. Bei einer Immobilienfinanzierung mit 1% und Festgeld mit 3,27% macht man einen Gewinn von 2% bei der Anlage vs. Tilgung.

    Das wäre ganz hervorragend für mein laufendes Zinsdifferenzgeschäft! 😁

    Bei uns wird es dann auch wieder lukrativ, das Geld in Festgelder statt in Sondertilgungen zu pumpen. Wir haben aber leider auch nicht einen so fantastischen Zinssatz wie ihr, werden aber im Bekanntenkreis trotzdem beneidet :)


    Viele Häuslebauer haben zwischen 2016 und 2022 bis an die Grenze und um 1 % mit zehnjähriger Zinsbindung finanziert.

    Wer damals nur 10 Jahre Zinsbindung genommen hat, ist auch selbst schuld. Wenn man bei den damaligen Zinsen noch versucht hat, die letzten 0,0x Prozentpunkte mehr raus zuholen, war man schlichtweg zu geizig. Die Finanzierung wäre wohl nicht an 0,1%-Punkten mehr gescheitert.