Beiträge von Meins23

    Irgendwie sprechen wir hier aneinander vorbei. Ich ging bei der ursprünglichen Frage davon aus, dass jemand keine Sondertilgungen machen kann und das Geld quasi fix für fünf Jahre anlegen will.

    Es geht hier um die Frage, wie das Geld geparkt werden kann, das definitiv zur Ablösung des Kredites auf Seite gelegt wird. Das Geld ist also gedanklich schon weg und würde auch für zusätzliche Sondertilgungen verwendet werden, wenn es denn möglich wäre. Da es aber nicht zusätzlich in die Tilgung gehen kann, geht es letztendlich nur um das Zinsdifferenzgeschäft mit dem kleinsten Verlust (oder idealerweise höchsten Gewinn), das gleichzeitig aber auch nur ein minimales Risiko hat.

    Geht man auf Anleihen, die kurz vorher auslaufen, dann sind mögliche Kursgewinne in der Zwischenzeit egal, da das Geld erst zum Zeitpunkt x verfügbar sein muss. Und wenn man auf eine längere Laufzeit bis zum Zeitpunkt x + y geht, dann hat man wieder ein Kursrisiko.

    Am Ende geht es also darum, welche Anlagemöglichkeit die beste Rendite bei minimalem Risiko und Aufwand mit sich bringt. Und da dürften (je nach Broker) Festgelder mindestens genauso gut sein wie Anlagen. Zumal ein Festgeld in DE oder NL (sprich AAA-Länder) nicht mit einer Anlage von Belgien (AA bis A+) vergleichbar ist.

    Und eine Bundesanleihe mit 2,70% ist zumindest meines Wissens nach weniger als ein niederländisches Festgeld mit 2,97%. Oder irre ich mich da?

    Da ist es dann beruhigend, dass es bei einem 5-jährigen Festgeld überhaupt keinen „Notausgang“ gibt.

    Die Frage ist doch immer, vor welchem Hintergrund man das Geld in Festgeld anlegt. Wenn es einfach nur geparkt werden soll, ist Festgeld nicht immer die beste Lösung. Hier soll das Geld aber auf jeden Fall zum Ablösen der Immobilienfinanzierung genutzt werden und würde als Sondertilgung genutzt werden, wenn diese Option nicht schon ausgereizt ist. Ähnlich der Fall bei uns, wo das Geld im Falle einer Sondertilgung auch definitiv weg gewesen wäre, aber halt als Festgeld ein positives Zinsdifferenzgeschäft ist.


    Oder willst du jetzt auch sagen, dass Geld lieber in Anleihen gepackt werden soll, anstatt Sondertilgungen zu leisten?

    Außerdem sollte man beim Vergleich "Festgeld vs. Anleihen" auch die Transaktionskosten nicht vergessen. Für Anleihen entstehen Kaufkosten, die man bei Festgeld nicht hat. Mit diesen Kauf- (und im Falle des vorzeitigen Abstoßens) und Verkaufskosten kauft man sich die von dir angepriesene Flexibilität.

    Nein…wenn die Zinsen in dieser Zeit steigen, geht der Kurs eben zurück.

    Sinken die, kann man sogar mit Gewinn verkaufen.

    Spielen wir deine beiden Szenarien mal durch.

    Ich brauche plötzlich das Geld und will deinen Notausgang nutzen. Also verkaufe ich die Anleihen, allerdings ist das Zinsniveau mittlerweile gestiegen. Ich bekomme also weniger für meine Anleihen, als ich ursprünglich bezahlt habe. Hier habe ich die Flexibilität evtl. teuer bezahlt.

    Im Fall eines außerplanmäßigem Geldbedarfs auf gestiegene Kurse zu hoffen ist übrigens nichts anderes als Spekulation. Und selbst wenn die Zinsen sinken und die Kurse steigen, würde ich ja nicht zwingend verkaufen. Weil mit dem Geld muss ich ja wieder etwas machen und wenn ich den Bedarf nicht habe, dann liegt es bei weniger Prozentpunkten auf dem Tagesgeld?! Macht also auch keinen Sinn.


