Ich finde, der Threadstarter könnte sich mal dazu äußern, nicht daß wir uns (wie üblich) die Köpfe heißreden und er sich gemütlich in den Schaukelstuhl danebensetzt und zuschaut.
Das wollte ich keinesfalls, und ich hoffe, ich verstehe das "dazu" jetzt richtig:
Zitat von Achim WeissDas heißt: Auf diesem Konto lagen und liegen die 300.000 €, ggf. der Ertrag aus dieser Anlage und sonst nichts.
richtig. Deshalb dreht sich für uns jetzt alles um das "grundsätzlich" und die Frage, ob wir nachweisen (z.B. durch keinerlei Verfügung durch meine Schwiegermutter, die niemals eine Überweisung/Abhebung getätigt hat) oder nur einvernehmlich feststellen müssen, dass es sich um alleiniges Erbe/Eigentum des Vaters handelt.
Zitat von Achim WeissWas ist denn sonst an Vermögen vererbt worden? Gibt es zu diesem Erbfall überhaupt irgendetwas Offizielles?
Die Erbmasse enthält noch ein kleines Einfamilienhaus (ca. 300.000€), das im alleinigen Eigentum des Vaters war, also wohl zu je 50% beiden Erben gehört, das soll verkauft werden, da die Mutter mittlerweile im Pflegeheim wohnt.
Wir gehen in keinem Fall davon aus, dass Erbschaftssteuer fällig wird, weil selbst wenn die Schwiegermutter 100% des Depots bekäme und die Hälfte vom Haus, 500.000 wohl kaum überschritten würden.
Habe ich die Nachfrage befriedigend beantwortet?