Beiträge von fabbers

    Ich finde, der Threadstarter könnte sich mal dazu äußern, nicht daß wir uns (wie üblich) die Köpfe heißreden und er sich gemütlich in den Schaukelstuhl danebensetzt und zuschaut.

    Das wollte ich keinesfalls, und ich hoffe, ich verstehe das "dazu" jetzt richtig:

    Zitat von Achim Weiss

    Das heißt: Auf diesem Konto lagen und liegen die 300.000 €, ggf. der Ertrag aus dieser Anlage und sonst nichts.

    richtig. Deshalb dreht sich für uns jetzt alles um das "grundsätzlich" und die Frage, ob wir nachweisen (z.B. durch keinerlei Verfügung durch meine Schwiegermutter, die niemals eine Überweisung/Abhebung getätigt hat) oder nur einvernehmlich feststellen müssen, dass es sich um alleiniges Erbe/Eigentum des Vaters handelt.

    Zitat von Achim Weiss

    Was ist denn sonst an Vermögen vererbt worden? Gibt es zu diesem Erbfall überhaupt irgendetwas Offizielles?

    Die Erbmasse enthält noch ein kleines Einfamilienhaus (ca. 300.000€), das im alleinigen Eigentum des Vaters war, also wohl zu je 50% beiden Erben gehört, das soll verkauft werden, da die Mutter mittlerweile im Pflegeheim wohnt.

    Wir gehen in keinem Fall davon aus, dass Erbschaftssteuer fällig wird, weil selbst wenn die Schwiegermutter 100% des Depots bekäme und die Hälfte vom Haus, 500.000 wohl kaum überschritten würden.

    Habe ich die Nachfrage befriedigend beantwortet?

    Whow, vielen Dank für Eure blitzschnellen und sachkundigen Auskünfte. Eurer Dissens Hornie und Achim Weiss war genau der Grund für meinen Ursprungspost - weil ich bei meiner Recherche beide Positionen gefunden hatte. Nach der Einschätzung von Pumphut würden meine Frau und meine Schwiegermutter jetzt wohl einfach verschriftlichen, dass sie den Depotinhalt als Eigentum des Erblassers ansehen und hälftig aufteilen wollen.
    Einen Erbschein haben die beiden aufgrund ihrer Verunsicherung sowieso schon erworben = 50/50 gesetzliche Erbfolge. Augenscheinlich eher eine überflüssig teure Maßnahme wie ich hans2204 entnehme, denn der Sachverhalt liegt gerade nicht vor.

    Moin Forum,

    zunächst möchte ich klarstellen, dass es in unserem Fall um eine vollkommen einvernehmlich Erbsituation mit Mutter und Tochter geht. Die Mutter wäre mit einer 50%igen Aufteilung des gesamten Vermögens vollkommen einverstanden. Aber ihre Tochter möchte nichts von dem ihrer Mutter zustehenden Eigentum an sich ziehen. Es geht NUR um die rechtliche Klärung und das korrekte Verfahren. Hier ist der Sachverhalt:

    Mein Schwiegervater hat 2016 von seinem Bruder 300.000€ geerbt.

    Er hat NUR dieses Geld auf ein gemeinsames Depot mit seiner Ehefrau, meiner Schwiegermutter eingezahlt. Einzahlungen aus anderer Quelle auf dieses Depot hat weder er noch sie vorgenommen.

    Nun ist er 2024 verstorben und meine Frau und ihre Mutter (meine Schwiegermutter) sind jeweils zu 50% seine gesetzlichen Erben. (kein Testament vorhanden)

    • Handelt es sich bei dieser Einzahlung auf ein gemeinsames Depot um eine hälftige Schenkung an meine Schwiegermutter, so dass nur „seine“ 50% in den Nachlass fallen? Wäre dann eine Pflichtteilergänzung für meine Frau fällig und wie hoch wäre diese? Oder war der Inhalt des Depots im Sinne der Zugewinngemeinschaft alleiniges Eigentum meines Schwiegervaters, so dass er vollständig in den Nachlass fällt?
    • Wie muss ein korrekter Vertrag zur Erbauseinandersetzung aussehen und muss diese notariell aufgesetzt und/oder beglaubigt werden?

    Wie @TamInvest schreibt, kannst du 10 Sparpläne à 1000 Euro auf einen ETF abschliessen, welche am Ausführungstermin dann das Geld umsonst in den Fonds pumpen. Einziger Nachteil: Auszahlungen sind dann wieder entsprechend teurer, da es noch keine Auszahlpläne bei der ING gibt, die umsonst wären...