    Wir haben uns zum Beispiel bewusst für langlaufendes Tagesgeld entschieden, als die Zinsen wieder gestiegen sind und wir damit positive Zinsdifferenzgeschäfte bei unserer Immobilienfinanzierung machen konnten. Das Geld wäre sowieso in die Sondertilgung geflossen und damit auch weg. Das Festgeld über mehrere Jahre bringt nach Steuern aber mehr rein und ist kurz vor Auslauf der Zinsbindung fällig. Und da ich nicht davon ausgehe, dass die Bauzinsen in den nächsten Jahren wieder rapide sinken, werden wir auch nicht vorzeitig kündigen.


    Lustigerweise liegt das Geld sogar bei unserer finanzierenden Bank ^^

    Trump hat soeben bekanntgegeben, dass die USA kurz davor sind, ihre Ziele im Iran zu erreichen. Märkte reagieren leicht positiv.

    Und gleichzeitig sickert die Meldung durch, dass die USA weitere Soldaten in den Nahen Osten verlegen und evtl. auch iranische Gebiete besetzt werden sollen.


    https://www.deutschlandfunk.de/usa-verlegen-m…-osten-102.html

    https://www.handelsblatt.com/politik/intern…/100210335.html

    Also hier ist mittlerweile so einiges völlig durcheinander und ich verstehe mittlerweile nur noch Bahnhof. Hier werden Jahreszahlen und Begrifflichkeiten bunt durcheinander geworfen und gefühlt jeder Post hier sat etwas anderes aus.


    Vielleicht sollte der TE mal sauber aufschreiben, was er wann in welcher Form an (realisierten) Kapitalerträgen hatte, welche Freistellungsaufträge er wo in welcher Höhe gestellt hatte und wie hoch in den einzelnen Jahren die Vorabpauschale genau war, sowie die auf die Vorabpauschale gezahlte Steuer. Wenn das alles in einer übersichtlichen Tabellenform vorliegt, kann man hier vielleicht mal eine seriöse Antwort geben.

    Erstmal danke, dass du noch das Ergebnis geteilt hast. Das deutsche Steuersystem ist also nicht sooo kompliziert, sondern durchwegs an der ein oder anderen Stelle logisch.


    Mein Aldi-Programm hat mir auch gleich ausgerechnet, wie viel Vorauszahlung auf die Rentenversteuerung ich für 2026 einplanen muss. Unschön aber damit war ja zurechnen. Ein mittlerer 3-stelliger Beitrag ist dann auch zu verschmerzen.

    Klar zahlt niemand gerne Geld ans Finanzamt. Aber wie hat hier ein ehemaliger, manchmal umstrittener Mitforist immer gerne geschrieben:

    "Ich zahle gerne viel Steuern, weil ich dann auch viel Gewinn gemacht habe."

    Und das, was du jetzt als Vorauszahlung an das Finanzamt überweißen darfst, dürfte deutlich weniger sein, als du in der Vergangenheit jeden Monat zahlen musstest. Da hat man es nur nicht so gemerkt, weil das Geld von Anfang an weg war und man nicht selber etwas überweisen musste :)

    5325 und Micha-1

    Man kann natürlich lieber finanzieren und parallel in einen ETF investieren. Es muss einem aber klar sein, dass es ein Aktieninvest auf Pump ist. Das Zinsdifferenzgeschäft kann gut ausgehen, es kann aber auch nach hinten losgehen. Und bitte nicht vergessen, dass bei steigenden Zinsen der Aktienmarkt tendenziell nachgibt. 200k im ETF bei 2% Einlagenzins können bei einem Einlagenzins von 4% vielleicht nur noch 170k sein.

    Namoni macht aber ziemlich klar deutlich, dass sie eher vorsichtig unterwegs ist und sich zu den Sicherheitssparern zählt. Da ist eine Empfehlung, das Geld in den ETF zu schieben eher kontraproduktiv.

    Also die meisten Optionen haben die Mitforisten ja schon geschrieben. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, dann nutzt ihr ja schon jedes Jahr die maximale Sondertilgung.

    Eine Frage hätte ich aber erst noch. Wieso habt ihr nicht von Anfang an eine höhere Tilgung vereinbart, wenn ihr so viel sparen könnt. Oder kommt das Geld aus einer Erbschaft, Schenkung, etc.?

    Ich würde zum einen gucken, ob ich die monatliche Annuität erhöhen kann, um so jeden Monat mehr zu tilgen. Außerdem würde ich das Geld auf Festgeld schieben. Das ist die einfachste, allerdings auch unflexibelste Lösung (Geldmarkt-ETF und Anleihen können natürlich jederzeit liquidiert werden). Auf der anderen Seite hast du keinerlei Kosten.

    Die Ayvens wurde mit 2,9% für 5 Jahre ja schon genannt und die Ayvens ist auch immer wieder Empfehlung von Finanztip. Hier musst du nur selbst die Kapitalerträge über die Steuererklärung angeben und bist somit zur Abgabe verpflichtet. Ob es vergleichbare deutsche Angebote gibt kann ich auf die Schnelle nicht sagen. Wenn hier jeder 90k auf die 5 Jahre anlegt, seid ihr auch bzgl. der Einlagensicherung auf der sicheren Seite.


    Abschließend würde ich aber noch eine andere Option in den Ring werfen. Nämlich die vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages. Dann fällt zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung an, diese beträgt aber bei der offenen Restschuld maximal 2.200 Euro. Hier müsste man rechnen, was sich mehr lohnt. Das Festgeld über 5 Jahre bei der Ayvens (2x 90.000 Euro) würde insgesamt 26.100 Euro Zinsen bringen, nach Steuern sind das 19.216 Euro. Jetzt müsstest du nur noch durchrechnen, wie viel Kreditzinsen ihr sparen würdet bei einer Kündigung (natürlich abzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung). Hierfür kann ich den Annuitätenrechner vom Handelsblatt empfehlen. Da kann man zwei verschiedene Optionen parallel berechnen.

    Es werden verschiedene Sachverhalte verrechner, also Einkommen, Steuerklasse, Freibeträge, Kinder....

    Die Steuerklasse hat nichts mit dem Steuerbescheid zu tun und wird da auch nicht irgendwie beim zvE berücksichtigt. Die Steuerklasse beeinflusst lediglich die monatlichen Abschlagszahlungen an das Finanzamt bei nichtselbstständiger Tätigkeit.


    Die Prämie ist ja an Einkommengrenzen gekoppelt, aber was heißt genau "zu Versteuerndes Haushaltseinkommen".

    Ist es das Bruttoeinkommen aller Personen in einem Haushalt oder der Wert den das Finanzamt bei einer Steuererklärung festsetzt?
    Bei zusammenveranlagung dann ja auch 2 Personen.

    Wenn da "zu versteuern des Haushaltseinkommen" steht, dann ist da auch das zvE aller Personen im Haushalt gemeint. Bei vergeirateten mit gemeinsamer Veranlagung ist das noch einfach, da dieses in einer Summe auf dem Steuerbescheid steht. Bei unverheirateten Paaren müssen beide Steuerbescheide zusammengerechnet werden. Wie sich das bei einem Mehrgenerationenhaushalt verhält, kann ich nicht genau sagen. Gehe aber davon aus, dass dann auch die eigenen (Schwieger)Eltern und (falls das schon der Fall ist) die eigenen Kinder mit berücksichtigt werden müssen, solange es sich nur um einen Haushalt handelt.


    PS: Genau genommen zählen auch Kapitalerträge zum zvE, auch wenn diese auf Grund der Abgeltungssteuer nicht mehr erklärt werden müssen (sofern der Steuerabzug korrekt über die Banken erfolgt ist).

    Was sagt denn dein Steuerberater dazu? Der sollte eine solche Frage ohne Probleme beantworten können.

    Ich als Laie würde aber davon ausgehen, dass die Einnahme auf Grund der Rechnungsstellung im neuen Jahr auch dem neuen Jahr zuzuordnen wäre. Aber es ist wie gesagt meine Laienmeinung, da ich kein Steuerberater bin oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden.