    Oha, den Trick mit Einmalausführung von Sparplänen muss ich mir merken. Aber dass Auszahlung bei ING auch noch mal kostet (Verkaufs-Ordergebühr oder wie?), lässt mich ZERO umso vorteilhafter finden. Ich werde jetzt wohl einfach zwei Geldmarkt-ETF-Thesaurierer in meinem ZERO-Depot ablegen und ihnen das mit 18 übertragen. Mein Schenkungsfreibetrag ist ja riesig. Schlimmstenfalls kommen wir dann mit unserem eigenen Vermögen über den Sparer-Pauschbetrag.

    Was die Geld-Bildung angeht, läuft das bei uns eher verbal, als dass sie neugierig ihr Depot checken würden.

    Es gehört im Allgemeinen dem, auf dessen Namen es liegt.

    Echt? Also wenn z.B. die Oma mir Geld überweist "für Kind1", dann gehört es rechtlich mir?

    Zitat

    Was das schwierige an Kinder-Depots ist, verstehe ich nicht.

    Der Verifikationsprozess ist aufwendiger und Kundenunfreundlicher mit Post-ident beim Postamt oder Verschicken der ORGINAL-Geburtsurkunde statt einfach Video-Ident.

    Die Kosten (entweder Depotführung, Mindestkauf oder Ordergebühr) sind höher als bei den günstigsten Erwachsenendepots, im Gegensatz z.B. zu Girokonten.

    Ein Kinderdepot ist auch kein 08/15 Depot und bedarf einfach Höheren Verwaltungsaufwand.

    Danke für die Antwort. Aber worin besteht der höhere Verwaltungsaufwand?
    Meine Irritation resultiert ja gerade daraus, dass es für Erwachsene viel bessere Depots gibt. Bei Girokonten ist es idR. genau umgekehrt, da gibt es viele kostenlose Angebote für Kids.

    Ich möchte 10000€ für zwei Kinder in Geldmarkt-ETFs anlegen, um einen risikoarmen, verlässlichen Zinssatz zu erzielen.

    Beim Vergleich ist mir aufgefallen, dass alle verfügbaren Kinder-Depots schlechtere Konditionen haben, als mein Zero-Depot. Insbesondere fallen relativ hohe Orderkosten an. Selbst beim günstigsten Finvesto, wofür ich mich jetzt entschieden habe noch 0,2%, also 20 Euro. das gibt's bei Zero nicht.

    Kann ich die ETFs in meinem Zero-Depot kaufen und dann kostenlos an das Kinder-Finvesto-Depot übertragen? Oder habe ich einen Denkfehler?

    Bis jetzt haben wir die Ersparnisse unserer Kinder (14/16J, je ca. 5000€) in je einem Sparschwein und auf je einem Tagesgeldkonto (Kontoinhaber=Elternteil) mit miserablen Zinsen separat von unserem eigenen Geld aufbewahrt.

    Wir haben einigermaßen Buch geführt, wann von Oma ein Fuffi oder das Taschengeld oder die Konfi-Kohle ins Sparschwein/aufs Konto gekommen ist.

    Meine Grundfrage ist: Ist das das Eigentum der Kinder, unabhängig davon, wo es liegt?

    • Gehört es dem Kind, auch wenn wir Eltern dieses Geld erstmal auf unserem Gehaltskonto oder als eigene ETF-Einmalanlage im Depot oder eben auf einem TG-Konto liegen haben? Oder ist es eine Schenkung, wenn wir jetzt dieses Geld von Kind 1 (oder eine entsprechende ETF-Menge) auf sein Konto/Depot überweisen?
    • Follow-Up Frage: Könnten wir auch für Kind 2 "seine" Ersparnisse im Depot von Kind 1 parken? Oder wäre es dann eine Schenkung, wenn Kind 2 volljährig ist und seine Ersparnisse auf sein eigenes Konto übertragen bekommt?

    Hintergrund dieser Fragen ist, dass Kinderdepots so viel komplizierter in der Einrichtung sind und so viel schlechtere Konditionen haben. Wir haben jetzt endlich zumindest für das jüngere Kind ein Depot angelegt (falls wir nicht doch noch vorher die Geburtsurkunde durch die Republik senden müssen). Ich habe keine Lust, für rund ein Jahr für das ältere Kind das ganze noch mal zu machen. Sein Geld bei uns oder besser dem anderen Kind (auf dessen Freistellungsfreibetrag) zwischenzuparken wäre einfacher.