    Mir stellt sich aber noch eine andere Frage. Nimmt dich dieser eine Kunde komplett in Beschlag, so dass du keinen neuen Kunden annehmen kannst? Dann könnte das nämlich sehr schnell eine Scheinselbstständigkeit sein, wenn der Vertrag so lange läuft. Und kannst du selbst über grundlegende Dinge wie Arbeitszeiten, Einsatzort etc. entscheiden oder macht dir dein Kunde da Vorschriften?

    Die Frage - um die sich ja auch die Scherze drehen - lautet nur „wann“


    Daher mein Scherz

    kommt der Crash nach dem Dip?

    Der Crash kommt auf jeden Fall nach dem Dip. Aber natürlich nur, wenn es in dem Dip um genau 13,42971% runter geht. Und dieser Verlust muss genau in einem Zeitraum von 53 Stunden, 42 Minuten und 16 Sekunden entstehen.

    Wenn das nicht zutrifft, dann kriecht der Crash zurück in seine Höhle und wartet auf den nächsten dritten Neumond nach Ostern (ob nach julianischem oder gregorianischem Kalender ist noch nicht erforscht).

    noch eine Frage hierzu: Wenn dein Kind die Wertpapiere direkt nach Erhalt verkauft, dann könnt ihr euch den Depotübertrag auch sparen und du verkaufst die Wertpapiere in deinem Depot und überweist dem Kind den Betrag.

    Das hört sich für mich so an, als ob das Kind für irgendwas Geld benötigt und Mama und Papa wollen helfen. Das ganze natürlich so, dass man sich schön die Kapitalertragssteuer spart.

    Wie aber schon die anderen geschrieben haben, werden die Einstandskurse mit übertragen und auch die bereits versteuerte Vorabpauschale erhöht quasi die Einstandskurse bei Verkauf.

    Hallo zusammen,

    genau das ist damit gemeint: Wurde eine Tatsachenfeststellung bereits getroffen, sollte sie nicht allein deshalb erneut durchgeführt werden, weil sie „nur“ von Behörde A und nicht von Behörde B vorgenommen wurde.

    Mit anderen Worten: keine Doppeluntersuchungen, wenn der Sachverhalt bereits verbindlich geklärt ist.
    LG

    Die Feststellung der Tatsache, dass jemand Pflegegeld bekommt hat aber eben nicht zur Folge, dass demjenigen auch ein Behindertenausweis ausgestellt werden muss.

    Und der von ThomasPfister angebrachte Punkt mit dem Landespflegegeld ist ein bayrischer Sonderfall. Und auch da sind es zwei Leistungen, die von zwei Stellen bewilligt werden (und im Endeffekt auch auf Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen).


    Ja, der Staatsapparat muss effizienter werden. Keine Frage. Hierfür muss sinnvoll Digitalisierung eingesetzt werden, um diese Effizienzen zu heben. Aber Forderungen von wegen "ich muss bei Stelle A auch die Themen von Stelle B erledigen können" sind hier fehl am Platz. Wenn ich im Supermarkt an der Wursttheke sage "und dann hätte ich gerne noch 800g Tomaten", werde ich logischerweise in die Gemüseabteilung geschickt.

    Ein Beispiel dazu, nicht zu 100% Finanzen: Pflegegeld und Behindertenausweis. Dafür sind zwei Stellen zuständig, obwohl die Angaben fast zu 100% identisch sind. In der Realität könnte man auf dem Antrag für Pflegegeld einen zusätzlichen Haken setzen und damit würde der Antrag an die Stelle für den Behindertenausweis weitergeleitet.

    Dies ist aber eben kein Beispiel für parallele Zuständigkeiten, sondern genau dagegen.

    Die eine Stelle ist für das Pflegegeld zuständig. Und nur diese Stelle entscheidet darüber. Eine andere Stelle ist für die Gewährung des Behindertenausweis zuständig und nur diese Stelle darf darüber entscheiden. Da gibt es nichts parallel, sondern es sind zwei völlig unterschiedliche Themen. Es werden lediglich die glrichen oder zumindest ähnliche Daten abgefragt.

    Klar kann man hier jetzt in die Diskussion über den Datenaustausch gehen und das würde auch Sinn machen, da es den Bürger entlastet. Kar kann man auch über eine Erweiterung des Antrags für das Pflegegeld diskutieren und eine zwischenbehördliche Weitergabe des Antrags (was durch Digitalisierung noch einfacher wird, da der Bürger den Antrag online ausfüllen kann und im Hintergrund daraus zwei Anträge gemacht werden). Aber trotzdem bleiben es zwei voneinander unabhängige Stellen, die über jeweils ihr Themengebiet entscheiden. Schließlich kann man einen Behindertenausweis bekommen, wenn man kein Pflegegeld bekommt und nur weil man Pflegegeld bekommt, bekommt man nicht unbedingt auch einen Behindertenausweis.

    Das ist nicht überwiegend (es müssten 7 von 12 sein und nicht die 6 von dir erwähnten Monate).

    Die Formulierung ist (aus dem Gedächtnis, daher evtl. nicht 100% korrekt), dass die letzte Steuerklasse gilt, wenn diese in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig gewesen ist. Sollte eine andere Steuerklasse in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutz überwiegend gültig gewesen sein, dann wird diese herangezogen.

    Aus dieser Formulierung lesen einige, dass auch 6 Monate reichen könnten, da dann ja keine Steuerklasse "überwiegend" gültig war und somit die letzte zählt. Kann das aber weder bestätigen, noch dementieren. Wir haben beim zweiten Kind frühzeitig mit Wiedereinstieg die Steuerklasse gewechselt, beim ersten war es nicht relevant.


    Ich würde nun gerne in diesem Monat den Antrag auf Steuerklassen-Wechsel (zurück in 4 / 4) stellen, welcher ja dann für den nächsten Monat gelten würde, schlicht und ergreifend, damit ich ab März bereits wieder (deutlich) mehr Netto bekomme.

    Ich persönlich würde auf jeden Fall warten, bis das Kind auf der Welt ist. Und auch dann dürfte man zunächst andere Dinge im Kopf haben als die Steuerklasse.

    Ist das Mehr an Netto denn so dringend nötig? Dann habt ihr schon ziemlich "auf Kante" kalkuliert. Zumal deine Frau ja noch zwei Monate das höhere Mutterschaftsgeld bekommt (evtl. riskiert ihr hier sogar etwas). Im Zweifel einfach mal den Notgroschen anpacken. Das Geld ist ja nicht verloren, sondern das gibt es nächstes Jahr mit der Steuererklärung zurück.

    Wir hatten das Thema hier schon einmal. Die Vermittler sparen den Banken sehr viel Aufwand. Alle Unterlagen werden vom Vermittler auf Vollständigkeit geprüft. Die Bank muss nicht hinter dem Kunden herlaufen. Das verachlankt die Prozesse bei der Bank und spart dadurch Kosten. Diese werden in Form der Provision an die Vermittler weitergegeben.

    Bei Versicherungen mag die Aussage ja durchaus stimmen. Hier machen Vermittler das Produkt meistens teurer, weshalb Nettopolicen in der Regel günstiger zu bekommen sind. Bei Baukrediten sieht es aber anders aus.

    Ich hatte mal von einem Fall im erweiterten Bekanntenkreis gehört, da wurden vom Vermittler Konditionen angefragt. Anschließend war derjenige so "dumm" und hat bei seiner Hausbank direkt angefragt, obwohl die Hausbank schon mit bei den Angeboten des Vermittlers war. Danach wurde das Objekt scheinbar intern markiert und der Vermittler hat auch nur noch die schlechteren Konditionen bekommen. Naja, shit happens und der Interessent hatte was dazu gelernt. Das erste Angebot der Hausbank über den Vermittler war übrigens das günstigste ...

    Weil ein Demonstrant den Polizisten nicht zur Identitätsfeststellung festsetzen kann und eben die Möglichkeit der Identitätsfeststellung haben soll.

    Den Demonstranten muss man aber auch erst festsetzen können. Hier wird gerne komplett vermummt aus dem Schutz einer größeren Gruppe heraus angegriffen, in die man sich schnell zurückziehen kann. Dazu gleiche Kleidung und die Polizei hat keine Chance mehr, derer habhaft zu werden. Oder die Angriffe erfolgen auf Journalisten, wo die Polizei nicht umgehend eingreifen kann (da es keine Polizeieskorte für Journalisten gibt).


    Ich begrüße übrigens die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, allerdings ist in meinen Augen eine anonymisierte (aber natürlich trotzdem zuordnenbare) Kennzeichnung hier komplett ausreichend (damals wurde ja auch diskutiert, dass der volle Name auf der Uniform stehen muss). Trotzdem ist es eine ungleiche Behandlung, wenn die eine Seite (die tendenziell eher deeskalieren möchte) sich zur Identifizierung kennzeichnen muss, während die andere Seite (die tendenziell eher eskalieren möchte) im Schutz der Anonymität agieren kann.

    Du willst zu einer Demo? Nur mit Ausweis und Namensschild!

    Da fällt mir Diskussion ein, dass Polizisten immer eindeutig identifizierbar sein müssen. Wieso muss der Polizist also eine Kennzeichnung tragen, damit man ihn notfalls mit einem Bild dieser Kennzeichnung ohne Probleme z.B. anzeigen kann, während gewaltbereite Demonstranten anonym bleiben können und man die Identität nur durch Festsetzung feststellen kann?


    Im Grundrecht, ist das recht auf Privatsphäre verankert, eine Generelle Klarnamenspflicht, widerspricht diesem Grundsatz.

    Ah, das ist der Grund, warum Polizisten nicht nach meinem Ausweis fragen dürfen. Verstehe.

    Die Polizei ist aber nicht jedermann. Und selbst die Polizeit darf nicht grundlos die Personalien kontrollieren.


    Die Namen dieser Künstler sind bekannt

    Und dennoch sind die Klarnamen zumindest den Behörden bekannt.

    Wie schon gesagt, gibt es noch genug Künstler, deren Klarnamen nicht oder nur sehr, sehr wenigen Personen bekannt ist. Beispiele wurden dafür ja schon gebracht. Und die Behörden kennen die Namen auch nicht. Dem Einwohnermeldeamt ist die Verbindung nur bekannt, wenn der Künstlername offiziell beantragt wird und auf den Ausweisdokumenten steht. Und bei den Finanzämtern ist es auch nicht bekannt, da man dort seine Einkünfte bekannt geben muss. Klar, kann da evtl. ein findiger Sachbearbeiter 1 und 1 zusammen zahlen und einen Gluckstreffer landen, aber das ist auch nicht sicher.


    Grundsätzlich bin ich bei der Diskussion gespalten. Auf der einen Seite muss man nicht jedem seinen Klarnamen bekannt geben und darf auch mal anonym unterwegs sein. Es muss aber auch eine sichere Möglichkeit geben, strafrechtlich relevante Vorgänge konsequent zu verfolgen. Und hier wurde in der Vergangenheit eher versucht, diese Verfolgung so weit wie möglich zu erschweren.

    Konkret fehlen uns die Steuerbescheide für 2024 und 2025 (die Bescheide von 2021–2023 liegen vor).

    Ich gehe davon aus, dass die Jahreszählen das Jahr angeben, für das der Steuerbescheid gilt. Also demnach fehlen euch die Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 und 2025 (den wohl kaum jemand bisher haben dürfte).

    Aktuell haben wir die Steuerklassen III und V.

    Wenn die Konstellation bereits im Kalenderjahr 2024 so gewesen ist, dann seid ihr für 2024 zur Abgabe verpflichtet gewesen. Somit sollte (bei Einhaltung der Abgabefrist) der Bescheid also schon ergangen sein. Geht es also darum, dass euch der Bescheid für 2024 nicht mehr physisch vorliegt? Oder ist eure Steuererklärung tatsächlich noch nicht bearbeitet worden (sofern sie fristgerecht abgegeben wurde)?

    Im ersten Fall kann man sich beim Finanzamt eine Kopie anfordern. Im zweiten Fall würde ich das dem Vermittler ganz klar so sagen. Dann soll er halt gucken, das er das mit den Banken klärt.